Bundesreisekostengesetz und Homeoffice

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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.412
664
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Eine Frage an Experten betreffs einer Anwendung des Bundesreisekostengesetzes auf Dienstreisen bei Homeoffice, aus aktuellem Anlass bei mir:

Dienstverhältnis besteht am Ort B mit Wohnort am Ort B, Mitarbeiter befindet sich am Ort A zwecks Pflege von Angehörigen (Pflegegrad liegt vor) im Homeoffice. Es gibt eine dienstliche Veranstaltung am Ort B und Mitarbeiter bucht Bahnfahrt von A nach B und zurück auf eigene Kosten, da die Pflege ja nicht in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt. So weit, so klar.

Jetzt kommt der Vorgesetzte vom Mitarbeiter und sagt: Gucke mal, da ist eine Veranstaltung an Ort A, Du bist eh vor Ort, gehe bitte da hin (dienstliche Verpflichtung). Dumm nur, dass der Mitarbeiter bereits ein Zugticket von A nach B hat, welches *vor* dieser Veranstaltung liegt und welches demnach nicht mehr nutzbar ist. Ticket ist nicht stornierbar, nicht umbuchbar.

Vorgesetzter sagt: Ok, Veranstaltung ist an A, gehe hin, Du hast also Dienstverpflichtungen in A und B, also zahlen wir Dir Ticket von A nach B.
Reisestelle sagt: Nein, geht nicht, Tickets können wir nur ab Wohnort B ausstellen, Mitarbeiter muss auf eigene Kosten neu buchen, egal ob in A eine Dienstverpflichtung besteht.
Vorgesetzer sagt: Stimmt nicht, buche auf eigene Kosten von A nach B und beschwere Dich hinterher.
Mitarbeiter sagt: Darauf will ich mich nicht einlassen, entweder Ticket oder ich fahre planmäßig wie selbst gebucht von A nach B auf eigene Kosten, kann dann aber die Veranstaltung in A nicht mitnehmen, muss jemand anderes separat fahren.

Letztlich wird es so teurer (Hinfahrt und Rückfahrt eines anderen Mitarbeiters, plus Hotelkosten) als ein einzelnes Ticket A-B ohne Hotel zu kaufen, aber zumindest ist es regelkonform.
Dummerweise sind die Veranstaltungen in A und B jeweils im Abstand von einem Tag, also A->B hin, dann B->A , A->B auf separatem Ticket vom Arbeitgeber funktioniert zeitlich nicht.

Was nun? Wer hat recht? Kreative Lösung wäre Ticket B->A,A->B buchen zu lassen, selbst bezahltes Ticket A->B wegzuwerfen, und die Fahrt A->B der Firma ebenso wegzuwerfen, und nur das Ticket auf Firmenkosten A->B zu nutzen. Reisekostenstelle sagt: "Machen wir nicht, kostet ja mehr als wenn Mitarbeiter selbst A->B neu bucht".

Was nun? Wer hat recht? Reisekostenstelle (war Risiko des Mitarbeiters in A zu verbleiben, hätte ja flexibel buchen können) oder Vorgesetzter (Firma spart ja Geld, da nur Fahrt A->B bezahlt werden muss).
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.503
457
Warum braucht es denn ein neues Ticket nach A? Kann der MA nicht einfach in A bleiben, und das (ja eh abgeschriebene) eigene Ticket A-B-A wegwerfen?
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.412
664
Es gibt eine Veranstaltung in B, schrieb ich oben. Also dienstlich ist sowohl Anwesenheit in A und dann in B erforderlich.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.503
457
Es gibt eine Veranstaltung in B, schrieb ich oben. Also dienstlich ist sowohl Anwesenheit in A und dann in B erforderlich.

Ok, Du sollst zu beiden Veranstaltungen gehen, verstanden. Und welchen Vorschlag hatte jetzt die Reisekostenstelle? Oder haben die zu allem nein gesagt?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.859
5.566
Z´Sdugärd
Das zeugt nur einem unheimlich unfähigen Vorgesetzten.

"Lass bleiben, komm nach b, ich geh zur Veranstaltung in a" würde das Problem doch lösen.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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NUE/FMO
www.red-travels.com
Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegeort nach Wohnort/Arbeitsorthast du ja nicht. Lediglich die Kosten für die Fahrt zu Veranstaltungsort B, ungeachtet, ob du am Pflegeort wohnst, kannst du durch die Firma zahlen lassen.

Dummerweise sind die Veranstaltungen in A und B jeweils im Abstand von einem Tag, also A->B hin, dann B->A , A->B auf separatem Ticket vom Arbeitgeber funktioniert zeitlich nicht.

dann müsstest du deinem Arbeitgeber vielleicht darauf hinweisen, dass du nur an einer Veranstaltung teilnehmen kannst.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.412
664
Ok, Du sollst zu beiden Veranstaltungen gehen, verstanden. Und welchen Vorschlag hatte jetzt die Reisekostenstelle? Oder haben die zu allem nein gesagt?
Entweder Ticket selbst zahlen oder nur zur einer Veranstaltung gehen. Die erste Option kommt für mich nicht in Frage.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das zeugt nur einem unheimlich unfähigen Vorgesetzten.

"Lass bleiben, komm nach b, ich geh zur Veranstaltung in a" würde das Problem doch lösen.
Naja, die Logik ist ja schon "bist ja sowieso in A, kannst Du auch mitnehmen, Ticket zahlen wir, kostet nur die Hälfte davon einen anderen Mitarbeiter zu schicken". Ist argumentativ nicht gänzlich von der Hand zu weisen, aber offenbar nicht konform zum Gesetzestext.
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.493
907
FRA
Ist denn Homeoffice vertraglich am Ort B schriftlich festgehalten?

