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Ich weiss nicht, wo Du den potentiellen Steuerbetrug siehst? Man kann über die Unsinnigkeit des deutschen Steuerrechts philosophieren (siehe mein obiger Beitrag) aber die Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers ist nun einmal vom Gesetzgeber explizit ermöglicht und gewünscht. Die Regeln hierfür wurden in den 90iger Jahren eingeschränkt und der OP hat lediglich gefragt, ob er in seiner Situation darunter fällt.
Einen eventuellen Betrug würde man dann begehen, wenn das „häusliche Arbeitszimmer“ die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt, man es aber wider besseren Wissens dennoch ansetzen würde.
Sind die Anforderungen erfüllt, kann man es machen muss man aber nicht (ist jedem selber überlassen)
Sind die Anforderungen nicht erfüllt, sollte man es nicht machen, kann es aber dennoch versuchen (ist jedem selber überlassen)
Das hat nichts bis wenig mir Corona zu tun.
So, genug gepostet für einen Tag.
Und nun Feuer frei
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