Beherbergungsverbot in Deutschland

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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.944
848
TXL
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bekanntlich sind touristische Übernachtungen mindestens bis MItte Februar nicht zulässig. Gibt es Erfahrungen, wenn man z.Bsp seine +1 mitnehmen will, die im gleichen Zimmer übernachtet ?
Hatte selbst kürzlich mal einige Hotels im Vorfeld angefragt mit den unterschiedlichsten Ergebnissen:
Fall 1: "Nein, ist nicht zulässig" (Hessen)
Fall 2: "Selbstverständlich kann Ihre Frau mit übernachten" (Hessen)
Fall 3: "Sie müssen nur auf dem Formular ankreuzen, dass die Übernachtung nicht touristischen Zwecken dient" (NRW)

was ist z.Bsp. wenn +1 zwar nicht im eigenen Unternehmen ist, aber einen unterstützt, z.Bsp beim Protokoll schreiben ?
 

caipi

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22.10.2010
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Berlin
Ich hatte meinen Mann im November mit nach Hamburg begleitet, dort war es kein Problem. Er musste lediglich das Schreiben seines Arbeitgebers vorlegen und wir wurden Beide eingecheckt.
 
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Chemist

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28.10.2017
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BSL
Ich denke, man muss heute einfach immer einen "triftigen Grund" parat haben und das ganze überzeugend darstellen, dann geht vieles :)
 
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Siwusa

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24.11.2010
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Bei meinen Aufenthalten hat man das einfach entsprechend bestätigt... kein Hotel wird dich rauswerfen.
 
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nicolai_bayreuth

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14.06.2020
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NUE/LWO
War bei mir+1 in einem Münchner Novotel kein Problem. Musste nur ankreuzen und unterschreiben, dass die Übernachtung beruflich veranlasst ist. Auf dem Meldeschein, Rechnung, etc. taucht auch nur mein Name auf. Gebucht und übernachtet wurde aber natürlich zu zweit. Welcome Drinks gab's auch für 2 :).
 
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Nitus

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04.04.2013
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21.372
MUC
Bislang hatte es immer ausgereicht, beim Check-in schriftlich zu bestätigen, dass der Aufenthalt keiner touristischer Natur ist. Dass ich mit +1 unterwegs war, hat keinen interessiert.

Wie ich schon mehrfach in ähnlichen Diskussionen betont habe, sind berufliche Aufenthalte ja nicht die einzigen Aufenthalte, bei denen es sich nicht um touristische Aufenthalte handelt. Ich finde es daher irritierend, dass man bei Buchungen auf z.B. der Accor-Webseite nur zwischen "Urlaubsreise" und "Geschäftsreise" wählen kann. Was wähle ich aus, wenn ich z.B. aufgrund eines Umzugs, zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins oder zur Betreuung von Familienangehörigen in einem Hotel übernachte?
 
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dplane

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04.01.2017
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Eigentlich geht es bei dieser Unterscheidung doch vorrangig um die Abführung etwaiger Bettensteuer und ggfls. weitere Prozessanpassungen (Name auf der Rechnung etc.) und Marktanalyse. Insofern wählt man natuerlich eher nicht Privatreise, Urlaub whatsoever um weitere Diskussionen zu vermeiden.
 
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HamburgFirst

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26.05.2020
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HAM
Gibt es eigentlich ein Bundesland wo man Ostern im Hotel übernachten darf um Verwandte zu besuchen? Ich lese immer nur in den meisten Bundesländern nicht möglich. Also muss es ja irgendein Bundesland erlauben.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
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9.840
www.red-travels.com
Gibt es eigentlich ein Bundesland wo man Ostern im Hotel übernachten darf um Verwandte zu besuchen? Ich lese immer nur in den meisten Bundesländern nicht möglich. Also muss es ja irgendein Bundesland erlauben.

Müsste doch gehen, wenn man familiäre Angelegenheiten hat klären hat. Das Hotel kann das eh nicht überprüfen.

In Berlin galt zu Weihnachten, dass ein Besuch von Verwandten nicht touristischer Natur sei, warum sollte sich dies zu Ostern geändert haben?
 

brummi

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21.12.2010
3.051
135
FRA
... nur dass eben zur Zeit ein Beherbergungsverbot besteht; Ausnahmen habe ich keine gefunden
 

HamburgFirst

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26.05.2020
1.889
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HAM
Müsste doch gehen, wenn man familiäre Angelegenheiten hat klären hat. Das Hotel kann das eh nicht überprüfen.

In Berlin galt zu Weihnachten, dass ein Besuch von Verwandten nicht touristischer Natur sei, warum sollte sich dies zu Ostern geändert haben?

Wollte nach BW und habe bei dem Hotel angerufen. Nur geschäftlich oder wg. medizinischen Dingen. Noch nicht mal wegen eines Todesfalls. Finde ich schon krass.
 

red_travels

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16.09.2016
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Wollte nach BW und habe bei dem Hotel angerufen. Nur geschäftlich oder wg. medizinischen Dingen. Noch nicht mal wegen eines Todesfalls. Finde ich schon krass.

Bayern schreibt übrigens "glaubhaft notwendige Zwecke", der Todesfall dürfte darunter fallen.

Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
 

born2fly

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25.10.2009
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2.681
FRA
Ich würde einfach mögliche Hotels im Vorfeld anrufen und nachfragen. Bisher habe ich immer eine Bleibe gefunden.

Meine Erfahrung ist, dass manche Hotels momentan dankbar für jeden Gast (und Einnahmen) sind, sofern nicht offensichtlich(!) gegen die Auflagen verstoßen wird. Andere Häuser hingegen "überinterpretieren" die Auflagen - und das teilweise sogar innerhalb der gleichen Kette und Stadt.
 
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CRJ900LR

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11.09.2011
246
235
FRA/MUC
Gestern nacht hat mich die Bahn in München Hbf sitzen gelassen und ich habe daher im Novotel Arnulfpark genächtigt. Hat keinen interessiert ob ich geschäftlich oder privat unterwegs war. Stattdessen gab es sogar ein Doppelupgrade. In der Lobby war auch ne Family mit Kind, keine Ahnung ob das geschäftlicher Natur war
 
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civili98

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19.07.2017
380
51
Am STR ist eine Übernachtung aufgrund eines frühen Fluges problemlos möglich.
Angefragt im Ibis & Moxy. Letztlich im Moxy übernachtet. Notwendig war lediglich eine Unterschrift, dass die Übernachtung nicht Touristisch ist.
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.396
258
Bielefeld
Reicht eigentlich ein Gewerbeschein (z.B. Onlinehandel) aus um beruflich übernachten zu können? Z.B. wenn ich jetzt was in 400 km Entfernung abhole was ich verkaufen möchte?
 

Kubi

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21.03.2013
1.082
325
Münsterland
Mutter von 1+ ist seit kurzem ca. 200 KM von uns entfernt im Heim unter gebracht. Die Schwester von 1+ wohnt in der gleichen Stadt wo die Heimunterbringung ist. Bisher machen wir die Besuche als Tagesausflüge. Da es aber mit der Betreuerin oft sehr viel zu regeln gibt, wird es oft spaet und die Bahn Verbindung ist schlecht. Waere das ein Grund fuer eine Ausnahme vom Beherbergungsverbot?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
§ 15 Abs. 1 S. 1 CoronaSchVO NRW:

Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, soweit sie nicht aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend geboten sind.

Übernachtung ist daher grundsätzlich möglich, wobei das nichts darüber aussagt, was ein Hotel in diesem Fall als Nachweis fordert.