Bahn-Sammelthread

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
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Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) könnte auch noch einschlägig sein. Und diverse Sachen aus dem Zivilrecht ;-).
Bei dem Fäkalverbalisten plädiert doch jeder Verteidiger sofort und zurecht auf Unzurechnungsfähigkeit.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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Ich würde den Fall der Bahn schildern und darum bitten die Differenz zwischen 1. Klasse und 2. Klasse Flex-Ticket zu erstatten. Ich hatte vor einigen Wochen den Fall auf der Strecke Biberach - Mannheim dass (a) der Ulmer Hbf zum Umsteigen nicht von ICE angefahren wurden (Wusste ich für diese Fahrt schon vorher) und (b) der RE von Biberach nach Stuttgart ohne 1. Klasse unterwegs war. Das habe ich geschildert mit dem Hinweis dass die 1. Klasse somit zeitlich nur auf der kurzen Fahrt von Stuttgart nach Mannheim nutzbar war. Habe also mit dem Faktor Zeit argumentiert und weniger Strecke. Mir wurden in dem Fall nach ca. 2 Wochen sogar 90% des oneway-Preises erstattet (Hinfahrt war 1. Klasse auf dem RE verfügbar).
Das möchte ich gerne machen - welche E-Mail Adresse bietet sich dazu an? Alternativ kann ich auch ein Fax senden...