Boarding Pass reproduzierbar?

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Niehoffbt

Erfahrenes Mitglied
28.11.2010
738
0
FMO
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Wieder in D angekommen, führte mich der Weg direkt zum Fachanwalt für Reiserecht.
Gruß

:eek::censored::eek:

Na dann mal schnell wegen beschissener 5 Stunden Klagen. Da lässt sich bestimmt was rausholen.
Ich hoffe, du scheiterst an den Unterlagen vom Hinflug.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Na dann mal schnell wegen beschissener 5 Stunden Klagen. Da lässt sich bestimmt was rausholen.

es haben schon Leute wegen weniger geklagt. Muss man sich denn alles gefallen lassen, nur weil die Gegenseite "ohh, wir sind so arm, habt Mitleid" behauptet, aber offenbar sich auch keine besondere Mühe gegeben hat, beim Abflug seine Kunden wenigstens zu verrogen?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Du hast es hier mit einem Staatsunternehmen eines durch und durch korrupten nordafrikanischen
Staates zu tun. ..

Genau danach klang mir das Schreiben gerade nicht. Mag aber auch damit zusammenhängen, daß das Schreiben offensichtlich in Deutschland verfasst worden ist.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
:eek::censored::eek:

Na dann mal schnell wegen beschissener 5 Stunden Klagen. Da lässt sich bestimmt was rausholen.
Ich hoffe, du scheiterst an den Unterlagen vom Hinflug.

Ich kenne den Flughafen Leipzig nicht aber stelle mir das nicht angenehm vor da bis Nachts um 1 rumzusitzen. Weder das Einkaufs- oder gastronomische Angebot wird da sehr erbauend sein (Um die Uhrzeit > 22h hast du ja selbst in FRA die A-Karte).

Wenn dann noch Aussagen kommen wie 'Wie haben kein Geld um einen Kaffee oder Broetchen zu bezahlen' (Wobei das vermutlich eh nicht verfuegbar gewesen waere) dann wuerde ich auch auf 180 sein. Tunis Air verweigert selbst die kleinsten Basis Kompensationen die nach EU Verordnung Pflicht sind. Wenn sie kein Geld haben dann muss der Flugbetrieb eben eingestellt werden. Condor und Air Berlin wird es freuen. Haben sie denn Geld fuer Wartungsarbeiten? :censored:

Ach ja, 'beschisse 5 Stunden' Warten verbunden mit 3 Stunden Flug, 1-1.5h Stunde Einreise, Gepaeckausgabe, und nochmal 1.5h Bustransfer. Macht Anreise am Hotel um 7 Uhr Morgens. So stelle ich mir Urlaub vor!

Viele buchen Ziele wie Tunesien weil die Anreise nicht allzulange ist. In der Zeit haette man auch eine Fernreise machen koennen und saesse dann nicht in einem Dreckloch wie Tunesien fest. Bevor die Frage kommt: Ja, ich war schonmal da und das fuer ganze 7 Monate (beruflich). Sich diese typisch tunesische Verweigerungshaltung (man koennte es salopp auch als Verarsche bezeichnen) gefallen zu lassen ist eben genau der falsche Weg.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Genau danach klang mir das Schreiben gerade nicht. Mag aber auch damit zusammenhängen, daß das Schreiben offensichtlich in Deutschland verfasst worden ist.

Ich hab mich auch nicht unbedingt aufs Schreiben bezogen, sondern auf die Aussicht, das vor Gericht erstrittene Geld dann auch einzutreiben :D
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ach ja, 'beschisse 5 Stunden' Warten verbunden mit 3 Stunden Flug, 1-1.5h Stunde Einreise, Gepaeckausgabe, und nochmal 1.5h Bustransfer. Macht Anreise am Hotel um 7 Uhr Morgens. So stelle ich mir Urlaub vor!

