Bahn-Sammelthread

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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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FRA
Kann mir jemand sagen, auf welcher Strecke der ICE 1554 am 9.11.25 wegen Notarzteinsatzes umgeleitet wurde und zusätzlich zum Ein- und Aussteigen zum Halten gekommen ist. Dankeschön!
Von Erfurt über Würzburg (mit Zusatzhalt ebenda) nach Frankfurt umgeleitet, ab Frankfurt Ausfall. Halte Bad Hersfeld, Fulda und Offenbach ebenfalls im Ausfall.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Das wird die DB FV wieder ärgern:
BILD hat heute wieder den Beitrag von vor ein paar Monaten auf die Startseite gepackt - auch wenn der Ochse noch immer die FahrgastrechteVO falsch interpretiert und behauptet Verpflegung gäbe es erst ab 120 Minuten :LOL:

 
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alinakl

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15.07.2016
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auch wenn der Ochse noch immer die FahrgastrechteVO falsch interpretiert und behauptet Verpflegung gäbe es erst ab 120 Minuten :LOL:
Nun ja es ist ja ein Problem von Interpretationen, dass es nie das absolut Richtige/Falsche gibt.

Das Problem der VO ist eben, dass sie absolut schwammig formuliert ist, denn diese lautet "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,"

Wenn bei der DB Fernverkehr AG kompetente Menschen arbeiten würden, hätten diese bereits eine Richtlinie heraus gegaben, welche festlegt, dass zum Beispiele einer Verspätung von 90 Minuten ein Getränk und aber 180 zusätzlich ein kleiner Snack und 300 Minuten eine volle Mahlzeit gestellt oder zum Betrag X erstattet wird.

Man könnte dann natürlich immer noch um den Umfang dieser Regelung diskuzieren, allerdings müsste diese eben erst durch einen Richter gekippt werden, bis dahin versucht die DB Fernverkehr AG Ansprüche zur Verpflegung zu ignoriernen und bezahlt dann im Zweifel sogar das Sternemenü im Restaurant, wenn sie merken dass die Gegenpartei ernst macht.

Leider habe ich heute von einer Nachricht vom Freitag Kenntnis erlangt, dass die DB Fernverkehr AG diesen Sachverhalt nicht vor dem Amtsrichter in Frankfurt erörtern, sondern lieber volle Forderung von 182,59 Euro (das Menü selbst lag bei 149 Euro plus Getränken und Mahnkosten, Verzugszinsen) bezahlen möchte, nachdem wieder einmal der absolut erwartbare Fall eingetrenten ist, dass ich in Ulm gestrandet war.

Die DB InfraGo war dort übrigens der Meinung ich müsste weiter in die tiefste Bayerische Pampa fahren und dann die Reststrecke per Taxi zurück legen, dass die erwartete Ankunftszeit bei ca. 2:00 Uhr lag hat diese nicht interessiert, das von mir gebuchte Hotel wurde allerdings in Kombination mit den 750 Bahnbonuspunkten innerhalb von 12 Tagen erstattet.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Das Problem der VO ist eben, dass sie absolut schwammig formuliert ist, denn diese lautet "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,"

Wenn bei der DB Fernverkehr AG kompetente Menschen arbeiten würden, hätten diese bereits eine Richtlinie heraus gegaben, welche festlegt, dass zum Beispiele einer Verspätung von 90 Minuten ein Getränk und aber 180 zusätzlich ein kleiner Snack und 300 Minuten eine volle Mahlzeit gestellt oder zum Betrag X erstattet wird.
Der Art. 20 Abs. 2 regelt ja schon recht gut, dass ab 60 Minuten zumindest beides, Mahlzeiten (keine Snacks) und Getränke, kostenlos bereitgestellt werden muss. Dann erst ab 90 Minuten ein Getränk und 180 Minuten Mahlzeiten bereitzustellen, würde dem ja entgegenlaufen.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Der Art. 20 Abs. 2 regelt ja schon recht gut
Nein tut sie eben nicht, die Norm spricht von "in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,", was das genau in Zahlen bedeutet ist im Zweifel eine Frage wie Richter sie interpretieren.

Dann erst ab 90 Minuten ein Getränk
Damit hat du grundsätzlich recht, aber genau darauf wollte ich ja hinaus die DB Fernverkehr AG hätte nun eben die Chance das ganze etwas zu ihren Gunsten zu verschieben.

Denn wenn wir ehrlich sind, würde sich die Masse der Reisenden dem beugen und nicht Anfangen wegen eine Verspätung von 70 Minuten um dem Apfelschorle für 4,00 Euro anfangen zu klagen.

Aber die DB Fernverkehr versucht lieber diesen Komplex zu ignorieren.

