für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar. Auslachen kann ich mich selber.
hat denn irgendjemand Infos zu dem Sachverhalt, die mich weiterbringen?
also, weiß jemand wann dieses Geld "automatisch zurück erstattet" wird?
gibt es eine realistische Chance, dass ich davon nochmal was sehe oder kann ich mich von dem Geld verabschieden?
		
		
	 
DU wirst hier eh im Forum nicht weiterkommen. Einzige Möglichkeit: Wende dich an dem vom Gericht bestellten Abwickler ... äh Insolvenzverwalter ... zu finden hier: 
https://www.airberlin-inso.de/kontakt
Ansonsten: Sorry für die Manöverkritik, aber fällt dir früh ein, dich drum zu kümmern, oder?
auf der Seite beantwortet sich auch deine Frage in den FAQ:
              Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet? 
   
               Alle Tickets der Air  Berlin PLC & Luftverkehrs KGund Tickets „operated by NIKI“, die vor  dem 15. August 2017 und auf airberlin Ticketstock (745) ausgestellt  wurden, sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich  ausgeschlossen. Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt  wurden, gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen.
Bitte  beachten Sie, dass die Prüfung der Vorgänge mit Buchungen nach dem 15.  August 2017 aufgrund der Vielzahl der Buchungen, Passagiere und  unterschiedlicher Zahlungsmethoden eine gewisse Bearbeitungszeit in  Anspruch nimmt und sich u.U. mehrere Monate hinziehen kann. Die  entsprechenden Gläubiger möchten sich bitte zur Ermittlung der Daten und  Prüfung der Angelegenheit unter Angabe des Buchungsdatums, der  Buchungsnummern, Ticketnummer und Passagierdaten schriftlich an die  Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung wenden oder eine E-Mail mit  den entsprechenden Daten an 
inso@floether-wissing.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage 
www.airberlin-inso.de  schreiben. Nachfragen beschleunigen die Angelegenheit nicht. Sie werden  sodann unaufgefordert informiert. Bitte beachten Sie zudem, dass die  Homepage 
www.airberlin-inso.de nicht  zur Registrierung dieser Ansprüche dient. Es sind ausschließlich  Datensätze mit Buchungen vor dem 15. August 2017 auf der Homepage  hinterlegt. Gläubigerrundschreiben für diese Sachverhalte werden nicht  erstellt und versandt.
Vor dem 15. August 2017 gebuchte und nach  dem 15. August 2017 umgebuchte Tickets können nicht erstattet werden, da  hier die Zahlung des Fluges vor dem 15. August 2017 erfolgte. Damit  handelt es sich um Insolvenzforderungen, die lediglich zur  Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren angemeldet werden können.  Allenfalls etwaige Zusatzleistungen, die nach dem 15. August 2017  zusätzlich gebucht und bezahlt worden sind, sind u.U. erstattbar.
Bitte  beachten Sie als NIKI Kunde auch die Hinweise unter „Ich habe gelesen,  dass NIKI verkauft worden ist. Finden meine für 2018 gebuchten Flüge  statt?“