BA: Compensation Case mit BA, nächster Schritt

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Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
556
ZUG / CH
flightdiary.net
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Hallo zusammen

Ich weiss nicht mehr wie weiter: BA schuldet mir aus einer 24h delay (i) compensation und (ii) Hotel etc. Dies wurde von BA auch vorbildlich sofort akzeptiert, genehmigt und "ausbezahlt".

Das Problem nur: Da ich bei meinem Bankkonto oftmals Probleme und extrem hohe Gebühren hatte bei Zahlungen aus dem Ausland habe ich - von Beginn weg - den Account meiner +1 angegeben und dies auch extra noch im Text explizit erwähnt. Beneficiary, IBAN etc. habe ich alles von meiner +1 angegeben.

Nun hat BA offenbar an die (korrekte) IBAN meiner +1 ausbezahlt, aber mit meinem Namen als Begünstigtem, weshalb das Geld folglich natürlich nie angekommen ist. Ich habe dies nun über das Case-Formular bei BA mindestens bereits 10 Mal geschrieben, aber erhalte als Antwort immer so Textbausteine oder AI Texte wie z.B. gestern wieder:

"Dear Mr XX
An update from British Airways
We're getting in touch as our Payments team has reconfirmed that the payments we arranged on 03 October 2023 have been successful.
Please find attached proof of payments for both your compensation (577.20 CHF) and expenses claim (360.79 CHF) payments.
I hope this helps.
If we can help you with anything else, please get in touch by using the blue reply link below my name.
Best regards
Ted"


In diesen Proof of Payments sieht man aber eben genau, dass zwar an die richtige IBAN, aber an den falschen Namen gesendet wurde, weshalb natürlich die Zahlung nicht angekommen ist. Wenn ich das BA im Antwortlink wieder mitteile, erhalte ich die identische Nachricht wie oben erneut (weshalb ich vermute, dass das gar kein Mensch liest). Dieser Kreis dreht sich nun schon seit 2 Monaten so weiter.

Telefonisch als BA Silver kann ich es nicht "eskalieren" lassen, da man mich immer nur auf den schriftlichen Weg über die Homepage schickt. Gibt es eine andere Form der Kontaktnahme zu BA? Eine normale "E-Mail", welche auch effektiv gelesen wird? Worst case (es geht immerhin um 1000 EUR) würde ich auch einen registered Letter nach UK senden.

Bin gespannt, wie ihr hier weiter vorgehen würdet. Anwalt lohnt sich aus meiner Sicht nicht, da es ja nur noch um die "Formalität" der Auszahlung geht; dass BA mir das Geld schuldet wurde ja bereits von Ihnen bestätigt.

Gerne höre ich von euch und beste Grüsse
 

tiswas01

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
1.149
27
Casa Grande/Arizona
@ Swissairasia

Bestimmt schon xmal überprüft aber war es auch tatsächlich die korrekte IBAN Deiner Frau?

Die Bank überprüft doch nicht mehr , so wie früher, ob Kontodaten und Kontoinhabername übereinstimmen. (So zumindest meine Erfahrungen von zwei fehlgeleiteten Überweisungen.)
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
556
ZUG / CH
flightdiary.net
Nun ja, offenbar wurde es in diesem Case gemacht; meine Frau hat jedenfalls noch keine Zahlung erhalten, obwohl ich von BA diese Bestätigung erhalten habe:

1705326549723.png
Es muss also irgendwie zurückgegangen sein, da ansonsten mit diesem Account alles in bester Ordnung ist. IBAN ist korrekt, aber unter den schwarzen Balken versteckt sich mein Name und nicht derjenige meiner Frau, welcher der Account gehört.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.099
7.150
Der Name sollte bei Angabe der korrekten IBAN keine Rolle mehr spielen, das ist nicht von Bank zu verschiedenen sondern gehört zu den Regeln des IBAN Verfahrens.

