Ich glaube, das siehst Du falsch.
Wenn EY einen Itinerary AUH-TXL-KGD unter eigenem Code anbieten will, müssen die Authorities aller berührten Länder zustimmen - VAE, D, RUS.
Wenn EY einen Itinerary AUH-DUS-GOT unter eigenem Code anbieten will, müssen die Authorities aller berührten Länder zustimmen - VAE, D, S.
Aus letzterem Beispiel sieht man, daß innerhalb der EU durchaus Schweden Deutschland verklagen könnte, soweit eine deutsche Genehmigung zum Verkauf solcher Itineraries schwedische Interessen verletzt, das ein eigenes Abkommen mit VAE unterhält, da die EU-Länder ihre Abkommen mit VAE untereinander weder harmonisiert, noch bislang vereinigt haben. Solange kommt es auf die einzelnen, bilateralen Abkommen in Summe an, die gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Für Staaten wie die USA, die bereits einen EU-weiten Open Sky verhandelt haben, gilt solches natürlich nicht.
Wo rechtswidrige Genehmigungen sind, war Willkür oder Inkompetenz.