Arbeitszimmer absetzen

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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
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Ich weiss nicht, wo Du den potentiellen Steuerbetrug siehst? :confused: Man kann über die Unsinnigkeit des deutschen Steuerrechts philosophieren (siehe mein obiger Beitrag) aber die Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers ist nun einmal vom Gesetzgeber explizit ermöglicht und gewünscht. Die Regeln hierfür wurden in den 90iger Jahren eingeschränkt und der OP hat lediglich gefragt, ob er in seiner Situation darunter fällt.

Einen eventuellen Betrug würde man dann begehen, wenn das „häusliche Arbeitszimmer“ die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt, man es aber wider besseren Wissens dennoch ansetzen würde.

Sind die Anforderungen erfüllt, kann man es machen muss man aber nicht (ist jedem selber überlassen)
Sind die Anforderungen nicht erfüllt, sollte man es nicht machen, kann es aber dennoch versuchen (ist jedem selber überlassen)

Das hat nichts bis wenig mir Corona zu tun.

So, genug gepostet für einen Tag.
Und nun Feuer frei :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.666
MUC
Die Absetzbarkeit eines Home-Office ist eigentlich klar geregelt, im Zweifelsfall hilft ein Steuerberater Deines Vertrauens.

Was ich sagen wollte und weiterhin will: Muss man alles machen, was auch geht? Oder sollte man - wenn man mal einen Schritt zurückgeht und die Situation betrachtet - es nicht einfach auch mal gut sein lassen. Soll jeder selber entscheiden.

Ich bin vollkommen bei Dir, dass man nicht immer alles mitnehmen muss, was geht. Ich persönlich bin sehr dankbar, dass ich während Corona komplett von zu Hause arbeiten kann und darf, sowie keinerlei Einschränkungen bei Stundenzahl oder Gehalt hinnehmen muss. Ich spare die täglichen Wege zur Arbeit und kann meine Arbeit flexibel einteilen. Insofern verstehe ich einige meiner Kollegen nicht, die ernsthaft den Arbeitgeber nach Kompensation für höhere Strom-, Wasser- und Heizkosten fragen und wahrscheinlich auch noch den Kantinenzuschuss, den sie nicht in Anspruch nehmen können, ausbezahlt haben wollen.

Ob man so etwas fordert bzw. geltend machen möchte, muss jeder für sich entscheiden.

ABER ich hätte mir für diesen Faden einen Austausch über die aktuellen offiziellen Regelungen zum Thema steuerliche Absetzbarkeit eines Heimarbeitsplatzes statt einer Grundsatzdiskussion gewünscht. Aber vielleicht kommt inhaltlich ja noch etwas mehr als der Verweis auf den Steuerberater.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Sehr deutsch ist auch der Satz: "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen". Der stammt nämlich vom Bundesverfassungsgericht.
Und daß das in Deutschland nötig ist, liegt an den absurd hohen (Einkommen-) Steuersätzen in Deutschland, bei denen bereits das 1,8-fache des Durchschnittseinkommens mit dem Höchstsatz besteuert wird, und die - für kinderlose - laut OECD die höchsten Steuersätze der Welt (!) sind.

Zu Satz 1 völlige Zustimmung. Bei Satz 2 teile ich Deine Auffassung mit der Prämisse, dass man immer nur der Statistik glauben sollte, die man selbst gefälscht hat. Die Frage ist immer, was ist die Steuerbasis? Und in Deutschland bist Du Weltmeister im Einkommen herunterrechnen. Deutschland hat nominell hohe Steuersätze, aber riesige Möglichkeiten, das Einkommen zum mindern.

Ich werde derzeit in 20 Ländern über unsere LLP besteuert, Deutschland ist bei weitem nicht das schlimmste, das ist wohl Belgien. Und selbst wenn ich angebliche Steueroasen sehe: In der Schweiz zahle ich 23% Spitzensteuersatz an den Bund. Wohne ich aber in Genf, bin ich auch bei 45%
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
ABER ich hätte mir für diesen Faden einen Austausch über die aktuellen offiziellen Regelungen zum Thema steuerliche Absetzbarkeit eines Heimarbeitsplatzes statt einer Grundsatzdiskussion gewünscht. Aber vielleicht kommt inhaltlich ja noch etwas mehr als der Verweis auf den Steuerberater.