180 Minuten Mahlzeiten bereitzustellen, würde dem ja entgegenlaufen.
Nein würde sie nicht, denn hier sind wieder beim "angemessenen Verhältnis", es steht eben nicht in der VO, dass schon nach 60 Minuten Mahlzeiten zu erbringen sind, genau deswegen wäre eine solche Abstufung sinnvoll, natürlich könnte ein Richter zum Ergebnis kommen die Abstände sind zu groß, aber auch hier gilt eben wieder, dass ein solches Verfahren erst geführt werden muss.

Aber das Argument, dass die DB nicht schon ab einer Verspätung von "nur" 60 Minutem dem Reisenden das gesamte Mittagessen übernehmen muss, dürfte berechtigt sein, den Stunt mit dem Sternerestaurant bringe ich daher nur bei unfreiwilligen Übernachtungen du kannst es natürlich auch schon bei einer geringeren Verspätung versuchen, so einige bieten ja ein kleineres Menü zur Mittagszeit an und in zwei Stunden lässt sich schon auch ein drei Gänge Menü genießen.

Ich hätte ja gerne die Stellungnahme der DB Anwälte, insbesondere zur Höhe der Rechnung gesehen, da ich ja bei meiner Replik dann natürlich vorgetragen hätte, dass die EU VO hierzu keine Angaben und Einschränkungen macht und auch Beklagte sich dazu bisher nie geäußert hat, rein mathematisch macht es für die DB Sinn die verringten Kosten und die Forderung im ganzen zu tragen, statt vielleicht die Foderung zu halbieren oder zu dritteln und statt dessen anteilige Reisekosten zu tragen die den Streitwert um das zwanzigfache Übersteigen.
 
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schlepper

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31.08.2016
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Interessant, in der App wird der Reisende der letzten Buchung gepeichert, hier war es tatsächlich für ein Kind und mit Preisen für ein Kind, ohne dass das ausdrücklich genannt wird. Aber es erscheint bei der nächsten Buchung weiter unbemerkbar zu Kinderkonditionen und mit dem Namen des Reisenden, der kein Kind mehr ist. Da dieser Reisende im Prinzip ehrlich gebucht hat, finde ich die Reaktion der Bahn hier zu hart und heftig, zumal der entrichtete Betrag preislich im Bereich der Bahn-Angebote liegt.
Habe auch schon für meine Mutter gebucht und passe künftig auf, dass ich da unbemerkt keine Rentnertarife kriege oder so.
Das heutige Bahn-Tarifwirrwarr hat das Problem erst erzeugt. Man sollte alle Tarifkategorien immer genau anzeigen.

So läuft das übrigens, wenn die Kollegen ihren Job richtig machen:

Ich denke, die hätte ihren Ermessenspielraum nutzen sollen.
 
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schlepper

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31.08.2016
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Interessant, in der App wird der Reisende der letzten Buchung gepeichert, hier war es tatsächlich für ein Kind und mit Preisen für ein Kind, ohne dass das ausdrücklich genannt wird. Aber es erscheint bei der nächsten Buchung weiter unbemerkbar zu Kinderkonditionen und mit dem Namen des Reisenden, der kein Kind mehr ist. Da dieser Reisende im Prinzip ehrlich gebucht hat, finde ich die Reaktion der Bahn hier zu hart und heftig.
Habe auch schon für meine Mutter gebucht und passe künftig auf, dass ich da unbemerkt keine Rentnertarife kriege oder so.
Das heutige Bahn-Tarifwirrwarr hat das Problem erst erzeugt. Man sollte alle Tarifkategorien immer genau anzeigen.



Ich denke, die hätte ihren Ermessenspielraum nutzen sollen.
Die App sollte sich zumindest einheitlich verhalten, mich nervt zum Beispiel, dass das Datum bei jeder Gelegenheit auf heute zurück springt.
 

Vollzeiturlauber

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27.11.2012
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Nord Europa

Goofy

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09.05.2010
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Mich nervt, dass die App sich immer ausloggt und doof stellt, die Bahncard oder das D-Ticket vergisst und so.
Also das kann ich nicht feststellen - ich kann die App jederzeit wieder öffnen ohne mich wieder einloggen zu müssen kann as am Handy liegen?

Und oben steht doch klar, mit welchen Einstellungen gebucht wird, sobald man die Verbindungssuche startet - also 1 Erwachsener mit BC 50 1. Klasse, etc. - daher halte ich die Story oben, von der Person, die "aus Versehen" ein falsches Ticket gebucht haben will für wenig glaubwürdig.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Ich antworte mal im Stil eines anderen:

Ey alter schonmal online gebucht? Wird billiger ohne Nahverkehr merkste selber? D-Ticket macht was aus, sonst zahlst du dem Laden doppelte Kohle. Bin doch nicht bescheuert.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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FRA
Ich antworte mal im Stil eines anderen:

Ey alter schonmal online gebucht? Wird billiger ohne Nahverkehr merkste selber? D-Ticket macht was aus, sonst zahlst du dem Laden doppelte Kohle. Bin doch nicht bescheuert.
Ist aber ein unlogischer Ansatz, da doch sowieso jedes FV-Ticket wegen Fahrtabbruch erstattet wird. Dann ist doch NV-Anteil egal.
 
