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kraven
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Die meisten von euch wissen wahrscheinlich nur, dass es pauschal bei Verspätung bei der Bahn Geld gibt: 25% vom (Oneway-)Fahrpreis bei mindestens 60 Minuten, 50% bei mindestens 120 Minuten. Es gibt jedoch noch weitaus mehr Fahrgastrechte, die nicht offen kommuniziert werden:
Umwege/Upgrade
tl;dr-Version: Werde ich _wahrscheinlich_ (!) mehr als 20 Minuten später wie auf meinem Reiseplan ankommen, weil ich z.B. dadurch einen Anschlusszug verpasse, darf ich einen höherwertigen Zug oder eine andere Strecke nehmen.
Praxisbeispiel: Ich stehe am Kölner Hauptbahnhof und habe einen Sparpreis für den Intercity. In Mainz habe ich 10 Minuten Umsteigezeit zu einem Zug nach Kelsterbach, der nur stündlich fährt. Mein IC hat nun 15 Minuten Verspätung. Ich darf also nun am Nebengleis den ICE über die Schnellfahrstrecke zum Frankfurter Flughafen nehmen und von dort aus eine Bahn. Das Ticket muss allerdings der Servicepoint oder der Zugchef gültig schreiben!
Anderweitige Beförderung
tl;dr: Komm ich Nachts an und hab Verspätung, darf ich mir ein Taxi oder Mietwagen nehmen.
Kostenlose Getränke
Sprich, hat mein Zug auf der Fahrt mehr als eine Stunde Verspätung, darf ich ins Bordbistro rennen und mir ein Getränk unentgeltlich holen. Die 25ct Pfand nicht vergessen
Bietet der Zug keine Getränke an oder sind die ausverkauft, darf ich im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit in den nächsten Supermarkt/Kiosk mir Getränke holen und bekomme das Geld von der Bahn erstattet.
So, und nun viel Spaß beim Maximieren!
Umwege/Upgrade
9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der
Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i)
der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei
nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen
Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges
ist allerdings nicht gestattet.
tl;dr-Version: Werde ich _wahrscheinlich_ (!) mehr als 20 Minuten später wie auf meinem Reiseplan ankommen, weil ich z.B. dadurch einen Anschlusszug verpasse, darf ich einen höherwertigen Zug oder eine andere Strecke nehmen.
Praxisbeispiel: Ich stehe am Kölner Hauptbahnhof und habe einen Sparpreis für den Intercity. In Mainz habe ich 10 Minuten Umsteigezeit zu einem Zug nach Kelsterbach, der nur stündlich fährt. Mein IC hat nun 15 Minuten Verspätung. Ich darf also nun am Nebengleis den ICE über die Schnellfahrstrecke zum Frankfurter Flughafen nehmen und von dort aus eine Bahn. Das Ticket muss allerdings der Servicepoint oder der Zugchef gültig schreiben!
Anderweitige Beförderung
9.1.5 Der Beförderer bietet dem Reisenden die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel
an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn seine fahrplanmäßige Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der
Reisende wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls ohne Nutzung dieses Verkehrsmittels mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird, oder sofern ein Zug ausfällt, es sich bei dem
vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der
Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann. Nutzt der Reisende selbständig ein
anderes Verkehrsmittel, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis
zu einem Höchstbetrag von 80 €.
9.1.6 Der Beförderer bietet dem Reisenden die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer
anderweitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn er wegen eines Zugausfalls
oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder für ihn unter den gegebenen
Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Alternativ bietet der Beförderer dem Reisenden auch in diesem Fall die Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel, z. B. Taxi, an, sofern dies
preisgünstiger ist. Nutzt der Reisende selbständig eine Übernachtungsmöglichkeit, oder nimmt er für die
Weiterfahrt ein anderes Verkehrsmittel in Anspruch, weil das preisgünstiger ist, hat er Anspruch auf Ersatz der dafür entstandenen angemessenen Kosten.
tl;dr: Komm ich Nachts an und hab Verspätung, darf ich mir ein Taxi oder Mietwagen nehmen.
Kostenlose Getränke
Artikel 18
Hilfeleistung
(2) Bei einer Verspätung nach Absatz 1 von mehr als 60 Minuten ist den Fahrgästen Folgendes kostenlos anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder
im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind;
Sprich, hat mein Zug auf der Fahrt mehr als eine Stunde Verspätung, darf ich ins Bordbistro rennen und mir ein Getränk unentgeltlich holen. Die 25ct Pfand nicht vergessen
Bietet der Zug keine Getränke an oder sind die ausverkauft, darf ich im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit in den nächsten Supermarkt/Kiosk mir Getränke holen und bekomme das Geld von der Bahn erstattet.
So, und nun viel Spaß beim Maximieren!