Ist hier geregelt

Evtl. gelten in der Schweiz andere Regeln?
 
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Arnuntar

Erfahrenes Mitglied
16.07.2014
1.030
877
BFV
Von UK in die Schweiz ist es aber doch keine SEPA Zahlung oder?
Bei den Kosten ist ja auch SHAR angegeben.
Das sieht für mich nach einer SWIFT Überweisung aus.
Keine Ahnung ob da der Name geprüft wird.

Und Vorsicht.
Mit der PSD3 wird wahrscheinlich bei SEPA Überweisungen eine Prüfung des Namens eingeführt.
Steht zumindest so in dem aktuellen Entwurf.

Wie schon vorgeschlagen, würde ich mal bei der Empfänger Bank Nachfragen.
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
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ZUG / CH
flightdiary.net
Bei Empfängerbank habe ich mehrmals nachgefragt: die haben nichts erhalten und mir sogar explizit mitgeteilt, dass dies "klar sei, wenn ein falscher Name beim Begünstigten eingetragen ist bei internationalen Transfers". Weiss nicht, ob hier Schweiz und/oder UK ein Sonderfall darstellen oder ob die einfach etwas behauptet haben. Jedenfalls ist zu 99.99% nichts angekommen.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.674
2.485
Bei Empfängerbank habe ich mehrmals nachgefragt: die haben nichts erhalten und mir sogar explizit mitgeteilt, dass dies "klar sei, wenn ein falscher Name beim Begünstigten eingetragen ist bei internationalen Transfers".
Was völliger Quatsch ist. Erst die Empfängerbank kann zuordnen, ob der Name stimmt oder nicht. Wie soll das im SWIFT Netzwerk funktionieren?

Bei IBAN Überweisungen wird der Name überhaupt nicht mehr geprüft.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.626
9.153
CPT / DTM
Da ich bei meinem Bankkonto oftmals Probleme und extrem hohe Gebühren hatte bei Zahlungen aus dem Ausland

BA hat offensichtlich umgehend gezahlt.

Sehr löblich, daran kann sich ein einstmals renommierter Premium-Carrier aus deutschen Landen ein Beispiel nehmen! (y)

Das aktuelle Problem der nicht auffindbaren Überweisung sollte man nicht der BA anlasten.

Sondern dem Sparen am falschen Ende.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Bei Empfängerbank habe ich mehrmals nachgefragt: die haben nichts erhalten und mir sogar explizit mitgeteilt, dass dies "klar sei, wenn ein falscher Name beim Begünstigten eingetragen ist bei internationalen Transfers".
Hat Dir Deine Bank diese Aussage denn schriftlich gegeben? Oder hat man Dich an der Hotline einfach nur abgewimmelt ?
 
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FRAHAMLON

Erfahrenes Mitglied
31.10.2013
2.041
799
PIT, ORD
Das ist ein interessanter Case... Zu aller erst, ich kann dir weder bei BA helfen, noch bin ich Anwalt oder ähnliches, aber ich hatte mit solchen Situationen in meinem Berufsleben schon das ein- oder andere mal zu tun. Aus meiner Sicht bis (leider) du aktuell in der Beweispflicht, denn für mich stellt sich das ganze wie folgt dar, bitte korrigiere mich, wenn ich das falsch verstanden habe:
  • Du hast gegenüber BA eine berechtigte Forderung geltend gemacht, welche BA zeitnah beglichen hat (wie Globetrotter richtig sagt: Cudos BA dafür ;))
  • BA hat an die von dir gewünschte Bankverbindung ausgezahlt, allerdings mit einem falschen Namen als Empfaenger. Ob das nun einen Unterschied macht, ist unklar
  • Nun stellst du an BA erneut die Forderung, da du das Geld nicht erhalten hast. BA prüft das daraufhin intern in ihrem AP Departement, und schickt dir sogar die Bestätigung für die Überweisung. Indirekt sagt BA, dass sie das Geld nicht zurück erhalten haben, denn sonst wäre die Zahlung in ihrem AP Departement noch offen
  • Du hast das Geld aber weiterhin nicht erhalten, dafür hat BA aber, außer deinen Emails, keinen Beweis - Ist nicht böse gemeint, ist aber ganz einfach so
  • Daher stellt sich das Ganze aus Zahlender (BA) Sicht so dar, dass meine Buchhaltung sagt, dass Geld ist bei dir, und ich habe keinen Beweis für das Gegenteil erhalten, daher weigere ich mich, nochmals zu zahlen (könnte ich auch gar nicht, denn dann ist meine Bilanz schief)

