Berufsunfähigkeitsversicherung für kranken jungen Mann

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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.111
13.658
der Ewigkeit
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Laut meiner Krankenkasse werden Unterlagen nur 10 Jahre gespeichert. Wo genau soll die Versicherung nach 10 Jahren etwas suchen?

Normalerweise war ich hier raus, da soviel fundiertes Expertenwissen mich dann doch völlig verschreckt hat.
Aber dafür sind die Fäden ja zu 95% bekannt.

Da Du aber seriös was beiträgst, kurzer Hinweis:
Was Deine Krankenkasse sagt, stimmt. (§ 630f Absatz 3 BGB)
Was sie Dir aber verschwiegen hat oder Du mißverstanden hast ist folgender Fakt:
10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach Abschluss der Behandlung.
Heisst im Umkehrschluss: Frau/Mann/Kind dürften bei Eintritt der Leistungsfallprüfung 10 Jahre nicht mehr auf den Leistungsfall hin behandelt
worden sein, keine Medikamente verschrieben bekommen haben etc. etc. etc.
Darüber hinaus hätte Deine Krankenkasse Dir aber ebenfalls noch mitteilen müssen,
das mögliche zivilrechtliche Haftungsansprüche des Patienten gegen seinen Arzt erst nach 30 Jahren
verjähren. (§ 199 Abs. 2 BGB)
Daher wird jedem Arzt empfohlen - und jeder Arzt handelt so, frag einfach mal nach - die Dokumentationsunterlagen
im Zweifelsfalle mindestens so lange (=> 30 Jahre) aufzuheben,
bis eindeutig feststeht, dass aus der ärztlichen Behandlung keine Schadensersatzansprüche mehr erwachsen können.
Gerichte, Versicherungen und deren Anwälte wissen das natürlich alles.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jens90

Aktives Mitglied
22.05.2017
241
204
awaywithdave.com
Normalerweise war ich hier raus, da soviel fundiertes Expertenwissen mich dann doch völlig verschreckt hat.
Aber dafür sind die Fäden ja zu 95% bekannt.

Da Du aber seriös was beiträgst, kurzer Hinweis:
Was Deine Krankenkasse sagt, stimmt. (§ 630f Absatz 3 BGB)
Was sie Dir aber verschwiegen hat oder Du mißverstanden hast ist folgender Fakt:
10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach Abschluss der Behandlung.
Heisst im Umkehrschluss: Frau/Mann/Kind dürften bei Eintritt der Leistungsfallprüfung 10 Jahre nicht mehr auf den Leistungsfall hin behandelt
worden sein, keine Medikamente verschrieben bekommen haben etc. etc. etc.
Darüber hinaus hätte Deine Krankenkasse Dir aber ebenfalls noch mitteilen müssen,
das mögliche zivilrechtliche Haftungsansprüche des Patienten gegen seinen Arzt erst nach 30 Jahren
verjähren. (§ 199 Abs. 2 BGB)
Daher wird jedem Arzt empfohlen - und jeder Arzt handelt so, frag einfach mal nach - die Dokumentationsunterlagen
im Zweifelsfalle mindestens so lange (=> 30 Jahre) aufzuheben,
bis eindeutig feststeht, dass aus der ärztlichen Behandlung keine Schadensersatzansprüche mehr erwachsen können.
Gerichte, Versicherungen und deren Anwälte wissen das natürlich alles.

Sehr interessanter Punkt. Danke dir, war mir soweit nicht bekannt. Long story short. Eine BU mit falschen Angaben abzuschließen ist nicht nur moralisch fraglich, sondern am Ende des Tages auch juristisch ein heißes Eisen....
 
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panamflyer

Reguläres Mitglied
17.08.2017
98
181
TXL
Ein junger Mann (Student) hat eine chronische Erkrankung, und bekommt deshalb keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gibt es irgendwo eine Möglichkeit, trotzdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Ich weiß, dass es für PKV-Krankenversicherungen unter bestimmten Umständen Kontrahierungszwang gibt (generell für Beamte, Zusatzversicherungen zu bestimmten GKV-Tarifen,…).

