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Solange Condor nicht irgendwie an den Befoerderungsvertrag rankommt, sind §§ 812 ff. BGB nicht einschlaegig, denn es hat ja gerade nichts rechtsgrundlos stattgefunden, sondern aufgrund des Befoerderungsvertrages.
Ausserdem finde ich es verfrueht, zum Anwalt zu gehen. Lasst doch Condor erstmal kommen. "Wer will was von wem woraus?" Die ersten drei W sind klar, aber das vierte, das interessanteste gerade nicht. Fuer einen Zweizweiler "sorry, sehe keine Anspruchsgrundlage, bitte Butter bei die Fische" braucht man keinen Anwalt (und wird ihn deshalb auch nicht bezahlt bekommen).
Ausserdem finde ich es verfrueht, zum Anwalt zu gehen. Lasst doch Condor erstmal kommen. "Wer will was von wem woraus?" Die ersten drei W sind klar, aber das vierte, das interessanteste gerade nicht. Fuer einen Zweizweiler "sorry, sehe keine Anspruchsgrundlage, bitte Butter bei die Fische" braucht man keinen Anwalt (und wird ihn deshalb auch nicht bezahlt bekommen).