Commerzbank Comdirect Sammelthread

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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.913
12.965
der Ewigkeit
Nur das Problem ist irgendwo fast immer, dass irgendwer sich nicht an Absprachen hält und meint, dass man im Home Office faulenzen kann. Da sind dann die Vorgesetzten gefragt. Wer nicht produktiv im HO arbeiten kann, der hat in Präsenz zu arbeiten z.B.
Warum dann "in Präsenz" arbeiten?
Handeln wie beim Obstkorb - die faulen Früchte schnell aussortieren, damit sie nicht die Frischen anstecken.

Zudem ist das erklärte Ziel der CoBa, überflüssiges Personal abzubauen und das am Besten,
ohne große Rückstellungen für Abfindungen bilden zu müssen.

Da spielt u.a. die Homeoffice-Idee großartig in die Karten
und hat zudem noch eine positiv besetzte Innen-/wie Außenwirkung.
Alles richtig gemacht!

Spezielle Software zur Überwachung von Homeoffice-MA wird in vielen Unternehmen längst eingesetzt,,
um deren Produktivität zu verfolgen, Dateiübertragungen zu überwachen, deren Desktops zu steuern
und Arbeitsmuster zu analysieren. In Ausnahmefällen ist auch der Einsatz von Keyloggern zulässig

Warum meinst Du, sollte der AG an die Selbstverantwortung seiner MA appellieren - oder die gar voraussetzen?
Es gibt für AG so vielfältige und zudem zulässige Möglichkeiten des Monitorens (s.o.), um auch in diesem Fall bei den MA die Spreu
vom Weizen zu trennen (...den Obstkorb aufzuräumen...)und die Low Performer elegant und kostenneutral zu entfernen.
und tschüss, Low Performer.
 
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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.788
1.406
Was für einen hanebüchenen Unsinn did I just read. Ein Unternehmen, das sich so übergriffig präsentiert, wäre auf dem Arbeitsmarkt innerhalb von kürzester Zeit komplett verbrannt. Gerade in einer Branche, in der man so stark untereinander vernetzt ist. Wirklich ein sehr praxisrelevanter, realistischer Beitrag, nicht.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.259
321
Da spielt u.a. die Homeoffice-Idee großartig
Spezielle Software zur Überwachung von Homeoffice-MA wird in vielen Unternehmen längst eingesetzt,,
um deren Produktivität zu verfolgen, Dateiübertragungen zu überwachen, deren Desktops zu steuern
und Arbeitsmuster zu analysieren. In Ausnahmefällen ist auch der Einsatz von Keyloggern zulässig


und tschüss, Low Performer.
Welche Großfirmen sind das, bei denen der BR dies genehmigt hat?
 

websgeisti

Erfahrenes Mitglied
21.12.2024
845
474
Warum dann "in Präsenz" arbeiten?
Handeln wie beim Obstkorb - die faulen Früchte schnell aussortieren, damit sie nicht die Frischen anstecken.
Es gibt bzw. gab auch bei uns Kollegen die nur einigermaßen produktiv in einem kontrollierten Umfeld (im Büro) gearbeitet haben. Im HO wurde dann (laut Erzählungen) stundenlang kein Telefonat angenommen etc.

Bei uns wird nur bei begründeten Verdacht hinterhergeschnüffelt. (Man merkt es ja irgendwann, wenn sich Leute beschweren, dass man jemand nie erreicht bzw. das jemand nie zurückruft)
Spezielle Software zur Überwachung von Homeoffice-MA wird in vielen Unternehmen längst eingesetzt,,
Also ich finde das ja fragwürdig, sollte es wirklich solche Unternehmen geben. Stellt ja alle unter generalverdacht, selbst die die produktiver im HO sind.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.788
1.406
Anders als über die Bewertung der Arbeitsergebnisse der Arbeitnehmer kann man sich dem Thema auch gar nicht nähern. Alles Andere sind Märchengeschichten, alleine schon weil Unternehmen sich dadurch angreifbar machen würden. Das wäre dann wohl auf Unternehmerseite das entsprechende Pendant zum "Lowperformer". Außer irgendein highperforming Forenclown wird diese Selbstverständlichkeit wohl auch niemand in Abrede stellen.
 
