Bahn-Sammelthread

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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.546
5.318
FRA
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Die Laufzeit der Bahncard entspricht nicht der vertraglich vereinbarten Laufzeit von drei Monaten, sondern sie ist nur 89 Tage gültig, damit fehlt ein Tag zur vertraglich vereinbarten Laufzeit
Die Gültigkeit ist ja in Monaten angegeben, nicht in Tagen. Also wenn ich z.B. den 18.01. als ersten Geltungstag angebe, erwarte ich eine Gültigkeit bis einschließlich 17.04. - bei dir ist dann demnach der 16.04. als letzter Gültigkeitstag angegeben?
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.224
3.617
MUC / EWR
Genau das habe ich gemacht, mal sehen ob es etwas bringt.

Aber eigentlich kommt mir das hin und her ja schon fast entgegen, wenn sich das hin und her fortsetzt, dann könnte es schon der 23.02.2026 geworden sein und danach wird die Bahncard sowieso sinnlos.
Hast du deine BahnCard aus der Karibik gekauft? Das ist vermutlich wie bei den Fahrgastangaben im digitalen Antrag dämlich von der Bahn programmiert - er nimmt deine Angaben und rechnet dann ca. 6 Stunden für die Zeitverschiebung zwischen Server- und deiner PC Zeit zurück und schon bist du bei einem früheren Gültigkeitsdatum.
 
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alinakl

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15.07.2016
5.890
3.170
Die Gültigkeit ist ja in Monaten angegeben
Egal das deutsche Recht definiert einen Monat als 30 Tage, den Stunt wollte ein Unternehmen bei einer Freundin auch bringen, die Kündigung sei verspätet, das Amtsgericht sah das anders.

Hast du deine BahnCard aus der Karibik gekauft?
Der Gedanke hätte was, trifft aber nicht zu.

Ich sitze gerade etwa 60km vom MBA entfernt, das war auch schon gestern so, dazu kommt ja dass ich den Beginn der Bahncard für den 5.2. bestimmt habe, ich kann ja die Bahncard gar nicht gebrauchen, sie dient ja nur dem Fahrgastrechte-Experiment bzw. ich habe für die "Goldfunktion" Verwendung wenn zB am 11.02. am DRS ankomme aber am 23.02. vom STR abfliege, wobei es akutell auch nur 5 Stunden unterschied zwischen der Uhr zuhause und der MEZ sind.

Dazu kommt noch folgendes, es ist die Laufzeit die nicht passt, das Problem ist der Februar die DB rechnet nämlich nicht in Tagen sondern macht es wie der Kollege nach Monaten, und da wird der Februar zum Problem, wenn du die Konstellation 28-31-30 Tage im Kalender hast.

Den gleichen Effekt gibt es umgekehrt wenn du eine Probebahncard buchst die im Juni beginnt und im Spetember endet, dann bekommst du nämlich 91 Tage Laufzeit statt 90, ist vertrtaglich auch nicht korrekt aber in dem Fall geht es ja zu Gunsten des Nutzers.


Normalerweise wäre mir das ja absolut egal, aber hier geht ja um die Durchführung der Experimente, dazu noch das Bonusziel, ob es genügend Klagen mit Termin zur Hauptverhandlung in ausreichender Zahl gibt, dass die Deutsche Lufthansa AG in Kooperation mit der Deutsche Bahn Fernverkehr AG mir den Sprung Flying Blue Platinum auf Ultimate "schenken", LH hat ja im Dezember angefangen und 90XP übernommen, die leider nicht für dieses Jahr gelten, aber es würden ca. sechs Hauptverhandlungen reichen um mich über die Grenze zu bringen, LH hat dazu bereits 47 Mal die Chance und die erste Chance in Form der 261/2004 Entschädigung nutzen sie vielleicht schon.

Die DB Fernverkehr hat bisher neun Mal die Chance die LH zu unterstützen, aber je nachdem wie es mit der Bahncard läuft sie auch noch die Chance besser zu helfen, auch hier nutzt die DB ja gerade vielleicht die Chance denn statt meiner Verpflegungskosten einfach 5 Euro zu überweisen funktioniert nicht, und sie dürfen das vielleicht dem Amtsrichter erklären wie sie auf diesen Betrag kommen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.890
3.170
Ach ja wen das BGB und seinen §191 interessiert:

"Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet."
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.546
5.318
FRA
Ach ja wen das BGB und seinen §191 interessiert:

"Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet."
Dann ist eine Klage auf jeden Fall angebracht, Asche auf mein Haupt, dass ich mit solchen Feinheiten nicht vertraut bin.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.890
3.170
Asche auf mein Haupt, dass ich mit solchen Feinheiten nicht vertraut bin.
Alles gut wir lernen alle mal dazu.

Aber mal sehen wie die DB reagiert.

Die drei Monate hängen doch zusammen?!?
Jein, die klassischen Kalendermonate ja, aber die Monat können ja auch unabhängig vom Kalendermonat sein.