Wenn ja, dann hat MA am Ort A und B auf eigene Rechnung zu sein, wenn es nicht in einer Betriebsvereinbarung genauer geregelt ist, so mein Verständnis, weil im BRKG ist das ungeregelt. (Nebenbei hat er dann auch die Feiertage vom Ort B, wenn er dort gerade ist.)

Wenn nein, dann ist es eine Dienstreise von A nach B, so wie die Dienstreisestelle das sieht.

Aber klar, alles unglücklich.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.859
5.566
Z´Sdugärd
Naja, die Logik ist ja schon "bist ja sowieso in A, kannst Du auch mitnehmen, Ticket zahlen wir, kostet nur die Hälfte davon einen anderen Mitarbeiter zu schicken". Ist argumentativ nicht gänzlich von der Hand zu weisen, aber offenbar nicht konform zum Gesetzestext.
Kreative Buchführung ob wissendlich oder unwissendlich ist doch Inhalt der Ausbildung als Reisenkostenstellemensch?

ABer im Ernst, wie schon festgestellt wurde: Man kann nur an einer Veranstaltung teilnehmen. Und da "Komm mal nach B" zuerst war ist die Sache doch relativ klar. Aber wiegesagt, dass sollte der Vorgesetzte späterstens in einem Gespräch "Du Cheffe, ich kann nur an einem Kaffeekränzchen teilnehmen. Und hab schon für B gebucht, das war ja zuerst, komm doch du nach A...is ne tolle Stadt" und das Problem ist eben gegessen.

Ich finde es sehr bedenklich das man sowas nict ganz einfach auf dem kleinen DIenstweg löst, damit solche Probleme und Postings gar nicht erst auftreten.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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5.566
Z´Sdugärd
Dir scheint entgangen zu sein, dass die Veranstaltungen an zwei verschiedenen Tagen sind.
Worraus schliesst du das?

-> Jetzt kommt der Vorgesetzte vom Mitarbeiter und sagt: Gucke mal, da ist eine Veranstaltung an Ort A, Du bist eh vor Ort, gehe bitte da hin (dienstliche Verpflichtung). Dumm nur, dass der Mitarbeiter bereits ein Zugticket von A nach B hat, welches *vor* dieser Veranstaltung liegt und welches demnach nicht mehr nutzbar ist. Ticket ist nicht stornierbar, nicht umbuchbar.

Daraus schliesse ich das sich die Veranstaltungen zeitlich überlagern. Ändert ja aber trotzdem an meiner Kernaussage nichts.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.517
4.476
Worraus schliesst du das?
Aus dem hier
Dummerweise sind die Veranstaltungen in A und B jeweils im Abstand von einem Tag, also A->B hin, dann B->A , A->B auf separatem Ticket vom Arbeitgeber funktioniert zeitlich nicht.
und dem hier.
Also dienstlich ist sowohl Anwesenheit in A und dann in B erforderlich.
Noch klarer kann es eigentlich schon nicht mehr formuliert sein. Die Aussage mit "vor der Veranstaltung" bezieht sich darauf, dass das nicht umbuchbare Ticket des Mitarbeiters für eine Verbindung A-B ist, die zeitlich vor oder gleichzeitig mit dem Beginn der Veranstaltung in A liegt.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.412
664
Exakt das. Die erste Veranstaltung ist Nähe Firmensitz, Ticket ist von mir gebucht und bezahlt, so wie sich das gehört. Die zweite Veranstaltung ist am aktuellen Aufenthaltsort, allerdings vor der zweiten, allerdings nach der bereits gebuchten Fahrt. Man könnte es im Prinzip von einer Veranstaltung auf die andere schaffen. Ende erste: 22:00, Anfang zweite: Folgetag 10:00. Das wäre eine Fahrt ab 6:00 früh. Nicht bequem, aber prinzipiell machbar. Leider ist das gebuchte Ticket zu früh um im Aufenthaltsort zu verbleiben.

Das ganze macht letztlich keinen Sinn, weil es teurer kommt, einem anderen Mitarbeiter zwei Fahrten (hin-zurück) plus Hotel zu bezahlen, aber heh, nach Jahren praktischer Erfahrung mit dem Bundesreisekostengesetz habe ich es aufgegeben, das nach logischen Gesichtspunkten zu analysieren.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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14.599
IAH & HAM
Zunaechst einmal sehe ich es als "persönliche Angelegenheit" an, wenn man in A arbeitet und der Dienstsitz in B ist.

Aber es scheint ja so zu sein, dass Du kein Problem damit hast das eigentliche Ticket von A nach B zu zahlen. Hier ist wie ich das lösen wuerde: Lass Dir von deinem Chef das ursprünglich gebuchte Ticket A-B erstatten, da Du es aufgrund einer neuen dienstlichen Verpflichtung nicht nutzen kannst (das ist analog zu Fällen in dem man aus dienstlichen Gründen eine private Urlaubsreise verschiebt und der Arbeitgeber hierfür die Kosten erstattet. Buche dann auf Deine Kosten ein neues Ticket A-B. Das mag wegen des kürzeren Vorlaufs etwas teurer sein, aber das ist dann persönliches Pech.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Ich stimme @DFW_SEN zu. In die Erstattungsbegründung würde ich aus haushaltsrechtlicher Sicht außerdem noch schreiben, dass die Erstattung des Tickets auch wirtschaftlicher ist als wenn ein anderer Mitarbeiter B-A-B mit Hotelübernachtung fahren würde, um den zweiten Termin wahrzunehmen.

Für nicht als Reisekosten erstattungsfähige Fahrten gibt es aus meiner Sicht auch keine Verpflichtung, ein Flex-Ticket zu buchen.