Es mangelt wohl ein wenig am Willen zur Lesekompetenz?
Zitat: "Mein ICE 591 wird laut App 15 Minuten verspätet in München ankommen,"
Wenn man nun alle relevanten Sachverhalte wie den Fahrplan des ICE 591 und den Zeitpunkt der Stellung der Frage, gestern um 22:06 Uhr bedenkt, dann kann die Fahrt erst heute oder später stattfinden, folgt der TE ist noch gar nicht abgefahren.
Im Übrigen setzt der Wortlaut des Artikel 18 der EU VO ein aktives Handeln des betreffenden EVU voraus, Zitat "bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt, dem Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen:" das wird frühestens beim Verpassen des Anschlusszugs in München passieren, folge muss auch erst dann das Wahlrecht ausgeübt werden.
Die DB selbst kommt übrigens immer mit der Argumentation um die Ecke, dass am Ende der Anschlusszug doch noch erreicht werden konnte, da der betreffende Zug die Verspätung reduzieren konnte und die Angaben im DB Navigator nur zur Information des Reisenden dienen.
Falls die Fahrt heute stattfinden wird, so können wir uns aber die Diskussion sparen denn mit einer Verspätung des ICE951 von heute 31 Minuten wird auch die Westbahn nicht erreicht, damit stellt die Frage sich daher gar nicht mehr.
"Ihre Verbindung existiert nicht mehr. Fahren Sie stattdessen wie folgt." Wieso sollte das unverbindlich sein?
Dieser Wortlaut soll genau wann und wo so genannt worden sein?
Die Verbindung existiert im Fall der Ausgangsfrage ja weiterhin nur ist eben fraglich ob der Anschluss erreicht wird.
Dazu kommt, dass der DB Navigator erst relativ kurz vor Abfahrt des Anschlusszuges eine Entscheidung wie "Anschluss wartet nicht" oder ähnlichem trfft und das Feld "aktuelle Alternativen" einblendet, das könnte man vielleicht noch als verbindliche Auskunft ansehen.
Das könnte jetzt gerade der Fall sein, da der geplante Umstieg in München unmittelbar bevor steht aber sicher nicht bereits gestern Abend.