Corona - Stornierungen & Umbuchungen von Miles&More-Prämientickets inkl. Meilenschnäppchen

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GF86

Neues Mitglied
28.02.2020
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Hier wurde allerdings mehrfach schon geschrieben, dass das wohl nicht mehr geht, heißt dass Meilen die schon verfallen wären nach eigenem Storno des Fluges (also die Variante 2022 bei Dir) nicht wieder gutgeschrieben werden und somit auch nicht wie früher bis zum Ende des Quartals mehr einlösbar sind...
Laut Miles and More Callcenter verfallen die Meilen immer erst im neuen Quartal am 1. Mittwoch!
Das wurde mir jetzt 2x voom Callcenter zugesagt! Also am 07.07.21
 

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
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11.246
Laut Miles and More Callcenter verfallen die Meilen immer erst im neuen Quartal am 1. Mittwoch!
Das wurde mir jetzt 2x voom Callcenter zugesagt! Also am 07.07.21

Das mit dem ersten Mittwoch hab ich noch nie gehört, es war immer der erste Tag im neuen Quartal meines Wissens. Das Ganze war aber immer schon eine Kulanzregel (ich hatte das nur 1x genutzt vor ein paar Jahren als ich noch statuslos war) und laut @rcs gibts diese Kulanz nicht mehr (immer ausgehend von selbst stornierten Tickets bei denen die PM schon im Vorquartal oder älter abgelaufen wären).
 

rcs

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06.03.2009
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München
Ja, in der Praxis haben wir dort für unsere Kunden, für die wir das Handling der Prämieneinlösungen übernehmen, regelmäßig Scherereien. Dito beim Thema E-Voucher, die eigentlich nicht verfallen sollen, aber die dennoch nicht automatisch zurückgebucht werden.

Ärgerlicherweise ist der Verfall von Prämienmeilen im Rahmen einer Prämienrückgabe nicht transparent in den Miles&More-AGB geregelt.
 

GF86

Neues Mitglied
28.02.2020
20
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Ja, in der Praxis haben wir dort für unsere Kunden, für die wir das Handling der Prämieneinlösungen übernehmen, regelmäßig Scherereien. Dito beim Thema E-Voucher, die eigentlich nicht verfallen sollen, aber die dennoch nicht automatisch zurückgebucht werden.

Ärgerlicherweise ist der Verfall von Prämienmeilen im Rahmen einer Prämienrückgabe nicht transparent in den Miles&More-AGB geregelt.
Heißt ich kann mich nicht auf die beiden telefonate verlassen?
 

rcs

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06.03.2009
27.526
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Heißt ich kann mich nicht auf die beiden telefonate verlassen?
Wenn Du nicht riskieren willst, die eingesetzten Meilen ggf. nicht mehr gegen die Zahlung der 50 EUR zurück zu bekommen, nein. Hier empfiehlt es sich ganz klar, bei vom Verfall bedrohten Meilen eine Variante zu wählen, bei der man die gebuchte Prämie im Zweifelsfall auch nutzen kann.

NB: Miles&More ist eines der wenigen Loyalitätsprogramme, das während der Corona-Krise den Meilenverfall nicht ausgesetzt hat und weiterhin versucht, den Mitgliedern den kostenpflichtigen Service "Extend Miles" zu verhökern...
 

GF86

Neues Mitglied
28.02.2020
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Ah jetzt versteh ich! Die Meilen kommen beim gebuchten Prämienflug nicht retour? Extend Miles hab ich jetzt nach gelesen ist mir zu teuer! Also wäre nur eine Kreditkarte die einzige Alternative?
 

Prometheus

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27.10.2015
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362
Ich habe noch ein vom letzten Jahr offen, die von Lufthansa mittlerweile zweimal abgesagt / verschoben wurden. Ich habe jedesmal auf die "Ich löse später ein" Option geklickt in der Mail, und habe jetzt noch eine offenes Ticket, dass ich bis Ende Mai bebuchen muss. Jetzt meine Frage: Müssen die Flüge in dem Fall Prämienflüge sein, oder reicht es wenn es freie Business Class Sitze in einem Lufthansa Flug gibt? Zu meinem Wunschzeitpunkt gehen zwar Flieger, aber es gibt keine Verfügbarkeit.
 

rcs

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06.03.2009
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Wenn der Flug gestrichen wurde, sollten die Mitarbeiter theoretisch die niedrigste verfügbare Buchungsklasse in der selben Reiseklasse buchen dürfen, sofern der Flug von den Lufthansa Group Airlines ausgeführt wird.
 
