Auslandskrankenversicherung

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.474
5.491
LEJ
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Nutzt hier jemand die Barmenia BKKR Auslandskrankenversicherung? Ich bin über die Betriebskrankenkasse (BKK) meines Arbeitgebers versichert und habe die Zusatzversicherung über die Barmenia abgeschlossen (2014). Bei Unterzeichnung habe ich noch die Tarifbedingungen von 2009 bekommen, im Internet finde ich nur noch aktuelle von 2017.
https://www.bkk-extraplus.de/media/dokumente/tarifbedingungen/K4197.pdf

Bei der AuslandsreiseKV ist vor allem wichtig, daß man eine hat, die jeden medizinisch sinnvollen Rücktransport (nicht nur den notwendigen - siehe Klausel) bezahlt.
Da steht bei mir
Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz oder in ein dem ständigen Wohnsitz nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus werden für einen

a) Rettungsflug
(...)

b) sonstigen Krankentransport einer versicherten Person die notwendigen Aufwendungen des Krankentransports, soweit sie die üblichen Fahrkosten übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag ersetzt, der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person entspricht.
Was genau ist der Unterschied zwischen sinnvoll und notwendig?
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Was genau ist der Unterschied zwischen sinnvoll und notwendig?

Wenn in den Bedingungen notwendig steht wird man dich nur zurückholen wenn überhaupt keine Behandlung im Reiseland möglich ist. Wenn man dich laut Bedingungen zurück holt wenn es sinnvoll ist, kann das bedeuten, dass man dich schon ausfliegt wenn die Behandlung in Deutschland besser als im Reiseland wäre. Oft steht auch was in den Bedingungen wie "wenn der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich mehr als 2 Wochen dauert" oder so.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.474
5.491
LEJ

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Gibt es noch ARKV, die nicht subsidär sind, sprich nicht die BRE der PKV kosten?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Gibt es noch ARKV, die nicht subsidär sind, sprich nicht die BRE der PKV kosten?

Dachte das wäre bei allen Auslandsreisekrankenversicherungen so, dass die die Selbstbeteiligung übernehmen und die Beitragsrückerstattung nicht angetastet wird?

Auch für privat Kranken-Vollversicherte lohnt es sich, medizinische Behandlungen im Ausland über die Auslandsreisekrankenversicherung abzurechnen. Sie sparen die Selbstbeteiligung und wahren den Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Und während Sie mit der ARAG weltweiten Schutz für die ersten 42 Tage Ihrer Auslandsreise haben, sind es im Rahmen einer Vollversicherung meistens nur vier Wochen. https://www.arag.de/versicherungen/gesundheit/auslandsreisekrankenversicherung/
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Dachte das wäre bei allen Auslandsreisekrankenversicherungen so, dass die die Selbstbeteiligung übernehmen und die Beitragsrückerstattung nicht angetastet wird?

Nein, fast alle fragen, ob anderweitiger Versicherungsschutz besteht und dass dieser dann vorrangig sei.

AUch die ARAG:
"Soweit für den Versicherungsfall Ansprüche gegen
über Dritten geltend gemacht werden können, gehen
diese den Ansprüchen aus diesem
Vertrag vor, und zwar auch dann, wenn diese Ansprüche ebenfalls
16
aufgrund einer Subsidiaritätsklausel nachrangig sind. Wird der Versicherungsfall zuerst dem Versiche-
rer gemeldet, tritt dieser in Vorleistung. "

Wobei auf der Werbeseite ja etwas anderes steht.

Und SB und BRE sind ja auch zwei Paar Schuhe - den SB muss die ARKV übernehmen, die BRE ist halt nicht so klar. Vor allem, müsste es dann ja rückabgewickelt werden, wenn man die BRE doch nicht bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Aber:

Auch für privat Kranken-Vollversicherte lohnt es sich, medizinische Behandlungen im Ausland über die Auslandsreisekrankenversicherung abzurechnen. Sie sparen die Selbstbeteiligung und wahren den Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Und während Sie mit der ARAG weltweiten Schutz für die ersten 42 Tage Ihrer Auslandsreise haben, sind es im Rahmen einer Vollversicherung meistens nur vier Wochen. https://www.arag.de/versicherungen/g...nversicherung/

Ist ja eine eindeutige Aussage.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Das sind aber nicht die AVB!

