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Nein. Nicht nach EU261...Tja, ich würde mal sagen KLM. Augfrund von Anullierung deren Flug und von denen erfolgter Umbuchung und verspäteter ankunft am ziel
Nein. Nicht nach EU261...Tja, ich würde mal sagen KLM. Augfrund von Anullierung deren Flug und von denen erfolgter Umbuchung und verspäteter ankunft am ziel
Also, es gab mal hier einen Thread im Forum, finde den gerade nicht (werde alt!), dass angeblich auch Entschädigung bei nicht EU-Airlines zustehen würde, wenn es in der Buchung ein Segment mit EU-Carrier giibt... Aber da kann wohl nur ein Fachanwalt weiterhelfen, ob es auch in dieser Konstellationauch zutriifft.Also wenn Thai .. gehe ich wohl leer aus
Thailand hat da einiges Interessantes in petto...Kann man sich da auf was anderes berufen? Hat Thailand außer nett fragen und auf Kulanz hoffen , noch was anderes?
Magst Du dein Wissen teilen?Thailand hat da einiges Interessantes in petto...
Es geht halt in beide Richtungen. Wenn die Airline dich auf eine neuen Flug umbucht wird dieser separat unter der Eu261 betrachtet. Das kann bedeutet das du eventuell sogar doppelt Kompensation bekommst oder eben auch keine.ist es tatsaechlich so, dass ich meine Rechte "verliere", wenn ein EU Carrier mich auf einen Nicht EU Carrier umbucht ?
Nein, nicht hier...Magst Du dein Wissen teilen?