Anrecht auf gebuchten Flugzeugtyp?

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AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
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...Reisebestätigung...

Steht anschließend auch nochmal in der Buchungsbestätigung auf CMT oder einem anderen Reservierungssystem.

Die Reise- oder Buchungsbestätigung des Vertragspartners ist aber doch hier relevant, und nicht was einem CMT o.ä. anzeigt. Und in der Bestätigung der LH steht kein Flugzeugtyp, oder? Bei einer Kreuzfahrt steht das Schiff aber klar und deutlich auf der Bestätigung.
 

flysurfer

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Und in der Bestätigung der LH steht kein Flugzeugtyp, oder? Bei einer Kreuzfahrt steht das Schiff aber klar und deutlich auf der Bestätigung.

Was an meinem obigen Bildschirmfoto war denn nun nicht klar und deutlich? Muss das A380-Logo etwa auch noch blinken und jodeln, damit es als Hinweis auf den Flugzeugtyp gewertet werden darf? ;)

Trotzsem eine lustige Argumentation: Wenn Cunard also nur im Prospekt und bei der Buchung die QM2 verkauft, bei der Bestätigung den Typ des Schiffs allerdings "vergisst", wäre sie somit aus dem Schneider und könnte die Kunden auch per Flieger oder Uraltschiff nach New York bringen? Das wäre doch mal ein echtes Maximierungsmodell für Reiseanbieter...
 

AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
Das ist aber nicht die Reisebestätigung :D. Wenn es noch jodeln würde, wäre es aber deutlich attraktiver.

Ich habe ja oben schon geschrieben, dass ich zustimme, dass man bei der Kommunikation der LH mit dem Argument "A380 fliegen" gelockt wird. Nur hinkt halt der Vergleich mit der Kreuzfahrt mächtig, weil dort das gebuchte Schiff unmissverständlich als Vertragsbestandteil auf der Reisebestätigung aufgeführt wird. Da wird dem Kunden nicht suggeriert, er würde mit der MS Deutschland fahren, es wird ihm sogar schriftlich bestätigt.
 

west-crushing

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03.08.2010
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CGN
Es kommt aber gar nicht auf die Reisebestätigung an. Ganz am Ende des Buchungsvorgangs klickt man unten bei LH auf Ja, Ticket kaufen. Damit ist das Ticket zu den zuvor ausgemachten Bedinungen gekauft. (Also mit 380;) ). Und aufgrund der Werbung und Hervorhebung (siehe Flysurfers Bild) würde ich schon sagen, dass extra der Flug auf dem A380 und nicht ein Flug auf irgendeinem Typ verkauft wurde.

Was dann in der Bestätigung steht ist relativ egal.
 
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flysurfer

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06.03.2009
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Da wird dem Kunden nicht suggeriert, er würde mit der MS Deutschland fahren, es wird ihm sogar schriftlich bestätigt.

Und deshalb kann sich die Reederei euch nicht herausreden, während es ein verkommenes und unanständiges Unternehmen wie LH (oder auch andere Airlines) zweifellos versuchen wird.

Nur dass es vor Gericht dann eben anders aussehen wird, wenn man den Fall entsprechend plausibel argumentiert. Wenn du im Laden eine Tafel Lindt Erdbeerschokolade kaufst, und beim Auspacken stellt sich heraus, dass Lindt Himbeerschokolade drin ist, kannst du das Ding auch zurückgeben oder in Lindt Erdbeerschokolade umtauschen – auch wenn auf deinem Kassenzettel nur "Lindt Schokolade" steht (und nicht "Lindt Himbeerschokolade").

Das heißt: LH muss den Typ überhaupt nicht noch einmal bestätigen, der zuvor ausdrücklich (quasi auf der Verpackung) angeboten und verkauft wurde. Es ist eben auch ohne Bestätigung klar, dass hier ein A380-Flug angeboten und gekauft wurde (siehe Bildschirmfoto). Die einzig relevante Frage ist: Inwieweit ist dieser Flugzeugtyp entscheidender Bestandteil der gebuchten Reiseleitung? Bei einem Wechsel von A320 auf eine 733 für einen 60 Minuten kurzen Flug wird man das zweifellos anders bewerten als bei einem Langstreckenflug, der vom Anbieter aktiv als "Erlebnis A380" vermarktet wird.

