Bahn: Entschädigung / Downgrade bei Verspätung

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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage:

Gebucht war ein ICE-Ticket. Auf Grund einer abgerissenen Oberleitung in Frankfurt war dort vor ein paar Wochen ziemliches Chaos. Ich bin den Anweisungen der Lautsprecherdurchsage gefolgt und per S-Bahn nach Hanau und weiter in einem Regionalexpress (Nahverkehr).

Ankunft mehr als 2 Stunden verspätet. Der ursprünglich geplante ICE hatte am Ende sogar mehr als 3 Stunden Verspätung. Von daher noch bestmöglich nach Hause gekommen.

Preis der ICE-Fahrkarte mit Bahncard Rabatt war 30€. Die Strecke mit Bahncard im Verbund hätte 12€ gekostet.

Die Bahn hat mir jetzt 15 Euro und somit 50% der ursprünglichen Fahrkarte erstattet. Ich bin jedoch der Meinung, man hätte erstmal die Differenz zum NV Ticket erstatten müssen (also 18€) und vom Rest dann 50% = 6 €, also insgesamt 24€. Sehe ich das jetzt falsch?

Mich würde nur mal die (Rechts-)Lage interessieren. Wegen der paar Oiro lohnt es sich sicherlich nicht da großartige Konversationen mit der Bahn zu betreiben. Daher interessiert mich ob ich mit meiner Sicht der Dinge so daneben liege?
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.240
2.849
Schreib doch mal eine freundliche (nein, ich meine das nicht ironisch sondern wirklich so!) Mail an den Kundendialog der Bahn, erkläre dein Problem und bitte um eine Erstattung.

Bei mir wurde auch ein ICE vor einem Monat gestrichen, musste dann mit S-Bahn und Flixbus nach Hause (Kosten ca. 15€). Mail geschrieben, direkt eine Entschuldigung und einen 20€-Gutschein bekommen ohne dass ich ein Bus/S-Bahnticket nachreichen musste. Die Fahrtkosten für den ICE habe ich logischerweise schon vorher erstattet bekommen...
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
Hast Du da eine spezielle E-Mail-Adresse? Oder über die Webseite / Kontakt und dann irgendwas auswählen - "Frage zu einer bereits getätigten Buchung"?
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.240
2.849
kundendialog@bahn.de

Da wende ich mich immer hin, wenn ich Probleme habe/hatte, die nicht einfach nur ne simple Verspätungsrückerstattung sind...
Habe noch nie mehr als 2 Tage auf eine Antwort warten müssen (die dann auch noch lösungsorientiert war und nicht aus 3,4 Textbausteinen bestand).
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
Ok, das war jetzt zu einfach...

Ich versuche es mal. Ansonsten würden mich noch Meinungen zu meinem Anliegen interessieren.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.214
MLA
Das Grundübel bei den Entschädigungen der Bahn ist, dass sie nicht wie beim Flugverkehr feste Summen sind, sondern im Abhängigkeit vom Ticketpreis.
Und man selten bei den teuren Tickets die Verspätung hat. 4 Stunden und mehr hatte ich immer nur bei Tickets die zwischen 22 und 38 € gekostet haben. :D

Zur Diskussion als solche: es gibt ja auch Konstellationen, wo der Nahverkehr teurer ist als das FV Ticket mit Bahncard. Auch wenn das unwahrscheinliche Verspätungskandidaten mit Entschädigung sind, weil einfach nicht teuer genug (Köln - Düsseldorf mit IC oder FFM Hbf - FFM Flughafen mit IC sind da Beispiele). Aber mit den Ticket zum günstigen Preis darfst du auch Nahverkehrszüge nutzen (zwischen Köln und Düsseldorf also auch den RE), von daher würd ich jetzt nicht das ganz große Fass aufmachen, dass bei Entschädigung auch nicht von FV auf NV neu berechnet wird.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.859
6.065
FRA
Ich versuche es mal. Ansonsten würden mich noch Meinungen zu meinem Anliegen interessieren.

Dass man dich hat Züge anderer EVU hat nutzen lassen, sehe ich als reine Kulanz, um nicht noch mehr Verspätung zu produzieren. Du wärst ja mit dem Fernverkehr an dein Ziel gekommen. Vielleicht ist folgendes Vorgehen das nächste Mal zielführend: Du storniert das FV-Ticket komplett und kaufst das NV-Ticket nach Fulda und holst dir anschließend vom RMV 7,- EUR aus der 10 Min.-Garantie zurück.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
Ich hätte sogar noch nach der Fahrt das komplette Ticket stornieren können, da im RE keine Kontrolle auf Grund der massiven Überfüllung stattfand.