Gibt es etwas ähnliches auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Vielleicht etwas off topic und nicht die eigentlich gesuchte BU betreffend:
Ist schon eine Unfallversicherung vorhanden? Manche beinhalten auch Zahlungen bei Unfall- Invalidität.
Die gibt es für kleines Geld, und es ist zumindest ein Teil des Risikos adressiert. Nicht wenige Berufs oder Erwerbsunfähigkeiten werden durch Unfälle verursacht.
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Vielleicht etwas off topic und nicht die eigentlich gesuchte BU betreffend:
Ist schon eine Unfallversicherung vorhanden? Manche beinhalten auch Zahlungen bei Unfall- Invalidität.
Die gibt es für kleines Geld, und es ist zumindest ein Teil des Risikos adressiert. Nicht wenige Berufs oder Erwerbsunfähigkeiten werden durch Unfälle verursacht.

Ich kenne zwar natürlich nicht alle Angebote aller Unfallversicherer, aber dass BU bei Unfall mitversichert wäre, habe ich noch nicht gehört. Was es gibt, sind Unfallrentenzahlungen ab einer festgelegten Invalidität, gerne 50 %.

Dass bei Morbus Krohn oder Asthma aber BU unfallbedingt eintritt, halte ich für eher fernliegend.

Grundsätzlich gilt bei Unfallversicherungen, dass es (natürlich) gut ist, sie zu haben, wenn eine unfallbedingte Invalidität eingetreten ist. Aber Unfall ist diejenige Versicherungssparte, bei der die Versicherer den geringsten Prozentsatz der Beiträge wieder für Leistungen ausschütten. Was man umgekehrt so interpretieren kann, dass es nicht sehr wahrscheinlich ist, jemals eine Zahlung zu erhalten.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.268
953
Der junge Mann wird als Softwareentwickler bald mehr als genug verdienen, um später nicht auf staatliche Fürsorge angewiesen zu sein. Und natürlich hat er sein Geld mit 40 oder 50 „drin“. Der Zeitraum bis dahin muss versichert werden.
Fantastisch. Das heißt, daß er während der Zeit, wo er die BU am meisten braucht nur Prämien zahlt aber praktisch nicht versichert ist.
Und sobald er dann - vielleicht - wirksam versichert ist, braucht er die teure BU eigentlich nicht mehr.

Klingt jetzt für mich irgendwie nicht überzeugend. Da finde ich die afrikanische Variante (viele Kinder zeugen) fast noch logischer.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
https://dejure.org/gesetze/VVG/21.html, (3).

Natürlich lässt sich der junge Mann beraten, und würde sich sehr freuen, sich ganz normal und mit Leistungspflicht vom ersten Tag an versichern zu können.

Das Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung wird durch die Rücktrittsrechte nach §§ 19, 21 VVG nicht berührt, siehe § 22 VVG.

Anfechtungsfrist wegen arglistiger Täuschung: 1 Jahr nach Aufdeckung der Täuschung, § 124 Abs. 1, 2 BGB.
 
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TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.541
3.098
DUS
Was nicht automatisch heisst, dass auch Krankheiten die vor Abschluss anwesend waren gedeckt sind.

Doch, heißt es.

Lieben Gruß
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Morbus Crohn, möglicherweise auch Asthma. Mit Dauer-Medikation (Crohn) und regelmäßigen Facharzt-Terminen ganz gut im Griff.

Bisher wurde nur mal anonymisiert z.B. bei der Allianz auf der Internetseite geprüft, ob diese das Risiko decken möchte (immer negativ). Arglistige Täuschung beim Antrag wäre also möglich, weil die Krankheit bisher keiner BU-Versicherung bekannt ist.

Jetzt wird die Sache ernsthaft angegangen.

Lass‘ Dich nicht verrückt machen.

Die einzige, seriöse Möglichkeit wird über den AG sein und dort gibt es zwei Optionen.
Wie groß ist der AG vom jungen Mann? Also MA-Zahl?

Lieben Gruß
 
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TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.541
3.098
DUS
Allerdings ist man natürlich an den Anbieter des Arbeitgebers und dessen Konditionen gebunden.

Immerhin hat er dann eine Option.