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madger

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26.04.2014
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Wenn der Flug gestrichen wurde, sollten die Mitarbeiter theoretisch die niedrigste verfügbare Buchungsklasse in der selben Reiseklasse buchen dürfen, sofern der Flug von den Lufthansa Group Airlines ausgeführt wird.
Danke für die Antwort, @rcs . Ich habe hier auch noch zwei Tickets für FRA-YVR, die mal vor vielen Monaten als Meilenschnäppchen in C gebucht worden sind. Geplanter Flugzeitraum war Ende August. Nach Telefonat mit der Hotline habe ich diese Option gewählt. Mir wurde gesagt, dass ich bis zum ursprünglichen Flugtermin eine neue Verbindung (sogar mit Streckenanpassung, sofern es dieselbe Meilenzone ist) genannt. Ich hatte damals verstanden, dass eine Prämienverfügbarkeit geben sein muss. Damit reicht also eine Verfügbarkeit in einer Business-Buchungsklasse, wenn ich dich richtig verstehe.
 

rcs

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Bei einer Streckenänderung ist Prämienverfügbarkeit erforderlich, sowie in der Regel auch zwingend die maximale Ticketgültigkeit zu beachten.

Eine Invol-Umbuchung, bei der bei Nichtverfügbarkeit der ursprünglichen Buchungsklasse eine höhere Buchungsklasse verwendet werden kann, ist ausschließlich im selben Städtepaar möglich.
 
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madger

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26.04.2014
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Bei einer Streckenänderung ist Prämienverfügbarkeit erforderlich, sowie in der Regel auch zwingend die maximale Ticketgültigkeit zu beachten.

Eine Invol-Umbuchung, bei der bei Nichtverfügbarkeit der ursprünglichen Buchungsklasse eine höhere Buchungsklasse verwendet werden kann, ist ausschließlich im selben Städtepaar möglich.
Danke für diese Info. Das sollte dann das Umbuchen einfacher machen. Die Strecke soll eigentlich bestehen bleiben. Die Familie wird so schnell nicht aus YVR wegziehen...
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
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ZQH
Hat jemand einen Erfahrungsbericht, wie die Erstattung eines M&M-Prämienfluges in letzter Zeit bei einer Verschiebung der Abflugzeit um nur 15 Minuten gehandhabt wurde? Hintergrund: Ich habe auch für ein Meilenticket noch die kompletten Steuern und Meilen zurückbekommen und musste auch die 50 Euro Stornogebühr nicht bezahlen, kurz nachdem die 2-Stundenregel bereits eingeführt war. Ich hatte damals auf den Erstattungsbutton in der automatischen Mail mit dem Schedule Change geklickt, und alles funktionierte noch wie gehabt, obwohl die Ankunftszeit nur um eine Stunde verschoben war.
Ich zitiere mich mal selbst: Über den Button in der Mail storniert, Meilen und Gebühren kamen komplett zurück, es gab weder eine Rechnung über noch eine Abbuchung der angedrohten 50 Euro.
 

Xray

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13.04.2017
1.811
736
Da ich bei meiner Award-Stornierung seitens LH von MBA-FRA noch immer nicht entschieden habe, was ich mache und mir die Mail aber eine Frist bis 02.05. gesetzt hat:

Das ist ja zunächst mal eine invol.
Auch wenn der Hinflug unangetastet bleibt, ich kann das gesamte Ticket auch als invol zunächst stilllegen lassen, richtig? Und wie lange kann ich das Ticket dann liegen lassen, bis wann muss das erste/letzte Leg angeflogen werden? Ursprüngliche Buchung war am 12.10.2020.
Als invol müsste eine später durchgeführte Umbuchung dann die exakt gleichen Abflug- und Zielpunkte haben, richtig?

Stornieren und Meilen zurück würde ich ungern machen, weil einige Meilen im Pool dabei verfallgefährdet wären. Wobei bei, Zitat rcs, nicht transparent in den AGBs geregeltem Sachverhalt dazu, gerade bei einer Stornierung wegen invol ein Rechtsstreit mit M&M schon fast wieder verlockend wäre diesbezüglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Prometheus

Erfahrenes Mitglied
27.10.2015
570
362
Ich habe auch noch eine Frage zu einem Meilenschnäppchen - der Flug wurde verschoben, und in der Mail von Lufthansa habe ich dann die "Tickets später nutzen" Option angeklickt.
Jetzt habe ich ja bis zum 31.5. Zeit für eine Neubuchung. Mal angenommen ich mache das nicht, was passiert dann? Bekomme ich Meilen + Geld (automatisch?) wieder, oder verfällt alles?
 

rcs

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06.03.2009
27.526
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Auch wenn der Hinflug unangetastet bleibt, ich kann das gesamte Ticket auch als invol zunächst stilllegen lassen, richtig? Und wie lange kann ich das Ticket dann liegen lassen, bis wann muss das erste/letzte Leg angeflogen werden? Ursprüngliche Buchung war am 12.10.2020.
Zumindest nach den mir vorliegenden Regeln müsste die gesamte Buchung (Hin- und Rückflug) gestrichen werden. Bei einem Prämienticket wäre dann für eine unkomplizierte Umbuchung die Frist von 1 Jahr gemäß der Miles&More-Bedingungen zu beachten (=Reise muss bis 12.10.2021 beendet sein). Einen Ersatzbeförderungsanspruch könnte man aus der EU/261 eventuell auch noch später herleiten, wird aber natürlich ungemein komplizierter.