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dermatti

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03.06.2019
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Nein tut sie eben nicht, die Norm spricht von "in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,", was das genau in Zahlen bedeutet ist im Zweifel eine Frage wie Richter sie interpretieren. (…) Nein würde sie nicht, denn hier sind wieder beim "angemessenen Verhältnis", es steht eben nicht in der VO, dass schon nach 60 Minuten Mahlzeiten zu erbringen sind, genau deswegen wäre eine solche Abstufung sinnvoll, natürlich könnte ein Richter zum Ergebnis kommen die Abstände sind zu groß, aber auch hier gilt eben wieder, dass ein solches Verfahren erst geführt werden muss. (…)
Du liest aber schon den Einstiegssatz des Absatz 2 oder? Ab 60 Minuten sind definitiv Mahlzeiten und Getränke (in angemessener Relation zur Wartezeit) kostenlos bereitzustellen. Bei 60 Minuten besteht also ein Mindestanspruch und nicht weiterhin “0”, da noch nichts angemessen sei. Das angemessene Verhältnis zur Wartezeit bezieht sich auf die Schadenminderungspflicht.
 

dermatti

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03.06.2019
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Ja sicher, aber dann lege doch mal dar, warum du schon nach einer Stunde verhungerst und wie dann die Verhältnismäßigkeit der Mahlzeiten und Erfrischungen dann aussehen soll.
Das muss ich im Anwendungsbereich der FluggastrechteVO ebenfalls nicht, wieso also sollte ich es hier plötzlich müssen? Der Gesetzgeber denkt sich schon etwas bei den zu gewährenden Hilfeleistungen.
 

dermatti

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03.06.2019
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Weil es hier nicht die FluggastrechteVO ist?
Das behauptet ja auch keiner. Aber analog gibt es dort eben auch zu gewährende Hilfeleistungen, die nicht vorher von Unternehmensseite als “in Ordnung” abgenickt oder groß argumentativ begründet werden müssen, weshalb man Hunger hatte. Und auch dort gibt es keine wegweisenden nach Verspätung gestaffelten Urteile, die sich Alina gerne zur vertretbaren Anspruchshöhe wünschen würde (wohl aber zu Alkohol). Klar versuchen es auch Airlines gerne, dass ein McDonald’s Gericht gegen die Schadenminderungspflicht verstößt, aber so ist das halt. Sollte jedem aber auch selbst einleuchten dass man bei 60 Minuten nunmal nicht ins Sternerestaurant gehen wird, Mahlzeiten sind dennoch dem Wortlaut nach geschuldet.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Das muss ich im Anwendungsbereich der FluggastrechteVO ebenfalls nicht, wieso also sollte ich es hier plötzlich müssen?
Nun du willst etwas haben, alos solltest du auch begründen wieso.

Dazu gehört nunmal auch wie dann deiner Meinung nach die Angemessenheit skalliert wird.

Der Gesetzgeber denkt sich schon etwas bei den zu gewährenden Hilfeleistungen.
Aber eben nicht besonders viel, denn sonst wäre die Formulierung präziser geworden, oder es gäbe Richtlinien zur Anwendung.


Im übrigen sehe ich gar keinen Raum für die Schadensminderungspflicht, weil die VO dazu keine Angaben macht.

Wenn es nach dem VO Text geht, kommt es auf die geeingete Menge der Mahlzeit an ob das nun aber McDoof Cheeseburger für 1,50 Euro oder Trüffel-Kaviar-Sandwich spielt dann keine Rolle, insbesondere wenn das EVU seiner Verpfichtung proaktiv zu handeln verletzt.

Ich war ja in dem Verfahren schon darauf vorbereitet, dass der Amtsrichter sagen würde "das fünf Gänge Menü übersteigt schon die Grenze des angemessenen Maßes, Vorspeise, Hauptgericht und Nachspeise wären ausreichend gewesen.

Daher ist ja auch meine Kriegskasse welche nur mit DB Entschädigungen (allerdings nicht nur die von mir sondern auch die meiner Großeltern) gefüllt mehr als ausreichend, die an sich übersichtlichen Kosten ausgleichen zu können.

Die DB Fernkehr hat somit in jedem Fall das Verfahren gegen sich selbst finanziert.
 
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