Berufsunfähigkeitsversicherung für kranken jungen Mann

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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Sofern bei arglistiger Täuschung und z.B. BU nach 15 Jahren die Versicherung auf Zeit spielt (Ablehnung der Leistung „ins Blaue hinein“, den Versichungsnehmer klagen lassen,…), wäre das für das Umfeld des jungen Mannes finanziell kein Thema (Lebensunterhalt bis zur Zahlung der BU-Rente, Gerichtskosten,…).

Ehrlich gesagt, bei den von Dir beschriebenen Voraussetzungen wäre so eine BU mit einkalkulierter arglistiger Täuschung vermutlich Geldverbrennung. Ich würde das Thema dann einfach abhaken.

Die ersten 10 Jahre zahlt er sowieso für die Katz. Danach ist zumindest das Komplikationsrisiko dadurch erhöht. Bei Großschäden prüfen Versicherungen hart und prozessieren auch hart, wenn sie Ansatzpunkte finden. In 10 Jahren, wenn sein Versicherungsschutz frühestens "beginnt", hat er schon Rücklagen. Und wenn der familiäre Hintergrund so ist, daß ein langjähriger Prozess mit den Zusatzkosten zusätzlich zu den Lebenserhaltungskosten eh kein Problem ist - was wollt ihr dann noch absichern? Da isser auch ohne BU schon abgesichert.

Versicherungen sind ein Segen zur Absicherung sehr unwahrscheinlicher, aber ruinöser Risiken. Aber sie sind auch statistisch immer zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft kalkuliert. Logisch.
 
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20.10.2020
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Und wenn der familiäre Hintergrund so ist, daß ein langjähriger Prozess mit den Zusatzkosten zusätzlich zu den Lebenserhaltungskosten eh kein Problem ist - was wollt ihr dann noch absichern? Da isser auch ohne BU schon abgesichert.

Mal 3 Jahre die Lebenshaltungskosten für jemand bezahlen und gleichzeitig Prozesskosten wäre im Umfeld des jungen Mannes finanziell kein Thema. Die 100k€ wären da. Lebenslang zahlen wäre problematischer.
 
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BER Flyer

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23.05.2010
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Ganz ehrlich: ich würde es lassen. Euer Vorgehen ist nicht nur grenzwertig sondern schlicht kriminell. Sollte es in 12 Jahren zum Prozess kommen wird ja offensichtlich das derjenige bereits vor Abschluss des Vertrages wegen der Krankheit in Behandlung war. Zudem ist es wahrscheinlich das in einem solchen Verfahren dann Protokolle von Threads wie diesem bei Gericht auftauchen. Wie da dann entschieden wird ist eher offen.
 
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EinerWieKeiner

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11.10.2009
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Ganz ehrlich: ich würde es lassen. Euer Vorgehen ist nicht nur grenzwertig sondern schlicht kriminell. Sollte es in 12 Jahren zum Prozess kommen wird ja offensichtlich das derjenige bereits vor Abschluss des Vertrages wegen der Krankheit in Behandlung war. Zudem ist es wahrscheinlich das in einem solchen Verfahren dann Protokolle von Threads wie diesem bei Gericht auftauchen. Wie da dann entschieden wird ist eher offen.
rein rechtlich wäre das egal. Vorsatz gibt es dann nicht mehr. es gibt keine Verletzung der Voranzeigepflicht mehr nach 10 Jahren.
 
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20.10.2020
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Ganz ehrlich: ich würde es lassen. Euer Vorgehen ist nicht nur grenzwertig sondern schlicht kriminell. Sollte es in 12 Jahren zum Prozess kommen wird ja offensichtlich das derjenige bereits vor Abschluss des Vertrages wegen der Krankheit in Behandlung war.

Die arglistige Täuschung wäre nach 10 Jahren verjährt. Nur das zählt.

Ich würde dann auf jedem Fall die Risikoaufschlagvariante eruieren.

Ja natürlich, wenn das ginge. Dem Berater wird dazu hoffentlich etwas einfallen. Der Risikoaufschlag wird teilweise mit dem über Berater erlangten Nettotarif kompensiert.
 
