Bahn-Sammelthread

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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.700
11.440
MUC / FMO
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Weil das immer so läuft?
Wenn ich eine ICE Karte kaufe und dann der Regio die Verspätung verursacht steht bei der Erstattung auch im Auftrag von DB Regio irgendwas
Da ist auch das SC-Fahrgastrechte zuständig, da es von DB Regio oder anderen Betreiber beauftrag wurde. Irgendwo gibt es auch eine Liste der teilnehmenden Unternehmen. LH ist natürlich nicht dabei.
Glaubst du Lufthansa muss kein Geld an die DB abdrücken?
Das hat damit aber erstmal nix zu tun.
Aber wir können hier ewig im Kreis schreiben, gibt es jetzt nachprüfbare Gründe warum beim Rail and Fly das ganze anders sein soll als sonst?
Weil du einen Vertrag mit LH hast.
Was noch dazu kommt reicht man eine Verspätung mit dem Rail and Fly ein erstattet die Bahn auch 10 Euro ohne mit Lufthansa um die Ecke zu kommen.
Weil es da um einen anderen rechtlichen Sachverhalt geht.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
58
33
Da ist auch das SC-Fahrgastrechte zuständig, da es von DB Regio oder anderen Betreiber beauftrag wurde. Irgendwo gibt es auch eine Liste der teilnehmenden Unternehmen. LH ist natürlich nicht dabei.

Das hat damit aber erstmal nix zu tun.

Weil du einen Vertrag mit LH hast.

Weil es da um einen anderen rechtlichen Sachverhalt geht.
1. Wen interessiert Lufthansa die betreiben keinen Zug.
2. Ganz genau interessiert bei Fahrgastrechten nicht wer wie viel Cash bekommt.
3. interessiert bei Fahrgastrechten nicht wie du oben schon selber klar gemacht hast,
4. So jetzt bin ich gespannt warum? also mal etwas mehr als das ist so kam noch nicht.

Bisher sehe ich das Zug ich hatte eine Fahrkarte für einen Zug der Zug fuhr nicht wie im Fahrplan der Betreiber des Zugs ist verantwortlich.

Argumente dagegen?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.700
11.440
MUC / FMO
1. Wen interessiert Lufthansa die betreiben keinen Zug.
Dich da du mit LH einen Vertrag hast.
2. Ganz genau interessiert bei Fahrgastrechten nicht wer wie viel Cash bekommt.
Weil es Zentral für alle gemeinsam über SC Fahrgastrechte gemacht wird
3. interessiert bei Fahrgastrechten nicht wie du oben schon selber klar gemacht hast,
4. So jetzt bin ich gespannt warum? also mal etwas mehr als das ist so kam noch nicht.

Bisher sehe ich das Zug ich hatte eine Fahrkarte für einen Zug der Zug fuhr nicht wie im Fahrplan der Betreiber des Zugs ist verantwortlich.

Argumente dagegen?
Die EU VO spricht von einem Beförderungsvertrag als Grundlage. Dieser dürfte hier aber möglicherweise nicht vorhanden sein.

Das EBA sagt: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Fahrgastrechte/Bahn/02_verspaetungen_faq05.html

Sind Sie mit einem „Zug-zum-Flug“-Ticket, also z.B. einem Rail&Fly-Ticket, gefahren, haben Sie den Vertrag in der Regel mit einem Reiseveranstalter oder einem Flugunternehmen geschlossen. Diese Verträge unterfallen dem Reiserecht nach §§ 650ff. BGB und nicht den Fahrgastrechten Eisenbahn oder den Fluggastrechten. Für Entschädigungs-/ Erstattungsansprüche bei Fahrten im Rahmen von Rail&Fly-Fahrkarten müssen Sie sich daher an Ihren Vertragspartner (den Reiseveranstalter) wenden.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
58
33
Dich da du mit LH einen Vertrag hast.

Weil es Zentral für alle gemeinsam über SC Fahrgastrechte gemacht wird

Die EU VO spricht von einem Beförderungsvertrag als Grundlage. Dieser dürfte hier aber möglicherweise nicht vorhanden sein.

