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Lieber @LH88:
Auftraggeber kann aber auch die Empfängerbank sein.
Auftraggeber kann aber auch die Empfängerbank sein.
Hier steht nicht, dass das der einzige Anwendungsfall ist, wo ein Nachforschungsauftrag gestellt werden darf.Wurde der überwiesene Betrag aufgrund einer fehlerhaft angegebenen IBAN dem falschen Empfänger gutgeschrieben, kann der Auftraggeber von seinem Institut verlangen, ihm bei der Wiedererlangung des Betrages im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich zu sein (Überweisungsrückruf/ Nachforschungsauftrag).