Da reicht doch einmal googlen, die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in der privaten Wohnung wird doch seit Jahrzehnten geregelt, und die Regeln haben sich noch nicht einmal sonderlich geändert, es gibt in der Zwischenszeit nur ausreichend Urteile dazu.

Das Arbeitszimmer lässt sich absetzen wenn es ein eigener Raum ist der mehr oder weniger ausschliesslich zum arbeiten benutzt wird. Das aufgehübschte Wohnzimmer kann man nicht absetzen (auch nicht anteillig). Ansonsten bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber noch etwas an den bestehenden Regeln ändert.

https://www.cash-online.de/recht-steuern/2020/homeoffice-von-der-steuer-absetzen-so-gehts/505311

https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/oh...von-der-steuer-absetzen-koennen/25777650.html
 
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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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Nur weil irgendwelche Rezeptoren bei Dir einen Alarmzustand in Deiner Hypophyse auslösen bla bla
Was für ein infantiles Geseiere...werde erwachsen oder mach' Dir wieder einen Zweitaccount für Deine primitiven Provokationen.

Wie nun mehrfach erwähnt und nun auf wundersame Weise nun auch von Dir festgestellt, gibt es für die steuerliche Berücksichtigung eines Arbeitszimmers offenbar gewisse Vorgaben seitens der Finanzämter. Diese Berücksichtigung nun in die Ecke möglicher Steuerbetrug oder moralisches Dilemma gegenüber der Allgemeinheit (oder noch abstruser gegenüber dem eigenen Arbeitgeber) zu drängen macht doch bei gegebener Reglementierung überhaupt keinen Sinn.

Selbstverständlich muss man generell nicht alles machen, was auch geht. Dieses Credo finde ich hier aber kurios angewendet und ich wäre z.B. auch eher irritiert, wenn ein Steuerberater nicht alle Möglichkeiten aufzeigt, weil sein moralischer Kompass ihn dazu verleitet. Dann würde man diesen mitunter auch einfach "schlecht" nennen.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
ABER ich hätte mir für diesen Faden einen Austausch über die aktuellen offiziellen Regelungen zum Thema steuerliche Absetzbarkeit eines Heimarbeitsplatzes statt einer Grundsatzdiskussion gewünscht. Aber vielleicht kommt inhaltlich ja noch etwas mehr als der Verweis auf den Steuerberater.

Aber gerne:

https://www.bundesfinanzministerium...-arbeitszimmer.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Anwendbarkeit bespricht man am besten mit dem Steuerberater und hofft auf Anerkennung durch das Finanzamt. Passiert nicht immer. Gibt dann unschöne Gespräche ggf. vor Ort.

Viel Spass damit.

Wer aber zu Hause arbeitet und das im Wohnzimmer auf dem Esstisch macht, der dann für die Mahlzeiten freigeräumt werden muss, sollte sich nicht die Mühe machen, das Schreiben vom BMF überhaupt zu lesen.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.324
4.545
BSL
Das Arbeitszimmer lässt sich absetzen wenn es ein eigener Raum ist der mehr oder weniger ausschliesslich zum arbeiten benutzt wird. Das aufgehübschte Wohnzimmer kann man nicht absetzen (auch nicht anteillig). Ansonsten bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber noch etwas an den bestehenden Regeln ändert.

Ich finde diese Vorstellung, daß man nun 8 Stunden am Tag in diesem speziellen Zimmer sitzt und seiner Arbeit nachgeht in Zeiten von New Ways of Working oder Digital Nomads, nur um ein paar Stichworte zu nennen, als sehr antiquiert. So arbeitet man ja auch nicht mehr in der Firma und ich würde mir wünschen, daß das wirklich bald vom Gesetzgeber geändert wird.
Ich fand es jedenfalls sehr hilfreich, in den letzten Wochen den Arbeitsplatz in der Wohnung mehrfach am Tage zu wechseln (Esstisch, Arbeitszimmer, Terrasse, Sofa) je nach Lust und Laune und natürlich der Art der Tätigkeit ;)
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich finde diese Vorstellung, daß man nun 8 Stunden am Tag in diesem speziellen Zimmer sitzt und seiner Arbeit nachgeht in Zeiten von New Ways of Working oder Digital Nomads, nur um ein paar Stichworte zu nennen, als sehr antiquiert. So arbeitet man ja auch nicht mehr in der Firma und ich würde mir wünschen, daß das wirklich bald vom Gesetzgeber geändert wird.
Ich fand es jedenfalls sehr hilfreich, in den letzten Wochen den Arbeitsplatz in der Wohnung mehrfach am Tage zu wechseln (Esstisch, Arbeitszimmer, Terrasse, Sofa) je nach Lust und Laune und natürlich der Art der Tätigkeit ;)