Dann frag doch einfach mal an wieso da der Unterschied besteht :) Auch hier steht, dass die Beitragsrückerstattung erhalten bleibt wenn man eine Auslandkrankenversicherung hat:

Auch für Privatpatienten macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn, denn ein Arztbesuch im Ausland gefährdet die üblichen Beitragsrückerstattungen, was in keinem Verhältnis zu den Kosten für eine Auslandkrankenversicherung steht. Auslandskrankenversicherung | MDR.DE

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung rät zur Auslandsreisekrankenversicherung:

Zum anderen erhalten viele Privatversicherte eine Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre Vollversicherung nicht in Anspruch nehmen. Ohne eine Auslandsreisekrankenversicherung ist die Beitragsrückerstattung bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Urlaub hinfällig. https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/auslandsreisekrankenversicherung.pdb.pdf?dl=1

Und jetzt das für dich vermutlich wichtigste:

Entschädigung aus anderen VersicherungsverträgenKann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist, unabhängig davon, wann der andere Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Melden Sie den Versicherungsfall zuerst der
HanseMerkur, tritt diese in Vorleistung und wird sich zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer wenden. Die HanseMerkur verzichtet auf eine Kostenteilung mit einem PKV-Unternehmen, wenn dem Versicherten hierdurch Nachteile entstehen, z. B. Verlust der Beitragsrückerstattung.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Bei der Hanse Merkur steht es in den AVB §8(3): https://www.hmrv.de/documents/16871...JRV).pdf/fdd99cee-57c6-42c7-b362-fee0c78e6dff daher ist es klar.

Bei anderen fehlt diese Klausel, daher ist es dort nicht eindeutig. Klar kann man probiereb sich auf Werbeaussagen zuberufen, aber entscheidend sind die AVB.

Auf jeden Fall bleibt natürlich das Thema Rückabwicklung, falls man doch keine BRE bekommt.

Aber danke für die Antwort, d.h. die Hanse Merkur ist eine gute Wahl für PKVler.

P.S.: Bei der AXA steht immerhin:"§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen
(1)
Steht dem Versicherungsnehmer ein
Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
Anspruch auf den Versicherer über, soweit der
Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang
kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers
geltend gemacht werden
. "
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.287
905
Oberfranken
Was haltet ihr von der Auslandsreise-KV der Debeka?
Stiftung Warentest hat diese mit sehr gut bewertet.
Pandemien sind mit abgedeckt, keine Beitragserhöhung für ältere Versicherte über 65 / 75 J.
Jahresbeitrag: 8,-€
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.426
350
Hallo zusammen,

dieser Thread ist zwar bereits sechs Jahren alt, allerdings habe ich dazu nun Erfahrung gesammelt, die ich gerne mit euch teilen möchte.

Ich habe seit 2017 eine Auslandskrankenversicherung bei der Barmenia.

Im Herbst 2023 bin ich über die Staaten nach Kanada gereist für eine Wildcamping Tour und habe mich mit einer Axt verletzt und es musste etwas genäht werden. Im Krankenhaus haben sie zwar die Versicherungspapiere genommen, aber wohl nicht Barmenia erreicht. Zahlen musste ich nicht vorab, die Rechnung sollte nach Deutschland kommen.

Vier Wochen später zurück in Deutschland und in der Post der Brief, der bereits eine drei Wochen überfällige Zahlung enthielt. Barmenia angerufen und ohne viel Wartezeit jemanden erreicht. Alles kein Problem, ich soll die Rechnung als E-Mail an Barmenia senden, aber Barmenia sendet kein Geld ins Ausland, d.h. ich sollte es selbst erstmal bezahlen und erhalte dann das Geld (in EUR) in 2-3 Wochen. E-Mail verschickt und beim Krankenhaus angerufen. Dort war die überfällige Zahlung kein Problem, sie haben auch Kreditkarte akzeptiert.

Etwa vier Wochen nach meiner E-Mail an Barmenia kam eine E-Mail zurück mit einem kleinem Formular zum Ausfüllen - nichts besonderes. Eine Woche später war das Geld auf meinem Konto.

