Anwalt für Arbeitsrecht im VFT?

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lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
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Weiss jemand, wie das aussieht, wenn man statt Weihnachtsgeld ein iPhone von der Firma bekommen hat, muss man das bei Kündigung zurück geben? Im Vertrag steht nichts von dem iPhone und vom Weihnachtsgeld.
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
741
25
KJFK/EDNG
Einfach sofort in der elektronischen Bucht verticken und bei ausscheiden aus dem Unternehmen ein gebrauchtes wieder kaufen und zurück geben.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.439
30
Naja das wenn nichts vertraglich geregelt ist, und nichts dokumentiert - dann würde ich ds iPhone als Geschenk werten (es sei denn es ist dein Firmenhandy), das man dir für gute Leistungen in der Vergangenheit geschenkt hat.

Wenn man damit dein Firmenhandy upgegradet hat - dann gehört es der Firma.

Achso, bin kein Anwalt. Hatte aber so etwas ähnliches in einem Arbeitsrechtsstreit.
 
A

Anonym29307

Guest
Wie kann man sich auf so etwas einlassen? Hast du etwas unterschrieben als du es bekommen hast? Was steht da konkret drinnen? Ist es ein Sachbezug oder ein Firmentelefon? Dein Frage lässt sich so einfach nicht klären.

Also ich würde das EIFON zurück geben und das Weihnachtsgeld bei der Endabrechnung fordern.

Die Bestimmungen hängen vom jeweiligen Kollektivvertrag ab.

Link
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
741
25
KJFK/EDNG
Geht nicht. Heute ist der letzte Arbeitstag

Oh, herzlichen Glückwunsch ...
Verlangen sie die Herausgabe oder ist es schlicht vergessen? Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird es sicherlich noch abgeschrieben und irgendwo geführt. Wenn dann kommt am ehesten ein Buchhalter da mal irgendwann drauf.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Grundsätzlich kannst du es wohl behalten. Nur wenn im Vertrag/Tarifvertrag was anderes drin steht muss es zurück gegeben werden. Bei Tarifverträgen ist es üblich eine Klausen drin zu haben, die die Rückgabe verlangt wenn vor oder zum 31.03. gekündigt wird. Da bist du ja so oder so drüber.
Wenn es denn wirklich als Ersatz für das Weihnachtsgeld diente und nicht ein Arbeitsgerät ist welches du zur Verfügung gestellt bekommen hast.
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
Ich hatte mit dem alten GF einen Vertrag mündlich ausgehandelt, bei dem ich ein iphone 5 als Firmenhandy bekommen sollte. Dann hat jedoch die GF gewechselt und alles wurde neu verhandelt. In dem Sinne wollte man mir lediglich ein 08/15 Handy als Firmenhandy geben. Ich hab dann aber gesagt, dass mir bereits ein iphone 5 zugesagt worden ist, wie sich das verhält. Darauf hin wurde gesagt, ich bekomme ein iphone 5 und das upgrad ist quasi mein Weihnachtsgehalt. Für die Firma kam das so zudem günstiger. Jetzt fordert man das zurück, obwohl es klar mündlich kommuniziert war, dass das iphone ja das Weihnachtsgehalt war. Ich hab auf die Aufforderung der Herausgabe protestiert, da haben sie mit Gehaltskürzung gedroht, da ich ja diese Woche nicht mehr so effektiv gearbeitet hab wie vorher. Zudem will unser ITler an mein privates Macbook um dort Daten zu löschen. Dies hab ich verweigert. Ich hab angeboten es selber zu löschen, aber keiner bekommt Zugriff auf meinen Laptop oder darf mir auf den Bildschirm schauen. Das passt denen nicht.
 
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lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
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HAJ
So wie Du es schreibst ist das ganz klar ein Firmenhandy, welches Du zu retournieren hast. Ob Du nun als Belohnung für gute Leistungen ein besseres Handy bekommen hast als andere ist unerheblich.