Normalerweise lässt sich darüber auch "nur" ein geringer Leistungsumfang so im Rahmen 1500-2000 € pro Monat abschließen, alles darüber erfordert dann doch wieder Gesundheitsfragen.

Da hast Du zum Teil recht.

Bei größeren Kollektiven (ab ca. 100 MA) und „vernünftigen“ Berufsgruppen sieht es jedoch sehr viel besser aus.

Hinzukommt, dass man hier von einer garantieren BU-Rente spricht, welche man noch mit einer ambitionierten Dynamik versehen könnt und somit über die Jahre auch etwas auf der Gesamtrenten-Seite aufbauen kann.

Beispiel:
20 Jahre junger Mann nimmt 1.750,- Euro (mtl.) garantierte BU-Rente in 2023. Entspricht übrigens dann schon mal ca. 2.000,- Euro Gesamtrente (inkl. Überschüssen).
Pro Jahr wählt die Person eine Dynamik von 5%, welche wiederum keinen Einfluss auf Gesundheitsfragen hat. Die dazu gehörige Excel-Tabelle kann jeder selber bauen.

Und das ist nur ein Muster für ein Mindestmaß bei über einen AG.

Wie gesagt, je nach Fall, kann man hier bis 2.999,- Euro als garantierte, mtl. „Einstiegs“-Rente gehen.

Lieben Gruß
 
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Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.412
3.769
Das Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung wird durch die Rücktrittsrechte nach §§ 19, 21 VVG nicht berührt, siehe § 22 VVG.

Anfechtungsfrist wegen arglistiger Täuschung: 1 Jahr nach Aufdeckung der Täuschung, § 124 Abs. 1, 2 BGB.

Die arglistige Täuschung ist wegen Verjährung 10 Jahre nach Vertragsabschluss nicht mehr vorhanden. Deren Rechtsfolgen existieren danach nicht mehr.

Bisher hat trotz paar Klagen auch kein Gericht etwas anderes festgestellt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Lass‘ Dich nicht verrückt machen.

Die einzige, seriöse Möglichkeit wird über den AG sein und dort gibt es zwei Optionen.
Wie groß ist der AG vom jungen Mann? Also MA-Zahl?

Lieben Gruß

0. Er ist Student.
Liebe Grüße
 
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Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.412
3.769
Das Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung wird durch die Rücktrittsrechte nach §§ 19, 21 VVG nicht berührt, siehe § 22 VVG.

Anfechtungsfrist wegen arglistiger Täuschung: 1 Jahr nach Aufdeckung der Täuschung, § 124 Abs. 1, 2 BGB.

Das Anfechtungsrecht besteht nicht, weil nach 10 Jahren keine arglistige Täuschung mehr vorliegt. Deren Rechtsfolgen sind schlicht und ergreifend verjährt.
Ich habe mal etwas herausgesucht:

Die Zehnjahresfrist ist damit absolut. Nach Ablauf dieser Frist scheidet eine Anfechtung durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung aus.

Update:
Der Versicherungsberater versucht derzeit, das BU-Risiko des jungen Mannes mit penibel ehrlichen Angaben zu decken. Aktuell würde eine Gesellschaft mit 50% Beitragsaufschlag decken, aber vielleicht geht hier noch etwas 👍.
 
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TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.541
3.098
DUS
0. Er ist Student.

Dann gibt es momentan leider nicht viel zutun.

Wenn er dann Akademiker und bei einem entsprechenden Unternehmen als AN tätig ist, würde ich es definitiv mal bei der Personalabteilung platzieren.

Ansonsten wird es bei der Diagnose leider mMn - formulieren wir es mal optimistisch - sehr schwierig.

------

P. S. an der Diskussion bzgl. Anzeigepflicht und Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers beteilige ich mich jetzt mal nicht. :rolleyes:

LG
 
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Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.412
3.769
Ansonsten wird es bei der Diagnose leider mMn - formulieren wir es mal optimistisch - sehr schwierig.

LG

Ein erstes Deckungsangebot liegt, wie oben ergänzt, bereits vor (50% Aufschlag). Die Anfrage war anonym und penibel hinsichtlich der Auflistung jeder Erkrankung/ Behandlung,…

Das wäre ein Nettovertrag, mit weniger Beitrag als bei einem provisionierten Vertrag.

