Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
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Hi,

sorry - bin mir immer noch nicht 100% sicher bzgl. LHG bzw. M&M: "Muss" mir LHG nach Annulierung bzw. bei Umbuchung (bei aktuell außergewöhnlichen Umständen) einen Ersatzflug bei derselben Reiseklasse (Y/C/F) anbieten, auch wenn die entsprechende Buchungsklasse (A/O) gar nicht / nicht mehr / noch nicht verfügbar ist?

Ich glaube nicht, da sie sonst auch nicht diese nervige Preis- / Tarifdifferenz verlagen dürften.

Mein konkretes Beispiel: FRA-EZE als O gebucht, nun wg. Corona annuliert. Z.Z. finde ich innerhalb der nächsten 12 Monate beinahe keine O-Awards auf der Strecke (an sich interessant, denn es gab O-Verfügbarkeiten ohne Ende vor Corona). Ähnlich mit GRU.

Danke!

Schau mal in diesen Thread - da geht es um einen solchen Fall: https://www.vielfliegertreff.de/rei...hansa-will-nur-gegen-aufzahlung-umbuchen.html
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
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Neuss
www.drboese.de
Hi,

sorry - bin mir immer noch nicht 100% sicher bzgl. LHG bzw. M&M: "Muss" mir LHG nach Annulierung bzw. bei Umbuchung (bei aktuell außergewöhnlichen Umständen) einen Ersatzflug bei derselben Reiseklasse (Y/C/F) anbieten, auch wenn die entsprechende Buchungsklasse (A/O) gar nicht / nicht mehr / noch nicht verfügbar ist?

Glasklare Antwort: Ja, auch dann muss die Umbuchung ermöglicht werden. Ob Du dann nachher BK F auf Deinem Ticket hast, kann Dir ja egal sein: Wichtig ist, dass Du in der gebuchten Reiseklasse sitzt. Ich habe in zwei Fällen für Mandanten Klage erhoben, in denen es jeweils um richtig happige Zuzahlungsbeträge geht. Leider arbeiten die Gerichte derzeit etwas langsamer.

Im Übrigen dürfte sich in Kürze auch noch etwas "allgemeinverbindlich" ergeben zu diesem Thema, more to come...
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
485
119

Glasklare Antwort: Ja, ...

Danke an euch beide für die schnelle Rückmeldung!

Ich beobachte die Lage schon praktisch täglich, da selbst betroffen (ein paar tausend EUR bei M&M, ein paar tausend EUR direkt bei LH / LX). Nur fühle ich mich - auch bzgl. des Urteiles - unsicher. Vor Allem wg.:

1. Frist für die Ersatzbeförderung: Aktuell redet man nicht über die erwähnten +/- 3 Tage, aber um - in meinem Fall konkret - ein Jahr.
2. Fremdmetall: Auch, wenn in der VO keine entsprechende Einschränkung erwähnt wird.
3. Außergewöhnliche Umstände: Wir wissen, dass es z.B. bzgl. Entschädigung anders funktioniert. Ich weiß wirklich nicht, ob auch bei außergewöhnlichen Umständen die EU-Airline eine Ersatzbeförderung zur Verfügung stellen muss - das dann noch in Kombi mit 1. und 2.

Dabei sollte aus meiner Sicht keine Rolle spielen, ob bei OTA, direkt bei der EU-Airline oder bei M&M gebucht.


...da bin ich natürlich gespannt :eyeb:
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
485
119
Danke an euch beide für die schnelle Rückmeldung!

