Ausfall Klimaanlage LH462-Schadensersatz?

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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
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BSL
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Sind die 17 Grad eigentlich so von der Crew genannt worden als gemessene Raumtemperatur oder ist das nur eine Schätzung der Passagiere wegen "kalt"?
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.375
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TXL
Wenn es wirklich nur 17 Grad während des gesamten Fluges waren, ist das schlichtweg unakzeptabel. Es gibt eigentlich eine allgemein akzeptierte Wohlfühltemperatur, die bei sitzender Tätigkeit zwischen 20 und 23 Grad liegt. Die sollte auch bei Flugbeginn und nach dem Aufwachen von Interkontflügen gewährleistet sein. Warum man während der Schlafenszeit dann nicht auf 17..18 herunterregeln kann oder will, erschließt sich mir aber auch nicht.

Das Problem liegt allerdings auch oft an den unterschiedlichen Zonen im Flieger, Lage an den Notausgängen usw. Schrieb nicht kürzlich hier jemand auch, das bei Boeing das Problem viel stärker auftritt als bei Airbus?
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Ja, die 777 kann an den Ausgangsitzen schon sehr unterkühlt sein. 17 Grad werden in einem Flieger als kälter empfunden als in einem Bett, schließlich funktioniert die Durchblutung nicht so gut und womöglich ist man auch noch leicht dehydriert und müde ohne schlafen zu können. Auch wenn ich 17 Grad im Schlafzimmer ideal finde, hatte ich auch schon die Situation, dass in einem Kabinenabschnitt die Leute durchweg mit Daunenjacken saßen. Briten, die nun wirklich keine Frostbeulen sind.
 
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MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
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Warum man während der Schlafenszeit dann nicht auf 17..18 herunterregeln kann oder will, erschließt sich mir aber auch nicht.

Die Arbeitsthese hier im Forum ist, dass diejenigen, welche die Macht über die Einstellungen haben, während der Schlafenszeit selbst nicht schlafen können/dürfen. Da es dann aber wenig mit körperlicher Aktivität zu tun gibt, und das wärmste Jäckchen, das Cognäc-chen, auch nicht erlaubt ist, und die Aufenthaltsbereiche in der Nähe der Türen sind, bleibt nicht mehr viel an Möglichkeiten...
 
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Schilling04

Reguläres Mitglied
07.11.2015
60
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Sorry aber ich stelle hier keine Behauptungen auf, man muss hier nicht persönlich angreifen wenn einem die Frage nicht gefällt, ich hab zuhause tatsächlich keine Probleme bei 17 grad zu schlafen aber hier war ich einfach komplett durchgekühlt und bin trotz Sweatshirt, Strickjacke und zwei Decken (dir ja auch nicht gerade dick sind), mir ist sicherlich in dem Sinne kein Schaden entstanden, vielleicht war der Begriff Schadensersatz auch etwas hoch gegriffen, ich wollte lediglich wissen, ob ich ggfs. die Chance habe, die Reservierungskosten erstattet zu bekommen.
 
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Schilling04

Reguläres Mitglied
07.11.2015
60
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Die Temperatur hat uns die Flugbegleiterin auf Nachfrage genannt, sie sagte auch, dass das technische Problem für diesen Flug schriftlich fixiert sei und sie riet auch, sich an LH zu wenden.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.980
24
Wien
Ausreichend Kerosin und Heizkostenzuschlag bezahlt ?
Das wird definitiv ein neuer Posten auf den Taxen. Ich richte schon 30€ für meinen nächsten Award raus.

Btw, wenn du eine Verkkühlung erleidest verklag sie sehr wohl. Aber dann bitte nach USA Recht.
 

Westgote

Gesperrt
17.04.2018
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Insofern hat unser Kernkraftbetreiber recht, wenn er das moniert.

Ich habe nie ein Kernkraftwerk betrieben! Schon gar nicht bereits im Jahr 2012! Ich fliege überhaupt erst seit 2014 ab und zu interkont durch die Gegend (davor nur ohne jedwedes Interesse an der Luftfahrt in Eco) und habe mich auch dann erst zum ersten mal im damaligen VFF angemeldet.
Wer hat mir bloß diese Simpsons-Vergangenheit angehängt? (Ist ja nichts ehrenrühriges, aber die Vertreter dieser Theorie sind auf dem Holzweg. Wirklich.)
 

Westgote

Gesperrt
17.04.2018
94
0
ich hab zuhause tatsächlich keine Probleme bei 17 grad zu schlafen aber hier war ich einfach komplett durchgekühlt und bin trotz Sweatshirt, Strickjacke und zwei Decken (dir ja auch nicht gerade dick sind), mir ist sicherlich in dem Sinne kein Schaden entstanden, vielleicht war der Begriff Schadensersatz auch etwas hoch gegriffen, ich wollte lediglich wissen, ob ich ggfs. die Chance habe, die Reservierungskosten erstattet zu bekommen.

Das für die Beurteilung der von dir erlittenen Qualen zuständige Amtsgericht Köln hält Temperaturen von 17 Grad auch für eine eisige Hölle:
https://www.kostenlose-urteile.de/A...stens-18-Grad-zu-erreichen-sein.news25039.htm
Vielleicht kannst du dort ja erfolgreich vortragen, daß für einen Reisemangel nichts anderes gelten kann.
Aber ziehe dich warm an: Gerichtsflure werden nur noch minimal beheizt.

