Beamte nehmen Manager von Fluege.de fest

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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.831
113
Bei der guten Berichterstattung über Unister haben die die Infos sicher sehr, sehr dankbar angenommen ;-)
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
Neue Vorwürfe gegen Unister, Quelle: fvw.de

Code:
Staatsanwälte knacken Geheimcode

Neue Vorwürfe gegen Unister: Der Portal-Betreiber soll im großen Stil 
Adressen verkauft und Preise falsch dargestellt haben. Das könnte 
Unister empfindlich treffen. Die Hintergründe.

   Fiktive Basispreise, hier auf Reisen.de: Die Staatsanwälte haben den 
Code geknackt.
Foto: Screenshot Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt neue schwere 
Vorwürfe gegen Unister. Der Portal-Betreiber soll in erheblichem Umfang 
Kundendaten an externe Adresshändler verkauft und seine Angebote falsch 
dargestellt haben. Die neuen Erkenntnisse basieren auf der Auswertung 
der Durchsuchung Unisters vom vergangenen Dezember. Am heutigen Mittwoch 
rückte die Sonderkommission „Ines“ erneut bei Unister an, beschlagnahmte 
weitere Datenträger.

Die neuen Erkenntnisse der Ermittler könnten Unister empfindlich 
treffen. Es gebe Beweise, dass Unister in erheblichem Umfang mit 
Kundendaten gehandelt habe, sagte Wolfgang Klein, Sprecher der 
Staatsanwaltschaft Dresden, gegenüber der fvw. Im Zeitraum von Januar 
2010 bis Ende 2012 sollen „Millionen von Kundendaten“ an externe 
Adresshändler veräußert worden sein. Dabei seien Erlöse in Millionenhöhe 
erzielt worden sein.

Empfindlich treffen dürfte Unister ein anderer Vorgang, den auch die 
fvw dokumentiert hat. Das Unternehmen warb auf seinen Portalen zum Teil 
mit Preisreduktionen. Der in den Angebotslisten durchgestrichen 
abgebildete Basispreis soll aber in weiten Teilen gar nicht existiert 
haben. Unister habe einen professionellen Algorithmus zur Berechung 
fiktiver Basispreise entwickelt. Diesen hätten die Ermittler nun 
entschlüsselt, sagte Klein. Die Darstellung falscher Basispreise sei ein 
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und strafbar, hieß es.

Die Sonderkomission Ines ermittelt bereits seit Mitte Dezember wegen 
möglicher Verstöße gegen das Versicherungsrecht sowie der 
Steuerhinterziehung. Die noch laufende Auswertung der Akten würden den 
Verdacht erhärten, sagte Klein.

Ob und wann es zur Anklage gegen Unister kommt, ist indes noch nicht 
entschieden. Man werde sorgfältig ermitteln, könne keinen Zeitplan für 
weitere Schritte nennen, sagte Klein. Unister bestätigt den Besuch der 
Ermittler, stellt den Sachverhalt aber weitaus weniger dramatisch dar. 
Man habe weitere Unterlagen zur Aufklärung an die Behörden übergeben, 
erklärte das Unternehmen. Man werde die Aufklärung aktiv unterstützen 
und erwarte, dass dafür noch weitere Informationen und Unterlagen 
notwendigen sein könnten.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
HOLLA DIE WALDFEE.

Ein Kompliment an die Ermittler, dass man sich da offenbar mit so viel Energie auf die Sache stürzt.
Dieser Algor. sowie der Weiterverkauf von Adressdaten ist ein Knüller sonder gleichen. Letzteres hätte ich NICHT gedacht! Ich hoffe, dass es mal so richtig rappelt bei denen.

Bisher las ich immer nur beleidigte Krokos, die Unister als Spamschleuder betitelten, diese Erkenntnisse rücktdas Ganz aber in ein anderes Licht.


Vielleicht sollte man mal von Unister eine Auskunft gem. § 34 BDSG verlangen, gerade auch zu der Frage möglicher Datenempfänger. Unister ist in solchen Dingen bisher etwas sperrig gewesen, wie ich kürzlich erfahren durfte. Möglicherweise kommt da in den nächten Monaten auch etwas vor's AG Leipzig.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg

Aus Ermittlerkreisen verlautete es, dass Unister über sein Flugportal fluege.de bis zu 60.000, zuvor durch Betrug günstig erworbene, Flugtickets der Lufthansa überteuert verkauft habe. Unister soll sich gegenüber der Lufthansa auf verschiedenen Verkaufsplattformen als Reiseveranstalter ausgegeben haben, um die Tickets vergünstigt zu erwerben. Anschließend seien diese überteuert weiterverkauft worden. Insgesamt stehen über 70 Mitarbeiter unter Verdacht, es wird auch wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Möglicherweise seien die Mitarbeiter auch an den illegal erzielten Einnahmen beteiligt gewesen.