Lessons Learned:

- Bei mir ist die überfällige Zahlung nochmal gut gegangen. Bei einem absehbaren längerem Aufenthalt ohne "naher" Rückkehr bzw. ohne jemandem zu Hause würde ich das allerdings absichern und nach einer Rechnung fragen bzw. direkt bezahlen. Kann mir vorstellen, dass andere Krankenhäuser bzw. Länder weniger kulant wären, auch wenn ich (so denke ich) eigentlich nichts dafür konnte, wären potenzielle zusätzliche Anwaltskosten blöd, v.a. in USA / Kanada.

- Barmenia ist super, kann ich jedem empfehlen. Immerhin wurden sie auch nicht vorher informiert und haben es trotzdem nachträglich alles übernommen. Das war jetzt zwar nichts großes (etwa EUR 1000), aber dennoch überraschend schnell gelöst.

- Aus den ursprünglichen 2-3 Wochen wurden 5 Wochen, d.h. man sollte auf jeden Fall auch etwas flüssig haben; Bei meinem Betrag wohl kein Problem, aber es kann ja durchaus teurer werden. Also: Bei Barmenia muss man vorab selbst zahlen, eventuell lag es aber auch daran, dass das Krankenhaus keinen erreicht hat und der ganze Prozess nachträglich war.

Vielen Dank nochmal an alle hier im Thread für die Empfehlung, v.a. @Interflug , der mir damals auch meine zusätzlichen Fragen über PM beantwortet hat.
 
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tripleseven777

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27.06.2016
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3.455
DTM
Ich kann in diesem Zusammenhang von medizinischen Behandlungen in Side (Türkei) berichten. Bekannte forderte man zur Vorauszahlung vor Ort auf. Ohne Zahlung durften sie das Gebäude nicht verlassen. Von Seiten der dortigen Ärzte hätte man wohl am liebsten auch in der Türkei operiert. Das private Krankenhaus berechnet für Leistungen gerne tausende von Euro. Mit Kranken/Verletzten wird richtig Geld verdient. Moralisch bewerten möchte ich dies nicht. Es klang in den Erzählungen schon dramatisch und vielleicht war es Wucher.
In den lokalen Nachrichten habe ich vor einigen Wochen von einem älteren Mann gelesen. Dieser ist während der Urlaubsreise irgendwo in Griechenland schwer erkrankt und musste mittels Hubschrauber zu einer Klinik nach Athen verlegt werden. Leider wurde im Vorfeld keine Auslands-Reisekrankenversicherung abgeschlossen und die Familie konnte sich den Krankenrücktransport (fünfstellige EUR-Summe) nicht leisten. Es wurde ein Spendenaufruf im Internet gestartet. Der Herr ist mittlerweile leider in Griechenland verstorben und man möchte das eingesammelte Geld nun für eine angemessene Beerdigung und den Rücktransport (der Urne) nach Deutschland verwenden.
Der Artikel befindet sich hinter einer Bezahlschranke (Paywall):
 
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herbert60

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18.02.2019
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Oberfranken
In der Türkei wird nicht nur bei Krankenbehandlungen abgezockt, die Patienten erpresst und rechtswidrig festgehalten. Ich war vor ca. 30 Jahren auch mal in TR erkrankt (Durchfall) und damals gab es bereits Auslandskrankenscheine für die TR. Die hätte ich höchstens zum Abputzen verwenden können, denn die wollten damals schon viel lieber harte DM in bar haben. Heute sollte man sich einen €-Aufkleber auf die Stirn kleben, dann ist man dort sehr willkommen. Nachdem ich vor ca. 20 Jahren einen KK-Betrug dort hatte, ist dieses Land für mich erledigt. Ich hatte damals zwar das Geld zurückholen können, aber ärgerlich ist es dennoch.
Auch als vor ein paar Jahren mehrere Reiseveranstalter Pleite gingen, wurden Reisende festgehalten, genötigt und erpresst, obwohl sie den Hotelaufenthalt mit einem gültigen Gutschein von Veranstalter bezahlt hatten. Natürlich hat das unsere Politiker kaum interessiert.