Den Hinweis auf andere EVU verstehe ich nicht - sowohl der ICE als auch der RE werden von der DB betrieben, oder sehe ich das falsch?
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
Es gibt zumindest schonmal eine Rückmeldung:


Ihre Nachricht vom: 29. Oktober 2019
Unser Zeichen: 12345

Sehr geehrter Herr Lönnermo,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Den geschilderten Sachverhalt haben wir sorgfältig durchgesehen. Damit Ihr Anliegen umfassend bearbeitet und beantwortet wird, haben wir Ihr Schreiben heute an die zuständige Abteilung weitergegeben.

Wir bitten Sie um Geduld und freuen uns, wenn Ihr Anliegen von der Fachabteilung zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden kann.
 

dutymurre

Reguläres Mitglied
15.07.2014
55
0
An dieser Stelle mal eine Sammelantwort.

zu den EVUs: DB ist nicht gleich DB. Der ICE wird von DB Fernverkehr betrieben, der Regio von DB Regio, das sind zwei vollkommen verschiedene EVUs.

Zu den Fahrgastrechten:
Der Entscheid des SCFGR ist aus meiner Sicht in diesem Falle richtig. Die ICE Fahrkarte wurde für die Fahrt im Regio genutzt und mit dieser Verbindung im RE bestanden nun >2h Verspätung, also 50% von den 30€ zurück.

Als Tipp für das nächste Mal:
Wenn das RMV Ticket günstiger ist als 50%des ICE Tickets kann es sich lohnen, das RMV Ticket erstmal vorzustrecken und das ICE Ticket dann über die Fahrgastrechte komplett erstatten zu lassen.

Als Vergleich zur Fluggastrechte VO: In deinem Falle hast du die angebotene Alternative mit dem RE mit dem ursprünglich für den ICE bezahlten Ticket wahrgenommen und erhälst die 50% Entschädigung. Du hättest dir aber auch den vollen ICE-Ticketpreis erstatten lassen können und dann die Alternative beim RMV selbst buchen können.
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
Naja, da hätte ich eher vermutet, dass bei der Bahn die Alarm-Glocken schrillen. Schließlich habe ich das Ticket ca. 10 Minuten vor geplanter Abfahrt in der App gekauft. Das hätte ja so ausgesehen, wie mit dem ICE gefahren, nicht kontrolliert worden und anschließend storniert...
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
Na, ganz klar in Frankfurt. Auf dem Gleis, auf dem der ICE fahren sollte standen zwei (!) Regionalbahnen. Und per Lautsprecherdurchsage wurde empfohlen, dass Fahrgäste mit Fahrtziel xxx bitte die S-Bahn bis Hanau nehmen sollten und von da weiterfahren sollten. In Hanau wusste man davon nichts und ein paar ICE sind durchgerauscht so dass nur noch der RE übrig blieb.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
In welcher Beförderungsklasse bist Du gereist? 1. oder 2.Kl.? Hatte die RB keine 1.Kl?

Gehst Du davon aus, dass das Chaos willentlich von der DB verursacht wurde, zur Beslustigung der Reisenden?

Welches Ziel verfolgst Du? Möglist grosse Entschädigung? Wenn es nur um €3.00 geht, dann darfst Du mir gerne deine IBAN angeben und ich überweise Dir den Betrag, no Problem!
 

plotz

Erfahrenes Mitglied
26.05.2015
1.106
324
Hey jetblue,

Ich glaube dem Ersteller geht es in diesem konkreten Beispiel nicht um die 3€, sondern den Sachverhalt Fernverkehr ggü Nahverkehr als anders bepreiste Beförderungskategorie. Das geht aus dem ersten Post auch klar hervor, wenn man mehr als die Überschrift liest.

Ich persönlich finde das Thema spannend, weil der Unterschied bei einer Strecke wie Düsseldorf Frankfurt, die man mit 1x umsteigen im RE auch bewältigen könnte, bei einem Ticket in der ersten Klasse schnell auf 40€ und mehr pro Fahrt wachsen kann. Ich hatte aufgrund eines Sturmes in diesem Jahr einen ähnlichen Fall. Da hat die Bahn aber proaktiv kompensiert.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.859
6.065
FRA
Ich glaube dem Ersteller geht es in diesem konkreten Beispiel nicht um die 3€, sondern den Sachverhalt Fernverkehr ggü Nahverkehr als anders bepreiste Beförderungskategorie.


