ANZEIGE
alleine schon der Begriff "Kuendigungsanfrage" zeigt das Verstaendnis dieser Bude. Denn eine Kuendigung wird nicht angefragt, es ist eine einseitige Willenserklaerung, nichtmal zustimmungspflichtig.
Also: weder muss eine Anfrage aus einer Frage bestehen, noch ein Anliegen flach liegen...Da ist dir BBVA aber nicht alleine. Find's auch immer wieder lustig, wenn einem der Kundensupport von Banken schreibt "Vielen Dank für Ihre Anfrage", auch wenn man keine einzige Frage gestellt hat. Ich muss dann immer erklären, dass Fragen ein Fragezeichen am Satzende haben und in meiner Mail kein einziges Fragezeichen vorkam. Ob die das verstehen, bezweifle ich aber. Wenn ich Grips im Kopf habe, werde ich ja nicht Kundensupportmitarbeiter bei einer Bank.
Also: weder muss eine Anfrage aus einer Frage bestehen, noch ein Anliegen flach liegen...
jein. Es hat auch rechtliche Relevanz. Wenn ich eine Kuendigung an eine Bank sende, ist damit die Kuendigung erfolgt, Punkt. Die(se wie gesagt einseitige Willenserklaerung) muss ich weder nochmal bestaetigen oder auf einem bestimmten Formular oder auf bestimmtem Wege einreichen.
Aber das kriegen auch deutsche Banken nicht hin. Nicht mein Problem.
Radio EriwanJetzt mal eine ernstgemeinte Frage: Einen bestimmten Weg können sie mir sicher nicht vorschreiben, aber wenn eine Bank sagt, sie akzeptieren nur Schrift- und keine Textform, muss ich dem wohl nachkommen, oder?