Ich beobachte die Lage schon praktisch täglich, da selbst betroffen (ein paar tausend EUR bei M&M, ein paar tausend EUR direkt bei LH / LX). Nur fühle ich mich - auch bzgl. des Urteiles - unsicher. Vor Allem wg.:

1. Frist für die Ersatzbeförderung: Aktuell redet man nicht über die erwähnten +/- 3 Tage, aber um - in meinem Fall konkret - ein Jahr.
2. Fremdmetall: Auch, wenn in der VO keine entsprechende Einschränkung erwähnt wird.
3. Außergewöhnliche Umstände: Wir wissen, dass es z.B. bzgl. Entschädigung anders funktioniert. Ich weiß wirklich nicht, ob auch bei außergewöhnlichen Umständen die EU-Airline eine Ersatzbeförderung zur Verfügung stellen muss - das dann noch in Kombi mit 1. und 2.

Dabei sollte aus meiner Sicht keine Rolle spielen, ob bei OTA, direkt bei der EU-Airline oder bei M&M gebucht.



...da bin ich natürlich gespannt :eyeb:

Zu diesem Thema... hatte absichtlich eine klare Frage mit Erwartung bzgl. einer klaren, verbindlichen Antwort hier platziert... Mal sehen :) Noch hatte das LH-Team die Frage nicht beantwortet.

Emick
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.111
1.817
VIE
Gelten die erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten nur für direkt auf der LH-Seite gebuchte Flüge oder auch bei OTA gebuchte Flüge? Und kann man auch auf andere Airlines der LH Group umbuchen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Also auch wenn es nirgends offiziell steht, auf was Du umbuchen kannst: Meinem Eindruck nach auf alles, was sich auch sonst als LH Group-Tarif buchen lässt. Innerhalb der LH-Gruppe geht da so ziemlich alles, ich habe auch schon auf LH op. by A3-Verbindungen umgebucht.

Meinem Kenntnisstand nach gelten die Umbuchungsmöglichkeiten für alle Tickets auf LH Group-Ticketstock, egal, wo gebucht. Eventuell müsstest Du Dich bei OTA-Flügen für die Umbuchung aber mit denen rumärgern / wird die LH-Hotline Dich an die verweisen.
 

seidi

Reguläres Mitglied
17.03.2013
35
0
Hallo,

Vielleicht habt ihr eine Idee. Gebucht habe ich Flüge mit LH nach Toronto am 01.07.2020. Da Ludthansa Toronto demnächst wieder anfliegt was passiert wenn Canada die Einreise am 01.07. weiter verweigert. kann ich einen eigentlich nicht stornierbaren Flug stornieren und bekomme mein Geld wieder oder bleibt mir nur die Option des umbuchen mit Flugdatum zum 30.04.2021?

Könnt ihr mit eure Meinung sagen?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Hallo,

Vielleicht habt ihr eine Idee. Gebucht habe ich Flüge mit LH nach Toronto am 01.07.2020. Da Ludthansa Toronto demnächst wieder anfliegt was passiert wenn Canada die Einreise am 01.07. weiter verweigert. kann ich einen eigentlich nicht stornierbaren Flug stornieren und bekomme mein Geld wieder oder bleibt mir nur die Option des umbuchen mit Flugdatum zum 30.04.2021?

Könnt ihr mit eure Meinung sagen?

Worst Case: LH nimmt das Angebot, nicht stornierbare Flüge gegen einen Voucher zu stornieren irgendwann zurück, LH fliegt, du bleibst am Gate stehen und siehst dein Geld nicht wieder, da du die Einreisebestimmungen nicht erfüllst.

Base Case: LH hält das Angebot, gegen einen Gutschein zu stornieren aufrecht und du machst davon Gebrauch.

Best Case: LH fliegt den Flug aus irgendeinem Grund doch nicht und du kannst dein Geld zurück verlangen.
 
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seidi

Reguläres Mitglied
17.03.2013
35
0
Stornierungen wegen Corona

Danke für die schnelle Antwort.
Eine Frage zu dem Base Case: Weist du wie lange der Gutschein gültig wäre? (Finde dazu unterschiedliche Angaben)

Was passiert denn wenn die Reisewarnung des auswärtigen Amtes verlängert wird. Kann ich dann stornieren oder gilt das nur für Pauschalreisen?
 
