Bahn-Sammelthread

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Als Service habe ich mal das BGB für dich aufgeschlagen

Weiterer Service: § 188 i.V.m. § 187 Abs. 2 BGB. Anwendbar, weil eine BahnCard ab Tagesbeginn gilt. Also vom (z.B.) 20.1. 0 Uhr bis zum 19.2. 24 Uhr.

Du verrennst dich.

Typisches Quatschjura eines dafür berüchtigten Users. Man kann nur hoffen, dass ihm nicht mal jemand glaubt.

Wie praktisch, dass das noch so lange dauert, bis du hier irgendetwas Substantielles schreiben kannst

Erwarte nicht zu viel.

Alles gut wir lernen alle mal dazu.

Nicht alle.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Weiterer Service: § 188 i.V.m. § 187 Abs. 2 BGB. Anwendbar, weil eine BahnCard ab Tagesbeginn gilt. Also vom (z.B.) 20.1. 0 Uhr bis zum 19.2. 24 Uhr.
Bei dir scheitert es ja schon an der einfachsten Mathematik, natürlich zählen bei der Bahncard der erste und letzte Tag der Gültigkeit, hättest du die Mathematik bemüht wärst auch du beim Ergebnis gelandet, dass es eben nur 89 Tage Gültigkeit sind, aber gut bei dir wahrscheinlich auch iudex non calculat


Aber warten wir ab bis ich wieder zuhause bin, dann können wir die Entscheidung zu dem Fall aus Spanien analysieren, die aus meiner Sicht klar bestimmt, dass der Verbraucher bei zwei Monaten von 60 Tagen ausgehen kann, wenn dem logisch folgt sind dann drei Monate 90 Tage.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
449
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Bei dir scheitert es ja schon an der einfachsten Mathematik, natürlich zählen bei der Bahncard der erste und letzte Tag der Gültigkeit, hättest du die Mathematik bemüht wärst auch du beim Ergebnis gelandet, dass es eben nur 89 Tage Gültigkeit sind, aber gut bei dir wahrscheinlich auch iudex non calculat


Aber warten wir ab bis ich wieder zuhause bin, dann können wir die Entscheidung zu dem Fall aus Spanien analysieren, die aus meiner Sicht klar bestimmt, dass der Verbraucher bei zwei Monaten von 60 Tagen ausgehen kann, wenn dem logisch folgt sind dann drei Monate 90 Tage.
Was hat die Entscheidung zu einem spanischen Fall mit dem § 191 BGB zu tun, den du hier als Grundlage herangezogen hast? Warum hätte eine Orientierung an Kalendermonaten etwas daran geändert?

Selbst wenn der EuGH entschieden hätte, dass ein Verbraucher das so interpretierte, wäre er immer noch nicht anwendbar.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.391
14.602
FRA/QKL
Steht doch schon bereits da, Monat ist als Zeitraum von 30 Tagen definiert.
Nur damit das auch ein Laie versteht, wenn ich am 05.02.2026 etwas für einen Monat erwerbe dann gilt dass bis zum 07.03.2026?
Oder wenn ich einen Dienstleister am 01.02.2026 für genau 1 Monat beschäftige muss dieser bis zum 03.03.2026 antanzen?
Wenn allerdings etwas für einen Monat am 01.01., 01.03., 01.05. usw erworben wird, dann läuft das jeweils nur bis zum 30. des jeweiligen Monats. Der 31. fällt dann raus?

Spannende Interpretation.
 
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