Anwaltshonorar

ANZEIGE

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
ANZEIGE
da hier im Forum juristisch und kaufmännisch bewanderte Leute sind, mal folgende Frage:

ein Anwalt stellt eine Forderung aus dem Verfahrenswert/Streitwert, den die Gegenseite aufruft, auf
meinetwegen 1 Million Euro (alle Zahlenwerte hier sind fiktiv), den die Gegenseite verlangt
hieraus berechnet er laut Gebührenrechner sein Honor ... einige tausend Euro

selber plädiert er aber nur auf einen Verfahrenswert/Streitwert von 10.ooo Euro

1. ist es zulässig nun seine eigenen Honorarforderungen auf Basis der Zahlen der Gegenseite zu stellen ?
(vermutlich ja, sonst hätte er keine solche Forderung herausgegeben)
ob es moralisch und kaufmännisch integer ist, ist nochmal eine andere Frage

2. was wenn später das Urteil lautet ... 50.ooo Euro meinetwegen ... also nicht 1 Million, aber auch nicht 10.ooo
die Honorarforderung wurde ja auf Basis von 1 Million Euro gestellt

darf dann zurückgefordert werden, oder muss das die Gegenseite tragen, die ja mehrheitlich dann verloren hätte ?

3. wie seht ihr solch eine Vorgehensweise generell ?
ist sowas seriös, oder ist sowas das schlichte Abzocken so viel und so schnell es halt geht vom Mandanten
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Deine Schilderung ist schwer verständlich.

Wenn dein Gegner von dir 1. Mio fordert und du einen Anwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragst, ist der Gegenstandswert selbstverständlich 1. Mio, schließlich geht es ja um die Abwehr einer Forderung in dieser Höhe.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Deine Schilderung ist schwer verständlich.

Wenn dein Gegner von dir 1. Mio fordert und du einen Anwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragst, ist der Gegenstandswert selbstverständlich 1. Mio, schließlich geht es ja um die Abwehr einer Forderung in dieser Höhe.
bist du dir da sicher

denn wir selber fordern oder bieten ja nur 10.ooo Euro
plädieren also selber auf einen Gegenstands-/Streitwert von 10.ooo Euro und nicht von 1 Million Euro

und was, wenn das Urteil später mal lautet: .... 50.ooo

warum wird dann dennoch auf Basis völlig fiktiver Streitwertaufrufe der Gegenseite verrechnet ?
logisch verständlich ist das jedenfalls für mich nicht
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Bin ich mir sicher. Ist auch völlig logisch.

Wenn die Klage deines Gegners in weit überwiegender Höhe abgewiesen wird hast du einen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch gegen deinen Gegner.

Für die vorgerichtliche Beratung kannst du mit deinem Anwalt ggf. ein Vereinbarungshonorar nach Stundensatz schließen, wenn dir die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren nicht zusagt.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Bin ich mir sicher. Ist auch völlig logisch.

Wenn die Klage deines Gegners in weit überwiegender Höhe abgewiesen wird hast du einen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch gegen deinen Gegner.

Für die vorgerichtliche Beratung kannst du mit deinem Anwalt ggf. ein Vereinbarungshonorar nach Stundensatz schließen, wenn dir die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren nicht zusagt.
die Logik ist mir immer noch nicht klar, denn was du schilderst würde ja dazu führen, dass ich als Anwalt immer astronomisch hohe Streitwerte aufrufe, selbst wenns nur um 5 Euro geht, nur damit ich an möglichst hohe Honorare komme

außerdem habe ich keinen Einfluss darauf, wenn die Gegenseite einen 5 Euro Streit völlig fiktiv zu einer Sache von 5 Millionen aufbläst, und mein Anwalt sich daraus nun seine eigenen Gebühren berechnen will ...

für serlös halte ich das jedenfalls nicht
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
die Logik ist mir immer noch nicht klar, denn was du schilderst würde ja dazu führen, dass ich als Anwalt immer astronomisch hohe Streitwerte aufrufe, selbst wenns nur um 5 Euro geht, nur damit ich an möglichst hohe Honorare komme

außerdem habe ich keinen Einfluss darauf, wenn die Gegenseite einen 5 Euro Streit völlig fiktiv zu einer Sache von 5 Millionen aufbläst, und mein Anwalt sich daraus nun seine eigenen Gebühren berechnen will ...

für serlös halte ich das jedenfalls nicht

Der Gegener muss selbstredend mit der Geltendmachung einer Forderung in dieser Höhe einverstanden sein und trägt gegenüber seinem Anwalt ein entsprechendes Risiko. Ein Anwalt kann deshalb nicht einfach einen hohen Streitwert wählen.