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BER Flyer

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23.05.2010
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Was wäre denn der Plan B wenn schon vor Ablauf der 10 Jahre die BU eintritt, vielleicht auch wegen etwas völlig anderem als der Vorerkrankung?
 
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20.10.2020
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Was wäre denn der Plan B wenn schon vor Ablauf der 10 Jahre die BU eintritt, vielleicht auch wegen etwas völlig anderem als der Vorerkrankung?

Hartz IV?

Sofern eine Gesellschaft das BU-Risiko zum akzeptablen Preis deckt, würde der junge Mann das natürlich bevorzugen.
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Auch wie vom Vorredner bereits erwähnt:
Wenn die BU zahlt, verliert man regelmäßig den Anspruch auf Fürsorgeleistungen des Staates wg. fehlender Bedürftigkeit, d.h. ein Großteil der BU-Beiträge fließen im Versicherungsfall also indirekt an den Steuerzahler.
Da kann es ab mittleren Alter finanziell cleverer sein, das Geld so anzulegen, dass es nicht mit staatlichen Fürsorgeleistungen verrechnet werden kann.
 
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Jens90

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22.05.2017
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awaywithdave.com
Auch wie vom Vorredner bereits erwähnt:
Wenn die BU zahlt, verliert man regelmäßig den Anspruch auf Fürsorgeleistungen des Staates wg. fehlender Bedürftigkeit, d.h. ein Großteil der BU-Beiträge fließen im Versicherungsfall also indirekt an den Steuerzahler.
Da kann es ab mittleren Alter finanziell cleverer sein, das Geld so anzulegen, dass es nicht mit staatlichen Fürsorgeleistungen verrechnet werden kann.

Und wie genau soll man das Geld anlegen, damit der Staat davon nichts mitbekommt? Mir fallen da spontan keine legalen Dinge ein. Weil letztendlich muss man ja alle Vermögenswerte angeben (Gold im Schließfach, Aktien, Bargeld etc.).
 

ThoPBe

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16.09.2018
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Die arglistige Täuschung wäre nach 10 Jahren verjährt. Nur das zählt.



Ja natürlich, wenn das ginge. Dem Berater wird dazu hoffentlich etwas einfallen. Der Risikoaufschlag wird teilweise mit dem über Berater erlangten Nettotarif kompensiert.
Der mögliche §263 StGB als relatives Verwirklichungsdelikt vom (beginnenden) Vermögensnachteil aber nicht, vgl. dazu u.a. § 823 Abs. 2 BGB. Und auch dafür kann sich die Versicherung komplett leistungsfrei stellen bzw. Rückfordern.
 
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Frank N. Stein

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04.04.2020
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der Ewigkeit
:eek::doh::eek::doh::eek::doh:

Unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit hier illegale Geschäfte geplant und angekündigt werden...
Mach Dir keine Gedanken,
da sind schon extrem viele der Superschlauen brutal auf die Fresse gefallen und das große Erwachen kam.
Warum?
Dem Versicherer stehen alle Arzt-/ Krankenhaus etc. -Befunde 10 Jahre rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Leistungsfallprüfung zu.
Natürlich nutzt jeder Versicherer diese Möglichkeit, ohne Rücksicht auf Verluste, zu 100%.
Da arbeiten nämlich Profis, die grundsätzlich voraussetzen, dass sie beschissen werden sollen.
Wenn die Leistungsfallprüfung eintritt und die Versicherungsschreiben eintrudeln,
werden Ärzte alles erstellen, nur keine Gefälligkeitsgutachten.
Sondern sind dann plötzlich extrem genau bzw. sind sie übergenau, da jeder
praktizierende Arzt (freiberuflich wie angestellt) den Schranken des §278 Strafgesetzbuch (Ausstellung unwahrer gesundheitlicher Zeugnisse) unterliegt.
 