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gwaaf

Aktives Mitglied
29.08.2018
125
113
Also ich finde das ja fragwürdig, sollte es wirklich solche Unternehmen geben. Stellt ja alle unter generalverdacht, selbst die die produktiver im HO sind.
Ist auch generell nicht erlaubt und nur erwägenswert wenn der Verdacht einer Straftat oder einer gravierenden Pflichtverletzung besteht. Aber auch dann muss es verhältnismäßig sein. Der Frankie schreibt gern immer irgendwelchen Senf...
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.913
12.965
der Ewigkeit
Welche Großfirmen sind das, bei denen der BR dies genehmigt hat?
Genügend.
Weniger auf die Dampfplauderer hier in diversen Fäden mit viel Meinung bei wenig Ahnung hören.
Die beziehen ihr Nichtwissen vom Hörensagen im Kegel-/Dackelclub oder am geselligen Sachbearbeiter-Tisch mittags in den Kantinen,
wo sie sich von ihrem anspruchsvollen 925 Job erholen.
BR?
Die Betriebsratsmaskottchen nicken - sofern sie überhaupt im Vorfeld eingebunden werden - gerne alles in vorauseilendem Gehorsam ab,
so ein AR-Sitz macht gefällig, zahnlos und handzahm.
Wenn Du die Möglichkeit hast, unterhalte Dich mal mit Top-HR-Entscheidungsträgern in Konzernen und da meine ich nicht die HR-Business-Partner-Ebene
oder deren Vorgesetzte.
 
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gwaaf

Aktives Mitglied
29.08.2018
125
113
Genügend.
Weniger auf die Dampfplauderer hier in diversen Fäden mit viel Meinung bei wenig Ahnung hören.
Die beziehen ihr Nichtwissen vom Hörensagen im Kegel-/Dackelclub oder am geselligen Sachbearbeiter-Tisch mittags in den Kantinen,
wo sie sich von ihrem anspruchsvollen 925 Job erholen.
BR?
Die Betriebsratsmaskottchen nicken - sofern sie überhaupt im Vorfeld eingebunden werden - gerne alles in vorauseilendem Gehorsam ab,
so ein AR-Sitz macht gefällig, zahnlos und handzahm.
Wenn Du die Möglichkeit hast, unterhalte Dich mal mit Top-HR-Entscheidungsträgern in Konzernen und da meine ich nicht die HR-Business-Partner-Ebene
oder deren Vorgesetzte.
Bla bla. Siehe BAG, Urteil vom 27.07.2017 - 2 AZR 681/16. Keylogger ist nicht erlaubt. Betriebsrat hin oder her.
 
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dorin

Reguläres Mitglied
21.01.2025
91
59
Ich hätte jetzt mal eine kurze Frage zu der Diskussion auf den letzten Seiten. Ist die
Home Office Frage eigentlich irgendwie relevant für euch? also ich meine ja nur,
wenn ihr jetzt nicht gerade Mitarbeiter der Bank seit?:unsure::help:


  • Anteil der Befragten, die wöchentlich im Homeoffice arbeiten möchten
    79 %
    Wünschen Sie sich, mindestens einmal die Woche im Homeoffice zu arbeiten?



  • Anteil der Beschäftigten, für die Homeoffice bei der Arbeitgeberwahl keine Rolle spielt
    18 %
 

Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
384
574
Genügend.
Weniger auf die Dampfplauderer hier in diversen Fäden mit viel Meinung bei wenig Ahnung hören.
Die beziehen ihr Nichtwissen vom Hörensagen im Kegel-/Dackelclub oder am geselligen Sachbearbeiter-Tisch mittags in den Kantinen,
wo sie sich von ihrem anspruchsvollen 925 Job erholen.
BR?
Die Betriebsratsmaskottchen nicken - sofern sie überhaupt im Vorfeld eingebunden werden - gerne alles in vorauseilendem Gehorsam ab,
so ein AR-Sitz macht gefällig, zahnlos und handzahm.
Wenn Du die Möglichkeit hast, unterhalte Dich mal mit Top-HR-Entscheidungsträgern in Konzernen und da meine ich nicht die HR-Business-Partner-Ebene
oder deren Vorgesetzte.
Dummes Gewäsch. Feuchte Träume von Gebissträgern, die schon lange nicht mehr arbeiten. Jedenfalls haben sie von der heutigen Arbeitswelt keine Ahnung.
Die verbliebene Kern -Kompetenz dieses User ist der "Witz des Tages". Auch ein Job, den man gut aus dem HomeOffice erledigen kann.
 