Vor vielen Jahren wurde mir mal am Check-In für einen LH-Flug, den ich günstig für mich und meinen Vater über opodo gebucht hatte, die Frage gestellt, wann denn wohl der Rest der Reisegruppe käme... :rolleyes:
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.831
113
Interessant ist auch folgendes:

Konkret werfen die Ermittler Unister vor, Flug-Tickets in eine günstigere Preisklasse „heruntergebucht“ zu haben, ohne die entsprechenden Vorteile an die Kunden weiterzugeben. Weiterhin seien Flüge aus Veranstalterkontingenten von Lufthansa an Einzelkunden verkauft worden, was nicht erlaubt sei. Laut Staatsanwalt Klein sind rund 60.000 Kunden betroffen, der entstandene Schaden belaufe sich auf acht Millionen Euro.

Quelle: touristik aktuell | Neue Vorwürfe gegen Unister
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Interessant ist auch folgendes:

Konkret werfen die Ermittler Unister vor, Flug-Tickets in eine günstigere Preisklasse „heruntergebucht“ zu haben, ohne die entsprechenden Vorteile an die Kunden weiterzugeben. Weiterhin seien Flüge aus Veranstalterkontingenten von Lufthansa an Einzelkunden verkauft worden, was nicht erlaubt sei. Laut Staatsanwalt Klein sind rund 60.000 Kunden betroffen, der entstandene Schaden belaufe sich auf acht Millionen Euro.



Quelle: touristik aktuell | Neue Vorwürfe gegen Unister

Kann mir jetzt jemand erklären was daran strafbar ist? Man kauft doch bei Unister keine Buchungsklasse, sondern ein Ticket?
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Den Zahlen zufolge wären das über 100 € pro Ticket die Fluege.de eingestreift hat.
Wobei vermutlich die hohen Bearbeitungsgebühren den Betrag verfälschen und der Schaden eigentlich etwas weniger angegeben werden sollte.
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
746
180
Die Strafbarkeit könnte darin liegen daß Unister vortäuschte, nur Vermittler der Flüge zu sein und für diese Tätigkeit lediglich eine Bearbeitungsgebühr zu erhalten. Da man jedoch als (verdeckter) Zwischenhändler auftrat, wäre es möglich, hier eine (strafbare) Täuschungshandlung dem Käufer gegenüber zu unterstellen. Eine weitere Möglichkeit wäre, daß LH seitens Unister bei Erwerb der angeblich 60.000 Tickets dahingehend getäuscht wurde, daß man vorgab, als Reiseveranstalter zu handeln, was wohl Vergünstigungen beim Erwerb der Tickets bzw. bei der Möglichkeit des Erwerbs der Tickets ohne Namen und dem Recht des späteren Weiterverkaufs / der Namensänderung im Ticket nach sich zog. Die zweite Möglichkeit erscheint wahrscheinlicher, da sich hier der Nachweis des Schadens und die Berechnung der Schadenshöhe wesentlich einfacher darstellt als bei der ersten Variante.
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
33
CGN/ EDKB
Na immerhin hat es für zwei Haftbefehle gereicht, also hat ein Richter dringenden Tatverdacht + Flucht-/Verdunkelungsgefahr bejaht. Das ist schon ne ganze Menge...

Bedauerlicherweise ist es inzwischen so, dass Durchsuchungsbeschlüssen und auch Haftbefehlsanträgen formularmäßig und oft ohne eine vertiefte inhaltliche Prüfung stattgegeben wird. Aus dem (möglicherweise nicht haltbaren) Resultat auf die Rechtmäßigkeit zu schliessen ist daher nicht unproblematisch. Ob das eine Menge ist oder nicht kann man ohne Akte nicht beurteilen.
 