Analog kann man fragen, ob Schokolade nicht gleich Schokolade ist, egal ob sie nun nach Erd- oder Himbeere schmeckt. ;) Normale Menschen mit gesundem Verstand (die also nicht für Airlines arbeiten oder verblendete Fans dieser Branche sind) werden hier stets sagen, dass die Geschmacksrichtung selbstverständlich einen Unterschied macht.
 
Zuletzt bearbeitet:

AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
Da sind wir uns ja einig. Die Reederei hätte halt keine Argumente sich rauszuwinden, weil sie das Schiff definitiv zum Vertragsbestandteil macht.
 

flysurfer

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Gerichtliche Logik sieht blöderweise manchmal anders aus als die eigene...

Brauchst eben einen guten Anwalt. LH hat sich hier selbst ein Bein gestellt, wenn einer das konsequent durchzieht, kommen sie aus der Sache nicht mehr raus. LH weiß das auch, deshalb bietet man nach meinen Informationen den Beschwerdeführern eine kostenlose Umbuchungen auf einen anderen Tag an, an dem der A380 verkehrt, um ein solches Verfahren (und entsprechend schlechte Presse) zu vermeiden. Dumm halt nur, wenn man terminlich gebunden ist und dieses "Angebot" nicht annehmen kann. Dann bleibt nur der Weg über eine Kompensation, und wer da mehr als ein paar Meilen haben möchte, wird wohl klagen müssen. LH wird dann aber sicherlich einen Präzedenzfall vermeiden wollen, denn der hätte dann evtl. negative Auswirkungen auf alle Flugzeugtypwechsel, selbst wenn es sich nur um 320 vs. 733 handelt. Insofern könnte eine absolut ernstgemeinte Klagedrohung in diesem Fall schon reichen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Es ist eben auch ohne Bestätigung klar, dass hier ein A380-Flug angeboten und gekauft wurde (siehe Bildschirmfoto).

Wieso soll es sich dabei nicht lediglich um einen rechtlich unverbindlichen Hinweis handeln, daß nach dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Buchung auf diesem Flug eine A380 zum Einsatz kommt?
 

flysurfer

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Wieso soll es sich dabei nicht lediglich um einen rechtlich unverbindlichen Hinweis handeln, daß nach dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Buchung auf diesem Flug eine A380 zum Einsatz kommt?

Genau das klärt man dann ggf. vor Gericht und beweist anhand der LH-Marketingmaßnahmen, dass der Typ ein wesentlicher und kein unverbindlicher Bestandteil der gebuchten Leistung ist. Oder ist der Aufdruck "Erdbeerschokolade" auf der Verpackung auch nur ein rechtlich unverbindlicher Hinweis, der den Planungsstand der Schokoladenproduktion des Herstellers zeigt, jedoch keine Garantie dafür darstellt, dass auch Erdbeerschokolade drin ist?

Es ist wirklich nicht so schwer, das zu verstehen, außer man stellt sich dumm und/oder stur. In Maximiererkreisen ist derlei ja häufig anzutreffen, da wird die Realität gerne so lange verbogen, bis man (vor sich selber und den anderen) wieder gut dasteht. In einer Welt, in der Cessna-HONs in ihrem Selbstbild zu absoluten Topkunden mutieren, verwandeln sich eigens gestaltete A380-Logos schnell in "rechtlich unverbindliche Hinweise". Und Erdbeerschokolade darf nach Himbeere schmecken. ;)
 

MLang2

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08.03.2009
8.229
7
MUC
Wieso soll es sich dabei nicht lediglich um einen rechtlich unverbindlichen Hinweis handeln, daß nach dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Buchung auf diesem Flug eine A380 zum Einsatz kommt?