Ich denke daher, wie der Doc auch anmerkt, dass dein nächster Schritt bei deiner Bank (bzw. der deiner Frau) sein sollte. Die Bank dürfte mit den Daten aus der BA Bestätigung in der Lage sein, die Zahlung zu verfolgen, und dir schriftlich bestaetigen, wo diese abgelehnt und zurueckgeschickt wurde, bzw. warum das Geld nie bei dir angekommen ist (Ist zumindest hier in den USA moeglich, ist aber in EU sicherlich nicht anders). Gerade bei internationalen Transfers ist oft noch eine weitere Bank 'in der Mitte' involviert, aber deine Bank sollte diese Transparenz haben. Mit dieser schriftlichen Bestaetigung wuerde ich dann wieder zu BA gehen und eine klare Zahlungsaufforderung setzen, und dann sieht BA auch, dass das Geld (vermutlich) noch bei denen liegt.

Das ist natuerlich maximal aergerlich, denn das ist alles Arbeit fuer dich. Ich befuerchte aber, dass du sonst bei BA weiterhin abblitzen wirst, denn aus deren Sicht ist alles i.O., aus deiner Sicht natuerlich nicht...

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall hier in den USA, in denen einer unserer Zulieferer eine Zahlung nicht erhalten hat (Ganz anderer Sachverhalt, aber aus Transaktionssicht sehr aehnlich). War am Ende ein Bankfehler im Transfer, sprich bei uns war das Geld nachweislich weg, bei ihm nachweislich nicht da...
 
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Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
556
ZUG / CH
flightdiary.net
BA hat offensichtlich umgehend gezahlt.

Sehr löblich, daran kann sich ein einstmals renommierter Premium-Carrier aus deutschen Landen ein Beispiel nehmen! (y)

Das aktuelle Problem der nicht auffindbaren Überweisung sollte man nicht der BA anlasten.

Sondern dem Sparen am falschen Ende.

Sorry, aber das verstehe ich nun wirklich nicht ganz.

Das BA Compensation Form lässt einem eine freie Bankverbindung einfüllen in "vorgeformte", digitale Kästchen: IBAN, Beneficiary, Adresse etc. Nun habe ich die Möglichkeit, hier (1) eine Bankverbindung von mir anzugeben, bei welcher ich weiss, dass ich schon oft Probleme hatte mit Auslandüberweisungen oder (2) ich gebe diejenige an meiner Frau, bei welcher das stets ohne Probleme geklappt hat. Was soll jetzt hier "am falschen Ende gespart sein"? Und wieso soll es mir anzulasten sein, dass BA anschliessend den falschen Namen als Begünstigter des Accounts einträgt? Hätte BA sämtliche Daten so eingegeben, wie ich das angegeben habe, wäre die Zahlung vermutlich schon lange bei mir angekommen.

Ich bin sehr überzeugt davon, dass das Geld schon längst wieder zu BA zurückgekommen ist, denn die Zahlung wurde am 3. Oktober 2023 (!) getätigt, ist aber nachweislich nicht auf dem entsprechenden IBAN Account meiner Frau gelandet. Nur kriege ich nie eine einigermassen vernünftige, von Mensch geschriebene Antwort des BA Supports, sondern ich erhalte nur halb-automatisierte Textbausteinantworten: "Dear Sir, the payment has been made on October 3rd. The case is closed. Thank you". Hier liegt das Problem, und das ist dann doch sehr wohl BA anzulasten. Ich bezweifle denn auch stark, dass überhaupt jemals bei BA überprüft hat, ob die Zahlung zurückgekommen ist.

