BA: Compensation Case mit BA, nächster Schritt

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
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Lieber @LH88:
Auftraggeber kann aber auch die Empfängerbank sein.

Wurde der überwiesene Betrag aufgrund einer fehlerhaft angegebenen IBAN dem falschen Empfänger gutgeschrieben, kann der Auftraggeber von seinem Institut verlangen, ihm bei der Wiedererlangung des Betrages im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich zu sein (Überweisungsrückruf/ Nachforschungsauftrag).
Hier steht nicht, dass das der einzige Anwendungsfall ist, wo ein Nachforschungsauftrag gestellt werden darf.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Lieber @LH88:
Auftraggeber kann aber auch die Empfängerbank sein.


Hier steht nicht, dass das der einzige Anwendungsfall ist, wo ein Nachforschungsauftrag gestellt werden darf.
Auftraggeber kann der Empfänger sein klar doch. Swissairasia ist natürlich auch BA - klar das man da nicht von selber draufkommt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Das ist völlig egal, denn der Empfänger will das Geld haben.
Und daher gibt er mal 30€ - 50€ oder mehr für einen Nachforschungsauftrag aus? Der nicht ausgeführt werden kann, da die Empfängerbank nur im eigenen Haus forschen kann?

@marcus67 hat doch die entsprechenden Hinweise warum es auch technisch nicht möglich ist bereits gegeben.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Und daher gibt er mal 30€ - 50€ oder mehr für einen Nachforschungsauftrag aus? Der nicht ausgeführt werden kann, da die Empfängerbank nur im eigenen Haus forschen kann?

@marcus67 hat doch die entsprechenden Hinweise warum es auch technisch nicht möglich ist bereits gegeben.

Mit 99% Wahrscheinlichkeit ist das Geld via SWIFT bei der Empfängerbank eingegangen, denn das Routing wird sich aus dem SWIFT Code ergeben. Die haben es aber nicht richtig zuordnen können, weil - was bei SWIFT sicher relevant ist - Kontonummer und Konteninhaber auseinanderfallen und damit die Kontenwahrheit nicht klar war. Fazit: Geld wurde zurück geschickt. Nur bei SEPA spielen als Ausnahme von diesem früher eisernen Grundsatz nur IBAN und BIC eine Rolle, dies ist aber in der normalen Welt anders.
 
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nugget

Reguläres Mitglied
30.10.2014
41
17
Bei IBAN Überweisungen wird der Name überhaupt nicht mehr geprüft.
Falsch.

Ich selbst hatte den Fall, daß ich 3x dieselbe Überweisung an den gleichen Adressat (über 2 Banken probiert (richtige IBAN natürlich)) getätigt habe und tags drauf kam das Geld jedes Mal zurück.

Bis uns auffiel, das ich bei der Empfängerin ihren Mädchenamen angegeben hatte.

Soviel dazu das der Name des Empfängers nicht überprüft würde ...
 
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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
262
308
Falsch.

Ich selbst hatte den Fall, daß ich 3x dieselbe Überweisung an den gleichen Adressat (über 2 Banken probiert (richtige IBAN natürlich)) getätigt habe und tags drauf kam das Geld jedes Mal zurück.

Bis uns auffiel, das ich bei der Empfängerin ihren Mädchenamen angegeben hatte.

Soviel dazu das der Name des Empfängers nicht überprüft würde ...
Wie ich oben schrieb, kommt dies auf die Empfängerbank an. Manche tun es, die meisten jedoch nicht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Falsch.

Ich selbst hatte den Fall, daß ich 3x dieselbe Überweisung an den gleichen Adressat (über 2 Banken probiert (richtige IBAN natürlich)) getätigt habe und tags drauf kam das Geld jedes Mal zurück.

Bis uns auffiel, das ich bei der Empfängerin ihren Mädchenamen angegeben hatte.

Soviel dazu das der Name des Empfängers nicht überprüft würde ...
Die Prüfung ist bei einer IBAN und einer SEPA Überweisung nicht mehr vorgesehen. Evtl. war es keine SEPA Überweisung?