Das EBA sagt: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Fahrgastrechte/Bahn/02_verspaetungen_faq05.html

Sind Sie mit einem „Zug-zum-Flug“-Ticket, also z.B. einem Rail&Fly-Ticket, gefahren, haben Sie den Vertrag in der Regel mit einem Reiseveranstalter oder einem Flugunternehmen geschlossen. Diese Verträge unterfallen dem Reiserecht nach §§ 650ff. BGB und nicht den Fahrgastrechten Eisenbahn oder den Fluggastrechten. Für Entschädigungs-/ Erstattungsansprüche bei Fahrten im Rahmen von Rail&Fly-Fahrkarten müssen Sie sich daher an Ihren Vertragspartner (den Reiseveranstalter) wenden.
1. Mit der Bahn ja offensichtlich auch sonst würden die mich nicht mitnehmen.
2. Egal wenn ich im Norden mit der NWB fahren muss ich mir das Geld bei denen holen ganz ohne eine Fahrkarte bei denen gekauft zu haben.
3. natürlich muss es einen Vertrag geben sonst könnte ich den zu nicht nutzen.
4. ist schon interessant, aber auch die schreiben nur es wäre nicht so Begründung Fehlanzeige, dann stellt sich noch die Frage:
Komme ich mit Rail and Fly eine Stunde oder mehr verspätet an rückt die Bahn 10 oder 15 Euro raus, nach EBA Logik müssten die das nicht.
Da scheint etwas zu fehlen.

Gibt es noch mehr außer das EBA Geschreibsel?
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
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PS das EBA Geschreibsel passt gar nicht zum Fall.
Klar läuft der Hase anders wenn man wegen den Flug wegen dem Zug verpasst von den klassischen Fahrgastrechten schreiben die absolut nix.
 
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alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
58
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Dann besorg dir doch einen Anwalt…
Wo soll da jetzt das Sachargument für den Fall sein?
Wenn du nicht diskutieren kannst solltest du besser die anderen ran lassen.

Bisher kam kein sauberes Arugment warum die Fahrgastrechteverordnung nicht greifen soll, nur immer es gibt kein Vertrag mit dem und den, was so eben nicht stimmt.
Natürlich gibt es einen Vertrag wenn sich jemand Dienstleister ins Boot holt.
Aber ihr habt auf jeden Fall eine Idee angestoßen, und zwar bin ich auf der EBA Seite auf das Beschwerdefomular gestoßen.
Mal sehen was die selber dazu schreiben, wenn es klar nur um die klassischen Fahrgastrechte geht.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
29.545
21.231
www.red-travels.com
Wo soll da jetzt das Sachargument für den Fall sein?
Wenn du nicht diskutieren kannst solltest du besser die anderen ran lassen.

Bisher kam kein sauberes Arugment warum die Fahrgastrechteverordnung nicht greifen soll, nur immer es gibt kein Vertrag mit dem und den, was so eben nicht stimmt.
Natürlich gibt es einen Vertrag wenn sich jemand Dienstleister ins Boot holt.
Aber ihr habt auf jeden Fall eine Idee angestoßen, und zwar bin ich auf der EBA Seite auf das Beschwerdefomular gestoßen.
Mal sehen was die selber dazu schreiben, wenn es klar nur um die klassischen Fahrgastrechte geht.

Du willst doch eh keine Hilfe, so wie du hier argumentierst, also führe diese Diskussion weiter ins Lächerliche, die Bahn wird dir kein Geld erstatten.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
58
33
Du willst doch eh keine Hilfe, so wie du hier argumentierst, also führe diese Diskussion weiter ins Lächerliche, die Bahn wird dir kein Geld erstatten.
Nein Hilfe braucht es sicher keine wozu auch.
Ich suche Argumente warum für genau diese Fahrt nicht die Fahrgastrechteverordnung der EU gelten sollte.
Ergebnis: bisher kamen keine.
Das Argument es gäbe keinen Beförderungsvertrag ist Quatsch. Natürlich gibt es den auch wenn die Deutschen Bahn im ersten Moment nicht als Vertragspartner genannt ist.
Das EBA Argument ist genauso Quatsch, weil die dort genannte Fallart gar nicht stimmt.

So vielleicht kannst du jetzt mal dein ganze Gehirnschmalz zusammen bringen und ein gutes sachliches Arugment dagegen bringen.
Ich bin gespannt.
 
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infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
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Ich suche Argumente warum für genau diese Fahrt nicht die Fahrgastrechteverordnung der EU gelten sollte.
was erhoffst du dir denn überhaupt davon? Sofern diese Verordnung tatsächlich gilt, könntest du ab 120 Minuten Verspätung 50% deiner 30 Euro zurückfordern. Da macht es doch so oder so mehr Sinn, sich erstmal an Lufthansa zu halten, und um eine komplette Erstattung wegen nicht erbrachter Vertragsleistung zu bitten.
 
