Beherbergungsverbot in Deutschland

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Kleine Anekdote aus einem Bahnforum: Ein gestrandeter Reisender wurde vom IC-Hotel in Bremen abgewiesen, da er nicht mit einem Voucher der DB kam (der Servicepoint schließt um Mitternacht), sondern selber vorstrecken und es sich anschließend über die Fahrgastrechte zurückholen wollte.

Um das mal aufzudröseln:
Es ist mE richtig, dass der touristisch Reisende nicht übernachten darf - selbst dann, wenn die Übernachtung durch Bahnverschulden nötig würde (vertretbarerweise anderer Ansicht z.B. der Forista und Kollege meilenfreund). Somit ist die Ablehnung des Hotels (sofern die Reise touristisch war) zu Recht erfolgt.

Die Begründung des Hotels war jedoch falsch (Kehrseite meiner obigen Ansicht), denn auch ein Bahnvoucher hätte insoweit nichts am touristischen Charakter der Grundreise geändert.

Zusätzliche Arabeske: Da sich das ganze in Bremen abspielte, hätte eine eidesstattliche Versicherung des Fahrgastes, nicht touristisch zu übernachten, ausgereicht, um dem Hotel die Beherbergung zu erlauben - was das Bestehen auf den Bahnvoucher komplett sinnlos macht. Das hätte dem Personal bekannt sein müssen - schon allein aus dem Eigeninteresse, nicht unnötigerweise Kunden abzuweisen. Die eV hätte der Kunde ohne weiteres abgegeben, da er überzeugt war (wie gesagt, nicht unvertretbar), dass sein Übernachtungsanlass das Bahnverschulden und nicht die touristische Reise als solche war.

Bottom Line: Wildwuchs, Rechtsunsicherheit und verunsicherte Hotels und Kunden.
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
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Kleine Anekdote aus einem Bahnforum: Ein gestrandeter Reisender wurde vom IC-Hotel in Bremen abgewiesen, da er nicht mit einem Voucher der DB kam (der Servicepoint schließt um Mitternacht), sondern selber vorstrecken und es sich anschließend über die Fahrgastrechte zurückholen wollte.
Ist bekannt wie diese Geschichte denn ausgegangen ist? Übernachten auf der Parkbank?

Grundsätzlich teile ich Deine Ansicht hier. Habe aktuell wirklich Horror vor so einem Szenario - aus diesem Grund bewege ich mich zwischen Süd-und Norddeutschland auschließlich per Flugzeug - im Fall des Falles bleibe ich dann am Start oder Ziel hängen, aber nicht “in the middle of nowhere“ mit den hier geschilderten Folgen.
 

weltbuerger

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
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Wäre langsam Zeit, dass ein vollständig Geimpfter Verfassungsbeschwerde gegen das Beherbergungsverbot einlegt.

Ich sehe ein, dass die Maskenpflicht weiter für alle gilt. Sie wäre sonst kaum in der Praxis durchzusetzen. Beim Beherbergungsverbot wäre es hingegen ein Klack, vollständig Geimpfte auszunehmen: Impfpass vorlegen und gut. Zumal die Impfung ein stärkeres Indiz ist, dass jemand nicht infektiös ist als ein Test. Beim negativen Test kann es sein, dass jemand falsch-negativ getestet wird und 12h später hochinfektiös ist. Beim Durchgeimpften ist das viel unwahrscheinlicher, dass er infektiös werden kann.

Bin kein Jurist, aber irgendwie sehe ich nicht, wie ein Beherbergungsverbot für vollständig Geimpfte mit Art. 2 und 11 GG vereinbar sein soll...
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Der Gast ist vom Beherbergungsverbot nur reflexhaft (also indirekt) betroffen: Betroffen ist "nur" der Anbieter. Schon daran wird eine Verfassungsbeschwerde scheitern.

Und Gleichbehandlungen Geimpfter und Ungeimpfter werden erst dann (juristisch) zum Problem, wenn jeder ein Impfangebot hatte, es also keine unfreiwillig Ungeimpften mehr gibt.
 
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weltbuerger

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
2.089
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Der Gast ist vom Beherbergungsverbot nur reflexhaft (also indirekt) betroffen: Betroffen ist "nur" der Anbieter. Schon daran wird eine Verfassungsbeschwerde scheitern.
Wie gesagt, bin nur Laie, allerdings schon der Ansicht, dass es mein Recht zur freien Entfaltung meiner Persönlichkeit unverhältnismäßig einschränkt.