Es war ja nicht für gute Leistungen sondern statt des Weihnachtsgehalts.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.439
30
Ich hatte mit dem alten GF einen Vertrag mündlich ausgehandelt, bei dem ich ein iphone 5 als Firmenhandy bekommen sollte. Dann hat jedoch die GF gewechselt und alles wurde neu verhandelt. In dem Sinne wollte man mir lediglich ein 08/15 Handy als Firmenhandy geben. Ich hab dann aber gesagt, dass mir bereits ein iphone 5 zugesagt worden ist, wie sich das verhält. Darauf hin wurde gesagt, ich bekomme ein iphone 5 und das upgrad ist quasi mein Weihnachtsgehalt. Für die Firma kam das so zudem günstiger. Jetzt fordert man das zurück, obwohl es klar mündlich kommuniziert war, dass das iphone ja das Weihnachtsgehalt war. Ich hab auf die Aufforderung der Herausgabe protestiert, da haben sie mit Gehaltskürzung gedroht, da ich ja diese Woche nicht mehr so effektiv gearbeitet hab wie vorher. Zudem will unser ITler an mein privates Macbook um dort Daten zu löschen. Dies hab ich verweigert. Ich hab angeboten es selber zu löschen, aber keiner bekommt Zugriff auf meinen Laptop oder darf mir auf den Bildschirm schauen. Das passt denen nicht.

Was ist dir wichtiger? Dein letztes Gehalt in voller Höhe oder das iPhone?


ES hört sich an als ob die Beziehung zwischen dir und dem AG nicht mehr besonders toll ist. Geb denen das iPhone dann gibt es keinen Streit, ansonsten kannst du dich auf 12 - 24 Monate Arbeitsgerichtsstreit einstellen.

Ich habe als AG einmal trotzig auf der meiner Meinung nach korrekten Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses bestanden, vor Gericht zum Schluss auch in den allermeisten Punkten Recht bekommen. Es ging allerdings um wenig bis nix (Zeugnissformulierungen etc.) ich hatte knapp zwei Jahre Spass mit dem Streit.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Es war ja nicht für gute Leistungen sondern statt des Weihnachtsgehalts.

Wenn du das schriftlich hättest, oder diese Aussage vor Zeugen (z.B. einem Betriebsratsmitglied / Vertrauenspersom) gemacht wurde, dann ist es deines.
In allen anderen Fällen mußt du dir überlegen ob dir ein iPhone 5 ein Rechtsstreit "wert" ist...
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
95
Im schönen Tessin
Wenn du das schriftlich hättest, oder diese Aussage vor Zeugen (z.B. einem Betriebsratsmitglied / Vertrauenspersom) gemacht wurde, dann ist es deines.
In allen anderen Fällen mußt du dir überlegen ob dir ein iPhone 5 ein Rechtsstreit "wert" ist...

Stopp! Bitte den steuerrechtlichen Teil beachten!

Lohnsteuer aufs Mobil?
AfA läuft auf 5 Jahre usw....

Viel Spaß!

Zurück das Ding und Kohle her, bei Deinen anzunehmenden Gehalt das Beste!
 

Matzinger

Erfahrenes Mitglied
19.06.2010
2.748
57
HAM, LAS, SIN
Laptop löschen: Biete deinem Arbeitgeber an, dass du die Daten selbst löscht und ihm dann das Löschen schriftlich bestätigst bzw. bestätigst, dass du keinerlei geschäftliche Daten mehr auf deinem Laptop zurück behältst. Das sollte eigentlich reichen - mehr können die nicht verlangen.

Handy behalten: Absprache iPhone statt Weihnachtsgeld hin oder her, wenn es dein privates Handy sein soll, dann hätte es als Zuwendung bzw. geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. Ist das nicht geschehen, sieht es nicht gut für dich aus. Rechtlich betrachtet geht es nicht, dass die Firma dir einfach ein Handy schenkt und du es nicht versteuern musst. Aber klar, es wird fast überall auch anders gelebt, gerade bei GWGs.

Klugschiss, der dir nicht hilft: Immer alles sauber schriftlich festhalten.