Diesen Fall haben wir ja gerade bei der Bahncard die am 5.2. und müsste bis zum 5.5. gültig sein.

Der zweite Anwendungsfall ist wenn du eine bestimmte Zeitspannene innerhalb eines Jahres hast, wenn du zB im Arbeitsvertrag stehen hättest, dass dir zwei Monate Urlaub gewährt werden würden, dann geht es darum dass es 60 Tage sind wie du dann diese Zeit beanspruchst ist ja davon wieder total unabhängig.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.890
3.170
Heute Morgen ging die nächste Antwort auf den zweiten Versuch per E-Mail ein, der Inhalt ist der gleiche, das Kernproblem wurde nicht erkannt/ignoriert.

Da laut der DB eigenen Website die Bahncard auch ein Produkt der DB Fernverkehr ist, habe ich nun mit einem formales Schreiben den Mangel angezeigt, hier sei positiv zu erwähnen, dass die Eingangsbstätigung auch den Inhalt der gesendeten E-Mail zeigt, das ist für die Beweisführung wirklich praktisch.

Darüber hinaus habe ich tatsächlich noch eine Faxnummer gefunden, dass ich im Jahr 2026 noch Faxe verschicke zeigt eindeutig den Ernst der Lage.
 
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Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
450
88
Jein, die klassischen Kalendermonate ja, aber die Monat können ja auch unabhängig vom Kalendermonat sein.
Der hier fragliche nach Monaten bemessene Zeitraum muss aus aufeinanderfolgenden Tagen bestehen (eine Unterbrechung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich), § 191 BGB ist entsprechend nicht anwendbar. Tage sind auch dann aufeinanderfolgend, wenn sie sich nicht starr an Kalendermonaten orientieren.

Du verrennst dich.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.890
3.170
Der hier fragliche nach Monaten bemessene Zeitraum muss aus aufeinanderfolgenden Tagen bestehen (eine Unterbrechung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich), § 191 BGB ist entsprechend nicht anwendbar. Tage sind auch dann aufeinanderfolgend, wenn sie sich nicht starr an Kalendermonaten orientieren.

Du verrennst dich.
Jein, denn der EuGH hat sich, wahrscheinlich unabsichtlich, auch mit dieser Frage beschäftigt.

Ich muss zuhause die Entscheidung raus suchen aber früher galt nach deutschem Recht eine Zahlung als rechtzeitig, wenn der Schuld die Zahlung innerhalb der Frist veranlasst hat, inzwischen gilt dies eben nicht mehr.

Sondern um die Zahlungsfrist erfüllt zu haben muss der Betrag auch beim Gläubiger angekommen sein.

En passant wurde so zu sagen gleich mitbestimmt, dass die Angabe von Monaten immer genau 30 Tage bedeuten, auch um sicher zu stellen, dass die Parteien von einem einheitlichen Sachverhalt ausgehen.


Aber im Kern es ja sowieso nur zu sehen, wie die DB auf so einen EInwand reagiert, denn die Bahncard Gold hat ja den Sinn und Zweck des Fahrgastrechte Experiments das würde ja sonst wegfallen.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
450
88
Jein, denn der EuGH hat sich, wahrscheinlich unabsichtlich, auch mit dieser Frage beschäftigt.

Ich muss zuhause die Entscheidung raus suchen aber früher galt nach deutschem Recht eine Zahlung als rechtzeitig, wenn der Schuld die Zahlung innerhalb der Frist veranlasst hat, inzwischen gilt dies eben nicht mehr.

Sondern um die Zahlungsfrist erfüllt zu haben muss der Betrag auch beim Gläubiger angekommen sein.

En passant wurde so zu sagen gleich mitbestimmt, dass die Angabe von Monaten immer genau 30 Tage bedeuten, auch um sicher zu stellen, dass die Parteien von einem einheitlichen Sachverhalt ausgehen.


Aber im Kern es ja sowieso nur zu sehen, wie die DB auf so einen EInwand reagiert, denn die Bahncard Gold hat ja den Sinn und Zweck des Fahrgastrechte Experiments das würde ja sonst wegfallen.
Du scheinst dich auf die Rechtssache 01051 Telecom zu beziehen.

Dort hat der EuGH nichts dergleichen festgestellt. Ich wüsste auch nicht, inwiefern die Auslegung der Zahlungsverzugsrichtlinie auf diese Frage irgendeine Relevanz hätte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.890
3.170
Du scheinst dich auf die Rechtssache 01051 Telecom zu beziehen.

Dort hat der EuGH nichts dergleichen festgestellt. Ich wüsste auch nicht, inwiefern die Auslegung der Zahlungsverzugsrichtlinie auf diese Frage irgendeine Relevanz hätte.
Ich bin mir nicht mehr sicher, das ganze liegt zuhause.

