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Als Service habe ich mal das BGB für dich aufgeschlagen
Weiterer Service: § 188 i.V.m. § 187 Abs. 2 BGB. Anwendbar, weil eine BahnCard ab Tagesbeginn gilt. Also vom (z.B.) 20.1. 0 Uhr bis zum 19.2. 24 Uhr.
Du verrennst dich.
Typisches Quatschjura eines dafür berüchtigten Users. Man kann nur hoffen, dass ihm nicht mal jemand glaubt.
Wie praktisch, dass das noch so lange dauert, bis du hier irgendetwas Substantielles schreiben kannst
Erwarte nicht zu viel.
Alles gut wir lernen alle mal dazu.
Nicht alle.