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alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
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was erhoffst du dir denn überhaupt davon? Sofern diese Verordnung tatsächlich gilt, könntest du ab 120 Minuten Verspätung 50% deiner 30 Euro zurückfordern. Da macht es doch so oder so mehr Sinn, sich erstmal an Lufthansa zu halten, und um eine komplette Erstattung wegen nicht erbrachter Vertragsleistung zu bitten.
Was gibt es einfacheres als die Fahrgastrechte?
Klarere einfachere Regeln wirst du nicht finden, natürlich es alles zurück die Leistung wurde nicht genutzt, weil es eben eine Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort gab.
Aber auch du zündest damit nur ein unötiges Feuer an.

Nochmal hat jemand gute Argumente warum für die Fahrkarte der Deutschen Bahn die sich Rail and Fly nennt nicht die Fahrgastrechte der EU gelten sollten?
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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kann sie bei allen Tickets, es kommt auf den Umstand an...
Das stimmt, aber das war hier offenbar nicht der Ablehnungsgrund.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber wir können hier ewig im Kreis schreiben, gibt es jetzt nachprüfbare Gründe warum beim Rail and Fly das ganze anders sein soll als sonst?
Was noch dazu kommt reicht man eine Verspätung mit dem Rail and Fly ein erstattet die Bahn auch 10 Euro ohne mit Lufthansa um die Ecke zu kommen.
Hier kann man etwas zu dem Thema nachlesen:
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.624
5.504
FRA
Ich habe verschiedene KI konsultiert und finde auch keinen Grund, weshalb die Fahrgastrechteordnung nicht gelten sollte. Der vielversprechendste Weg scheint mir zu sein, bei der Bahn die Hälfte des Fahrpreises wegen der Verspätung zu fordern und bei LH das Ticket erstatten zu lassen.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
58
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Das stimmt, aber das war hier offenbar nicht der Ablehnungsgrund.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Hier kann man etwas zu dem Thema nachlesen:
Konstruktiver Ansatz danke dafür.
Aber der Fall passt nicht.
Es gibt keine Pauschalreise oder verbundene Leistung.
Mir wurde getrennt eine Fahrkarte für den Zug verkauft nur mit der Besonderheits das hier eben Lufthansa mein Cash bekommen hat.

Wie schon angedeutet bisher habe ich nicht gefunden, warum für eine reine Bahnfahrt mit einer vielleicht besonderen Fahrkarte keine üblichen Fahrgastrechte gelten sollen.
Bisher kommen auch keine Sachargumente für diesen Fall.

Ich habe verschiedene KI konsultiert und finde auch keinen Grund, weshalb die Fahrgastrechteordnung nicht gelten sollte. Der vielversprechendste Weg scheint mir zu sein, bei der Bahn die Hälfte des Fahrpreises wegen der Verspätung zu fordern und bei LH das Ticket erstatten zu lassen.
Das macht doch aber irgendwie gar keinen Sinn?
Warum sollte die DB die Hälfte und Lufthansa das ganze Ticket erstatten?
So würde ich am Ende ja mehr bekommen als ich bezahlt habe.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.763
7.886
BSL
Ich habe verschiedene KI konsultiert und finde auch keinen Grund, weshalb die Fahrgastrechteordnung nicht gelten sollte. Der vielversprechendste Weg scheint mir zu sein, bei der Bahn die Hälfte des Fahrpreises wegen der Verspätung zu fordern und bei LH das Ticket erstatten zu lassen.
Vielleicht kann unsere Bahn-erfahrene Rechtsanwältin @alinakl uns das mal bei Gelegenheit erläutern...
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
58
33
Quintesesenz war, dass Ticketerstattung bei der Bahn oft schwierig ist und bei der LH manchmal klappt.
Ist das neu?
Die haben letztes Jahr wegen umgerechnet rund 50,00€ für Essen rumgemacht, als der Anschluss nicht erreicht werden konnte.
Die Gutscheine auf den Bordkarten hatte eben nicht gerreicht weil es keine Lounge gab.
Erst als das Gericht eingeschaltet war, gab es Geld.

Aber gut ich schicke mal etwas über das Formular.
Würde aber wenn als Antwort kommt das sind Fahrgastrechte die Bahn ist zuständig.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.588
15.181
FRA/QKL
Wenns nichts einfacheres gibt, wofür dann die letzten 12-20 Beiträge hier im Thread?

