Ansprechpartner für Kompenation bei Air Dolomiti?

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Das ist der screenshot von der offiziellen CAA Website.

Und EU carrier ist bei Dolomiti und LH ja gegeben. Außer die gute LH hat ihre Indienflüge an irgendeine Überseebilligtochter outgesourced und ich habe das noch nicht mitbekommen. Man verliert da mittlerweile ja schnell den Überblick
Dann passt das. Ich wusste nicht, dass UK261 EU Carrier einschließt. Umgekehrt (UK Carrier mit EU261) ist das ja nicht der Fall.
 
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Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
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768
DRS
Meine sehr frische Erfahrung dazu, wie Air Dolomiti nach gestriger Streichung des Fluges TRN-FRA die Fluggastrechte zu seinem Gunsten umgesetzt hat: wir (6 Betroffene) wurden zwar sehr freundlich betreut und ein Hotel wurde organisiert, aber die, die bereits nach 15 Minuten alles zugewiesen bekamen, durften „aus versicherungstechnischen Gründen“ nicht mit einem Taxi zum Hotel fahren, sondern mussten auf die anderen Gäste 2 Stunden (!) warten - natürlich, damit die AD Kosten spart. Die Mitarbeiterin am Flughafen hat uns dann in einen Bus begleitet und zugesichert, dass wir im Hotel auf Kosten von Air Dolomiti das Abendessen und ein Frühstück bekommen würden, da gäbe es ein Restaurant. Es war auch erst ca. 19:00 Uhr.

Umso mehr staunten wir, als jedem von uns an der Rezeption zwei Papiertüten in die Hand gedrückt wurden, mit dem Hinweis, mehr essen gibt es von Air Dolomiti nicht. In der einen befand sich ein Salat, eine Scheibe Brot und eine Wasserflasche, in der anderen ein typisch italienisches Frühstück. Eine Verweigerung der Annahme aufgrund von Unverträglichkeiten war nicht vorgesehen.

Wir sind entnervt dennoch warm essen gegangen und werden die Ausgaben einreichen - ich werde berichten, ob mit Erfolg.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
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2.419
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Bei kurzfristiger Annullierung immer Kompensation
Es ist völlig irrelevant, worauf ich umgebucht werde. Gestrichener Flug ist Kompensation.
Nein, woher kommt das? Die EC261 besagt:

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
(...)
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
(...)
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.594
1.883
TXL
Nein, woher kommt das? Die EC261 besagt:

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
(...)
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
(...)
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Schön, dass jemand noch weiterliest, als das Wort "eingeräumt"... 👍
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.219
526
Meine obige Aussage bleibt korrekt. Keine auch nur irgendwie mögliche Umbuchung erfüllt die Kriterien von Ziffer iii)