Die Verordnung Nr. 1371/2007 unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Beförderungskategorien, deshalb spielt das m.E. keine Rolle. Dafür unterscheidet sie auch nicht zwischen Ursachen mit und ohne höhere Gewalt.

Was mich mal interessieren würde, der OP kauft das Ticket wenige Minuten vor Abfahrt, spricht aber von Chaos am Bahnhof, was nahelegt, dass die Verspätung bereits beim Ticketkauf feststeht. Gilt die Verordnung dann auch?
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
In welcher Beförderungsklasse bist Du gereist? 1. oder 2.Kl.? Hatte die RB keine 1.Kl?

2. Klasse, da "Kurzstrecke" - aber was spielt das für eine Rolle?

Gehst Du davon aus, dass das Chaos willentlich von der DB verursacht wurde, zur Beslustigung der Reisenden?

Natürlich nicht.

Welches Ziel verfolgst Du? Möglist grosse Entschädigung? Wenn es nur um €3.00 geht, dann darfst Du mir gerne deine IBAN angeben und ich überweise Dir den Betrag, no Problem!

Es geht aber um 6.00€...

Im Ernst: Wie ich im Ausgangsbeitrag schrieb - gar kein spezielles Ziel. Mir geht es eigentlich nur "um Prinzip". Ich kaufe ICE und bekomme RE. Das ist verschiedene Hardware. Ich finde das abstrakt gesehen wie ich kaufe C und fliege Y - da ist die Hardware auch unterschiedlich, wenn auch im gleichen "Fahrzeug". Und zwar kaufe ich die C während die Fluggesellschaft schon weiß, dass sie den Flug nicht wie geplant durchführen kann.


Hey jetblue,

Ich glaube dem Ersteller geht es in diesem konkreten Beispiel nicht um die 3€, sondern den Sachverhalt Fernverkehr ggü Nahverkehr als anders bepreiste Beförderungskategorie. Das geht aus dem ersten Post auch klar hervor, wenn man mehr als die Überschrift liest.

Genau so sieht es aus.


Was mich mal interessieren würde, der OP kauft das Ticket wenige Minuten vor Abfahrt, spricht aber von Chaos am Bahnhof, was nahelegt, dass die Verspätung bereits beim Ticketkauf feststeht. Gilt die Verordnung dann auch?

Ganz einfach: Ticket wurde per App beim Gang zur S-Bahn-Station (Hauptwache) gekauft. Ein paar Minuten später war ich erst am HBF und habe das Chaos gesehen. Jetzt könnte man auch wieder auf der Bahn humhacken, warum das nicht beim Kauf schon angezeigt wurde, aber auch das ist nicht mein Anliegen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.859
6.065
FRA
Im Ernst: Wie ich im Ausgangsbeitrag schrieb - gar kein spezielles Ziel. Mir geht es eigentlich nur "um Prinzip". Ich kaufe ICE und bekomme RE. Das ist verschiedene Hardware. Ich finde das abstrakt gesehen wie ich kaufe C und fliege Y - da ist die Hardware auch unterschiedlich, wenn auch im gleichen "Fahrzeug". Und zwar kaufe ich die C während die Fluggesellschaft schon weiß, dass sie den Flug nicht wie geplant durchführen kann.

Wie ich weiter oben schon schrieb, die Verordnung unterscheidet da nicht, erste Klasse gibt es auch im RE. Ansonsten wäre die Erreichung des Ziels auch mit Produkten des FV möglich gewesen, eben mit noch mehr Verspätung.

Ganz einfach: Ticket wurde per App beim Gang zur S-Bahn-Station (Hauptwache) gekauft. Ein paar Minuten später war ich erst am HBF und habe das Chaos gesehen. Jetzt könnte man auch wieder auf der Bahn humhacken, warum das nicht beim Kauf schon angezeigt wurde, aber auch das ist nicht mein Anliegen.

So habe ich es schon vermutet, werden da tatsächlich bei der Verbindungssuche nicht bereits die aktuellen Ist-Daten bereitgestellt? Andersrum gefragt, der normale Einstieg in der App ist doch die Verbindungssuche, wo schon aktuelle Zeiten angezeigt werden, von da geht man doch weiter auf Ticketkauf?