Mach doch einfach und berichte ;-).
Ehrlich gesagt kann man auf den Bericht verzichten. Ein Hansel hat seine Meinung, lässt mit einem gewissen rhetorischen Nervfaktor keine der vielen gegenteiligen Meinungen hier gelten und hat eigentlich sowieso immer Recht. Von daher kann man auf den Bericht auch gut verzichten. Solche ach so tollen Hechte ( :rolleyes: ) haben in diesem Forum noch nie, ich wiederhole noch nie eingestanden dass sie vielleicht Unrecht hatten.
 

infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
280
220
Ehrlich gesagt kann man auf den Bericht verzichten. Ein Hansel hat seine Meinung, lässt mit einem gewissen rhetorischen Nervfaktor keine der vielen gegenteiligen Meinungen hier gelten und hat eigentlich sowieso immer Recht. Von daher kann man auf den Bericht auch gut verzichten. Solche ach so tollen Hechte ( :rolleyes: ) haben in diesem Forum noch nie, ich wiederhole noch nie eingestanden dass sie vielleicht Unrecht hatten.
so oder so hat er aber schon einen Punkt, würde ich sagen.

Die tendenzielle Rechtsauffassung ist ja, dass Reiseveranstalter nur für Rail & Fly Anreisen haften, wenn diese Teil einer Pauschalreise sind, also im Preis inklusive. Ansonsten sind sie nur eine vermittelte Fremdleistung, Warum sollten dann im Umkehrschluss bei diesen Fremdleistungen nicht Fahrgastrechte gelten?
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
58
33
Ehrlich gesagt kann man auf den Bericht verzichten. Ein Hansel hat seine Meinung, lässt mit einem gewissen rhetorischen Nervfaktor keine der vielen gegenteiligen Meinungen hier gelten und hat eigentlich sowieso immer Recht. Von daher kann man auf den Bericht auch gut verzichten. Solche ach so tollen Hechte ( :rolleyes: ) haben in diesem Forum noch nie, ich wiederhole noch nie eingestanden dass sie vielleicht Unrecht hatten.
Ist dir nicht von deiner Mama,Schule,Ausbilder oder vielleicht sogar in der Uni beigebracht worden wie man sachlich diskutiert?
Denn mehr als gegen die Person zu gehen kannst du nicht, setzten sechs.

Falls du es noch mal versuchen willst:
Warum sollen für eine Bahnfahrkarte die nur für eine Bahnfahrt zu einem festen Preis verkauft wurde nicht die üblichen Fahrgastrechte gelten?
Jetzt kannst du zeigen was du gelernt hast:
so oder so hat er aber schon einen Punkt, würde ich sagen.

Die tendenzielle Rechtsauffassung ist ja, dass Reiseveranstalter nur für Rail & Fly Anreisen haften, wenn diese Teil einer Pauschalreise sind, also im Preis inklusive. Ansonsten sind sie nur eine vermittelte Fremdleistung, Warum sollten dann im Umkehrschluss bei diesen Fremdleistungen nicht Fahrgastrechte gelten?
Allerdings, jede Antwort hatte bisher immer einen Bezug auf irgendwelche Pauschalreisen, denn gibt es hier nicht.
Der einzige Unterschied war hier das mir Lufthansa die Fahrkarte verkauft hat und nicht die DB selbst, was aber auch nichts neues ist ich kann auch bei SNCF eine Fahrkarte kaufen und in Deutschland fahren.
Geht dann mit dem ICE etwas schief haftet auch die DB und nicht SNCF.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
29.545
21.231
www.red-travels.com
Ehrlich gesagt kann man auf den Bericht verzichten. Ein Hansel hat seine Meinung, lässt mit einem gewissen rhetorischen Nervfaktor keine der vielen gegenteiligen Meinungen hier gelten und hat eigentlich sowieso immer Recht. Von daher kann man auf den Bericht auch gut verzichten. Solche ach so tollen Hechte ( :rolleyes: ) haben in diesem Forum noch nie, ich wiederhole noch nie eingestanden dass sie vielleicht Unrecht hatten.

letztlich ein Fall für die tolle-Hechte-Liste... einen Mehrwert bekommt man nicht, es sind eh immer die anderen Schuld. Es werden nur noch mehr belanglose Fakten (NWB, SNCF, sonstige SC-Teilnehmer) in den Raum geworfen, die mit der Sache eh nichts zu tun haben, Hauptsache man weicht seine Beiträge mit anderen Dingen auf.