ElisaH

Reguläres Mitglied
29.11.2013
31
0
Leipzig
Da ich selber aus Leipzig komme, sitze ich ja quasi direkt an der Quelle und bekomme das Ganze auch im Freundeskreis von denjenigen mit, die dort arbeiten. Aktuell ist übrigens wieder eine Razzia und dieses Mal geht es um Lufthansa-Tickets, die günstig eingekauft und viel zu teuer verkauft wurden sind. Auch Steuerhinterziehung ist wieder ein Thema. Die Firma scheint also doch mehr Leichen im Keller zu haben, als nach außen hin zu sehen ist :)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Aktuell ist übrigens wieder eine Razzia und dieses Mal geht es um Lufthansa-Tickets, die günstig eingekauft und viel zu teuer verkauft wurden sind. Auch Steuerhinterziehung ist wieder ein Thema. Die Firma scheint also doch mehr Leichen im Keller zu haben, als nach außen hin zu sehen ist :)

Das haben wir aus den vorher geposten Informationen auch schon gewußt.
Würde auch erklären warum fluege.de oft niedrigere Preise bieten konnte als andere Portale.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Bedauerlicherweise ist es inzwischen so, dass Durchsuchungsbeschlüssen und auch Haftbefehlsanträgen formularmäßig und oft ohne eine vertiefte inhaltliche Prüfung stattgegeben wird. Aus dem (möglicherweise nicht haltbaren) Resultat auf die Rechtmäßigkeit zu schliessen ist daher nicht unproblematisch. Ob das eine Menge ist oder nicht kann man ohne Akte nicht beurteilen.

Haftbefehlsverfahren waren schon immer mehr oder weniger summarisch, weil sie den Fortgang der Ermittlungen sicherstellen sollen und eben nicht für die Ewigkeit sind: das Ergebnis steht nämlich im nächsten Haftprüfungstermin wieder zur Diskussion, also die Frage ob dringender Tatverdacht+Flucht-/Verdunkelungsgefahr weiter besteht. So war es auch im Unisterfall. Auf die "Rechtmässigkeit" der im Vorjahr ergangenen Haftbeschlüsse hat hier im übrigen keiner abgestellt, lediglich auf das Faktum, dass sie nach den Vorgaben der StPO ergangen sind.

Du willst also mit Halbwissen und Spekulation ein Fässchen hier aufmachen?
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Das Bescheissen von Airlines soll strafbar sein?

Kann das jemand bestätigen?

Ähnliches frage ich mich auch die ganze Zeit.

Wenn ein Privatunternehmen ein anderes Privatunternehmen übervorteilt, wird der Staatsanwalt von sich aus aktiv...? Doch wohl kaum - da müsste doch schon eine Anzeige des Geschädigten vorliegen, damit dir Staatsanwaltschaft aktiv wird...
 
F

feb

Guest
Mich überrascht es immer wieder, das jahrelange Berichte über Abzockmethoden außer ein paar Pressebeiträgen nichts bewirken und die geneppten Verbraucher außer Mitleid und Häme in die Röhre gucken.(...)

Tja, der Otto Bildzeitungsleser schaltet nun 'mal lieber das berühmte Investigativblatt mit den Großbuchstaben ein, als sich der interlektuellen Aufgabe zu stellen, eine brauchbare Strafanzeige zu erstatten. Oder noch deutlicher: Das Recht ist für die Hellen!
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Wenn ein Privatunternehmen ein anderes Privatunternehmen übervorteilt, wird der Staatsanwalt von sich aus aktiv...? Doch wohl kaum - da müsste doch schon eine Anzeige des Geschädigten vorliegen, damit dir Staatsanwaltschaft aktiv wird...

naja kingair9, wenn du übervorteilen mit Straftat gleichsetzt lautet die Antwort ja. Und bis auf Bagatelldelikte, für welche es eines Strafantrags des Geschädigten bedarf, muss die StA aktiv werden, sobald sie Kenntnis vom Verdacht einer strafbaren Handlung erlangt: in Berlin hat mal ein Generalstaatsanwalt eine Kurzmeldung aus dem Tagespresse dem zuständigen Dezernenten geschickt und zur Aufnahme von Ermittlungen angehalten.

Zivilrechtlich betrachtet ist eine Übervorteilung des Gegenübers bis hart an die Grenze zur Sittenwidrigkeit aber vollkommen legal und somit lediglich Problem des Übervorteilten - so lange eben nicht ein Straftatbestand verwirklich wird. :cool: