In vielen Fällen sind unsere Regelungen und Ämter leider sinnbefreit. Wir erwarten im Haus ab Ostern ein Familienmitglied aus einem benachbarten Hochinzidenzgebiet und ich hatte beim Gesundheitsamt angefragt, ob ich während der Quarantänezeit des Besuchs ein Hotelzimmer in der Nähe beziehen kann, um nicht in der Quarantäne mitgefangen zu sein. Das wurde abgelehnt, das sei ja kann dringender Grund, der die Ausnahme rechtfertigt.
Also habe ich jetzt spontan Urlaub genommen und ab nach Mexiko. Denn das ist ja wesentlich sinnvoller....
So wichtig kann dir der Besuch des Familienmitgliedes ja nicht wichtig gewesen sein, wenn du abhaust.
... und ich hatte beim Gesundheitsamt angefragt...
Gibt es denn persönliche Erfahrungen in München. Hamburg oder Berlin, wer da bei den großen Ketten nicht überinterpretiert, gerne auch PM
..., was ein Hotel in diesem Fall als Nachweis fordert.
Ist denn das Gesundheitsamt da der richtige Ansprechpartner, ...
Ein Hotel in Hannover forderte eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. War mir zu blöd!
Habt ihr vielleicht Infos für mich wie die Prüfung im HR Köln oder im GH Berlin aussieht? Gerne auch per PN.
(Bin Freiberufler und reise schon auch beruflich bedingt. Ist bei mir allerdings immer ein bisschen schwierig, einen glasklaren Nachweis zu erbringen.)
Wurde darüber schon diskutiert?
Gibt es eigentlich ein Bundesland wo man Ostern im Hotel übernachten darf um Verwandte zu besuchen?
Ich kann nur für Bayern allgemein rückmelden. Bisher musste immer nur eine Erklärung unterzeichnet werden, dass es sich nicht um eine touristische Reise handelt. Das war Alles. Keine Bescheinung etc. wurde verlangt.Hat jemand von Euch Erfahrungen in den Hilton's in München während der letzten Wochen gemacht? Muss ich dort eine Arbeitgeberbescheinigung etc. vorlegen oder fragt da eh keiner nach?
Dann könnte ich mich vor der Anreise vorbereiten. Danke.
"Bitte beachten Sie, das wir in unseren Hotels beim Check-In abfragen, ob Sie aus einem Risikogebiet kommen und ob die Reise notwendig und nicht touristisch ist. Bei einer behördlichen Überprüfung müssen Sie in der Lage sein, ihre triftigen Gründe zu belegen."
Mit dem Formular ist das Hotel ja auch raus aus der Haftung.
Premier Inn hat das ja auch sehr schön auf der Homepage umschrieben.
"Bitte beachten Sie, das wir in unseren Hotels beim Check-In abfragen, ob Sie aus einem Risikogebiet kommen und ob die Reise notwendig und nicht touristisch ist. Bei einer behördlichen Überprüfung müssen Sie in der Lage sein, ihre triftigen Gründe zu belegen."