ANZEIGE
Das ist was anderes. Das eine Nahverkehrstrasse rausfliegen wird, weil ein EVU eine weitere FV-Trasse anmeldet, glaube ich eher nicht.das der Nahverkehr mal eben längere Zeit halten muss um planmäßig den FV durchzulassen
Das ist was anderes. Das eine Nahverkehrstrasse rausfliegen wird, weil ein EVU eine weitere FV-Trasse anmeldet, glaube ich eher nicht.das der Nahverkehr mal eben längere Zeit halten muss um planmäßig den FV durchzulassen
Von Erfurt über Würzburg (mit Zusatzhalt ebenda) nach Frankfurt umgeleitet, ab Frankfurt Ausfall. Halte Bad Hersfeld, Fulda und Offenbach ebenfalls im Ausfall.Kann mir jemand sagen, auf welcher Strecke der ICE 1554 am 9.11.25 wegen Notarzteinsatzes umgeleitet wurde und zusätzlich zum Ein- und Aussteigen zum Halten gekommen ist. Dankeschön!
www.bild.de
Nun ja es ist ja ein Problem von Interpretationen, dass es nie das absolut Richtige/Falsche gibt.auch wenn der Ochse noch immer die FahrgastrechteVO falsch interpretiert und behauptet Verpflegung gäbe es erst ab 120 Minuten![]()
Der Art. 20 Abs. 2 regelt ja schon recht gut, dass ab 60 Minuten zumindest beides, Mahlzeiten (keine Snacks) und Getränke, kostenlos bereitgestellt werden muss. Dann erst ab 90 Minuten ein Getränk und 180 Minuten Mahlzeiten bereitzustellen, würde dem ja entgegenlaufen.Das Problem der VO ist eben, dass sie absolut schwammig formuliert ist, denn diese lautet "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,"
Wenn bei der DB Fernverkehr AG kompetente Menschen arbeiten würden, hätten diese bereits eine Richtlinie heraus gegaben, welche festlegt, dass zum Beispiele einer Verspätung von 90 Minuten ein Getränk und aber 180 zusätzlich ein kleiner Snack und 300 Minuten eine volle Mahlzeit gestellt oder zum Betrag X erstattet wird.
Nein tut sie eben nicht, die Norm spricht von "in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,", was das genau in Zahlen bedeutet ist im Zweifel eine Frage wie Richter sie interpretieren.Der Art. 20 Abs. 2 regelt ja schon recht gut
Damit hat du grundsätzlich recht, aber genau darauf wollte ich ja hinaus die DB Fernverkehr AG hätte nun eben die Chance das ganze etwas zu ihren Gunsten zu verschieben.Dann erst ab 90 Minuten ein Getränk
Nein würde sie nicht, denn hier sind wieder beim "angemessenen Verhältnis", es steht eben nicht in der VO, dass schon nach 60 Minuten Mahlzeiten zu erbringen sind, genau deswegen wäre eine solche Abstufung sinnvoll, natürlich könnte ein Richter zum Ergebnis kommen die Abstände sind zu groß, aber auch hier gilt eben wieder, dass ein solches Verfahren erst geführt werden muss.180 Minuten Mahlzeiten bereitzustellen, würde dem ja entgegenlaufen.
So läuft das übrigens, wenn die Kollegen ihren Job richtig machen:
Die App sollte sich zumindest einheitlich verhalten, mich nervt zum Beispiel, dass das Datum bei jeder Gelegenheit auf heute zurück springt.Interessant, in der App wird der Reisende der letzten Buchung gepeichert, hier war es tatsächlich für ein Kind und mit Preisen für ein Kind, ohne dass das ausdrücklich genannt wird. Aber es erscheint bei der nächsten Buchung weiter unbemerkbar zu Kinderkonditionen und mit dem Namen des Reisenden, der kein Kind mehr ist. Da dieser Reisende im Prinzip ehrlich gebucht hat, finde ich die Reaktion der Bahn hier zu hart und heftig.
Habe auch schon für meine Mutter gebucht und passe künftig auf, dass ich da unbemerkt keine Rentnertarife kriege oder so.
Das heutige Bahn-Tarifwirrwarr hat das Problem erst erzeugt. Man sollte alle Tarifkategorien immer genau anzeigen.
Ich denke, die hätte ihren Ermessenspielraum nutzen sollen.
Auch bei Hotelbuchungen etc.Die App sollte sich zumindest einheitlich verhalten, mich nervt zum Beispiel, dass das Datum bei jeder Gelegenheit auf heute zurück springt.