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20.10.2020
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Der mögliche §263 StGB als relatives Verwirklichungsdelikt vom (beginnenden) Vermögensnachteil aber nicht, vgl. dazu u.a. § 823 Abs. 2 BGB. Und auch dafür kann sich die Versicherung komplett leistungsfrei stellen bzw. Rückfordern.

Dieses Risiko soll ein Fachmann bewerten. Wie schon paarmal geschrieben ist arglistige Täuschung im Antrag scheinbar nach 10 Jahren verjährt. Das scheint die Rechtsprechung regelmäßig auch so zu sehen.


Dem Versicherer stehen alle Arzt-/ Krankenhaus etc. -Befunde 10 Jahre rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Leistungsfallprüfung zu.
Natürlich nutzt jeder Versicherer diese Möglichkeit, ohne Rücksicht auf Verluste, zu 100%.
Da arbeiten nämlich Profis, die grundsätzlich voraussetzen, dass sie beschissen werden sollen.
Wenn die Leistungsfallprüfung eintritt und die Versicherungsschreiben eintrudeln,
werden Ärzte alles erstellen, nur keine Gefälligkeitsgutachten.
Sondern sind dann plötzlich extrem genau bzw. sind sie übergenau, da jeder
praktizierende Arzt (freiberuflich wie angestellt) den Schranken des §278 Strafgesetzbuch (Ausstellung unwahrer gesundheitlicher Zeugnisse) unterliegt.

Du hast leider die Thematik nicht verstanden: Es geht darum, dass falsche Angaben im Antrag nach spätestens 10 Jahren verjähren.

Natürlich würde der Versicherte im Leistungsfall exakt auflisten, wann/ weshalb er innerhalb der letzten 10 Jahre beim Doc war (bis hin zur Zahnfüllung). Das hat ab 10 Jahre nach dem Versicherungsbeginn scheinbar 0 mit der Leistungspflicht des Versicherers zu tun.

Natürlich würde der junge Mann bevorzugen, gegen Aufpreis normal versichert zu werden. Er riskiert ja auch bis zu 10 Jahre Prämienzahlung ohne Gegenleistung.
 
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20.10.2020
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Auch wie vom Vorredner bereits erwähnt:
Wenn die BU zahlt, verliert man regelmäßig den Anspruch auf Fürsorgeleistungen des Staates wg. fehlender Bedürftigkeit, d.h. ein Großteil der BU-Beiträge fließen im Versicherungsfall also indirekt an den Steuerzahler.

Der junge Mann wird als Softwareentwickler bald mehr als genug verdienen, um später nicht auf staatliche Fürsorge angewiesen zu sein. Und natürlich hat er sein Geld mit 40 oder 50 „drin“. Der Zeitraum bis dahin muss versichert werden.
 

Frank N. Stein

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04.04.2020
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der Ewigkeit
Wenn Ihr an Euer Konstrukt glaubt, nur zu.
Aber wie verzweifelt muss man sein?
Nochmals, das Scheitern ist vorprogrammiert und zwar mit Ansage.
Einfach mal von der Theorie zur Praxis wechseln und damit meine ich nicht die des Arztes.
 
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20.10.2020
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Da kann es ab mittleren Alter finanziell cleverer sein, das Geld so anzulegen, dass es nicht mit staatlichen Fürsorgeleistungen verrechnet werden kann.

Es ist nicht Teil der Lebensplanung der Person, im finanziell prekären Bereich zu arbeiten. Steuergelder sollen möglichst niemals zum Unterhalt benötigt werden.
 

ThoPBe

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16.09.2018
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Dieses Risiko soll ein Fachmann bewerten. Wie schon paarmal geschrieben ist arglistige Täuschung im Antrag scheinbar nach 10 Jahren verjährt. Das scheint die Rechtsprechung regelmäßig auch so zu sehen.




Du hast leider die Thematik nicht verstanden: Es geht darum, dass falsche Angaben im Antrag nach spätestens 10 Jahren verjähren.