Bist Du Jurist bei der LH? :)

Für mich ist klar, daß der Flugzeugtyp nicht Bestandteil der Buchungsbestätigung ist - weder praktisch noch irgendwie juristisch gesehen. Die Frage ist aber, ob das relevant ist.

Gibt es nicht entsprechende Urteile bezüglich Werbung und den Dingen, die sie anpreisen darf und das Unternehmen anschliessend halten muß? Zum Beispiel die Angebote der Lebensmitteldiscounter, die komischerweise bei Verkauf ab Tag X am selbigen bei Ladenöffnung schon nicht mehr verfügbar sind. Oder sogenannte "Selbstverständlichkeiten", mit denen nicht geworben werden darf vzbv | Presse | Mitteilungen | 02.06.2010 - Verbraucherzentralen mahnen 38 Firmen wegen FCKW-Werbung ab ?

Die Lufthansa wirbt extrem stark mit dem A380, sie preist ihn quasi bei jeder Gelegenheit an, irgendwo sprach man mal von einer "neuen Art des Fliegens". Sogar beim Buchen - also dem Verkaufsvorgang - führt (oder verführt) man den Kunden zur A380-Buchung.

Und das sollte dann nicht vertragsrelevant sein? Sicherlich ist es - wegen der fehlenden Bestätigung - keine 100% klare Entscheidung bezüglich des Versprechens, mit dem A380 zu fliegen. Aber jeder Richter, der sich 10 Minuten mit der Werbung der LH zu dem Thema auseinandersetzt, sollte erkennen, daß der Flugzeugtyp ganz wesentlich die Kaufentscheidung beinflusst und auch beinflussen soll.
 
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west-crushing

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03.08.2010
8.017
3.243
CGN
Wieso soll es sich dabei nicht lediglich um einen rechtlich unverbindlichen Hinweis handeln, daß nach dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Buchung auf diesem Flug eine A380 zum Einsatz kommt?

Zu dem was MLang schon ausgeführt hat spricht weiterhin ganz explizit der Vergleich mit anderen Flugzeugtypen gegen deine These. Wenn man einen ganz normalen Flug mit einem x-beliebigen Flugzeugtyp bei LH bucht ist neben der Flugnummer nur das LH Logo (respektive das *A Logo). Erst wenn man auf die Flugnummer klickt steht dann unter einem von vielen der Flugzeugtyp. Bei dieser Sachlage kann man schon argumentieren, es wurde die Leistung Flug von A-B verkauft zu diesen und jenen Zeiten, der FLugzeugtyp hat aber nur untergeordnete Bedeutung.

Anders beim A380 wo man durch Angebote und schließlich auch während der Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Da ist es dann eben nicht nur ein Hinweis auf einen Planungsstand sondern wird auch vertraglich relevant.

Brauchst eben einen guten Anwalt.

Nur mal so am Rande:) Das Gerede vom "guten Anwalt" verwundert mich manchmal sehr. In Deutschland (anders als in Amerika, wo vielleicht auch viel mehr von rethorischen Qualitäten der Anwälte abhängt) hat jeder zugelassene Anwalt beide Staatsexamina (Durchfallquote zwischen 30-50%) und versteht daher erstmal etwas vom Rechtsystem.Auch geht es vor Gericht mehr um den "Austausch" der relevanten Argumente und Kenntnisse des Verfahrensrechts. Die hat jeder zugelassene Anwalt. Es mag jetzt Anwälte geben die zu faul sind das zu tun (Also faule Anwälte) und vll auch paar die das trotz bestandener Examina nicht geregelt kriegen (schlechte Anwälte), aber die restlichen sind halt die normalen Anwälte. Musste das nurmal sagen, weil mit dem Term "guter Anwalt" ja oftmals suggeriert wird, man könne sich nun besonders gute Chancen vor Gericht quasi erkaufen (durch Beauftragung eben des guten Anwalts) was in imho gerade in dieser Generalität nicht zutrifft:)
 

flysurfer

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06.03.2009
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Es mag jetzt Anwälte geben die zu faul sind das zu tun (Also faule Anwälte) und vll auch paar die das trotz bestandener Examina nicht geregelt kriegen (schlechte Anwälte), aber die restlichen sind halt die normalen Anwälte. Musste das nurmal sagen, weil mit dem Term "guter Anwalt" ja oftmals suggeriert wird, man könne sich nun besonders gute Chancen vor Gericht quasi erkaufen (durch Beauftragung eben des guten Anwalts) was in imho gerade in dieser Generalität nicht zutrifft:)

Deine Perspektive ist auf Deutschland fixiert und nicht global.