Viele buchen Ziele wie Tunesien weil die Anreise nicht allzulange ist. In der Zeit haette man auch eine Fernreise machen koennen und saesse dann nicht in einem Dreckloch wie Tunesien fest. Bevor die Frage kommt: Ja, ich war schonmal da und das fuer ganze 7 Monate (beruflich). Sich diese typisch tunesische Verweigerungshaltung (man koennte es salopp auch als Verarsche bezeichnen) gefallen zu lassen ist eben genau der falsche Weg.

Natürlich soll man sich das nicht gefallen lassen; bloss hätte ich weder Zeit noch Lust, mich auf einen Rechtsstreit wegen dieser Entschädigung einzulassen!

In diesem Zusammenhang sollte man auch beachten, dass man bekommt, was man bezahlt. Und wenn ich Billigurlaub bei Neckermann mit Tunisair-Charterflug
buche, dann bekomme ich zum Schluss auch, was ich bezahlt habe! Ich vermute mal, dass die zu erstreitende Entschädigung in etwa dem Reisepreis entspricht
und es doch hauptsächlich darum geht, in Maximierermentalität die (dann doch glücklicherweise) entstandene Flugverspätung dazu zu benutzen, letztendlich
umsonst Urlaub gemacht zu haben!

Es sei mir die Bemerkung erlaubt, dass genau diese Mentalität für so manche Situation in Deutschland (und nicht nur dort) verantwortlich ist.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich vermute mal, dass die zu erstreitende Entschädigung in etwa dem Reisepreis entspricht
und es doch hauptsächlich darum geht, in Maximierermentalität die (dann doch glücklicherweise) entstandene Flugverspätung dazu zu benutzen, letztendlich umsonst Urlaub gemacht zu haben!

Mal abgesehen davon, dass eine Unterstellung ziemlich unverschämt ist und selbst wenn es so wäre nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, steht ihm die Zahlung einfach zu. Wenn die Airline sich wenigstens bemüht hätte ihrer gesetzlichen Pflicht nach Betreuung nachzukommen könnte man ja sagen man drückt ein Auge zu und verzichtet eben auf seinen Anspruch. Wenn sich eine Airline aber partu nicht an die geltenden Gesetze halten will, dann soll man sich das auf keinen Fall gefallen lassen. Jede gewonnene Klage bringt die Airline eher dazu in Zukunft für Betreuung zu sorgen und den Personen die ihre Rechte nicht kennen bzw. keine Rechtsschutzversicherung haben wenigstens die Wartezeit etwas humaner zu gestalten.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Vollstreckbaren Titel besorgen, Gerichtsvollzieher beknien, und dann mal gucken, ob in so einem Flugzeug nichts pfändbares drin ist.

Im Zweifel kann man auch das Flugzeug erstmal festsetzen, da werden die relativ fix zahlen. Sehe in der Vollstreckung eher auch kein Problem, die fliegen ja nach D.

Bzgl. der dümmlich Lehramtsstudenten Kommentare: Was ist das eig für ein Argument?? Darf man in einem Rechtsstaat einem zustehnde Ansprüche nicht mehr geltend machen nur weil man auf Lehramt oder Jura studier hat? Bei so ner Argumentation kann man sich doch nur noch an den Kopf greifen :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Mal abgesehen davon, dass eine Unterstellung ziemlich unverschämt ist und selbst wenn es so wäre nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, steht ihm die Zahlung einfach zu. Wenn die Airline sich wenigstens bemüht hätte ihrer gesetzlichen Pflicht nach Betreuung nachzukommen könnte man ja sagen man drückt ein Auge zu und verzichtet eben auf seinen Anspruch. Wenn sich eine Airline aber partu nicht an die geltenden Gesetze halten will, dann soll man sich das auf keinen Fall gefallen lassen. Jede gewonnene Klage bringt die Airline eher dazu in Zukunft für Betreuung zu sorgen und den Personen die ihre Rechte nicht kennen bzw. keine Rechtsschutzversicherung haben wenigstens die Wartezeit etwas humaner zu gestalten.


Anspruch, Anspruch, Anspruch... Ich kann es nicht mehr hören.
 
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Wimbai

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
323
0
Rosenheim
Anspruch, Anspruch, Anspruch... Ich kann es nicht mehr hören.