Da geht vermutlich/ hoffentlich woanders noch etwas 😀.

Wenn er später über den AG eine Deckung zu besseren Konditionen bekommen würde, umso besser.
 
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TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.541
3.098
DUS
geht keine BU, denn selbst über den AG wird def. eine Zuschlag erhoben,

Ich muss gestehen, ich bin es ja selber schuld. So hatte ich mir den Thread noch nicht ganz durch gelesen und schon geantwortet.

Aber hier stehen wir soooo dämliche Antworten. Es ist unglaublich.

Diese Aussage zum Beispiel ist in ihrer Pauschalität falsch!

LG
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es wurde ein Honorar (paar Stunden Arbeitszeit x Stundensatz 160€) vereinbart. Zahlbar nach Abschluss der Arbeit des Versicherungsberaters.

Wahnsinn! Ein weiterer Grund warum die Branche so verrufen ist und so viele Idioten da draußen rum laufen...

---

Sorry, ich hatte echt zu früh geantwortet. Hätte mir alles durchlesen sollen... Bin jetzt raus.

LG
 
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Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.412
3.769
Wahnsinn! Ein weiterer Grund warum die Branche so verrufen ist und so viele Idioten da draußen rum laufen...

LG

Warum ist aus Deiner Sicht eine ehrliche Beratung (Ergebnis: Recherche und Empfehlung des besten Produktes, und das oft zum Nettotarif) Wahnsinn?

Empfindest Du ein provisionsgetriebenes Verkaufsgespräch (Vermittler, Makler) zielführender?
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.831
7.557
Mal 3 Jahre die Lebenshaltungskosten für jemand bezahlen und gleichzeitig Prozesskosten wäre im Umfeld des jungen Mannes finanziell kein Thema. Die 100k€ wären da
Vielleicht sollte er die 100K lieber für zehn Jahre am Kapitalmarkt anlegen anstatt auf die windigen Ratschläge hier zu hören.
 
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TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.541
3.098
DUS
ehrliche Beratung

Wer wertet das? Dieses Wording in diesem Kontext überhaupt in den Mund zu nehmen ist schon lächerlich. Was ist wenn der Vertrag nichtig ist und jemand dafür dennoch Geld bekommen hat?
... aber das werden andere Parteien klären. Egal ob Honorar oder Provision.

Empfindest Du ein provisionsgetriebenes Verkaufsgespräch (Vermittler, Makler) zielführender?

Provisionsgetrieben, Honorargetrieben, am Ende des Tages geht es immer um Einkünfte für einen Berater/Vermittler.

Und ja, gerade bei der Absicherung einer BU bin ich definitiv für ein Provisionsmodell, damit am Ende des Tages auch jeder die Möglichkeit einer Beratung in Anspruch nehmen kann. Das Problem ist leider nur, dass man vor drei Monaten noch Maler sein konnte und nun als "Finanzexperte" auftritt. Das gibt der Branche ihren - zum großen Teil - berechtigten Stempel. Des Weiteren sind bei vielen Produkt auch oft noch die Kosten zu hoch; womit ich jetzt primär keine BU meine.

LG
 
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Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.412
3.769
Vielleicht sollte er die 100K lieber für zehn Jahre am Kapitalmarkt anlegen anstatt auf die windigen Ratschläge hier zu hören.

Das Geld (seiner Familie, selber hat er keines) ist so oder so angelegt. Liegt also nicht unverzinst rum.


Wer wertet das? Dieses Wording in diesem Kontext überhaupt in den Mund zu nehmen ist schon lächerlich. Was ist wenn der Vertrag nichtig ist und jemand dafür dennoch Geld bekommen hat?


Und ja, gerade bei der Absicherung einer BU bin ich definitiv für ein Provisionsmodell, damit am Ende des Tages auch jeder die Möglichkeit einer Beratung in Anspruch nehmen kann. Das Problem ist leider nur, dass man vor drei Monaten noch Maler sein konnte und nun als "Finanzexperte" auftritt.