Nach deinem Hinweis auf die Seriösität entdeckte ich bei erneuter Lektüre deines Eingangsposts auch das Wort "Abzocke". Eine weitere Diskussion dürfte sich da erübrigen.
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Der Gegener muss selbstredend mit der Geltendmachung einer Forderung in dieser Höhe einverstanden sein und trägt gegenüber seinem Anwalt ein entsprechendes Risiko. Ein Anwalt kann deshalb nicht einfach einen hohen Streitwert wählen.

Nach deinem Hinweis auf die Seriösität entdeckte ich bei erneuter Lektüre deines Eingangsposts auch das Wort "Abzocke". Eine weitere Diskussion dürfte sich da erübrigen.
ja, schon meine Großmutter sagte: "Bua, Augen auf bei der Berufswahl"

da hab ich dann wohl den falschen Beruf gewählt, wo man sich sein Honorar durch kreative Gestaltung am Gegenstandwert selber ein Stück weit zusammenbasteln kann
das würden andere ratgebende Berufe sicherlich auch gerne mal können

nunja, verstehen muss man diese Logik nicht, außer dass sich Treibende des Rechtsgewerbes ein gewisses Selbstbedienungspotential damit geschaffen haben, indem sie möglichst die Streitwerte nach oben treiben, in teils absurdeste Regionen
zumindest wird damit klar, warum die Streitwerte teils so absurd hoch angesetzt werden

dann werde ich das wohl mal so hinnehmen müssen
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.457
7.429
Trans Balkan Express
Nach deinem Hinweis auf die Seriösität entdeckte ich bei erneuter Lektüre deines Eingangsposts auch das Wort "Abzocke". Eine weitere Diskussion dürfte sich da erübrigen.

Der Mitforist hat eine traumatische Scheidung hinter sich und steht nun mit allen Juristen auf Kriegfuß. Eine ernsthafte Diskussion erübrigt sich daher.
 
  • Like
Reaktionen: Brainpool

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.280
732
Wenn die Gegenseite eine Forderung von 1 Mio. EUR stellt und Du ihn mit der Forderungsabwehr beauftragst, wehrt Dein Anwalt eine Forderung von 1 Mio. EUR ab. Was ist daran so schwer zu verstehen? Die 1 Mio. EUR denkt sich ja nicht Dein Anwalt aus, der Wert kommt von der Gegenseite. Wenn Du meinst, die 1 Mi. EUR der Gegenseite seien Kappes und ausgedacht, dann verzichte halt auf den Anwalt. Dann kann Dir ja nichts passieren...
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.224
751
"Die Werte sind alle fiktiv."

Also kritisierst du gerade ein fiktives Szenario/System?

Wenn ein Anwalt regelmäßig viel zu hohe Gegenstandswerte ansetzt, kann das dazu führen, dass er
a) regelmäßig "verliert", geringere Werte für seine Mandanten erzielt, diese auch noch Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite aufgebrummt bekommen. Der Anwalt wird kaum Mandanten finden und muss vermutlich auch um seine Zulassung bangen,
b) er regelmäßig "verliert", geringere Werte für seine Mandanten erzielt, diese aber dennoch über den Erwartungen liegen,
c) er bessere Vergleiche erzielt,
d) er dennoch regelmäßig "gewinnt". (Dann stimmt was mit dem System nicht)

Also in fast allen Szenarien gewinnt der Mandant. In den Verlustszenarien ist der Anwalt am Arsch.
 

Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
723
405
Bin ich mir sicher. Ist auch völlig logisch.

Wenn die Klage deines Gegners in weit überwiegender Höhe abgewiesen wird hast du einen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch gegen deinen Gegner.

Für die vorgerichtliche Beratung kannst du mit deinem Anwalt ggf. ein Vereinbarungshonorar nach Stundensatz schließen, wenn dir die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren nicht zusagt.
Rein Interesse halber: Das heißt der Kläger zahlt dann das Honorar meines Anwaltes, das auf "überzogenen" Forderungen beruhte und trägt damit das Risiko für überzogene Forderungen (natürlich nur, wenn Klage scheitert)?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.280
732
§ 91 ZPO - hier wird Ihnen geholfen:
(1) 1Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. 2Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
"Die Werte sind alle fiktiv."

Also kritisierst du gerade ein fiktives Szenario/System?