Wie lebt es sich, wenn man so fühlt, wie du?
Wir haben heute einen langen Abend in sehr großer Runde im Garten verbracht. Der jüngste war 8, die älteste 76. Als die Sonne "weg war", fing irgendwann jemand an, sich seinen Pullover anzuziehen, andere zogen nach, ich habe später denen, die in Shorts und Polohemd gekommen waren, Decken und Kleidung von mir angeboten - und so blieb es noch Stunden bei 15 Grad und Wind sehr schön...
"Sweatshirt, Strickjacke und zwei Decken" reichten hier aus, um es vier Leuten gemütlich zu machen.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.765
17 Grad werden in einem Flieger als kälter empfunden als in einem Bett, schließlich funktioniert die Durchblutung nicht so gut und womöglich ist man auch noch leicht dehydriert und müde ohne schlafen zu können. Auch wenn ich 17 Grad im Schlafzimmer ideal finde, hatte ich auch schon die Situation, dass in einem Kabinenabschnitt die Leute durchweg mit Daunenjacken saßen. Briten, die nun wirklich keine Frostbeulen sind.

Das würde ich auch so sehen: Manche viel-F-Daunendeckenflieger vergessen vielleicht, dass ein Flieger in Eco kein Schlafzimmer mit Bett und flauschiger Decke ist. Und zum Sitzen sind 17 Grad schon sehr wenig, v.a. wenn nicht wie abends im Sommer draußen die Umgebung noch aufgewärmt ist.

Alle meine Hotels diese Woche hatten bei Ankunft 68F=20C eingestellt und das ist zum Sitzen saukalt und geht zum Schlafen nur mit ordentlich Decke, schon wegen des Luftzugs.
 

vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
816
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...also aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht war alles i.O. , Mindesttemperatur für die mittelschweren Tätigkeiten der Flugbegleiter im Gehen und Stehen sind gem. ASR A3.5 17 Grad...
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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9
HAM/LBC
Hier gerichtsfeste Beweise beizubringen dürfte schwerfallen ohne geeichtes Thermometer und ohne Anwendung eines genormten Messverfahrens.

Und ohne eine Einigung der Passagiere darüber, was sie nun gemeinschaftlich wollen; siehe meine zitierten links weiter oben.

Also nächstes Mal einfach einen Grog bestellen und alles wird gut. Und immer an Euren Opa vor Stalingrad denken....

Edit: Um Missverständnissen vorzubeugen sollte man bei minus 60 Grad Außentemperatur vielleicht besser vom Ausfall der Heizung sprechen, wenn überhaupt.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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... hat jemand von der Minderung noch nichts gehört. Ein Flug mit 17 Grad duerfte nicht den Anforderungen an einen Flug mittlerer Art und Guete enrsprechen ....

Doch, denn bei diversen US-Airlines bist du schon froh, wenn die Klimaanlage eine andere Einstellmöglichkeit als "Schockfrosten" hat ;-).
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Optimale Schlaftemperatur und von Fachleuten empfohlen sind 15 - 18 Grad - also alles perfekt für ein Nickerchen, vorher noch eine Tasse Château Migraine - und der Urlaub kann beginnen.
 
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HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
12
ZRH
Das würde ich auch so sehen: Manche viel-F-Daunendeckenflieger vergessen vielleicht, dass ein Flieger in Eco kein Schlafzimmer mit Bett und flauschiger Decke ist. Und zum Sitzen sind 17 Grad schon sehr wenig, v.a. wenn nicht wie abends im Sommer draußen die Umgebung noch aufgewärmt ist.

dafür sitzen doch in Y alle extra nahe beieinander

SCNR
 
F

feb

Guest
... hat jemand von der Minderung noch nichts gehört. Ein Flug mit 17 Grad duerfte nicht den Anforderungen an einen Flug mittlerer Art und Guete enrsprechen ....

Werter Kollege, da habe ich leise Zweifel. "Mittlere Art und Güte" definiert die Leistungspflichen bei der Gattungsschuld (§ 243 I BGB) - haben wir hier eine solche oder möchtest du mit Rechtsgedanke oder Analogie argumentieren? Aber gut, lassen wir das, ich habe zu wenig Zeit, das Rechtsthema zu vertiefen und immer gilt: Zwei Juristen, drei Meinungen.

Was mich stört - wie einige wenige schon anmerkten - ist der Spott und die Häme, die hier von den Eskimos und Amateurjuristen verbreitet wird. Der TO stellt eine sachliche Frage... und die Disser freuen sich, dass Leben in ihr Wochenende kommt. Schade.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.765
Was mich stört - wie einige wenige schon anmerkten - ist der Spott und die Häme, die hier von den Eskimos und Amateurjuristen verbreitet wird. Der TO stellt eine sachliche Frage... und die Disser freuen sich, dass Leben in ihr Wochenende kommt. Schade.

Touche!

Zumal der Thread Starter gar keine 2 Millionen wegen Frostbeulen wollte, wie jetzt manchmal suggeriert wird.
 
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