Es ist in den meisten Ländern mit Bußgeld bewehrt, wenn ich eine touristische Übernachtung in Anspruch nehme. Und warum, was ist an meiner touristischen Übernachtung denn auszusetzen?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
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Es ist in den meisten Ländern mit Bußgeld bewehrt, wenn ich eine touristische Übernachtung in Anspruch nehme.

Ich habe, wie ich schon oft geschrieben habe (Sack Flöhe hüten, und so... ;) ), nicht immer alle Landesverordnungen auf dem Schirm. Insofern mag ich mich täuschen. Aber abgesehen von den vereinzelt gebliebenen Tourismus- und Einreiseverboten (SH, MV, ST) ist mir noch kein Übernachtungsverbot aufgefallen, auch nicht in der "Bundesnotbremse" - immer nur Beherbergungsverbote.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Nein, Missverständnis: Natürlich ist es ein Grundrecht, zu urlauben, Party zu machen etc. Und natürlich ist die Aussage des Bankkaufmanns unsäglich und ein Skandal (aber auch absolut bezeichnend). Nur: Vom Beherbergungsverbot ist nur der (nicht) Beherbergende betroffen, nicht der (nicht) Beherbergte. Der Gast ist betroffen von einem Reise-/Anreise-/Einreise- oder einem Übernachtungsverbot. Und das gibt es (zusätzlich zum Beherbergungsverbot) nur on top als landesrechtliche Sonderlocke.
 

weltbuerger

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
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Aber es ist ja ein de-facto Urlaubsverbot außer für Reiche, die eine Ferienwohnung im Allgäu oder auf Sylt haben..
 

Langstrecke

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31.08.2013
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LEJ
Aber es ist ja ein de-facto Urlaubsverbot außer für Reiche, die eine Ferienwohnung im Allgäu oder auf Sylt haben..
Was das Reisen mit "reich" und "weniger reich" zu tun hat, ist mir ein Rätsel. Die "echten Armen" konnten vor Corona nicht reisen und können es danach auch nicht. Wo ist also das Problem und erklär mir das mal.

Anmerkung: der "nicht echte Arme" ist der Zahnarzt, der "Steueroptimierer" etc :-(
 
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weltbuerger

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06.02.2018
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Was das Reisen mit "reich" und "weniger reich" zu tun hat, ist mir ein Rätsel. Die "echten Armen" konnten vor Corona nicht reisen und können es danach auch nicht. Wo ist also das Problem und erklär mir das mal.
Ich denke, Du bist nicht auf den Kopf gefallen und verstehst durchaus, was ich meine.

Es ist de facto ein finanzielle Herausforderung für viele Leute, die nicht reich sind. Wir hatten die Posts auch schon hier im Forum. Eine Modellregion Sylt kann sich nicht jeder leisten. Eine Auslandsreise wird auch teurer, wenn ich mit +1 und 2x +0.5 verreise und dafür mindestens acht Coronatests brauche, die je nach Start und Ziel auch mal 100€ pro Stück kosten können.

Unabhängig davon gibt es schlicht und ergreifend keinen sachlogischen Grund, vollständig geimpften Personen die Hotelübernachtung, Ferienwohnung, Hütte oder Stellplatz auf dem Campingplatz zu verweigern.
Der Ungeimpfte kann nach negativem Schnelltest, der bis zu 50% falsch-negativ sein kann, per Click und Meet ins Geschäft und sich dort ne Stunde vom Verkäufer persönlich beraten lassen. Der Geimpfte kann nicht reisen, obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass er infektiös wird, eine Größenordnung niedriger liegt als beim negativ Getesteten.

Aber wenn ich ne Zweitwohnung habe, darf ich zu der reisen, wie ich will. Das ist eine Ungerechtigkeit und Willkür, die seinesgleichen sucht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.531
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LEJ
Ich denke, Du bist nicht auf den Kopf gefallen und verstehst durchaus, was ich meine.
Wer wirklich reich ist, kommt überall hin. Der braucht kein Ferienhaus im Allgäu oder auf Sylt.
Der sitzt auf seiner Jacht in der Karibik oder auf seiner eigenen Insel.
Dein Aussage als solche, alleine und ohne weitere Erläuterung, ist in meinem Kopf in etlichen Varianten vorstellbar, mehr aber nicht.
 