Mir wird Angst vor der totalen DigitalisierungMich nervt, dass die App sich immer ausloggt
Also das kann ich nicht feststellen - ich kann die App jederzeit wieder öffnen ohne mich wieder einloggen zu müssen kann as am Handy liegen?Mich nervt, dass die App sich immer ausloggt und doof stellt, die Bahncard oder das D-Ticket vergisst und so.
Bei welcher Gelegenheit soll die App denn das D-Ticket "vergessen"?Mich nervt, dass die App sich immer ausloggt und doof stellt, die Bahncard oder das D-Ticket vergisst und so.
Ist aber ein unlogischer Ansatz, da doch sowieso jedes FV-Ticket wegen Fahrtabbruch erstattet wird. Dann ist doch NV-Anteil egal.Ich antworte mal im Stil eines anderen:
Ey alter schonmal online gebucht? Wird billiger ohne Nahverkehr merkste selber? D-Ticket macht was aus, sonst zahlst du dem Laden doppelte Kohle. Bin doch nicht bescheuert.
Jo wenn du von Pasing nach München Hbf fährst vielleicht.Die Magie der Bahn ist ja, immer genau unter einer Stunde zu bleiben.
Du liest aber schon den Einstiegssatz des Absatz 2 oder? Ab 60 Minuten sind definitiv Mahlzeiten und Getränke (in angemessener Relation zur Wartezeit) kostenlos bereitzustellen. Bei 60 Minuten besteht also ein Mindestanspruch und nicht weiterhin “0”, da noch nichts angemessen sei. Das angemessene Verhältnis zur Wartezeit bezieht sich auf die Schadenminderungspflicht.Nein tut sie eben nicht, die Norm spricht von "in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,", was das genau in Zahlen bedeutet ist im Zweifel eine Frage wie Richter sie interpretieren. (…) Nein würde sie nicht, denn hier sind wieder beim "angemessenen Verhältnis", es steht eben nicht in der VO, dass schon nach 60 Minuten Mahlzeiten zu erbringen sind, genau deswegen wäre eine solche Abstufung sinnvoll, natürlich könnte ein Richter zum Ergebnis kommen die Abstände sind zu groß, aber auch hier gilt eben wieder, dass ein solches Verfahren erst geführt werden muss. (…)
Ja sicher, aber dann lege doch mal dar, warum du schon nach einer Stunde verhungerst und wie dann die Verhältnismäßigkeit der Mahlzeiten und Erfrischungen dann aussehen soll.Du liest aber schon den Einstiegssatz des Absatz 2 oder?
Das muss ich im Anwendungsbereich der FluggastrechteVO ebenfalls nicht, wieso also sollte ich es hier plötzlich müssen? Der Gesetzgeber denkt sich schon etwas bei den zu gewährenden Hilfeleistungen.Ja sicher, aber dann lege doch mal dar, warum du schon nach einer Stunde verhungerst und wie dann die Verhältnismäßigkeit der Mahlzeiten und Erfrischungen dann aussehen soll.
Weil es hier nicht die FluggastrechteVO ist?Das muss ich im Anwendungsbereich der FluggastrechteVO ebenfalls nicht, wieso also sollte ich es hier plötzlich müssen? Der Gesetzgeber denkt sich schon etwas bei den zu gewährenden Hilfeleistungen.
Das behauptet ja auch keiner. Aber analog gibt es dort eben auch zu gewährende Hilfeleistungen, die nicht vorher von Unternehmensseite als “in Ordnung” abgenickt oder groß argumentativ begründet werden müssen, weshalb man Hunger hatte. Und auch dort gibt es keine wegweisenden nach Verspätung gestaffelten Urteile, die sich Alina gerne zur vertretbaren Anspruchshöhe wünschen würde (wohl aber zu Alkohol). Klar versuchen es auch Airlines gerne, dass ein McDonald’s Gericht gegen die Schadenminderungspflicht verstößt, aber so ist das halt. Sollte jedem aber auch selbst einleuchten dass man bei 60 Minuten nunmal nicht ins Sternerestaurant gehen wird, Mahlzeiten sind dennoch dem Wortlaut nach geschuldet.Weil es hier nicht die FluggastrechteVO ist?
Nun du willst etwas haben, alos solltest du auch begründen wieso.Das muss ich im Anwendungsbereich der FluggastrechteVO ebenfalls nicht, wieso also sollte ich es hier plötzlich müssen?
Aber eben nicht besonders viel, denn sonst wäre die Formulierung präziser geworden, oder es gäbe Richtlinien zur Anwendung.Der Gesetzgeber denkt sich schon etwas bei den zu gewährenden Hilfeleistungen.