Wenn ein Anwalt regelmäßig viel zu hohe Gegenstandswerte ansetzt, kann das dazu führen, dass er
a) regelmäßig "verliert", geringere Werte für seine Mandanten erzielt, diese auch noch Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite aufgebrummt bekommen. Der Anwalt wird kaum Mandanten finden und muss vermutlich auch um seine Zulassung bangen,
b) er regelmäßig "verliert", geringere Werte für seine Mandanten erzielt, diese aber dennoch über den Erwartungen liegen,
c) er bessere Vergleiche erzielt,
d) er dennoch regelmäßig "gewinnt". (Dann stimmt was mit dem System nicht)

Also in fast allen Szenarien gewinnt der Mandant. In den Verlustszenarien ist der Anwalt am Arsch.
das wollen wir doch hoffen, dass der Seite, die die Streitwerte so dermaßen in absurde Höhen treibt, um möglichst viel Geld aus dem Mandat zu holen, auf lange Sicht sich keinen Gefallen damit tut

mir widerspricht das selber jeglicher Kaufmannsehre, aber ich bin halt in einem anderen Gewerbe tätig, wo Ruf und Reputation 80% "der Miete" sind und man peinlichst genau auf seinen "ehrbaren Kaufmannstitel" achtet
da sollte man sich dreimal überlegen, kaufmännische Winkelzüge zu betreiben, um möglichst viel aus dem Kunden heraus zu schütteln

rumsprechen wird es sich auf jeden Fall
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Rein Interesse halber: Das heißt der Kläger zahlt dann das Honorar meines Anwaltes, das auf "überzogenen" Forderungen beruhte und trägt damit das Risiko für überzogene Forderungen (natürlich nur, wenn Klage scheitert)?
theoretisch ja ... aber ich sitze inzwischen schon auf 3 gewonnenen Verfahren, wo ich immer noch auf das Eintreiben meiner Gerichts- und Anwaltskosten warte, durch eben jenen Anwalt, der sich vorab schon bestens bei mir bediente

oder anders gesagt, man braucht sich nicht wundern, wenn man seinen Hund zum Jagen tragen muss, wenn der sich vorher schon völlig übersatt gefressen hat
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.280
732
Wenn Du meinst, Deinem Anwalt steht das Geld nicht zu, zahle halt nicht und lass Dich verklagen. Dann erklärt es Dir das Gericht.
 
  • Like
Reaktionen: 330 und espiderman24

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Wenn Du meinst, Deinem Anwalt steht das Geld nicht zu, zahle halt nicht und lass Dich verklagen. Dann erklärt es Dir das Gericht.
legal steht es ihm wohl zu, auch wenn dieses kreative Gestalten an den Streitwerten in höchstem Maße ein Geschmäckle hat, aber nicht alles was legal ist, ist auch legitim
und diese Legitimität war ein Teil der Fragen des Eingangsposts

außerdem wird es jetzt wohl so sein, dass ein anderer Anwalt meinen bisherigen Anwalt verklagen wird, weil er es 3-mal unterlassen hat, im Nachhinein gewonnener Verfahren von der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten einzutreiben, die ich vorausgelegt hatte ... brauchte er auch nicht, er wurde vorab ja schon von mir bezahlt, da wird man halt mal träge, wenn es um das Inkasso gewonnener Prozesse geht, von denen man selber nichts mehr hat, außer der Mandant ...

der berühmte Hund, den man dann zum Jagen tragen muss und soll
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
weil er es 3-mal unterlassen hat, im Nachhinein gewonnener Verfahren von der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten einzutreiben
Du wirst ihn schon mit der Eintreibung beauftragen müssen, wenn du willst, daß er z.B. nen Gerichtsvollzieher auf den säumigen Gegner hetzt. Ohne Auftrag, tut ein Anwalt in der Tat nix. Und für lau arbeitet der ebenso nicht und automatisch mit drin ist das auch nicht. Diesbezüglich hast du den falschen Job, wenn das bei dir anders läuft.

Ansonsten solltest du mal an der Kommunikation arbeiten. Solche Dinge bespricht man mit seinem Anwalt.

Abgesehen davon, wenn du verklagt wurdest und gewonnen hast, hast du schon von Anfang an keine Gerichtskosten bezahlt und mußt auch keine zahlen.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Du wirst ihn schon mit der Eintreibung beauftragen müssen, wenn du willst, daß er z.B. nen Gerichtsvollzieher auf den säumigen Gegner hetzt. Ohne Auftrag, tut ein Anwalt in der Tat nix. Und für lau arbeitet der ebenso nicht und automatisch mit drin ist das auch nicht. Diesbezüglich hast du den falschen Job, wenn das bei dir anders läuft.

Ansonsten solltest du mal an der Kommunikation arbeiten. Solche Dinge bespricht man mit seinem Anwalt.