Ein "guter Anwalt" verschafft einem Einbrecher in den USA zum Beispiel Schadenersatz in großzügiger Höhe, wenn der Übeltäter im Rahmen seines Einbruchs im von den Besitzern verlassenen Objekt des Opfers eingesperrt (gefangen) war und sich dort in der Garage tagelang von Tierfutter ernähren musste. Um so etwas durchzukriegen, muss man zweifellos mehr können, als zwei Staatsexamen zu bestehen. :)
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
5
ZRH
Zu dem was MLang schon ausgeführt hat spricht weiterhin ganz explizit der Vergleich mit anderen Flugzeugtypen gegen deine These. Wenn man einen ganz normalen Flug mit einem x-beliebigen Flugzeugtyp bei LH bucht ist neben der Flugnummer nur das LH Logo (respektive das *A Logo). Erst wenn man auf die Flugnummer klickt steht dann unter einem von vielen der Flugzeugtyp. Bei dieser Sachlage kann man schon argumentieren, es wurde die Leistung Flug von A-B verkauft zu diesen und jenen Zeiten, der FLugzeugtyp hat aber nur untergeordnete Bedeutung.

Anders beim A380 wo man durch Angebote und schließlich auch während der Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Da ist es dann eben nicht nur ein Hinweis auf einen Planungsstand sondern wird auch vertraglich relevant.



Nur mal so am Rande:) Das Gerede vom "guten Anwalt" verwundert mich manchmal sehr. In Deutschland (anders als in Amerika, wo vielleicht auch viel mehr von rethorischen Qualitäten der Anwälte abhängt) hat jeder zugelassene Anwalt beide Staatsexamina (Durchfallquote zwischen 30-50%) und versteht daher erstmal etwas vom Rechtsystem.Auch geht es vor Gericht mehr um den "Austausch" der relevanten Argumente und Kenntnisse des Verfahrensrechts. Die hat jeder zugelassene Anwalt. Es mag jetzt Anwälte geben die zu faul sind das zu tun (Also faule Anwälte) und vll auch paar die das trotz bestandener Examina nicht geregelt kriegen (schlechte Anwälte), aber die restlichen sind halt die normalen Anwälte. Musste das nurmal sagen, weil mit dem Term "guter Anwalt" ja oftmals suggeriert wird, man könne sich nun besonders gute Chancen vor Gericht quasi erkaufen (durch Beauftragung eben des guten Anwalts) was in imho gerade in dieser Generalität nicht zutrifft:)

Dem kann ich leider nicht zustimmen. Fachanwälte sind in gewissen Bereiche sehr unterschiedlich qualifiziert und damit auch unterschiedlich gut. Reiserecht gehört für mich dazu. Baurecht zum Beispiel eben so. Bei nem Auffahrunfall ist es egal, außer man gerät an die "faule" Fraktion.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
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Dem kann ich leider nicht zustimmen. Fachanwälte sind in gewissen Bereiche sehr unterschiedlich qualifiziert und damit auch unterschiedlich gut. Reiserecht gehört für mich dazu. Baurecht zum Beispiel eben so. Bei nem Auffahrunfall ist es egal, außer man gerät an die "faule" Fraktion.

Schon klar, aber auch hier hilft dann die pauschale Differnezierung durch "guter Anwalt" nicht weiter:) Es ging mir auch mehr um diese landläufig ja oft anzutreffende Aussage, mit der durchaus suggeriert wird das ein "guter Anwalt" für dich mehr raushohlen kann.

