Ich habe auch eben nochmal kurz die Antragsunterlagen überflogen: Die SCHUFA-Klausel gilt lediglich für Kontokorrentkonten, ein Kontokorrentkonto dient dem Zahlungsverkehr, was auf ein Depotkonto ja nicht zutrifft. Ergo habe ich denen aus meiner Sicht gar nicht die Genehmigung erteilt Daten an die SCHUFA weiterzuleiten
Darüber hinaus verwendet die Deutsche Bank, soweit ich das sehe (sind ja viele Anträge nur als "Online-Assistent" im Internet), in den Konto-Anträgen einheitlich die Formulierung zur Übermittlung von "
Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung" an die Schufa.
Meine "Beraterin" hat soeben nochmals angerufen und beteuert, dass der Eintrag korrekt ist. Selbst nachdem ich sie nochmals darüber aufgeklärt habe, was eingetragen werden darf und was nicht und ihr auch sagte, dass die SCHUFA selbst mir auch Recht gegeben hat indem sie das Konto ausgetragen hat (...) ich sagte: "Frau *****, es ist ja jetzt auch egal, das Problem hat sich erledigt, ich weiß, dass ich Recht habe und wenn Sie mir nicht glauben, fragen Sie doch bei der SCHUFA nach. Auf Wiederhören."
Die Regeln und Eigenaussagen von Dritten (wie der Schufa) ist bei solchen resistenten Leuten irrelevant. Wird ggf. auch als "Fehler" oder Missverständnis abgetan. Im übrigen ist der Hinweis auf das blosse Austragen bei der Schufa auch irrelevant. Denn die machen ja auch Fehler, wie wir wissen.
kam wieder nur: "Das ist ja merkwürdig, das kann ja eigentlich nicht sein, das wird hier so gemacht und ist Standard." Ich: "Dann werden bei Ihnen standardmäßig Fehler gemacht." (...) Ich hatte den Eindruck, dass diese "Beraterin" selbst mit vorgehaltener Waffe nicht eingestanden hätte, dass sie falsch liegt.
Die oben genannte Frage ist die, mit d er du solche Leute in die Bredouille bringst:
"Frau *****, Ihre Bank darf im Rahmen deutscher Datenschutzbestimmungen nicht einfach Daten an andere Firmen weitergeben darf. Genau deshalb verlangen sie ja diese Schufa-Einwilligung bei Eröffnung eines Girokontos - aber auch nur dafür gilt die, das habe ich gerade erst in meinen Unterlagen nachgeschaut. Bitte sagen mir also, wo und wann ich Ihnen eine Einwilligung zur Mitteilung meiner Daten (betreffend des Depots) an die Schufa gegeben habe. Wenn Sie das nicht können, brauchen wir gar nicht weiter diskutieren. Die Antragsunterlagen habe ich hier vor mir, Seiten- oder Kapitelzahl genügt."
Allgemein:
1. Du postulierst, dass etwas grundsätzlich nur mit Erlaubnis/Auftrag des Kunden gemacht werden darf, was auch unmittelbar einleuchtet bzw. "bekannt" sein sollte.
2. Du behauptest, dass du die Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen alle nochmal sorgfältig gelesen hättest, und diese das auch nicht erlauben.
3. Dann fragst du, wo/wann diese explizite Erlaubnis bzw. dieser Auftrag erteilt wurde, und was das Gegenüber dafür für Belege hat - verbunden mit der Drohung von Aufsichtsbehörden o.ä.