Zum Fakt, dass BA umgehend gezahlt hat, muss man schon auch noch hinzufügen, dass es wohl selten einen derart eindeutigen 261/2004 claim gegeben hat: Wir sassen 5h in einer B787 LHR-BOM, während uns der Captain immer wieder informiert hat, dass sein Boardcomputer repariert werden muss und es noch ein paar Momente dauern wird. Um 22:30 (statt geplantem Abflug um 17:00) wurde dann die Übung abgebrochen, der Flug um 24h verschoben und man entliess uns wieder nach LHR, wo niemand vorhanden war für Irgendwas und alle Service Centers bereits geschlossen. Weder Voucher, Hotels etc. Ich habe mir dann auf eigene Faust eine Unterkunft in Paddington gebucht und bei KFC ein Burger gezogen. Dies plus 600 EUR plus Lunch am Folgetag habe ich dann geclaimt. Da gab es dann auch keine Ausrede mit Wetter, Streik, überlastete Lufträume oder andere Grenzfälle. Das war ein glasklarer Technical.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
262
308
Sorry, aber das verstehe ich nun wirklich nicht ganz.

Das BA Compensation Form lässt einem eine freie Bankverbindung einfüllen in "vorgeformte", digitale Kästchen: IBAN, Beneficiary, Adresse etc. Nun habe ich die Möglichkeit, hier (1) eine Bankverbindung von mir anzugeben, bei welcher ich weiss, dass ich schon oft Probleme hatte mit Auslandüberweisungen oder (2) ich gebe diejenige an meiner Frau, bei welcher das stets ohne Probleme geklappt hat. Was soll jetzt hier "am falschen Ende gespart sein"? Und wieso soll es mir anzulasten sein, dass BA anschliessend den falschen Namen als Begünstigter des Accounts einträgt? Hätte BA sämtliche Daten so eingegeben, wie ich das angegeben habe, wäre die Zahlung vermutlich schon lange bei mir angekommen.

Ich bin sehr überzeugt davon, dass das Geld schon längst wieder zu BA zurückgekommen ist, denn die Zahlung wurde am 3. Oktober 2023 (!) getätigt, ist aber nachweislich nicht auf dem entsprechenden IBAN Account meiner Frau gelandet. Nur kriege ich nie eine einigermassen vernünftige, von Mensch geschriebene Antwort des BA Supports, sondern ich erhalte nur halb-automatisierte Textbausteinantworten: "Dear Sir, the payment has been made on October 3rd. The case is closed. Thank you". Hier liegt das Problem, und das ist dann doch sehr wohl BA anzulasten. Ich bezweifle denn auch stark, dass überhaupt jemals bei BA überprüft hat, ob die Zahlung zurückgekommen ist.