Ein Berater berät gegen Honorar. Klar könnte er einfach mal fast nichts machen und das Honorar kassieren. Er hat aber auch einen Ruf zu verlieren.

Stichwort „Maler wird nach 3 Monaten Finanzexperte“:
Zur Vermittlung von Versicherungen ist derzeit soweit ich weiß mindestens ein erfolgreich abgeschlossener Lehrgang notwendig, und ein Eintrag in das Vermittler-Register.

Versicherungsberater (Rechtsberatung) ist ohnehin eine geschützte Berufsbezeichnung, mit Erlaubnispflicht (und notwendiger Ausbildung/ Qualifikation).
 
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TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.541
3.098
DUS
Ein Berater berät gegen Honorar. Klar könnte er einfach mal fast nichts machen und das Honorar kassieren. Er hat aber auch einen Ruf zu verlieren.

Und wo ist jetzt der Unterschied zum Ruf von Vermittler? 🤦‍♂️
Ist doch vollkommen egal, wie man den Esel nennt…

Stichwort „Maler wird nach 3 Monaten Finanzexperte“:
Zur Vermittlung von Versicherungen ist derzeit soweit ich weiß mindestens ein erfolgreich abgeschlossener Lehrgang notwendig, und ein Eintrag in das Vermittler-Register.

Nein, den Versicherungsfachmann kann man in drei Monaten erhalten.

Lieben Gruß
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
582
395
Immerhin hat er dann eine Option.



Da hast Du zum Teil recht.

Bei größeren Kollektiven (ab ca. 100 MA) und „vernünftigen“ Berufsgruppen sieht es jedoch sehr viel besser aus.

Hinzukommt, dass man hier von einer garantieren BU-Rente spricht, welche man noch mit einer ambitionierten Dynamik versehen könnt und somit über die Jahre auch etwas auf der Gesamtrenten-Seite aufbauen kann.

Beispiel:
20 Jahre junger Mann nimmt 1.750,- Euro (mtl.) garantierte BU-Rente in 2023. Entspricht übrigens dann schon mal ca. 2.000,- Euro Gesamtrente (inkl. Überschüssen).
Pro Jahr wählt die Person eine Dynamik von 5%, welche wiederum keinen Einfluss auf Gesundheitsfragen hat. Die dazu gehörige Excel-Tabelle kann jeder selber bauen.

Und das ist nur ein Muster für ein Mindestmaß bei über einen AG.

Wie gesagt, je nach Fall, kann man hier bis 2.999,- Euro als garantierte, mtl. „Einstiegs“-Rente gehen.

Lieben Gruß
sorry - träum´ weiter. 100 MA ist kein großes Kollektiv, das ist gerade mal kein ganz kleines mehr. Und 1.750 € Anfangsrente PLUS Dynamik, da schaut JEDER halbwegs erfahrene Versicherer sehr genau hin - zu Recht. Bei Kollektiven gibt es meist deutliche Unterschiede für die anfängliche Risikoprüfung in Abhängigkeit von Einschluß einer Dynamik (wieviel Prozent) oder eben nicht;. Der Risikochef, der die von Ihnen genannten Daten quasi "mal eben so durchwinkt" ist selbst das Risiko - für den Versicherer.
Tipp an den Threaderöffner: glaub nicht alles, was in Foren so geschrieben wird. Es sind immer Wichtigtuer dabei. Und falls ma etwas platzieren kann und der Leistungsfall irgendwann eintritt: auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, vor Gericht kriegt man nicht Recht, sondern ein Urteil, und Lügen haben eben kurze Beine, Versicherer dagegen einen langen Atem.
Nach so viel Stuss, der hier in diesem Thread gepostet wurde, bin ich in dieserm Thread lieber mal raus.
 
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TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.541
3.098
DUS
sorry - träum´ weiter. glaub nicht alles, was in Foren so geschrieben wird.

Das ist die einzig sinnvolle Aussage Deines Beitrags.

Das ist halt das Problem. Jeder kann immer alles behaupten. Und wem vertraut man nun?

Ich bleibe bei meiner Aussage und weiß für meinen Teil, dass es keine Träumerei ist.

Lieben Gruß