Zuletzt bearbeitet:

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678

Pehabal

Erfahrenes Mitglied
10.07.2010
426
40
Basel
Gestern Abend erhielt ich von Lufthansa per E-Mail eine Kundeninformation zur aktuellen Corona-Krise. Neben dem erweiterten Flugplan ab Juni 2020 und der in einem anderen Thread diskutierten Statusverlängerung bei Miles & More wurde ein neuer Zeitraum für Umbuchungen angegeben:

"... Wie ich Ihnen in meinem letzten Schreiben mitgeteilt habe, können Sie Tickets, die bis zum 15. Mai 2020 gebucht wurden und von einer Flugstreichung betroffen waren, einmalig kostenlos umbuchen. Ebenfalls können Sie weiterhin den Wert Ihrer Buchung zum Kauf eines neuen Tickets zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Hierbei können Reisedatum und Zielort in unserem Streckennetz geändert werden. In diesem Fall muss die Umbuchung bis zum 31. Januar 2021 erfolgen und Ihre neue Reise bis zum 31. Dezember 2021 angetreten werden. ..."
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
485
119
Nach wie vor und trotz des neuen Köln-Urteils weigert sich die LH / M&M mich kostenfrei umzubuchen bzgl. mittlerweile 8 gestrichener Flüge. M&M beruft sich immer wieder auf keine Award-Verfügbarkeiten. Hatte bereits 6x angerufen (SEN- und First Class-Hotline)... was mich das alles an Nerven und Zeit kostete.

Gestern Mitternacht auf der SEN-Hotline dann der Hammer: Nach Tagen reiner Frustration (mehrere Telefonate, seit 3 Wochen auf Warteliste – hier spielt der SEN-Status offenbar keinerlei Rolle) habe ich einfach aufgegeben und doch vom gewünschten Tag abgesehen und mich für einen anderen, wo die Verfügbarkeiten (2xO, Companion Award) online zu sehen waren, entschieden. Mit entsprechenden Nachteilen für mich.

Die nicht besonders freundliche MA hat nur ein Ticket (für den SEN) ausgestellt, dann hatte sie „irgendwelche IT-Probleme“ (und das von Anfang an inkl. Behauptungen, da sind doch keine Verfügbarkeiten oder gar Flüge! Auch wenn ich alles auf den Webseiten natürlich selbst parallel prüfte), bat mich um einen kleinen Moment Geduld, ich wartete, dann wurde die Verbindung einfach unterbrochen. Ich dachte, ich würde zurückgerufen: Passierte aber nichts. Ich rief 30 Minuten später zurück: Die SEN-Hotline war gar nicht erreichbar.

Ich rief die First Class-Hotline an: Hier wurde mir bestätigt, dass hier ein "Versuch" vorliegt, auf der Strecke 2 O-Awards / Companion Award zu buchen, aber nur eins wurde gebucht. Zweites nicht, und der O-Platz ist jetzt geblockt bzw. "weg". Ich darf aber das bereits ausgestellte Ticket stornieren - gegen eine Gebühr von 50 EUR!

Geht es noch...?!

Zum Thema Verlängerung vom Status...

Mein Fall, und es gibt zahlreiche ähnliche: SEN 2019 verlängert, läuft nach der Verlängerung daher im FEB-2023 aus. Somit durch die “Kulanz”regelung Null Benefits*, im Gegenteil: Durch die Krise (Nichtfliegen) vom investierten Geld (alles privat finanziert), die letzten / kommenden Monate nur “Verlust”.

*Ich bestehe nicht auf irgendwelche Vorteile wg. der Krise (auch wenn z.B. Hilton ALLE Status um 2 Jahre verlängert ohne jegliche Unterscheidungen!), aber zumindest ein fairer Ausgleich wäre hier angebracht: z.B. Verlängerung um die Dauer der nicht möglichen Inanspruchnahme der “vorbezahlten” (oder durch den Status „zustehenden“) Leistungen (z.B. um 6 Monate, für alle). Ob dies hilft oder nicht, ist eine andere Frage, aber wäre eine reine logische Konsequenz und ein faires Handhaben.