Als invol müsste eine später durchgeführte Umbuchung dann die exakt gleichen Abflug- und Zielpunkte haben, richtig?
Korrekt, wobei es bei Prämienverfügbarkeit ja auch die Kulanzmöglichkeit gibt, dass der Zielort innerhalb der selben Zone auch geändert werden kann. Für eine Invol-Umbuchung ungeachtet der Prämienverfügbarkeit müssen Start- und Zielort identisch bleiben.

Stornieren und Meilen zurück würde ich ungern machen, weil einige Meilen im Pool dabei verfallgefährdet wären. Wobei bei, Zitat rcs, nicht transparent in den AGBs geregeltem Sachverhalt dazu, gerade bei einer Stornierung wegen invol ein Rechtsstreit mit M&M schon fast wieder verlockend wäre diesbezüglich.
Richtig interessant wäre es, wenn die Meilen direkt verfallen wären. Das wäre dann wahrscheinlich ein gefundenes Fressen für einen auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt, da die ausführende Airline ja weiterhin den Erstattungsanspruch nach EU/261 zu befriedigen hat. Und wenn nicht in Meilen, dann im Zweifelsfall behelfsweise natürlich auch bar.

Ich habe auch noch eine Frage zu einem Meilenschnäppchen - der Flug wurde verschoben, und in der Mail von Lufthansa habe ich dann die "Tickets später nutzen" Option angeklickt.
Jetzt habe ich ja bis zum 31.5. Zeit für eine Neubuchung. Mal angenommen ich mache das nicht, was passiert dann? Bekomme ich Meilen + Geld (automatisch?) wieder, oder verfällt alles?
Wenn es sich hier um ein recht altes Ticket handelt, bei dem die Kulanzfrist 31.05. relevant ist: Es kann sein, dass diese Frist nochmal verlängert wird, genauere Details sollten jetzt im Laufe des Mai bekannt werden.

Automatisch erstattet Lufthansa gar nichts, da muss man sich selber drum kümmern. Wenn der Flug annulliert oder mindestens um 2 Stunden verschoben wurde, besteht ein Erstattungsanspruch, verfallen würde da nichts. Problematisch wäre nur, wenn es sich um eine reine Zeitenänderung unter 2 Stunden gehandelt hat.
 

Prometheus

Erfahrenes Mitglied
27.10.2015
570
362
Wenn es sich hier um ein recht altes Ticket handelt, bei dem die Kulanzfrist 31.05. relevant ist: Es kann sein, dass diese Frist nochmal verlängert wird, genauere Details sollten jetzt im Laufe des Mai bekannt werden.

Automatisch erstattet Lufthansa gar nichts, da muss man sich selber drum kümmern. Wenn der Flug annulliert oder mindestens um 2 Stunden verschoben wurde, besteht ein Erstattungsanspruch, verfallen würde da nichts. Problematisch wäre nur, wenn es sich um eine reine Zeitenänderung unter 2 Stunden gehandelt hat.

Ja, es ist ein altes Ticket mit einer Buchung vor dem 31.08.2020, und ja, die Verschiebung war um mehr als 2 Stunden. Die von dir angesprochene Verlängerung wurde jetzt von Lufthansa bis zum 31.07.2021 bekanntgegeben, steht zumindest so seit gestern auf der Miles & More Seite. Es ist ja schonmal gut, dass ein Erstattungsanspruch bestünde, allerdings wäre mir eine Neubuchung lieber. Wenn ich dich richtig verstanden habe, bin ich nicht auf Awardflüge angewiesen, wenn ich es als INVOL Buchung laufen lasse. Nun ist aber mein zweites Problem, dass in den Bedingungen immer noch steht, dass der Flug bis zum 31.12.2021 angetreten sein muss. Tritt das bei den INVOL Buchungen auch außer Kraft, und ich könnte die Reise erst in 2022 antreten?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Du kannst nach eine Flugstreichung natürlich einen Ersatzbeförderungsanspruch aus der EU/261 herleiten und wenn es sich um eine Reise von/nach Deutschland hat, dürfte dieser auch erst recht spät verjähren. Ist aber halt alles dann außerhalb dessen, was sich ggf. einfach und schnell durch einen Anruf bei Miles&More regeln lässt.

