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Also natürlich richtet sich der Streitwert nach den verlangten 1 Millionen. Dafür kann Dein Anwalt dir auch außergerichtliche Kosten mit diesem Streitwert abrechnen. Sollte dann ein Urteil die Erkenntnis bringen, dass es nur 50.000,00 € die geschuldet sind, ändert das nichts am Streitwert, AUßER WENN das Gericht den Streitwert dementsprechend auf 50.000,000 € festsetzt. Sollte das Gericht den Streitwert auf 50.000,00 € reduzieren, werden auch deine außergerichtlichen Gebühren sich schmälern, da eine entsprechende Anrechnung der Gebühren erfolgt. Ob die Gegenseite irgendwelche Koste zu tragen hat, kommt auf die Formulierung des Klageantrages und natürlich auch auf das Urteil drauf an. Fiktiv kann ich Dir also alles durchspielen.da hier im Forum juristisch und kaufmännisch bewanderte Leute sind, mal folgende Frage:
ein Anwalt stellt eine Forderung aus dem Verfahrenswert/Streitwert, den die Gegenseite aufruft, auf
meinetwegen 1 Million Euro (alle Zahlenwerte hier sind fiktiv), den die Gegenseite verlangt
hieraus berechnet er laut Gebührenrechner sein Honor ... einige tausend Euro
selber plädiert er aber nur auf einen Verfahrenswert/Streitwert von 10.ooo Euro
1. ist es zulässig nun seine eigenen Honorarforderungen auf Basis der Zahlen der Gegenseite zu stellen ?
(vermutlich ja, sonst hätte er keine solche Forderung herausgegeben)
ob es moralisch und kaufmännisch integer ist, ist nochmal eine andere Frage
2. was wenn später das Urteil lautet ... 50.ooo Euro meinetwegen ... also nicht 1 Million, aber auch nicht 10.ooo
die Honorarforderung wurde ja auf Basis von 1 Million Euro gestellt
darf dann zurückgefordert werden, oder muss das die Gegenseite tragen, die ja mehrheitlich dann verloren hätte ?
3. wie seht ihr solch eine Vorgehensweise generell ?
ist sowas seriös, oder ist sowas das schlichte Abzocken so viel und so schnell es halt geht vom Mandanten
Insoweit ja, der Anwalt könnte sich jeden Streitwert aus dem Hintern ziehen außergerichtlich. KÖNNTE. Ich kenne keinen, weil ein fiktiver Streitwert der nicht nachvollziehbar ist, akzeptiert kein Gericht und die Rechtsanwaltskammer bei einer Beschwerde auch nicht. Wenn Du natürlich einen Kaugummi für 2 Euro einklagst und Dein Anwalt legt 10.000,00 € Streitwert zugrunde, würde ich den Anwalt wechseln.
Aber auf Deine Ausgangsfrage zurückzukommen, wenn es außergerichtlich um 1 Millionen ging, sind die 1 Millionen auch der Streitwert außergerichtlich.
Das hat alles nichts mit dem späteren "Gewinn" der Klage zu tun, bzw. was Dir eventuell vom Gericht zugesprochen wird.