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Alexs

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29.12.2019
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401
Konnte letzte Woche problemlos nach meiner touristischen Reise noch eine Nacht am DUS Flughafen nächtigen, nachdem unser Flug von FFM auf DUS verschoben wurde. Zumindestens in NRW kann man also jederzeit in Hotels einchecken, sofern man von Obdachlosigkeit bedroht ist (was ich in diesem Fall war, nachts kam kein ICE). Ist das in anderen Bundesländern etwa anders?
 

Nightwish80

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07.02.2015
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Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Es ist de facto ein finanzielle Herausforderung für viele Leute, die nicht reich sind. Wir hatten die Posts auch schon hier im Forum. Eine Modellregion Sylt kann sich nicht jeder leisten. Eine Auslandsreise wird auch teurer, wenn ich mit +1 und 2x +0.5 verreise und dafür mindestens acht Coronatests brauche, die je nach Start und Ziel auch mal 100€ pro Stück kosten können.
Natürlich kommen da zusatzkosten auf die Familien zu, aber reich muss man dafür nicht sein. Man muss sich einfach nur überlegen, ob es das einen Wert ist oder nicht.
und es macht ja auch eine Unterschied, ob man einen günstigen Türkei oder eher einen kostenintensiven USA Urlaub macht. Denn der USA Urlauber wird sich auch noch die Tests leisten können.
Nachdem, die Menschen durch geimpft sind, hat sich die Diskussion wahrscheinlich eh erledigt.
 

weltbuerger

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
2.089
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Natürlich kommen da zusatzkosten auf die Familien zu, aber reich muss man dafür nicht sein. Man muss sich einfach nur überlegen, ob es das einen Wert ist oder nicht.
Es geht hier um keine Neiddebatte und auch keine Definition von Reichtum.

Es ist aber faktisch nicht bestreitbar, dass die Maßnahmen sozial unausgewogene Effekte haben. Wer das nötige Kleingeld hat, kann legal auf Sylt bei Inzidenzen unter 40 Urlaub machen oder auf die Malediven fahren. Der einfache Arbeiter, der beengt in Neukölln lebt, hat sowieso ein höheres Infektionsrisiko. Und wirklich reisen kann er auch nicht, weil viele Destinationen entweder zu oder teurer als normal sind.

Ich denke, weiteres gehört in GudW. Mein Punkt war nur, dass es asymmetrische Effekte der Maßnahmen gibt und oftmals diejenigen weiter unten in der Einkommensverteilung stärker betroffen sind. Das geht ja schon beim Home Office los. Für den Akademiker i.d.R. kein Problem, für den Friseur, Koch oder Veranstaltungstechniker undenkbar.
 

weltbuerger

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
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kannst du mir erklären was GudW ist?

ich habe es auch nicht als Neiddebatte verstanden.
Gott und die Welt Forum im VFT.

Der Hinweis auf GudW war in Anerkenntnis, dass hier nicht zu sehr ins Politische gleiten zu lassen. Im Prinzip wollte ich eigentlich nur darauf hinweisen, dass die Maßnahmen zunehmend widersprüchlich erscheinen. Demnächst soll ein geimpfter Brite oder Israeli in Deutschland touristisch Urlaub machen dürfen, für vollständig geimpfte Bundesbürger bleibt das Beherbergungsverbot jedoch bestehen? Das ist ein weiteres Beispiel, wo ich einfach keine klare Linie mehr erkenne.

Das Beherbergungsverbot ist nicht nur unsozial, es ist auch ziemlich sinnlos. Der Hotelaufenthalt selbst wird nicht mit vermehrten Ansteckungen in Verbindung gebracht. (Die Innengastronomie hingegen schon. Aber man könnte ja zumindest wie in anderen Ländern statt Frühstück grab and go Bag und statt Abendessen im Restaurant Room Service anbieten.)
 
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iceradio

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31.12.2013
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Niedersachsen öffnet die Hotels zum 10.05. in Regionen unter 100, zunächst nur für Landeskinder.
Bayern zum 21.05., ebenfalls nur in Regionen unter 100, aber wohl für alle.
 
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