ANZEIGE
Kleine Anekdote aus einem Bahnforum: Ein gestrandeter Reisender wurde vom IC-Hotel in Bremen abgewiesen, da er nicht mit einem Voucher der DB kam (der Servicepoint schließt um Mitternacht), sondern selber vorstrecken und es sich anschließend über die Fahrgastrechte zurückholen wollte.
Um das mal aufzudröseln:
Es ist mE richtig, dass der touristisch Reisende nicht übernachten darf - selbst dann, wenn die Übernachtung durch Bahnverschulden nötig würde (vertretbarerweise anderer Ansicht z.B. der Forista und Kollege meilenfreund). Somit ist die Ablehnung des Hotels (sofern die Reise touristisch war) zu Recht erfolgt.
Die Begründung des Hotels war jedoch falsch (Kehrseite meiner obigen Ansicht), denn auch ein Bahnvoucher hätte insoweit nichts am touristischen Charakter der Grundreise geändert.
Zusätzliche Arabeske: Da sich das ganze in Bremen abspielte, hätte eine eidesstattliche Versicherung des Fahrgastes, nicht touristisch zu übernachten, ausgereicht, um dem Hotel die Beherbergung zu erlauben - was das Bestehen auf den Bahnvoucher komplett sinnlos macht. Das hätte dem Personal bekannt sein müssen - schon allein aus dem Eigeninteresse, nicht unnötigerweise Kunden abzuweisen. Die eV hätte der Kunde ohne weiteres abgegeben, da er überzeugt war (wie gesagt, nicht unvertretbar), dass sein Übernachtungsanlass das Bahnverschulden und nicht die touristische Reise als solche war.
Bottom Line: Wildwuchs, Rechtsunsicherheit und verunsicherte Hotels und Kunden.
Um das mal aufzudröseln:
Es ist mE richtig, dass der touristisch Reisende nicht übernachten darf - selbst dann, wenn die Übernachtung durch Bahnverschulden nötig würde (vertretbarerweise anderer Ansicht z.B. der Forista und Kollege meilenfreund). Somit ist die Ablehnung des Hotels (sofern die Reise touristisch war) zu Recht erfolgt.
Die Begründung des Hotels war jedoch falsch (Kehrseite meiner obigen Ansicht), denn auch ein Bahnvoucher hätte insoweit nichts am touristischen Charakter der Grundreise geändert.
Zusätzliche Arabeske: Da sich das ganze in Bremen abspielte, hätte eine eidesstattliche Versicherung des Fahrgastes, nicht touristisch zu übernachten, ausgereicht, um dem Hotel die Beherbergung zu erlauben - was das Bestehen auf den Bahnvoucher komplett sinnlos macht. Das hätte dem Personal bekannt sein müssen - schon allein aus dem Eigeninteresse, nicht unnötigerweise Kunden abzuweisen. Die eV hätte der Kunde ohne weiteres abgegeben, da er überzeugt war (wie gesagt, nicht unvertretbar), dass sein Übernachtungsanlass das Bahnverschulden und nicht die touristische Reise als solche war.
Bottom Line: Wildwuchs, Rechtsunsicherheit und verunsicherte Hotels und Kunden.