Diese Pflicht existiert doch bisher auch schon.
Nein, eben nicht. Es gibt - das zeigen ja N26 und Netbank - keine Pflicht, als (deutsche) Bank ELV-fähige Karten anbieten zu müssen, so
wie hier angesprochen.
Das Kartellamt hat m.W. lediglich Bedenken geäussert, dass man das girocard-Verfahren als "gemeinschaftlich" so änderte, dass man ELV ausschliesse. Es war nicht die Rede davon, dass Banken girocards anbieten müssten, um ELV zu ermöglichen, oder ELV sonstwie auf anderen Karten zu ermöglichen.
Das eine ist die Frage, etwas zu unterlassen. Das andere, etwas bewusst neu "basteln" zu müssen und jemandem aufzuzwingen. Das mag zwar etwas rechtlich-haarspalterisch klingen - ist aber m.E. im Wirkungsbereich des Kartellamts ein relevanter Unterschied.
Wenn Apple Pay wirklich mit ELV-Unterstützung kommt, sagt das schon eine ganze Menge.
Das Problem begänne schon damit, dass die ELV-Unterschrift ja nicht mit einer Karte vergleichbar wäre. Und dass das Zahlungsmedium dabei ohne Tokenisierung "vervielfacht" werden müsste.