@Flysurfer: Völlig klar. Schrieb ich ja extra, dass das was ich sagte nur für Deutschland gelten sollte. Global gilt da natürlich was völlig anderes.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Genau das klärt man dann ggf. vor Gericht und beweist anhand der LH-Marketingmaßnahmen, dass der Typ ein wesentlicher und kein unverbindlicher Bestandteil der gebuchten Leistung ist. Oder ist der Aufdruck "Erdbeerschokolade" auf der Verpackung auch nur ein rechtlich unverbindlicher Hinweis, der den Planungsstand der Schokoladenproduktion des Herstellers zeigt, jedoch keine Garantie dafür darstellt, dass auch Erdbeerschokolade drin ist?

Entscheidend ist die Frage des Aussagegehaltes des 380-Symbols. Das Drumherum wird man zweifellos für die Auslegung heranziehen können, gleichwohl sehe ich hier nicht, wieso die Werbung für ein neues Flugzeugmuster geradezu zwingend zu der Erkenntnis führen soll, daß dessen Einsätze an bestimmten Terminen garantiert werden.

Der Schokoladenvergleich hinkt, da hier der Kauf einer fertigen Sache vielleicht nicht unbedingt mit dem Vertrag über eine noch zu erbringende Leistung zu vergleichen ist.

Es ist wirklich nicht so schwer, das zu verstehen, außer man stellt sich dumm und/oder stur. In Maximiererkreisen ist derlei ja häufig anzutreffen, da wird die Realität gerne so lange verbogen, bis man (vor sich selber und den anderen) wieder gut dasteht. In einer Welt, in der Cessna-HONs in ihrem Selbstbild zu absoluten Topkunden mutieren, verwandeln sich eigens gestaltete A380-Logos schnell in "rechtlich unverbindliche Hinweise". Und Erdbeerschokolade darf nach Himbeere schmecken. ;)

Sehr geschickt drumherum formuliert, mir persönlich Dummheit respektive Sturheit zu unterstellen.
 
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meilenfreund

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10.03.2009
7.005
6.129

Ja.


Nein.

Für mich ist klar, daß der Flugzeugtyp nicht Bestandteil der Buchungsbestätigung ist - weder praktisch noch irgendwie juristisch gesehen. Die Frage ist aber, ob das relevant ist.

Wenn der Flugzeugtyp kein Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung ist, kann ein Wechsel nicht relevant sein.

Gibt es nicht entsprechende Urteile bezüglich Werbung und den Dingen, die sie anpreisen darf und das Unternehmen anschliessend halten muß? Zum Beispiel die Angebote der Lebensmitteldiscounter, die komischerweise bei Verkauf ab Tag X am selbigen bei Ladenöffnung schon nicht mehr verfügbar sind. Oder sogenannte "Selbstverständlichkeiten", mit denen nicht geworben werden darf vzbv | Presse | Mitteilungen | 02.06.2010 - Verbraucherzentralen mahnen 38 Firmen wegen FCKW-Werbung ab ?

Bin kein Wettbewerbsrechtler, von daher kann ich das insoweit nur rudimentär beantworten. Bei der Bevorratung von Sonderangeboten geht es, glaube ich, darum, daß eine Werbung, die dann ja üblicherweise mit der ausdrücklichen Aussage "Sonderangebot, gültig ab ..." verbunden ist, rechtlich dahingehend gewürdigt wird, daß das Produkt bei normalem Verlauf der Dinge dann auch über den ersten Aktionstag hinaus zu diesen Konditionen erhältlich ist. Das kann man aber m.E. nicht mit der A380-Werbung vergleichen, wie ich zum Schokoladenvergleich schon schrieb, sind sofort zum Kauf verfügbare Gegenstände etwas anderes als ein Vertrag über eine in der Zukunft zu erbringende Leistung.
 

MLang2

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08.03.2009
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MUC
Das kann man aber m.E. nicht mit der A380-Werbung vergleichen, wie ich zum Schokoladenvergleich schon schrieb, sind sofort zum Kauf verfügbare Gegenstände etwas anderes als ein Vertrag über eine in der Zukunft zu erbringende Leistung.