Ansonsten war es wohl sehr unglücklich, wenn in den paar Minuten die Verbindung noch Plan angezeigt wurde, dann wirklich das nächste Mal stornieren und die RMV-App anschmeißen.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.466
1.462
MUC
Die Verordnung Nr. 1371/2007 unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Beförderungskategorien, deshalb spielt das m.E. keine Rolle.

Stimmt, leider. Über die Fahrgastrechte ist da normalerweise nichts zu machen. "Downgrades", egal ob 2. statt 1. Klasse oder Regionalverkehr statt ICE, versuche ich daher immer über den Kundendialog zu klären.

Das Problem ist halt auch, dass es bei (Super-)Sparpreis-Tickets keine einheitliche Fahrpreisdifferenz zwischen den Beförderungskategorien gibt, die man als Rückerstattung einfordern könnte.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
Ansonsten war es wohl sehr unglücklich, wenn in den paar Minuten die Verbindung noch Plan angezeigt wurde, dann wirklich das nächste Mal stornieren und die RMV-App anschmeißen.

So wirds wohl gewesen sein. Wobei mir eine Dame in der S-Bahn schon sagte, dass am Bahnhof keine Züge führen. Also müsste das auch der Bahn schon bekannt gewesen sein :)


Das Problem ist halt auch, dass es bei (Super-)Sparpreis-Tickets keine einheitliche Fahrpreisdifferenz zwischen den Beförderungskategorien gibt, die man als Rückerstattung einfordern könnte.

Na, in diesem Fall hatte ich einen Flexpreis gebucht. Hatte ich nicht geschrieben, aber kurzfristig gibt es ja nichts anderes...
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.912
1.227
So, auf nochmalige Nachfrage beim Kundendialog wurde mir nur mitgeteilt, dass man es an die Fahrgastrechte weitergeleitet hätte.

Von dort habe ich nun einen echten Brief erhalten, in dem man argumentiert, dass es eine Erstattung für Downgrades nur dann gibt, wenn die vollständige Strecke in einer niedrigeren Produktklasse als gebucht durchgeführt wurde. Dies wäre bei mir nicht der Fall und daher könne man nicht erstatten!?!

Nochmal zusammengefasst:
Gebucht ICE
Gefahren S-Bahn und RE

-> nicht vollständig niedrigere Produktkategorie genutzt. Aha.

Der Saftladen hat ja noch nicht mal Fax oder E-Mail. Ob ich jetzt ernsthaft losziehe und eine Briefmarke zu kaufen um meinen Unmut zu bekunden muß ich mir noch überlegen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.128
1.664
DUS, HAJ, PAD
Beir mir war letzens auch mal wieder alles zu spät, so dass ich statt ICE den RRX auf der Strecke Essen-Bielefeld genommen habe.

- der war deutlich leerer als der ICE
- hatte funktionierendes Wlan
- war schneller als der ICE auf der Strecke (Zugkopplung in Hamm)

Da würde ich dann nicht mal von einem Downgrade sprechen...
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.394
595
Der Saftladen hat ja noch nicht mal Fax oder E-Mail. Ob ich jetzt ernsthaft losziehe und eine Briefmarke zu kaufen um meinen Unmut zu bekunden muß ich mir noch überlegen.

Brauchst du nicht! Einfach den Umschlag für die Verspätungsformulare nehmen und darin kostenlos abschicken!
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.733
14
Süddeutschland
So, auf nochmalige Nachfrage beim Kundendialog wurde mir nur mitgeteilt, dass man es an die Fahrgastrechte weitergeleitet hätte.

Von dort habe ich nun einen echten Brief erhalten, in dem man argumentiert, dass es eine Erstattung für Downgrades nur dann gibt, wenn die vollständige Strecke in einer niedrigeren Produktklasse als gebucht durchgeführt wurde. Dies wäre bei mir nicht der Fall und daher könne man nicht erstatten!?!

Nochmal zusammengefasst:
Gebucht ICE
Gefahren S-Bahn und RE

-> nicht vollständig niedrigere Produktkategorie genutzt. Aha.

Der Saftladen hat ja noch nicht mal Fax oder E-Mail. Ob ich jetzt ernsthaft losziehe und eine Briefmarke zu kaufen um meinen Unmut zu bekunden muß ich mir noch überlegen.
Machst Du ernsthaft wegen lumpigen neun Euronen so einen Stress?
Wenn es ein Verbundticket gab war die Strecke wohl kaum so weit das der Unterschied signifikant wäre.

Wenn ich bei jeder Reise wo was schief geht so einen Stress schieben würde, dann wäre ich wohl hauptberuflicher Stressschieber.