Denn LH entstehen doch durch die unmögliche Inanspruchnahme der Leistungen auch keinerlei (direkte) Kosten (Schließung der Lounges, kein Fliegen, …).
Einfach nur unglaublich.

Emick
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.957
1.955
HAM, LBC
Gestern Abend erhielt ich von Lufthansa per E-Mail eine Kundeninformation zur aktuellen Corona-Krise. Neben dem erweiterten Flugplan ab Juni 2020 und der in enderen Threinem aad diskutierten Statusverlängerung bei Miles & More wurde ein neuer Zeitraum für Umbuchungen angegeben:

"... Wie ich Ihnen in meinem letzten Schreiben mitgeteilt habe, können Sie Tickets, die bis zum 15. Mai 2020 gebucht wurden und von einer Flugstreichung betroffen waren, einmalig kostenlos umbuchen. Ebenfalls können Sie weiterhin den Wert Ihrer Buchung zum Kauf eines neuen Tickets zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Hierbei können Reisedatum und Zielort in unserem Streckennetz geändert werden. In diesem Fall muss die Umbuchung bis zum 31. Januar 2021 erfolgen und Ihre neue Reise bis zum 31. Dezember 2021 angetreten werden. ..."


Bei mir stand da dann noch:

Bei einem neuen bestätigten Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 schenken wir Ihnen zusätzlich 50€ für diese Buchung, wenn Sie bis zum 31. August umgebucht haben. Sollten sie eine Erstattung bevorzugen, ist dies natürlich ebenfalls möglich. Wir erhöhen unsere Kapazitäten, um eine schnellere Bearbeitung der Anfragen zu ermöglichen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Bei mir stand da dann noch:

Bei einem neuen bestätigten Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 schenken wir Ihnen zusätzlich 50€ für diese Buchung, wenn Sie bis zum 31. August umgebucht haben. Sollten sie eine Erstattung bevorzugen, ist dies natürlich ebenfalls möglich. Wir erhöhen unsere Kapazitäten, um eine schnellere Bearbeitung der Anfragen zu ermöglichen.

Wobei man das aber auch so verstehen kann, dass es die 50 Euro nur dann gibt, wenn Du bis zum 31. August auf einen Flug bis zum 31. Dezember umbuchst. War das nicht zuvor auch anders formuliert?

Insofern also nicht auszuschließen, dass da wirklich eine Verlängerung der Fristen kommt. Denn das mit Umbuchung bis spätestens 31. August ist einfach nur noch absurd. Alleine für die letzten 2 Maiwochen / ersten 2 Juniwochen habe ich weitere 6 Tickets mit stornierten Flügen, teils sind das bereits umgebuchte Tickets vom März/April....
 
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martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.947
3
INN
Der 31.12.2021 als Umbuchungsoption stand auch in meiner Mail (die unter dem Titel: „Für mehr Vorfreude: der Flugplan im Juni“ stand):

„Und damit Sie unbesorgt Ihre Reisepläne gestalten können, sind natürlich auch neu gebuchte Tickets aller Tarife auf Flüge bis 31. Dezember 2021 umbuchbar, ganz gleich ob Kurz-, Mittel- oder Langstrecke.“

Auf der Seite https://www.lufthansa.com/de/de/local-page/flexible-umbuchungsmoeglichkeiten findet sich jetzt auch folgender Text:

„Bei Umbuchungen mit Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 erhalten Sie im Falle von durch Lufthansa Group Airlines stornierten Flügen 50€ Discount* auf den Ticketpreis.
* Voraussetzung für die Ermäßigung von 50€ bei der Umbuchung in den neuen Flugschein ist, dass entweder der ursprüngliche oder der umgebuchte Flugschein einen Tarifwert von mehr als 50€ aufweisen.“

Die Umbuchung muss für die 50 € aber weiterhin bis 31.8. stattfinden.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
„Bei Umbuchungen mit Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 erhalten Sie im Falle von durch Lufthansa Group Airlines stornierten Flügen 50€ Discount* auf den Ticketpreis.
* Voraussetzung für die Ermäßigung von 50€ bei der Umbuchung in den neuen Flugschein ist, dass entweder der ursprüngliche oder der umgebuchte Flugschein einen Tarifwert von mehr als 50€ aufweisen.“

Die Umbuchung muss für die 50 € aber weiterhin bis 31.8. stattfinden.