Wenn man das Ticket jetzt nicht zwingend in der vorliegenden Form benötigt, würde ich persönlich das Ding einfach erstatten lassen und dann zu einem späteren Zeitpunkt neu buchen. Das latente Restrisiko bei diesen alten Tickets und etwaigen Kulanzregeln oder dem Rechtsweg ist nachgelagert halt immer noch, dass das Ticket nach den Beförderungsbedingungen abgelaufen ist und eine ggf. erforderliche von Dir dann als Fluggast gewünschte "voluntary" Umbuchung kann dann eventuell unmöglich werden.
 

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
305
62
ZRH
Heute muss ich mal das Miles & More Team loben

Grad Flüge für den Sommer storniert ohne Gebühren da ein Zubringer gestrichen wurde, wurden zwar umgebucht aber der Flug war mir zu früh, hab keine Lust mit Kindern 5h in Frankfurt zu warten in der Lounge.
Meilen innerhalb von 5 Minuten wieder auf dem Konto ohne Diskussionen.
Keine Wartezeit am Telefon und kompetente Frau am Telefon, da freut sich der Kunde.
 

Privest

Aktives Mitglied
28.05.2014
108
7
Ich bin eben dabei ein Meilenschnäppchen in die USA für September 2021 zu buchen. Ob zu diesem Zeitpunkt USA wieder "offen" ist, lässt sich noch nicht absehen. Aus verschiedenen Veröffentlichungen habe ich herausgelesen, dass bei "Corona-Problemen" eine Umbuchung des Tickets mehrfach bis in das Jahr 2022 hinein möglich sein soll. Bei der Buchung eben ist aber vermerkt, dass bis 31.05.2021 eine kostenlose Umbuchung möglich ist. Bis dahin lässt sich höchstwahrscheinlich aber nicht absehen, ob coronabedingt eine Einreise in die USA im September möglich ist. Heißt das, dass das Ticket nach dem 31.05 2021 nicht mehr umgebucht oder storniert werden kann?
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.855
801
ZQH
Ich bin eben dabei ein Meilenschnäppchen in die USA für September 2021 zu buchen. Ob zu diesem Zeitpunkt USA wieder "offen" ist, lässt sich noch nicht absehen. Aus verschiedenen Veröffentlichungen habe ich herausgelesen, dass bei "Corona-Problemen" eine Umbuchung des Tickets mehrfach bis in das Jahr 2022 hinein möglich sein soll. Bei der Buchung eben ist aber vermerkt, dass bis 31.05.2021 eine kostenlose Umbuchung möglich ist. Bis dahin lässt sich höchstwahrscheinlich aber nicht absehen, ob coronabedingt eine Einreise in die USA im September möglich ist. Heißt das, dass das Ticket nach dem 31.05 2021 nicht mehr umgebucht oder storniert werden kann?
Die Frist wurde schon verlängert bis 31.07.
 

Marci

Aktives Mitglied
01.10.2016
185
1
Ich bin eben dabei ein Meilenschnäppchen in die USA für September 2021 zu buchen. Ob zu diesem Zeitpunkt USA wieder "offen" ist, lässt sich noch nicht absehen. Aus verschiedenen Veröffentlichungen habe ich herausgelesen, dass bei "Corona-Problemen" eine Umbuchung des Tickets mehrfach bis in das Jahr 2022 hinein möglich sein soll. Bei der Buchung eben ist aber vermerkt, dass bis 31.05.2021 eine kostenlose Umbuchung möglich ist. Bis dahin lässt sich höchstwahrscheinlich aber nicht absehen, ob coronabedingt eine Einreise in die USA im September möglich ist. Heißt das, dass das Ticket nach dem 31.05 2021 nicht mehr umgebucht oder storniert werden kann?
Beschäftige mich mit dem gleichen Problem: VIE-JFK im September. Würde diesen Flug dann gerne auf Oktober, auf meinen Geburtstag, umbuchen. Ein Prämienflug ist an diesem Tag verfügbar - das müsste demnach gehen? Und wie oft kann man umbuchen? Hier und woanders ist die Rede von "einmal" und "mehrmals".
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.137
8.401
BRU
Also so, wie ich das verstanden habe, kann man bis zum 31. Mai (bzw. 31. Juli, wenn die Verlängerung auch für Awards gilt) mehrfach ohne Umbuchungsgebühr umbuchen, nach diesem Datum dann nur mehr einmal. Oder gilt das so nur für die regulären Tickets?
 

Marci

Aktives Mitglied
01.10.2016
185
1
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Beschäftige mich mit dem gleichen Problem: VIE-JFK im September. Würde diesen Flug dann gerne auf Oktober, auf meinen Geburtstag, umbuchen. Ein Prämienflug ist an diesem Tag verfügbar - das müsste demnach gehen? Und wie oft kann man umbuchen? Hier und woanders ist die Rede von "einmal" und "mehrmals".
Hat problemlos geklappt. (y) Ist auch mehrmals umbuchbar, wie man mir versicherte.