Zum Fakt, dass BA umgehend gezahlt hat, muss man schon auch noch hinzufügen, dass es wohl selten einen derart eindeutigen 261/2004 claim gegeben hat: Wir sassen 5h in einer B787 LHR-BOM, während uns der Captain immer wieder informiert hat, dass sein Boardcomputer repariert werden muss und es noch ein paar Momente dauern wird. Um 22:30 (statt geplantem Abflug um 17:00) wurde dann die Übung abgebrochen, der Flug um 24h verschoben und man entliess uns wieder nach LHR, wo niemand vorhanden war für Irgendwas und alle Service Centers bereits geschlossen. Weder Voucher, Hotels etc. Ich habe mir dann auf eigene Faust eine Unterkunft in Paddington gebucht und bei KFC ein Burger gezogen. Dies plus 600 EUR plus Lunch am Folgetag habe ich dann geclaimt. Da gab es dann auch keine Ausrede mit Wetter, Streik, überlastete Lufträume oder andere Grenzfälle. Das war ein glasklarer Technical.
Trotzdem muss es doch von deiner Bank ein Statement geben, weshalb die Überweisung abgelehnt wurde / zurück geschickt wurde etc.
Wenn es das nicht gibt, kann es auch genau so gut sein, dass die Kohle im Nirvana bei der Empfängerbank liegt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.099
7.150
Das ist ein interessanter Case... Zu aller erst, ich kann dir weder bei BA helfen, noch bin ich Anwalt oder ähnliches, aber ich hatte mit solchen Situationen in meinem Berufsleben schon das ein- oder andere mal zu tun. Aus meiner Sicht bis (leider) du aktuell in der Beweispflicht, denn für mich stellt sich das ganze wie folgt dar, bitte korrigiere mich, wenn ich das falsch verstanden habe:
  • Du hast gegenüber BA eine berechtigte Forderung geltend gemacht, welche BA zeitnah beglichen hat (wie Globetrotter richtig sagt: Cudos BA dafür ;))
  • BA hat an die von dir gewünschte Bankverbindung ausgezahlt, allerdings mit einem falschen Namen als Empfaenger. Ob das nun einen Unterschied macht, ist unklar
  • Nun stellst du an BA erneut die Forderung, da du das Geld nicht erhalten hast. BA prüft das daraufhin intern in ihrem AP Departement, und schickt dir sogar die Bestätigung für die Überweisung. Indirekt sagt BA, dass sie das Geld nicht zurück erhalten haben, denn sonst wäre die Zahlung in ihrem AP Departement noch offen
  • Du hast das Geld aber weiterhin nicht erhalten, dafür hat BA aber, außer deinen Emails, keinen Beweis - Ist nicht böse gemeint, ist aber ganz einfach so
  • Daher stellt sich das Ganze aus Zahlender (BA) Sicht so dar, dass meine Buchhaltung sagt, dass Geld ist bei dir, und ich habe keinen Beweis für das Gegenteil erhalten, daher weigere ich mich, nochmals zu zahlen (könnte ich auch gar nicht, denn dann ist meine Bilanz schief)

Ich denke daher, wie der Doc auch anmerkt, dass dein nächster Schritt bei deiner Bank (bzw. der deiner Frau) sein sollte. Die Bank dürfte mit den Daten aus der BA Bestätigung in der Lage sein, die Zahlung zu verfolgen, und dir schriftlich bestaetigen, wo diese abgelehnt und zurueckgeschickt wurde, bzw. warum das Geld nie bei dir angekommen ist (Ist zumindest hier in den USA moeglich, ist aber in EU sicherlich nicht anders). Gerade bei internationalen Transfers ist oft noch eine weitere Bank 'in der Mitte' involviert, aber deine Bank sollte diese Transparenz haben. Mit dieser schriftlichen Bestaetigung wuerde ich dann wieder zu BA gehen und eine klare Zahlungsaufforderung setzen, und dann sieht BA auch, dass das Geld (vermutlich) noch bei denen liegt.

Das ist natuerlich maximal aergerlich, denn das ist alles Arbeit fuer dich. Ich befuerchte aber, dass du sonst bei BA weiterhin abblitzen wirst, denn aus deren Sicht ist alles i.O., aus deiner Sicht natuerlich nicht...

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall hier in den USA, in denen einer unserer Zulieferer eine Zahlung nicht erhalten hat (Ganz anderer Sachverhalt, aber aus Transaktionssicht sehr aehnlich). War am Ende ein Bankfehler im Transfer, sprich bei uns war das Geld nachweislich weg, bei ihm nachweislich nicht da...
Sowie ich es aus meinem beruflichen Leben kenne sind Geld Schulden Bring Schulden, und somit hat der Schuldner den Nachweis zu erbringen das seine Bank den Auftrag korrekt ausgeführt hat.