Porti

Erfahrenes Mitglied
31.12.2019
1.945
950
Ich finde es ohnehin menschenverachtend, die Mitarbeitenden der Commerzbank mit einem Obstkorb zu vergleichen.
 

Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
384
574
  • Anteil der Befragten, die wöchentlich im Homeoffice arbeiten möchten
    79 %
    Wünschen Sie sich, mindestens einmal die Woche im Homeoffice zu arbeiten?



  • Anteil der Beschäftigten, für die Homeoffice bei der Arbeitgeberwahl keine Rolle spielt
    18 %
79% der Krankenschwestern, Zugbegleiter, Kassierer und Paketzusteller möchten gerne im HomeOffice arbeiten (und wählen ihren Arbeitgeber danach aus) ?!?! Solche Umfragen sind auch einfach nur trollig.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.913
12.965
der Ewigkeit
Bla bla. Siehe BAG, Urteil vom 27.07.2017 - 2 AZR 681/16. Keylogger ist nicht erlaubt. Betriebsrat hin oder her.
Genauso dampfplaudernde Helden und zeitraubende Trolle wie Dich meine ich,
null Ahnung, aber zu jedem Thema eine unmassgebliche Meinung.
Wenn Du schon Deinen BRl-Ansprechpartner in heller Aufregung genervt hast,
sollte er sich in seiner gesamten Nichtkompetenz das zitierte Urteil mal in Gänze von Leuten
mit dementsprechendem Background erklären lassen.
Natürlich ist der Einsatz von Keyloggern lt. BAG zulässig,
"wenn ein auf Tatsachen beruhender Verdacht einer Straftat
oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht".


Diese Antwort bekommst Du nur deshalb,
damit wirklich an dem Thema interessierte User Dein eklatantes Unwissen nicht noch für bare Münze nehmen.
 
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Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.603
2.239
Natürlich ist der Einsatz von Keyloggern lt. BAG zulässig,
wenn ein durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.
Genau das wurde Dir aber schon hier erklärt:
Ist auch generell nicht erlaubt und nur erwägenswert wenn der Verdacht einer Straftat oder einer gravierenden Pflichtverletzung besteht. Aber auch dann muss es verhältnismäßig sein. Der Frankie schreibt gern immer irgendwelchen Senf...
Ich arbeite zwar nicht mehr, kann Dir aber aus der Praxis und vor allem aus Betriebsvereinbarungen berichten, dass das im Endeffekt dazu führt, dass der BR auch Kenntnis von dem Verdacht erhält und dieser der Maßnahme zustimmen muss.
Das Thema ist nicht neu, auch wenn es jetzt durch flächendeckendes Homeoffice neu aufflammt.

Jedem sollte klar sein, dass solche Betriebsvereinbarungen letztendlich ein Papiertiger sind.

Natürlich gibt es Unternehmen, die das trotzdem tun.
Hier im Kontext reden wir aber von der Commerzbank und grossen Unternehmen in Deutschland mit Interessenvertretung, deren Beschäftigte dem BetrVG unterliegen.

Ich sehe das Problem im Homeoffice eher darin, dass die bisherigen Lowperformer im Office, dies nun im HomeOffice exzessiv weiter treiben und am Ende der letzte Fleissige keine Lust mehr hat.

Es wird kommen, wie immer in Deutschland:
Eine eigentlich gute Sache, wird für alle eingeschränkt, weil einige es ausnutzen.
Es sind eben nicht alle faul, aber auch nicht alle fleissig.
Völlig normal.
Problematisch wird es halt, wenn das Pendel kippt, was man gut an Krankenständen für Kurzerkrankungen ablesen kann.