Wenn man ohne Auslandskrankenversicherung reist, ist das schon grob fahrlässig und wie man sieht, kostet das auch mal das Leben. Sogar wenn ich nur nach Salzburg oder Eger fahre, habe ich eine, denn im Notfall wird man nicht über die nahe Grenze nach DE, sondern in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Und das kann teuer werden.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.079
3.455
DTM
@herbert60
Ich würde der Aussage, dass in der Türkei hier und da abgezockt wird, nicht widersprechen. In den Augen der meisten Einheimischen gilt dort jeder Tourist aus Mitteleuropa als reich.
Als Ergänzung zum Beitrag #40: es handelte sich um einen Bruch des Handgelenks. Auch am Flughafen-Check-in (Antalya) gab es nochmal Widerstand und man forderte die betroffene Person zur Konsultation des Flughafenarztes auf, damit dieser die Flugtauglichkeit bescheinigen könne. Anderenfalls: kein Boarding und keine Rückreise nach Deutschland - Der Flughafenarzt befasste sich ca. 30 Sekunden mit der Verletzung und bescheinigte die Flugtauglichkeit. Ca. 80 EUR dafür mussten vor Ort entrichtet werden. Die Versicherung erstattete sämtliche Kosten.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.287
905
Oberfranken
In meinem Fall vor ca. 30 Jahren hatte ich eine Auslandsreise-KV, die auch damals bereits Kostenübernahmeerklärungen geschickt hätte. Das wollten die nicht und ich hatte zum Glück genügend DM-Bargeld dabei, denn KK waren kaum verbreitet und ich hatte damals keine. Die damaligen, alten TRL hatten über 100% Inflationsrate und waren unbeliebt. Bei mir wurde zu Hause von der Auslandsreise-KV auch alles nachträglich erstattet.
Konnten die 80 € wenigstens mit KK bezahlt werden? OK, man hätte auch TRY am ATM holen können.
 
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Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
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@tripleseven: Das ist wirklich eine Unverschämtheit. Ich habe mir vor einem Jahr in Norwegen auch das Handgelenk gebrochen. Am Flughafen von Bergen hat keiner meine Flugtauglichkeit angezweifelt. Das war wirklich nur Geldmacherei in der Türkei! :mad: Wenigstens hat deine Versicherung das bezahlt ...
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.079
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DTM
@Fee44 Wie gesagt, ich war nicht dabei. Es betraf Bekannte von mir. Diese Vorgehensweise ist vielleicht auch nicht nur auf die Türkei beschränkt. Aber es klingt alles nicht sonderlich schön. Eine Auslands-Reisekrankenversicherung ist daher eine sehr gute und für jeden erschwingliche Sache.
Danke für die Erinnerung an Bergen (Norwegen) :D Dort war ich in diesem Sommer zum ersten Mal. Norwegen ist ein schönes Land 🇳🇴♥️
Ich hoffe, der Bruch ist gut verheilt.
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
754
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Danke, alles wieder okay. Sommer in Norwegen ist schön, würde ich auch noch mal machen. Winter? So schnell nicht wieder, Stichwort "Glatteis" 😨
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
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868
TXL
aber ist es nicht zumindest außerhalb der EU Usus, dass man fast immer vorab selbst bezahlen muss ?
Dass das Ausland direkt mit der Kasse abrechnet, ist doch nur bei der gesetzlichen KV innerhalb der EU möglich (und da sicher nicht bei Privatklinken etc) ?!
 
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Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
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aber ist es nicht zumindest außerhalb der EU Usus, dass man fast immer vorab selbst bezahlen muss ?
Dass das Ausland direkt mit der Kasse abrechnet, ist doch nur bei der gesetzlichen KV innerhalb der EU möglich (und da sicher nicht bei Privatklinken etc) ?!
Ja ist es.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.712
6.205
LEJ
aber ist es nicht zumindest außerhalb der EU Usus, dass man fast immer vorab selbst bezahlen muss ?
Dass das Ausland direkt mit der Kasse abrechnet, ist doch nur bei der gesetzlichen KV innerhalb der EU möglich (und da sicher nicht bei Privatklinken etc) ?!
Ne, nicht immer.
Direkte Kostenübernahmeerklärung geht bei mancher AKV in schweren Fällen, also Abrechnung direkt zwischen behandelndem Krankenhaus und Versicherung.
 
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