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Sofern bei arglistiger Täuschung und z.B. BU nach 15 Jahren die Versicherung auf Zeit spielt (Ablehnung der Leistung „ins Blaue hinein“, den Versichungsnehmer klagen lassen,…), wäre das für das Umfeld des jungen Mannes finanziell kein Thema (Lebensunterhalt bis zur Zahlung der BU-Rente, Gerichtskosten,…).
Ehrlich gesagt, bei den von Dir beschriebenen Voraussetzungen wäre so eine BU mit einkalkulierter arglistiger Täuschung vermutlich Geldverbrennung. Ich würde das Thema dann einfach abhaken.
Die ersten 10 Jahre zahlt er sowieso für die Katz. Danach ist zumindest das Komplikationsrisiko dadurch erhöht. Bei Großschäden prüfen Versicherungen hart und prozessieren auch hart, wenn sie Ansatzpunkte finden. In 10 Jahren, wenn sein Versicherungsschutz frühestens "beginnt", hat er schon Rücklagen. Und wenn der familiäre Hintergrund so ist, daß ein langjähriger Prozess mit den Zusatzkosten zusätzlich zu den Lebenserhaltungskosten eh kein Problem ist - was wollt ihr dann noch absichern? Da isser auch ohne BU schon abgesichert.
Versicherungen sind ein Segen zur Absicherung sehr unwahrscheinlicher, aber ruinöser Risiken. Aber sie sind auch statistisch immer zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft kalkuliert. Logisch.