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@alinakl schon mehrmals glaub ich, unser "Fachexperte" SWINE angeblich auchGibt es denn hier noch andere Forum Teilnehmer, die schon ein DB Verkehrsunternehmen verklagt haben?
@alinakl schon mehrmals glaub ich, unser "Fachexperte" SWINE angeblich auchGibt es denn hier noch andere Forum Teilnehmer, die schon ein DB Verkehrsunternehmen verklagt haben?
Ich denke die DB betrachtet mich durchaus als Endgegner![]()
Da muss man bei Zeitkarten / BC100 aufpassen, hier zählen auch Hotelkosten und Kosten für Ersatzbeförderung in die maximal 25% des Fahrkartenwertes die erstattet werden.Lieber nachts eine Stunde imSpritzervertragshotel verbringen müssen als im Frankfurter Hbf.
Ich hol mir in Frankfurt meist auch für 150-200€ Hotelzimmer bei Hilton oder Hyatt bevor ich die drei Stunden nachts am Gleis auf den nächsten ICE warten muss, zahlt ja die Bahn.
Seit wann gibt es eigentlich keine Filme mehr im ICE-Portal? Oder habe ich hier einfach nur eine uralt Version erwischt, bei der auch das Zertifikat für ice-portal.de seit dem 15.10.2020 abgelaufen ist und dementsprechend eine Fehlermeldung beim Aufruf verursacht? Dass man mit aktuellen Browsern (z.B. Edge) das Portal gar nicht mehr nutzen kann, weil der Edge keine Ausnahmemöglichkeit für abgelaufene Zertifikat anbietet, steht dabei noch auf einem anderen Blatt Papier...
Heute erreichte mich eine Mail vom DB Kundendialog mit Bezug auf diese "Störung".(...) ich habe mir angewöhnt auch für die kleinste Störung oder Frage eine Mail an den jeweiligen Verantwortlichen zu schicken. Zuletzt am Freitag, als im ICE-Portal keine Filme zur Auswahl standen und das für https genutzte Zertifikat seit 3 Jahren abgelaufen war.
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Auf keinen Fall. Das wäre rechtswidrig.hier zählen auch Hotelkosten und Kosten für Ersatzbeförderung in die maximal 25% des Fahrkartenwertes die erstattet werden.
Sorry ich war bei Taxikosten, da scheint es einen Topf für Ersatzbeförderung (max 25%) zu geben und einen weiteren für die Entschädigungen.Auf keinen Fall. Das wäre rechtswidrig.
Nein, es war auch vorher schon rechtswidrig. Hilfeleistungen sind keinesfalls anrechenbar.Hat sich das mit der Novelle der Verordnung geändert?
Da der Beitrag im Nachhinein bearbeitet worden ist: auch das ist falsch. Für Zeitkarten gilt olgendesSorry ich war bei Taxikosten, da scheint es einen Topf für Ersatzbeförderung (max 25%) zu geben
Meine digitale BahnBonus Prämie, ein 16-stelliger eCoupon im Wert von 5 Euro, wurde mit einer nichtssagenden Fehlermeldung abgelehnt. Ohne PEP ging es dann.PEP 1. Klasse weiterhin keine Punkte über den neuen Link![]()
Danke für die Hinweise, ich glaube ich war noch bei der alten EU Verordnung.Da der Beitrag im Nachhinein bearbeitet worden ist: auch das ist falsch. Für Zeitkarten gilt olgendes
Man kann bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung erhalten. Diese sind gedeckelt auf 25% des gezahlten Fahrpreises, wobei die DB immer vom Listenpreis der auf dem Ticket steht ausgeht.
Verspätungen sind seit diesem Jahr auch kumulierbar, fährt man also täglich S-Bahn und erleidet täglich 10 Minuten Verspätung, hat man am 6. Tag 60 Minuten voll -> es gibt eine Entschädigung.
Entschädigungszahlungen können in eng begrenzten Ausnahmefällen verweigert werden, wenn der Beförderer diese nicht verursacht hat und nicht abwenden konnte - die Jahrhundertflut im Ahrtal wäre ein legitimer Grund, ein Streik der Gewerkschaften nicht. Auch Streiks bei den EIU zählen nicht. Praktisch wird das noch nicht angewendet, ich habe zumindest dahingehend nichts mitbekommen. Die DB behauptet in Pressemitteilungen, man wolle dabei kulant sein.
Keinesfalls verweigert werden können Hilfeleistungen - dazu gehören Alternative Beförderung, diese ist auf 120,00 EUR pro Fall pro Fahrgast beschränkt, aber auch Übernachtungen sowie der Transport zur Übernachtungsstätte und wieder zum Bahnhof - hier werden angemessene tatsächliche Kosten erstattet, wenn der Beförderer keines von beidem stellt.
Nicht zulässig ist im Übrigen auch das was die DB früher als Hotelzug bezeichnete.
Inwiefern sind denn Klagen gegen die DB teuer?kostspielige Klagen gegen die DB führt..
Hin und wieder, kommt auf die betriebliche Situation an.Waren die "Hotelzüge" nicht immer diejenigen die bei Unwetter nicht mehr weg gekommen sind und einfach noch im Banhof standen?![]()
Inwiefern sind denn Klagen gegen die DB teuer?
Man kann es treiben oder übertreiben….bei ihm hofft hier eher jeder, dass er mal so richtig was auf die Fresse bekommt... so vorsätzlich wie er hier immer angeben muss![]()
Ja, dort bin ich. Ich war an der SBB Information. Man weigerte sich (wenigstens freundlich) das zuzulassen, da mein Ticket (entgegen DB-Hotline Behauptung) nur auf gebuchter Strecke in der Schweiz gilt. Vor ein paar Tagen überbrückte ich meine Wartezeit in Singen damit, mein Anliegen in der DB Information dort vorzutragen. Der MA war höchst unfreundlich und unwillig auch nur irgendwas zu tun.Falls du aktuell in der Schweiz bist, suche eine Verkaufsstelle oder einen Informationsschalter auf
Ja, dort bin ich. Ich war an der SBB Information. Man weigerte sich (wenigstens freundlich) das zuzulassen, da mein Ticket (entgegen DB-Hotline Behauptung) nur auf gebuchter Strecke in der Schweiz gilt. Vor ein paar Tagen überbrückte ich meine Wartezeit in Singen damit, mein Anliegen in der DB Information dort vorzutragen. Der MA war höchst unfreundlich und unwillig auch nur irgendwas zu tun.
Würde ich unter normalen Umständen tun. Allerdings: mittlerweile 5-facher Preis oder so.neues Ticket kaufen und als FGR Fall einreichen?