Aber es ging in Sache eigentlich um die Frage des Verzugs, hat aber die Nebenfolge der Defintion ist eben, dass der Verbraucher bei einer Defintion von einem Monat auch von 30 Tagen ausgehen kann.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
450
88
Ich bin mir nicht mehr sicher, das ganze liegt zuhause.

Aber es ging in Sache eigentlich um die Frage des Verzugs, hat aber die Nebenfolge der Defintion ist eben, dass der Verbraucher bei einer Defintion von einem Monat auch von 30 Tagen ausgehen kann.

Angesichts der Tatsache, dass die Zahlungsverzugsrichtlinie in Tagen abgefasst ist, halte ich für fernliegend, dass der EuGH sich entsprechend geäußert hätte, bin aber gespannt was du hier aus dem Hut zauberst.

Hattest du nicht gestern noch behauptet, es würde aus § 191 BGB folgen? Und dann dass es für den § 191 BGB darauf ankäme, dass es sich um Kalendermonate handelt? Mutig, dann über die DB-Anwälte abzulästern.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.890
3.170
Angesichts der Tatsache, dass die Zahlungsverzugsrichtlinie in Tagen abgefasst ist, halte ich für fernliegend, dass der EuGH sich entsprechend geäußert hätte,
Es ging ja auch nicht die Zahlungsrichtlinie selbst, sondern um eine, ich glaube, spanische Sache wo sich in der Hauptsache mit der Richtlinie befasst, und eben klar wurde, wenn man gegenüber dem Verbraucher von Monaten spricht, dieser von jeweils 30 Tagen ausgehen muss.

Hattest du nicht gestern noch behauptet, es würde aus § 191 BGB folgen?
Ist es ja auch der Fall, aber EU Recht hat eben eine definierende Wirkung.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.327
2.608
was auch komisch ist: auf der Aktionsseite sind die Preise gleich, egal ob "Aktion Ermäßigte Probe BahnCard 50 Gold, 2. Klasse" oder "Probe BahnCard 50 Gold, 2. Klasse".
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
450
88
Wir wissen doch beide, dass das EU Recht über dem nationalen, hier deutschen, Recht steht.
Das war nicht meine Frage, sondern wie deine Behauptung zu verstehen ist, dass der § 191 BGB hiermit irgendetwas zu tun hätte oder warum es eine Rolle spiele, dass hier keine Kalendermonat betroffen sind.
Wenn die Flüge mit KLM wie gebucht funktioieren, bin ich am 24.02.2026 wieder zuhause, dann kann ich dir das Aktenzeichen nennen das ich meine.
Wie praktisch, dass das noch so lange dauert, bis du hier irgendetwas Substantielles schreiben kannst außer Behauptungen zu Entscheidungen, die außer dir niemand kennt.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.392
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FRA/QKL
Die Gültigkeit ist ja in Monaten angegeben, nicht in Tagen. Also wenn ich z.B. den 18.01. als ersten Geltungstag angebe, erwarte ich eine Gültigkeit bis einschließlich 17.04. - bei dir ist dann demnach der 16.04. als letzter Gültigkeitstag angegeben?
Da ich aktuell auch mit den 3 Monatskarten BC501KL agiere habe ich eben mal geschaut: Erster Gültigkeitstag: 13.01.2026, letzter Gültigkeitstag 12.04.2026. Das ist aus meiner Sicht absolut korrekt und deckt exakt die angegebenen und beworbenen 3 Monate ab.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.890
3.170
Wie praktisch, dass das noch so lange dauert, bis du hier irgendetwas Substantielles schreiben kannst außer Behauptungen zu Entscheidungen, die außer dir niemand kennt.
Die Reiseplanung war schon letzten Sommer festgelegt, die DB ist aber mit der Aktion erst vor Tagen um die Ecke gekommen, sonst wäre ich vorbereitet gewesen.

Erster Gültigkeitstag: 13.01.2026, letzter Gültigkeitstag 12.04.2026. Das ist aus meiner Sicht absolut korrekt und deckt exakt die angegebenen und beworbenen 3 Monate ab.
Völlig korrekt aber wenn du nachrechnest bekommst auch exakt 90 Tage der Leistung.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
450
88
Die Reiseplanung war schon letzten Sommer festgelegt, die DB ist aber mit der Aktion erst vor Tagen um die Ecke gekommen, sonst wäre ich vorbereitet gewesen.
Magst du mir noch meine inhaltliche Frage zum BGB beantworten oder übergehst du das wieder?

Das BGB findest du übrigens online, dafür brauchst du nicht nach Hause fliegen.
 
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Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
450
88
Steht doch schon bereits da, Monat ist als Zeitraum von 30 Tagen definiert.
Als Service habe ich mal das BGB für dich aufgeschlagen und eine Hervorhebung vorgenommen:

Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.

Inwiefern ist das - selbst wenn man "Monat" durch "30 Tage" ersetzte - auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar?
Welche Rolle spielt, dass es sich hier nicht um Kalendermonate handelt?