Hatte ich in beide Richtungen schon, also als "Schuldner" und als "Gläubiger". Im Fall ein musste ich eine Nachforschung bei der Bank beauftragen, im Fall zwei musst der Schuldner eben dafür sorgen das das Geld auf meinem Konto ankam. Und dabei kann es dir als Empfänger vollkommen egal sein ob die Summe zwar überwiesen wurde und nicht bei dir ankam, oder ob erst gar nicht überwiesen wurde. Solange das Geld nicht auf deinem Konto ist hast du eine rechtmässige Forderung.

Hat ja schon alleine damit zu tun das man als Empfänger nicht der Auftrageber ist und daher nichts in Erfahrung bringen kann was auf der Seite des Zahlungspflichtigen (falsch) gelaufen sein kann.

Und selbst hier mit dem "falschen" Namen, der Gläubiger hat dem Schuldner die korrekte Bankverbindung mitgetteilt, der Fehler wurde von BA gemacht und daher auch deren Problem.

Soviel zur Theorie.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Trotzdem muss es doch von deiner Bank ein Statement geben, weshalb die Überweisung abgelehnt wurde / zurück geschickt wurde etc.
Wenn es das nicht gibt, kann es auch genau so gut sein, dass die Kohle im Nirvana bei der Empfängerbank liegt.
Da liegt doch der Hase im Pfeffer.
Vielleicht kann uns @Swissairasia da bitte mehr Infos geben.

Ein Nachforschungsauftrag kostet der Bank eben Geld und Zeit. Da wimmelt eine Bank gerne ab.

Deshalb empfehle ich dem TE, die Empfängerbank schriftlich und nachweisbar aufzufordern, eine Aussage zu treffen, ob diese dokumentierte Überweisung die Empfängerbank erreicht hat oder nicht.

Hält man die schriftliche Antwort der Empfängerbank in der Hand, kann man eine Beschwerde bei der BaFin einreichen.

In den meisten Fällen landet das "Geld" aufgrund eines Fehlers auf einem Zwischenkonto. Aber der Call-Center Mitarbeiter sieht das nicht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.099
7.150
Da liegt doch der Hase im Pfeffer.
Vielleicht kann uns @Swissairasia da bitte mehr Infos geben.

Ein Nachforschungsauftrag kostet der Bank eben Geld und Zeit. Da wimmelt eine Bank gerne ab.

Deshalb empfehle ich dem TE, die Empfängerbank schriftlich und nachweisbar aufzufordern, eine Aussage zu treffen, ob diese dokumentierte Überweisung die Empfängerbank erreicht hat oder nicht.

Hält man die schriftliche Antwort der Empfängerbank in der Hand, kann man eine Beschwerde bei der BaFin einreichen.

In den meisten Fällen landet das "Geld" aufgrund eines Fehlers auf einem Zwischenkonto. Aber der Call-Center Mitarbeiter sieht das nicht.
Der Empfänger ist da schlicht nicht in der Pflicht.