OK, dann versuche ich es mal mit einer Hotelbuchung. Ist nicht sofort verfügbar, sondern eine für die Zukunft gebuchte Leistung.

Ist dort die eigentliche, vertraglich geschuldete Leistung die Übernachtung am angegebenen Ort? Wäre dann das Kempinski am Airport - sagen wir, weil die grade ein technisches Problem haben und deshalb 30 Zimmer weniger zur Verfügung - einfach durch ein anderes, auch am Flughafen gelegenes Hotel zu ersetzen?

Was wäre Bestandteil der gebuchten Leistung? Die Übernachtung vor Ort?
Das kann eine Pension auch! Die gleiche Sternekategorie? Das könnte das Sheraton auch.

Der Kunde hat wohl aus gutem Grund - vielleicht auch wegen der tollen Werbung - eben das Hotel ausgewählt. Genauso wie der Passagier extra wegen dem A380 mal Lufthansa fliegt, und nicht ANA. Natürlich kommt er mit einer 747 auch an sein Ziel, aber alle Grundlagen, die ihn zu dem Vertragsabschluss bewogen haben, sind ungültig (kein IFE, Angst vor Boeing-Flugzeugen im Allgemeinen, alte F, kein Urinal auf dem Klo). :(
 

flysurfer

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Das kann man aber m.E. nicht mit der A380-Werbung vergleichen, wie ich zum Schokoladenvergleich schon schrieb, sind sofort zum Kauf verfügbare Gegenstände etwas anderes als ein Vertrag über eine in der Zukunft zu erbringende Leistung.

Der kompetente Maximierer kauft die Reise ohnehin mit einem amerikanischen Adressprofil und verklagt LH dann in den USA. Derlei haben einige Mitglieder dieses Forums übrigens bereits erfolgreich praktiziert, wenn sie mit Bestandteilen der erbrachten (oder nicht erbrachten) Leistung nicht zufrieden waren, die ebenfalls in keinem Vertrag ausdrücklich bestätigt wurden. Praktizieren kommt übrigens von Praxis, das wird hier bei den ganzen ins Kraut schießenden Spekulationen gerne mal vernachlässigt. ;)
 

flysurfer

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Was wäre Bestandteil der gebuchten Leistung? Die Übernachtung vor Ort?
Das kann eine Pension auch! Die gleiche Sternekategorie? Das könnte das Sheraton auch.

Wenn das Ersatzhotel weniger bietet, als beim eigentlich gebuchten Hotel in der Zimmer- und Hotelbeschreibung versprochen wurde, hat man selbstverständlich Anspruch auf eine Kompensation. Die Lage ist ebenfalls Bestandteil der Leistung, das neue Hotel sollte als nicht sehr weit vom alten entfernt sein und vergleichbare Eigenschaften (etwa Strandhotel, Meerblick usw) bieten. Es kommt ja relativ häufig vor, dass Hotelkunden anderswo untergebracht werden, der internationale Fachbegriff dafür ist "walking a guest".
 

meilenfreund

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10.03.2009
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OK, dann versuche ich es mal mit einer Hotelbuchung. Ist nicht sofort verfügbar, sondern eine für die Zukunft gebuchte Leistung. [...] Was wäre Bestandteil der gebuchten Leistung? Die Übernachtung vor Ort? Das kann eine Pension auch! Die gleiche Sternekategorie? Das könnte das Sheraton auch. [...] Der Kunde hat wohl aus gutem Grund - vielleicht auch wegen der tollen Werbung - eben das Hotel ausgewählt.

