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Eine Frage an Experten betreffs einer Anwendung des Bundesreisekostengesetzes auf Dienstreisen bei Homeoffice, aus aktuellem Anlass bei mir:
Dienstverhältnis besteht am Ort B mit Wohnort am Ort B, Mitarbeiter befindet sich am Ort A zwecks Pflege von Angehörigen (Pflegegrad liegt vor) im Homeoffice. Es gibt eine dienstliche Veranstaltung am Ort B und Mitarbeiter bucht Bahnfahrt von A nach B und zurück auf eigene Kosten, da die Pflege ja nicht in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt. So weit, so klar.
Jetzt kommt der Vorgesetzte vom Mitarbeiter und sagt: Gucke mal, da ist eine Veranstaltung an Ort A, Du bist eh vor Ort, gehe bitte da hin (dienstliche Verpflichtung). Dumm nur, dass der Mitarbeiter bereits ein Zugticket von A nach B hat, welches *vor* dieser Veranstaltung liegt und welches demnach nicht mehr nutzbar ist. Ticket ist nicht stornierbar, nicht umbuchbar.
Vorgesetzter sagt: Ok, Veranstaltung ist an A, gehe hin, Du hast also Dienstverpflichtungen in A und B, also zahlen wir Dir Ticket von A nach B.
Reisestelle sagt: Nein, geht nicht, Tickets können wir nur ab Wohnort B ausstellen, Mitarbeiter muss auf eigene Kosten neu buchen, egal ob in A eine Dienstverpflichtung besteht.
Vorgesetzer sagt: Stimmt nicht, buche auf eigene Kosten von A nach B und beschwere Dich hinterher.
Mitarbeiter sagt: Darauf will ich mich nicht einlassen, entweder Ticket oder ich fahre planmäßig wie selbst gebucht von A nach B auf eigene Kosten, kann dann aber die Veranstaltung in A nicht mitnehmen, muss jemand anderes separat fahren.
Letztlich wird es so teurer (Hinfahrt und Rückfahrt eines anderen Mitarbeiters, plus Hotelkosten) als ein einzelnes Ticket A-B ohne Hotel zu kaufen, aber zumindest ist es regelkonform.
Dummerweise sind die Veranstaltungen in A und B jeweils im Abstand von einem Tag, also A->B hin, dann B->A , A->B auf separatem Ticket vom Arbeitgeber funktioniert zeitlich nicht.
Was nun? Wer hat recht? Kreative Lösung wäre Ticket B->A,A->B buchen zu lassen, selbst bezahltes Ticket A->B wegzuwerfen, und die Fahrt A->B der Firma ebenso wegzuwerfen, und nur das Ticket auf Firmenkosten A->B zu nutzen. Reisekostenstelle sagt: "Machen wir nicht, kostet ja mehr als wenn Mitarbeiter selbst A->B neu bucht".
Was nun? Wer hat recht? Reisekostenstelle (war Risiko des Mitarbeiters in A zu verbleiben, hätte ja flexibel buchen können) oder Vorgesetzter (Firma spart ja Geld, da nur Fahrt A->B bezahlt werden muss).
Dienstverhältnis besteht am Ort B mit Wohnort am Ort B, Mitarbeiter befindet sich am Ort A zwecks Pflege von Angehörigen (Pflegegrad liegt vor) im Homeoffice. Es gibt eine dienstliche Veranstaltung am Ort B und Mitarbeiter bucht Bahnfahrt von A nach B und zurück auf eigene Kosten, da die Pflege ja nicht in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt. So weit, so klar.
Jetzt kommt der Vorgesetzte vom Mitarbeiter und sagt: Gucke mal, da ist eine Veranstaltung an Ort A, Du bist eh vor Ort, gehe bitte da hin (dienstliche Verpflichtung). Dumm nur, dass der Mitarbeiter bereits ein Zugticket von A nach B hat, welches *vor* dieser Veranstaltung liegt und welches demnach nicht mehr nutzbar ist. Ticket ist nicht stornierbar, nicht umbuchbar.
Vorgesetzter sagt: Ok, Veranstaltung ist an A, gehe hin, Du hast also Dienstverpflichtungen in A und B, also zahlen wir Dir Ticket von A nach B.
Reisestelle sagt: Nein, geht nicht, Tickets können wir nur ab Wohnort B ausstellen, Mitarbeiter muss auf eigene Kosten neu buchen, egal ob in A eine Dienstverpflichtung besteht.
Vorgesetzer sagt: Stimmt nicht, buche auf eigene Kosten von A nach B und beschwere Dich hinterher.
Mitarbeiter sagt: Darauf will ich mich nicht einlassen, entweder Ticket oder ich fahre planmäßig wie selbst gebucht von A nach B auf eigene Kosten, kann dann aber die Veranstaltung in A nicht mitnehmen, muss jemand anderes separat fahren.
Letztlich wird es so teurer (Hinfahrt und Rückfahrt eines anderen Mitarbeiters, plus Hotelkosten) als ein einzelnes Ticket A-B ohne Hotel zu kaufen, aber zumindest ist es regelkonform.
Dummerweise sind die Veranstaltungen in A und B jeweils im Abstand von einem Tag, also A->B hin, dann B->A , A->B auf separatem Ticket vom Arbeitgeber funktioniert zeitlich nicht.
Was nun? Wer hat recht? Kreative Lösung wäre Ticket B->A,A->B buchen zu lassen, selbst bezahltes Ticket A->B wegzuwerfen, und die Fahrt A->B der Firma ebenso wegzuwerfen, und nur das Ticket auf Firmenkosten A->B zu nutzen. Reisekostenstelle sagt: "Machen wir nicht, kostet ja mehr als wenn Mitarbeiter selbst A->B neu bucht".
Was nun? Wer hat recht? Reisekostenstelle (war Risiko des Mitarbeiters in A zu verbleiben, hätte ja flexibel buchen können) oder Vorgesetzter (Firma spart ja Geld, da nur Fahrt A->B bezahlt werden muss).