Bahn-Sammelthread

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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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FRA
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Die Laufzeit der Bahncard entspricht nicht der vertraglich vereinbarten Laufzeit von drei Monaten, sondern sie ist nur 89 Tage gültig, damit fehlt ein Tag zur vertraglich vereinbarten Laufzeit
Die Gültigkeit ist ja in Monaten angegeben, nicht in Tagen. Also wenn ich z.B. den 18.01. als ersten Geltungstag angebe, erwarte ich eine Gültigkeit bis einschließlich 17.04. - bei dir ist dann demnach der 16.04. als letzter Gültigkeitstag angegeben?
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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MUC / EWR
Genau das habe ich gemacht, mal sehen ob es etwas bringt.

Aber eigentlich kommt mir das hin und her ja schon fast entgegen, wenn sich das hin und her fortsetzt, dann könnte es schon der 23.02.2026 geworden sein und danach wird die Bahncard sowieso sinnlos.
Hast du deine BahnCard aus der Karibik gekauft? Das ist vermutlich wie bei den Fahrgastangaben im digitalen Antrag dämlich von der Bahn programmiert - er nimmt deine Angaben und rechnet dann ca. 6 Stunden für die Zeitverschiebung zwischen Server- und deiner PC Zeit zurück und schon bist du bei einem früheren Gültigkeitsdatum.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Die Gültigkeit ist ja in Monaten angegeben
Egal das deutsche Recht definiert einen Monat als 30 Tage, den Stunt wollte ein Unternehmen bei einer Freundin auch bringen, die Kündigung sei verspätet, das Amtsgericht sah das anders.

Hast du deine BahnCard aus der Karibik gekauft?
Der Gedanke hätte was, trifft aber nicht zu.

Ich sitze gerade etwa 60km vom MBA entfernt, das war auch schon gestern so, dazu kommt ja dass ich den Beginn der Bahncard für den 5.2. bestimmt habe, ich kann ja die Bahncard gar nicht gebrauchen, sie dient ja nur dem Fahrgastrechte-Experiment bzw. ich habe für die "Goldfunktion" Verwendung wenn zB am 11.02. am DRS ankomme aber am 23.02. vom STR abfliege, wobei es akutell auch nur 5 Stunden unterschied zwischen der Uhr zuhause und der MEZ sind.

Dazu kommt noch folgendes, es ist die Laufzeit die nicht passt, das Problem ist der Februar die DB rechnet nämlich nicht in Tagen sondern macht es wie der Kollege nach Monaten, und da wird der Februar zum Problem, wenn du die Konstellation 28-31-30 Tage im Kalender hast.

Den gleichen Effekt gibt es umgekehrt wenn du eine Probebahncard buchst die im Juni beginnt und im Spetember endet, dann bekommst du nämlich 91 Tage Laufzeit statt 90, ist vertrtaglich auch nicht korrekt aber in dem Fall geht es ja zu Gunsten des Nutzers.


Normalerweise wäre mir das ja absolut egal, aber hier geht ja um die Durchführung der Experimente, dazu noch das Bonusziel, ob es genügend Klagen mit Termin zur Hauptverhandlung in ausreichender Zahl gibt, dass die Deutsche Lufthansa AG in Kooperation mit der Deutsche Bahn Fernverkehr AG mir den Sprung Flying Blue Platinum auf Ultimate "schenken", LH hat ja im Dezember angefangen und 90XP übernommen, die leider nicht für dieses Jahr gelten, aber es würden ca. sechs Hauptverhandlungen reichen um mich über die Grenze zu bringen, LH hat dazu bereits 47 Mal die Chance und die erste Chance in Form der 261/2004 Entschädigung nutzen sie vielleicht schon.

Die DB Fernverkehr hat bisher neun Mal die Chance die LH zu unterstützen, aber je nachdem wie es mit der Bahncard läuft sie auch noch die Chance besser zu helfen, auch hier nutzt die DB ja gerade vielleicht die Chance denn statt meiner Verpflegungskosten einfach 5 Euro zu überweisen funktioniert nicht, und sie dürfen das vielleicht dem Amtsrichter erklären wie sie auf diesen Betrag kommen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.881
3.166
Ach ja wen das BGB und seinen §191 interessiert:

"Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet."
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.546
5.317
FRA
Ach ja wen das BGB und seinen §191 interessiert:

"Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet."
Dann ist eine Klage auf jeden Fall angebracht, Asche auf mein Haupt, dass ich mit solchen Feinheiten nicht vertraut bin.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.881
3.166
Asche auf mein Haupt, dass ich mit solchen Feinheiten nicht vertraut bin.
Alles gut wir lernen alle mal dazu.

Aber mal sehen wie die DB reagiert.

Die drei Monate hängen doch zusammen?!?
Jein, die klassischen Kalendermonate ja, aber die Monat können ja auch unabhängig vom Kalendermonat sein.

Diesen Fall haben wir ja gerade bei der Bahncard die am 5.2. und müsste bis zum 5.5. gültig sein.

Der zweite Anwendungsfall ist wenn du eine bestimmte Zeitspannene innerhalb eines Jahres hast, wenn du zB im Arbeitsvertrag stehen hättest, dass dir zwei Monate Urlaub gewährt werden würden, dann geht es darum dass es 60 Tage sind wie du dann diese Zeit beanspruchst ist ja davon wieder total unabhängig.