Ein Fußgänger hat den Anspruch, daß ein Autofahrer am Zebrastreifen für ihn anhält.
Ein Einzelhändler/Verkäufer hat den Anspruch, daß seine Kunden die Ware bezahlen.
Eine Fluggesellschaft hat den Anspruch, daß ich rechtzeitig am Gate bin um mitgenommen zu werden.
Ein Staatsbürger in einem Rechtsstaat hat den Anspruch, daß die staatlichen Organe wie z.B. die Exekutive Gewalt (vulgo Polizei) funktionieren.


Verzichten wir also auf alle unsere Ansprüche.
Fahren wir mit unseren Autos Fußgänger um oder lassen uns umfahren, stehlen die Waren aus den Geschäften und verzichten auf die Verfolgung dieser und anderer Straftaten durch die Polizei und lassen zu guter Letzt auch noch das Flugzeug auf uns warten, weil wir keine Lust haben pünktlich zu sein.
Es hat ja keiner Anspruch auf irgendetwas.

Das Ergebnis wäre wohl eine Anarchie und das Recht des Stärkeren auf das ich keine Lust habe.

Diese billige Polemik, nur weil ein Bürger den Anspruch auf ein ihm gesetzmäßig zustehendes Rechtsgut durchsetzen will, kann ich nicht mehr hören.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Diese billige Polemik, nur weil ein Bürger den Anspruch auf ein ihm gesetzmäßig zustehendes Rechtsgut durchsetzen will, kann ich nicht mehr hören.

Wimbai, bitte lass die Zusammenhänge und Verhätnismässigkeiten nicht ausser Acht!

Meine Aussage bezieht sich auf den konkreten Fall, wo es darum geht, dass für eine im Rahmen einer Billigreise entstandene
Flugverspätung eine Entschädigung von vermutlich 100% des Reisepreises gezahlt werden soll.


Trotzdem danke für das rechtsphilosphische Gutachten :D
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Meine Aussage bezieht sich auf den konkreten Fall, wo es darum geht, dass für eine im Rahmen einer Billigreise entstandene
Flugverspätung eine Entschädigung von vermutlich 100% des Reisepreises gezahlt werden soll.

Weißt du doch gar nich was der OP bezahlt hat. Is auch unerheblich, wenn die Fluggeselschaft Verträge nicht einhält muss sie auch mit den gesetzlichen Konsequenzen leben.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Weißt du doch gar nich was der OP bezahlt hat. Is auch unerheblich, wenn die Fluggeselschaft Verträge nicht einhält muss sie auch mit den gesetzlichen Konsequenzen leben.

Viel kann's nicht gewesen sein!
Wie auch immer: Wer Zeit und Lust hat, der darf von mir aus die Gerichte bis zum Exzess überlasten!
Bloss muss man sich bei einem Rechtsstreit schon auch Gedanken über den möglichen Ausgang eines
solchen Verfahrens machen. Auch wenn der OP das mögliche Gerichtsverfahren für sich entscheidet (davon
würde ich im vorliegenden Fall sogar ausgehen): Er kommt nicht an die Kohle!! Ausser Spesen nix gewesen!

Konsequenz: Sich das ganze Theater sparen. Die Opportunitätskosten dieses Verfahrens sind mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit höher als die zu erwartende Entschädigung!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Ja: Du wirst - wider Deine Erwartung - keinen Gerichtsvollzierher finden, der wegen 800 EUR irgendwo ein Flugzeug beschlagnamen geht :mad:

Wenn es keine andere zumutbare Art der Vollstreckung gibt ( keinerlei Vermögen in D) kommt das durchaus in Betracht. Vollstreckung ist regelmäßig nicht durch eine Verhältnismäßigkeit Wert Forderung/Wert Sache begrenzt, da der Schuldner die Vollstreckung ja jederzeit durch Zahlung abwenden kann.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Dann werden wir uns ja in einger Zeit über die in Deutschland am Abflug gehinderte TunisAir-Maschine unterhalten können ;)