Natürlich würde der Versicherte im Leistungsfall exakt auflisten, wann/ weshalb er innerhalb der letzten 10 Jahre beim Doc war (bis hin zur Zahnfüllung). Das hat ab 10 Jahre nach dem Versicherungsbeginn scheinbar 0 mit der Leistungspflicht des Versicherers zu tun.

Natürlich würde der junge Mann bevorzugen, gegen Aufpreis normal versichert zu werden. Er riskiert ja auch bis zu 10 Jahre Prämienzahlung ohne Gegenleistung.
ICH rede nicht von der arglisten Täuschung bzgl. des BGB und der Versicherungs-AGB, von der DU augenscheinlich redest. Ich rede vom strafrechtlichen Teil. Und da beginnt die Verjährung erst mit dem Ende der Vermögensverschiebung -> und wenn das StGB Anwendung findet, dann ist die Verjährungsfrist Eintritt des Schadens + Beginn der Leistung + Verjährungsfrist des StGB, kann also sehr, sehr, sehr lange sein. Und die Versicherung kann sich leistungsfrei stellen, auch schon während des Ermittlungsverfahrens.
 
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20.10.2020
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Nochmals, das Scheitern ist vorprogrammiert und zwar mit Ansage.
Einfach mal von der Theorie zur Praxis wechseln und damit meine ich nicht die des Arztes.

https://dejure.org/gesetze/VVG/21.html, (3).

Natürlich lässt sich der junge Mann beraten, und würde sich sehr freuen, sich ganz normal und mit Leistungspflicht vom ersten Tag an versichern zu können.

ICH rede nicht von der arglisten Täuschung bzgl. des BGB und der Versicherungs-AGB, von der DU augenscheinlich redest. Ich rede vom strafrechtlichen Teil. Und da beginnt die Verjährung erst mit dem Ende der Vermögensverschiebung -> und wenn das StGB Anwendung findet

Ob das StGB Anwendung finden kann, soll ein Fachmann bewerten.
Zumindest wurde es hier bisher, soweit ich recherchiert habe, noch niemals angewendet. Es gibt eben nach 10 Jahren keine arglistige Täuschung mehr, weil deren Rechtsfolgen verjährt sind. Der Antrag wird dann so gewertet, wie wenn die Angaben im Antrag richtig gewesen wären.
Demzufolge beruhen gezahlte Leistungen auch nicht auf einer arglistigen Täuschung.

Aber klar bin ich rechtlich ein Laie. Der Rechtsberater nicht.
 
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malone

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11.05.2015
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747
Es wird keine Zahlungen geben. Die Versicherung hat die besseren Rechtsverdreher. Und jede Menge Zeit :idea:
 

Jens90

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22.05.2017
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awaywithdave.com
Mach Dir keine Gedanken,
da sind schon extrem viele der Superschlauen brutal auf die Fresse gefallen und das große Erwachen kam.
Warum?
Dem Versicherer stehen alle Arzt-/ Krankenhaus etc. -Befunde 10 Jahre rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Leistungsfallprüfung zu.
Natürlich nutzt jeder Versicherer diese Möglichkeit, ohne Rücksicht auf Verluste, zu 100%.
Da arbeiten nämlich Profis, die grundsätzlich voraussetzen, dass sie beschissen werden sollen.
Wenn die Leistungsfallprüfung eintritt und die Versicherungsschreiben eintrudeln,
werden Ärzte alles erstellen, nur keine Gefälligkeitsgutachten.
Sondern sind dann plötzlich extrem genau bzw. sind sie übergenau, da jeder
praktizierende Arzt (freiberuflich wie angestellt) den Schranken des §278 Strafgesetzbuch (Ausstellung unwahrer gesundheitlicher Zeugnisse) unterliegt.

Laut meiner Krankenkasse werden Unterlagen nur 10 Jahre gespeichert. Wo genau soll die Versicherung nach 10 Jahren etwas suchen?
 
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hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
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Ein chronisch kranker Freund von mir bekommt auch keine BU. Er hat stattdessen eine sehr umfangreiche Unfallversicherung abgeschlossen, die ihn somit zumindest im Falle der Berufsunfähigkeit durch Unfall absichert.
 
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