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Laut meiner Krankenkasse werden Unterlagen nur 10 Jahre gespeichert. Wo genau soll die Versicherung nach 10 Jahren etwas suchen?
Normalerweise war ich hier raus, da soviel fundiertes Expertenwissen mich dann doch völlig verschreckt hat.
Aber dafür sind die Fäden ja zu 95% bekannt.
Da Du aber seriös was beiträgst, kurzer Hinweis:
Was Deine Krankenkasse sagt, stimmt. (§ 630f Absatz 3 BGB)
Was sie Dir aber verschwiegen hat oder Du mißverstanden hast ist folgender Fakt:
10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach Abschluss der Behandlung.
Heisst im Umkehrschluss: Frau/Mann/Kind dürften bei Eintritt der Leistungsfallprüfung 10 Jahre nicht mehr auf den Leistungsfall hin behandelt
worden sein, keine Medikamente verschrieben bekommen haben etc. etc. etc.
Darüber hinaus hätte Deine Krankenkasse Dir aber ebenfalls noch mitteilen müssen,
das mögliche zivilrechtliche Haftungsansprüche des Patienten gegen seinen Arzt erst nach 30 Jahren
verjähren. (§ 199 Abs. 2 BGB)
Daher wird jedem Arzt empfohlen - und jeder Arzt handelt so, frag einfach mal nach - die Dokumentationsunterlagen
im Zweifelsfalle mindestens so lange (=> 30 Jahre) aufzuheben,
bis eindeutig feststeht, dass aus der ärztlichen Behandlung keine Schadensersatzansprüche mehr erwachsen können.
Gerichte, Versicherungen und deren Anwälte wissen das natürlich alles.
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