Einen Nachforschungsauftrag kann nur der Sender/Auftraggeber veranlassen

Was die Bafin mit Schweizer Konten zu tun hat bleibt dein Geheimnis
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.127
Sowie ich es aus meinem beruflichen Leben kenne sind Geld Schulden Bring Schulden, und somit hat der Schuldner den Nachweis zu erbringen das seine Bank den Auftrag korrekt ausgeführt hat.
Geldschulden sind und waren schon immer (zumindest in Deutschland) qualifizierte Schickschuld und nicht Bring- oder Holschuld. Hierbei hat der Schuldner dem Gläubiger den Geldbetrag zu übermitteln. Wenn er seine Bank beauftragt hat, dann hat er erst einmal alles getan, was er zu tun hatte, § 447 BGB.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.099
7.150
Wo hast Du diese Information her ?
Das ist nun einmal so. Der Auftraggeber ist der einzige der einen umfassenden Nachforschungsauftra stellen kann. Denn die Bank des Empfängers kann nicht bei der Bank des Versenders "nachforschen". Der Auftraggeber ist zuständig, genau wie z.B. bei einer verlorenen Postsendung, da kannst du als Empfänger auch keinen Nachforschungsauftrag stellen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.099
7.150
Geldschulden sind und waren schon immer (zumindest in Deutschland) qualifizierte Schickschuld und nicht Bring- oder Holschuld. Hierbei hat der Schuldner dem Gläubiger den Geldbetrag zu übermitteln. Wenn er seine Bank beauftragt hat, dann hat er erst einmal alles getan, was er zu tun hatte, § 447 BGB.
Da habe ich zwei kaufmännische Ausbildungen gemacht und immer wurde mir die Hohl- und die Bringschuld eingebläut, von der Schickschuld hat nie jemand gesprochen, wenn ich es jedoch richtig sehe ist die Schickschuld eine besondere Form der Bringschuld, bei der der Schuldner auch für den Untergang auf dem Transportwege haftet.

Aber, das ist nur meine Interpretation.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Das ist nun einmal so. Der Auftraggeber ist der einzige der einen umfassenden Nachforschungsauftra stellen kann. Denn die Bank des Empfängers kann nicht bei der Bank des Versenders "nachforschen". Der Auftraggeber ist zuständig, genau wie z.B. bei einer verlorenen Postsendung, da kannst du als Empfänger auch keinen Nachforschungsauftrag stellen.
Das mag bei Postsendungen so zu sein.

Bei Banküberweisungen sehe ich das nicht so.

Das würde ja bedeuten, dass die Einreicher von SEPA-Lastschriften keine Möglichkeiten hätten, um genau herauszufinden, was mit einer Transaktion geschehen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.674
2.485
Bei Banküberweisungen sehe ich das nicht so.

Das ist schon auf Grund des Ablaufes gar nicht anders möglich.

Eine internationale Überweisung wird über ganz unterschiedliche Banken geroutet. Selbst zwei gleiche Überweisungen innerhalb von 2 Wochen können unterschiedliche Wege gehen. Die empfangende Bank hat überhaupt keine Möglichkeit, den Weg nachzuvollziehen - das Geld kann ihr ja auf ganz unterschiedliche Wege zugehen.
Die können höchstens sagen "haben wir bekommen / nicht bekommen".

Nur die sendende Bank kann den Weg der Überweisung verfolgen, da hier ja nachvollziehbar ist, welchen Weg die Überweisung genommen hat.
 
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Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
556
ZUG / CH
flightdiary.net
Vielen Dank für alle euren Infos. Ich habe jetzt (halt trotzdem) nochmals bei BA nachgefragt, sie sollen doch bitte prüfen, ob das Geld wieder an sie zurückgesendet worden sei, da ich dieses definitiv noch nicht erhalten habe. Warten wir einmal ab, wobei ich mich schon wieder vor einer Textbaustein-Antwort fürchte ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.099
7.150
Das mag bei Postsendungen zu sein.

Bei Banküberweisungen sehe ich das nicht so.
Wie du es siehst spielt doch keine Rolle, deine Bank darf nicht in deinem Namen Konten/Zahlungen einer fremden Bank ausforschen. Du kannst lediglich bei deiner Bank nachfragen was in deren Haus passiert ist.

Hast du jemals einen solchen Auftrag erteilt? Weißt du was das kostet? Und wießt du wie lange das dauern kann?

Hier im übrigen ein Zitat der von dir geschätzten Bafin

Wurde der überwiesene Betrag aufgrund einer fehlerhaft angegebenen IBAN dem falschen Empfänger gutgeschrieben, kann der Auftraggeber von seinem Institut verlangen, ihm bei der Wiedererlangung des Betrages im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich zu sein (Überweisungsrückruf/ Nachforschungsauftrag).