Ich denke, beim Hotel ist das einfacher zu erlösen. Hier wird gebucht die Übernachtung im Hotel A in X in einer bestimmten Zimmerkategorie. Diesbezüglich stimme ich flysurfer zu, wenn Du dann ins das Hotel B transferiert wirst, ist ggf. eine Kompensation fällig, wenn es hier Unterschiede gibt, und sei es bei gleichem Standard auch "nur" die Differenz zwischen der teureren Rate in Hotel A und der günstigeren Rate in Hotel B. Im Gegensatz zur Flugbuchung mit Aircraft Change ist bei einer Änderung der im Rahmen der Hotelbuchung geschuldeten Leistung die Abweichung aber genauer bestimmbar, da man hier sowohl Hotelkategorie (i.S.v. Sterneanzahl) als auch Zimmerkategorie vergleichen kann. Beim Aircraft Change ändern sich dagegen weder geschuldete Beförderungsleistung noch Serviceklasse, sondern die Unterschiede liegen lediglich im Bereich der Ausstattung bei unterschiedlichen Flugzeugmustern. Daher tue ich mich sehr schwer damit, das als rechtlich erheblich anzusehen.

Der kompetente Maximierer kauft die Reise ohnehin mit einem amerikanischen Adressprofil und verklagt LH dann in den USA. Derlei haben einige Mitglieder dieses Forums übrigens bereits erfolgreich praktiziert, wenn sie mit Bestandteilen der erbrachten (oder nicht erbrachten) Leistung nicht zufrieden waren, die ebenfalls in keinem Vertrag ausdrücklich bestätigt wurden.

Das kann man m.E. nicht damit vergleichen, wie ein vergleichbarer Sachverhalt vor einem deutschen Gericht zu würdigen gewesen wäre, da es sich um ein anderes Rechtssystem handelt. Insbesondere kann es sein, daß nach amerikanischem Recht andere Auffassungen hinsichtlich nicht ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erhobener Leistungen gelten.

Praktizieren kommt übrigens von Praxis, das wird hier bei den ganzen ins Kraut schießenden Spekulationen gerne mal vernachlässigt. ;)

Mein Gehalt überweist jetzt die Landeshauptkasse, in der Vergangenheit kam es aber u.a. auch von Airlines. ;)
 
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flysurfer

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Im Gegensatz zur Flugbuchung mit Aircraft Change ist bei einer Änderung der im Rahmen der Hotelbuchung geschuldeten Leistung die Abweichung aber genauer bestimmbar, da man hier sowohl Hotelkategorie (i.S.v. Sterneanzahl) als auch Zimmerkategorie vergleichen kann. Beim Aircraft Change ändern sich dagegen weder geschuldete Beförderungsleistung noch Serviceklasse, sondern die Unterschiede liegen lediglich im Bereich der Ausstattung bei unterschiedlichen Flugzeugmustern. Daher tue ich mich sehr schwer damit, das als rechtlich erheblich anzusehen.

Das ist jetzt allerdings arg kurz gegriffen, denn auch 5-Sterne-Hotel ist nicht gleich 5-Sterne-Hotel, so wie First Class nicht gleich First Class ist und A380 nicht gleich 744. Wenn ich von einem Hotel mit Meerblick, kostenlosem Parken, Club Lounge und kostenloser Minibar in das gleichermaßen besternte Nachbarhotel mit Stadtblick, öffentlicher Parkgarage, fehlender Lounge und kostenpflichtiger Minibar transferiert werde, habe ich sicherlich Ausgleichsansprüche – schließlich habe ich Hotel 1 unter anderem auch wegen seiner individuellen Ausstattung gebucht. Auf die Ausstattung kommt es also durchaus an. Und die Ausstattung eines A380 ist eben anders (laut LH besser!) als in anderen LH-Fliegern. Das behauptet jedenfalls LH in ihrer penetranten Marketingkommunikation. Und genau deshalb werden diese Flüge auch gesondert gekennzeichnet (sicherlich nicht zur Abschreckung der Kunden oder als Warnung): nämlich in der Hoffnung und Erwartung, dass der Kunde sie unter anderem deswegen kauft, selbst wenn sie etwas teurer sind als andere Angebote.

Spekuliert wurde mittlerweile allerdings genug, nun wäre es an der Zeit, das auch mal durchzufechten. Wir wollen doch wissen, wie es ausgeht... :)