@Frank N. Stein Es ist eben in Deutschland nicht möglich Neutronen-Jack zu spielen, auch wenn das Deine feuchten Träume sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
749
147
Mal wieder etwas zum eigentlichen Thema des Threads:

Ein Monat seit Einführung der Gebühren für das Girokonto ist jetzt vorbei.

Plant die Commerzbank nun Massenkündigungen der "Verweigerer"? Oder ist man erschrocken, wie viele Kunden betroffen wären und lässt es lieber bleiben?
 

websgeisti

Erfahrenes Mitglied
21.12.2024
845
474
Plant die Commerzbank nun Massenkündigungen der "Verweigerer"? Oder ist man erschrocken, wie viele Kunden betroffen wären und lässt es lieber bleiben?
Ist immer die Frage wieviele den AGBs wirklich nicht zustimmen. Viele Kunden sind sehr faul ihr Konto zu ändern und schlucken die neuen Gebühren im Notfall lieber.
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.603
2.239
Ein Monat seit Einführung der Gebühren für das Girokonto ist jetzt vorbei.

Plant die Commerzbank nun Massenkündigungen der "Verweigerer"? Oder ist man erschrocken, wie viele Kunden betroffen wären und lässt es lieber bleiben?
Letztendlich weiss man das nicht.

Gibt da nur drei Möglichkeiten:

- Kündigung
- letzte Aufforderung zur Zustimmung vor Kündigung
- nix passiert, Konditionen bleiben

Neben den aktiven „Verweigerern“, gibt es mit Sicherheit auch die Gruppe der „Vergessen, keine Ahnung“ etc.
 

dorin

Reguläres Mitglied
21.01.2025
91
59
Plant die Commerzbank nun Massenkündigungen der "Verweigerer"? Oder ist man erschrocken, wie viele Kunden betroffen wären und lässt es lieber bleiben?
Ich würde gerne wissen wollen, wie viele Kunden betroffen wären.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

79% der Krankenschwestern, Zugbegleiter, Kassierer und Paketzusteller möchten gerne im HomeOffice arbeiten (und wählen ihren Arbeitgeber danach aus) ?!?! Solche Umfragen sind auch einfach nur trollig.
Hat Statista so einen schlechten Ruf bei dir?
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.913
12.965
der Ewigkeit
Genau das wurde Dir aber schon hier erklärt:

Was erklärt wurde ist irrelevant und das Du wie immer irrlichterst
wundert auch niemanden wirklich.
Fakt ist nämlich die Bullshit-Aussage, dass
Bullshit at its best.jpg

Wie bereits geschrieben und vom BAG bestätigt, sind KeyLogger sehr wohl zulässig,
wenn
"ein auf Tatsachen beruhender Verdacht einer Straftat
oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht".


Wenn Du aus der Praxis berichtest -wie lange das auch immer her sein mag- sollte Profis schon bekannt sein,
dass die Definition und Auslegung einer "schwerwiegenden Pflichtverletzung" mehr als gelee-artig ist
und damit so gut wie immer erfolgreich angewandt werden kann.
Genau das wird auch praktiziert.
Lessons learned!

Beim dem 8 Jahre alten Urteil ist gegen den ITler einfach nur dilettantisch vorgegangen worden und der AG hat sich damit

selbst ein Bein gestellt.





 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.913
12.965
der Ewigkeit
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Dummes Gewäsch. Feuchte Träume von Gebissträgern, die schon lange nicht mehr arbeiten. Jedenfalls haben sie von der heutigen Arbeitswelt keine Ahnung.
Die verbliebene Kern -Kompetenz dieses User ist der "Witz des Tages". Auch ein Job, den man gut aus dem HomeOffice erledigen kann.
d'accord!
Du siehst ja, dass die Kukident-Truppe n ihrer Blase und der verblassenden Erinnerung an früher so gefangen ist,
dass sie Deinen Artikel liken -wie unser guter Robbens- ohne selbst zu merken, dass sie gemeint sind. Noch nicht mal mehr amüsant, nur noch traurig.
 
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