Abgesehen davon, wenn du verklagt wurdest und gewonnen hast, hast du schon von Anfang an keine Gerichtskosten bezahlt und mußt auch keine zahlen.
man kann für jede Passivität Ausreden finden, wenn man das will

Andere sehen das anders, und die übernehmen jetzt das Ruder, weil es Einer offensichtlich überzogen hat, und sein Mandat nur noch als Lizenz zum sich selber Gelddrucken verstand, aber nicht auch als entsprechende Profession, in der man auch Leistung und Vollständigkeit abzuliefern hat

und natürlich habe ich auch Gerichtskosten vorausgelegt, aber das waren sicherlich nicht die größten Brocken an den Gesamtkosten
es widerstrebt meiner Kaufmannsehre, wenn man gesättigt oder schon vorab bezahlt den Job einfach nicht vollständig erledigt, und sich spürbar zum Jagen hintragen lassen will ... aber beim Rechnungen Schreiben dann ganz und gar nicht träge wirkt, da klappt alles pronto und wie von selber, ohne weitere Zusatzaufforderung oder Hinschubserei

... naja, immerhin lernt man Juristen und deren Berufsauffassung wenigstens mal vollständig kennen
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.182
860
Ra
nunja, verstehen muss man diese Logik nicht, außer dass sich Treibende des Rechtsgewerbes ein gewisses Selbstbedienungspotential damit geschaffen haben, indem sie möglichst die Streitwerte nach oben treiben, in teils absurdeste Regionen
zumindest wird damit klar, warum die Streitwerte teils so absurd hoch angesetzt werden
Ich erinnere mich an eine Beleidigungsklage, bei der der gegnerische Anwalt genau wußte, daß die gegnerische Partei um 10100 Euro geschädigt wurde. Mit 9900 hätte der Geschädigte sich vermutlich auch niemals zufrieden gegeben.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
332
32
ein Anwalt stellt eine Forderung aus dem Verfahrenswert/Streitwert, den die Gegenseite aufruft, auf
meinetwegen 1 Million Euro (alle Zahlenwerte hier sind fiktiv), den die Gegenseite verlangt
hieraus berechnet er laut Gebührenrechner sein Honor ... einige tausend Euro

selber plädiert er aber nur auf einen Verfahrenswert/Streitwert von 10.ooo Euro

Denken wir das mal weiter: Jemand will von mir 1 Mio Euro. Ich beauftrage einen Anwalt, der sagt, nein, es gibt nichts. Am Ende gewinne ich und der Gegner bekommt tatsächlich nichts. Dann wäre nach Deiner Theorie, @Mr. Tequilla, der Streitwert 0 und der Anwalt hätte nichts (oder vielleicht nur die Mindestgebühr) zu kriegen? Du merkst schon, dass da was nicht stimmen kann, oder?
 
  • Like
Reaktionen: wideroe und 330

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Denken wir das mal weiter: Jemand will von mir 1 Mio Euro. Ich beauftrage einen Anwalt, der sagt, nein, es gibt nichts. Am Ende gewinne ich und der Gegner bekommt tatsächlich nichts. Dann wäre nach Deiner Theorie, @Mr. Tequilla, der Streitwert 0 und der Anwalt hätte nichts (oder vielleicht nur die Mindestgebühr) zu kriegen? Du merkst schon, dass da was nicht stimmen kann, oder?
versteh ich jetzt nicht in Gänze

der Gläubiger fordert 100.ooo
der Schuldner sagt, stimmt nicht, meine Schuld ist 0

Gericht stimmt dem Schuldner zu ... Schuld war tatsächlich 0

soll der Anwalt sein Honorar halt vom Gläubiger holen, der hat ja verloren, wo ist das Problem
so stehts sogar in der ZPO

aber alles Papier ist halt nur graue Theorie, wenns drauf ankommt
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.280
732
soll der Anwalt sein Honorar halt vom Gläubiger holen, der hat ja verloren, wo ist das Problem
so stehts sogar in der ZPO
In der ZPO steht, dass der Unterlegene erstattungspflichtig für die beim Obsiegenden angefallenen Kosten ist, nicht dass der Anwalt sich sein Geld vom Verlierer holen muss. Eine Erstattungspflicht setzt sachgedanklich voraus, dass Dein Anwalt gegen Dich einen Anspruch auf sein Honorar hat - sonst gäbe es nichts, was der Gegner erstatten könnte/müsste. Warum sollte Dein Anwalt das Insolvenzrisiko irgendwelcher Leute tragen, mit denen Du Dich in Händel verstrickt hast?