Ach die deutschen Finanzbeamten die sind immer so stolz darauf das die ganz kleinkariert dem normalen Steuerzahler die Vorteile zusammenstreichen. Ich habe früher ab und an mein privates KfZ für dienstliche Fahrten benutzt, bei der KM Abrechnung hat der Finanzbeamte dann die Kilometer mit seiner Routen CD abgeglichen, und mir immer die KM auf die kürzeste Verbindung zusammen gestrichen. Irgendwann war mir das zu doof und ich habe für solche Fahrten nur noch Mietwagen benutzt.

Und beim Arbeitszimmer schrillen im Finanzamt immer alle Alarmglocken - ich kannte mal einen Richter, der hat sich extra eine kleine zusätzliche Wohnung zum arbeiten angemietet weil es mit dem Arbeitszimmer in der Wohnung immer nur Stress gab.
 
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Chemist

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28.10.2017
3.324
4.545
BSL
Bin jetzt kein Steuerexperte, aber vielleicht wäre ein Tagessatz für die Be- bzw. Abnutzung der privaten Infrastruktur bei Arbeit zu Hause eine mögliche Lösung und wer wirklich spezielle Dinge anschaffen musste, kann diese mit Begründung dann noch zusätzlich absetzen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Zu Satz 1 völlige Zustimmung. Bei Satz 2 teile ich Deine Auffassung mit der Prämisse, dass man immer nur der Statistik glauben sollte, die man selbst gefälscht hat. Die Frage ist immer, was ist die Steuerbasis? Und in Deutschland bist Du Weltmeister im Einkommen herunterrechnen. Deutschland hat nominell hohe Steuersätze, aber riesige Möglichkeiten, das Einkommen zum mindern. ...

Das war vielleicht in den 70er, 80er und 90er Jahren so. Mittlerweile sind ja - für den normalen Angestellten - fast alle Möglichkeiten gekappt worden. Als Selbstständiger oder als Mitarbeiter einer globalen LLP mag das anders sein, aber nicht als normaler Angestellter.

Und zu dem Thema von nhobalu, man könne ja auch einmal "fünfe g'rade sein lassen". Wir sprechen hier über potentiell ein paar Tausend Euro, es gibt durchaus Leute, für die das viel Geld ist, auch wenn das auf dem Mond anders sein mag... ;)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Aber gerne:

https://www.bundesfinanzministerium...-arbeitszimmer.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Anwendbarkeit bespricht man am besten mit dem Steuerberater und hofft auf Anerkennung durch das Finanzamt. Passiert nicht immer. Gibt dann unschöne Gespräche ggf. vor Ort.

Viel Spass damit.

Wer aber zu Hause arbeitet und das im Wohnzimmer auf dem Esstisch macht, der dann für die Mahlzeiten freigeräumt werden muss, sollte sich nicht die Mühe machen, das Schreiben vom BMF überhaupt zu lesen.

Das Schreiben ist von 2017! Könnte sein, daß sich da aufgrund von Corona etwas geändert hat. Und da selbst Profis kaum nachkommen, alle Verlautbarungen des BMF und der nachgelagerten Behörden auch nur zu lesen, finde ich es durchaus legitim, als Laie zu fragen, ob sich da angesichts der aktuellen Entwicklungen etwas getan hat.
 
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janetm

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11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Da reicht doch einmal googlen, die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in der privaten Wohnung wird doch seit Jahrzehnten geregelt, und die Regeln haben sich noch nicht einmal sonderlich geändert, es gibt in der Zwischenszeit nur ausreichend Urteile dazu.
...

Es gab bisher aber auch immer die Regel, dass ein Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden kann, wenn der Arbeitnehmer auch ein Büro hat, sondern nur wenn permanent aus dem home office gearbeitet wird.

Also 3 Tage home office und 2 Tage Büro kann mann nicht absetzen.
Das Esszimmer als Büro kann man nicht absetzen.
3 Monate home office von März bis Mai kann man evtl. absetzen, dazu gilt es neuere Regelungen abzuwarten. Bisher ging das nicht weil es ja trotzdem ein Büro beim Arbeitgeber gibt.

