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Pfote

Reguläres Mitglied
10.01.2026
40
25
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Beim Herunterladen von Dokumenten ist mir folgende Merkwürdigkeit aufgefallen - leider erst jetzt, vielleicht war das auch schon früher Thema hier...

In der "Entgeltaufstellung DExxxxx (IBAN Nummer)" gibt es eine Zeile "Insgesamt erhaltene Zinsen", nennen wir sie ZinsenA.
In der "Jahressteuerbescheinigung 2025" gibt es den Eintrag "Höhe der Kapitalerträge" für die Steuererklärung, nennen wir sie ZinsenB. Es gibt weitere Einträge für die Kapitalertragssteuer (=25% von ZinsenB) und Solidaritätszuschlag.

Es gilt aber ZinsenB > ZinsenA :rolleyes:

Rechnen die womöglich das erhaltene Cashback auch zu den Zinsen?

Nicht auf die Zinsen, sondern auf die Kapitalerträge.
Deine Bezeichnung „ZinsenB“ ist daher nicht korrekt, weil es sich nicht um Zinsen, sondern um Kapitalerträge handelt.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.529
1.067
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In der "Entgeltaufstellung DExxxxx (IBAN Nummer)" gibt es eine Zeile "Insgesamt erhaltene Zinsen", nennen wir sie ZinsenA.
In der "Jahressteuerbescheinigung 2025" gibt es den Eintrag "Höhe der Kapitalerträge" für die Steuererklärung, nennen wir sie ZinsenB. Es gibt weitere Einträge für die Kapitalertragssteuer (=25% von ZinsenB) und Solidaritätszuschlag.

Es gilt aber ZinsenB > ZinsenA :rolleyes:
Vermutlich die schon besprochene Eigenheit das die Anfang Januar gutgeschriebenen Zinsen steuerlich noch zu 2025 zählen. Andere Banken schreiben sie Ende Dezember gut, da ist das klarer.
 
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