Umsetzung in nationales Recht aber bis September verpflichtend
Und..?
EU-Verordnungen gelten "direkt", und benötigen nicht mal das.
Halten sich die Banken dran?
Ja, bei den "grossen" Dingen, wo hingeschaut wird. Wo vielleicht eine Verbraucherschutzlobby die Interessen des "Normalverbrauchers" vertritt. Also beispielsweise Auslandsüberweisungen und Kartenentgelte. Da wäre ein Verstoss allerdings auch allzu unerhört. Aber Auslandskonten-Eröffnende? Grössere Firmen- und vermögende Privatkunden können ein Konto schon heute eröffnen. Man muss nur lukrativ genug sein. Aber der "kleine" Privatkunde? Hat keine Lobby. Schon gar nicht, wenn es darum geht, sich für den Pfändungsfalle oder so zu wappnen. Deshalb eröffnet keine Bank gerne eine Zweit-/Dritt-/Viert-Konto für Auslandskunden.
Selbst wenn das in nationales Recht umgesetzt wird: Wenn die Banken nicht wollen - und das werden die meisten nicht - dann werden sie das nach Möglichkeiten untergraben. Und die Aufsichtsbehörden dürften vielerorts auch wenig Interesse zeigen, sich mit den paar ausländischen "Querulanten" herumzuschlagen, die ein Konto eröffnen wollen. Und dann? Wo "beschwerst" du dich dann? (Wo?) klagst du das Konto bzw. das "Versagen" der Aufsichtsbehörden ein?
PS: Die ING beispielsweise
beschrieb es ja höflich aber deutlich, wie die Banken zu den Non-Resident-Accounts stehen (Punkt 16-18).