Wer für die Steurerklärung einen Berater braucht hat ist vermutlich selbstständig. Da sieht das anders aus. Als Angesteller bekommt man seine Steuererklärung normalerweise alleine hin.
 
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OneMoreTime

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23.04.2019
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Bin jetzt kein Steuerexperte, aber vielleicht wäre ein Tagessatz für die Be- bzw. Abnutzung der privaten Infrastruktur bei Arbeit zu Hause eine mögliche Lösung und wer wirklich spezielle Dinge anschaffen musste, kann diese mit Begründung dann noch zusätzlich absetzen.

Hört sich logisch an, ist einem normalen Finanzbeamten nicht zu vermitteln. Sobald du etwas auch privat benutzen kannst, sollst du es auch nicht absetzen können. Schönes Beispiel ist ja immer wieder "Berufsbekleidung" die auch privat angezogen werden kann, egal ob der Berater oder der Kellner - beide können ihr Anzüge die sie im Zweifelsfall ausschliesslich bei der Arbeit tragen nicht absetzen - beim Berater kann man es noch verstehen, aber wann soll der Kellner seinen schwarzen Anzug anziehen?
 

OneMoreTime

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23.04.2019
3.388
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Es gab bisher aber auch immer die Regel, dass ein Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden kann, wenn der Arbeitnehmer auch ein Büro hat, sondern nur wenn permanent aus dem home office gearbeitet wird.

Wenn du wegen Corona ist Homeoffice geschickt wirst hast dieses Büro ja nicht mehr. Wenn ich das gerade richtig gesehen hast kannst du den Pauschbetrag in voller Höhe von 1250€ auch geltend machen wenn du nicht das ganze Jahr im Homeoffice warst - evtl. die einfachste Lösung.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
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im Paralleluniversum
Wenn du wegen Corona ist Homeoffice geschickt wirst hast dieses Büro ja nicht mehr. Wenn ich das gerade richtig gesehen hast kannst du den Pauschbetrag in voller Höhe von 1250€ auch geltend machen wenn du nicht das ganze Jahr im Homeoffice warst - evtl. die einfachste Lösung.

Dann los. Mach und berichte nächstes Jahr, ob es geklappt hat.
Bin gespannt auf Deinen Bericht.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Während Corona eben gerade nicht, sofern es dem MA verboten war, in's Büro zu kommen.

Ja, wenn es eine schriftliche Anweisung des AG gab nicht ins Büro zu kommen kann es in den absetzbaren Bereich kommen. Diese wird dann vermutlich vom FA angefordert werden. Eine Empfehlung des AG wird nicht reichen. Dazu werden bestimmt noch Aussagen kommen.

Erfahrungen sagen auch, dass ein Grundriss der Wohnung angefordert wird. Zumindest war das bei mir bisher so.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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5
Dann los. Mach und berichte nächstes Jahr, ob es geklappt hat.
Bin gespannt auf Deinen Bericht.

Ich habe kein Arbeitszimmer, ich mache 100% KUG und das ist OK so. Das die 1250€ Pauschale komplett angesetzt werden können wenn man auch einen Teil des Jahres im Büro zuhause war stand im übrigen in dem Schreiben vom BMF das du verlinkt hast.

Der Höchstbetrag von 1.250 Euro ist auch bei nicht ganzjähriger Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers in voller Höhe, also nicht zeitanteilig, zum Abzug zuzulassen.

IX 22 Seite 11
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Ändert aber nichts daran, wie das Arbeitszimmer beschaffen sein muss. Und das ist aktuell halt einfach immer noch so.

Ich denke man muss nicht darüber streiten wie ein Arbeitszimmer beschaffen sein muss. Raum mehr oder weniger ausschliesslich zum arbeiten - private Mitnutzung am besten 0% max. 10% - aber das sind doch die Basics.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.276
8.732
IAH & HAM
dem OP das "in Kauf nehmen" von Steuerbetrug zu unterstellen ist ein wenig weit hergeholt. Das kann ich in keinem seiner Posts herauslesen.

Ich weiss nicht, wo Du den potentiellen Steuerbetrug siehst? :confused:

Fahrten zum Arbeitsplatz abzusetzen, die nicht stattfinden halte ich fuer Betrug:

Das ist am ehesten die Frage die ich mir stelle. Ich habe 40 km one-way am Tag = 12 € täglich - lieber das, oder Home Office?