Genau das ist ja das Problem. Aktuell muss die Umbuchung für alle Flüge (egal, ob Voucher oder „flexible Umbuchungsmöglichkeiten“) bis zum 31. August stattfinden. Ist der Flug bis 31. Dezember, bekommt man die 50 Euro Discount, ist der Flug erst 2021, dann nicht.

Mir geht es nicht unbedingt um den Discount, aber ich habe mittlerweile so viele gestrichene Flüge, dass ich die unmöglich bis 31. August umbuchen kann. Alleine mit den Streichungen der letzten Wochen für zweite Maihälfte / erste Junihälfte 6 weitere Tickets, darunter solche, die bereits zum 2. oder 3. Mal gestrichen wurden.

Wobei das Datum „Umbuchung auf Flüge bis zum 31. Dezember 2021“ aber dafür spricht, dass auch diese Frist verlängert wird, denn bis zum 31. August 2020 lassen sich Flüge Ende 2021 vermutlich ja gar nicht buchen.

Vielleicht kommt ja nächste Woche eine offizielle Kommunikation, zusammen mit den M&M-Änderungen.
 

Pehabal

Erfahrenes Mitglied
10.07.2010
426
40
Basel
Genau das ist ja das Problem. Aktuell muss die Umbuchung für alle Flüge (egal, ob Voucher oder „flexible Umbuchungsmöglichkeiten“) bis zum 31. August stattfinden. Ist der Flug bis 31. Dezember, bekommt man die 50 Euro Discount, ist der Flug erst 2021, dann nicht.

Mir geht es nicht unbedingt um den Discount, aber ich habe mittlerweile so viele gestrichene Flüge, dass ich die unmöglich bis 31. August umbuchen kann. Alleine mit den Streichungen der letzten Wochen für zweite Maihälfte / erste Junihälfte 6 weitere Tickets, darunter solche, die bereits zum 2. oder 3. Mal gestrichen wurden.

Wobei das Datum „Umbuchung auf Flüge bis zum 31. Dezember 2021“ aber dafür spricht, dass auch diese Frist verlängert wird, denn bis zum 31. August 2020 lassen sich Flüge Ende 2021 vermutlich ja gar nicht buchen.

Vielleicht kommt ja nächste Woche eine offizielle Kommunikation, zusammen mit den M&M-Änderungen.

Hier der ganze Abschnitt zum Thema Umbuchungen aus der E-Mail von Lufthansa, die übrigens mit allen Logos der LH-Group versehen war:

Unser Angebot für Umbuchungen, Voucher und Erstattungen
Das erweiterte Streckennetz bietet Ihnen, liebe Kunden, mehr Möglichkeiten bestehende oder stornierte Tickets entsprechend der geltenden Bedingungen auf eine Vielzahl von Reisedestinationen umzubuchen. Wie ich Ihnen in meinem letzten Schreiben mitgeteilt habe, können Sie Tickets, die bis zum 15. Mai 2020 gebucht wurden und von einer Flugstreichung betroffen waren, einmalig kostenlos umbuchen. Ebenfalls können Sie weiterhin den Wert Ihrer Buchung zum Kauf eines neuen Tickets zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Hierbei können Reisedatum und Zielort in unserem Streckennetz geändert werden. In diesem Fall muss die Umbuchung bis zum 31. Januar 2021 erfolgen und Ihre neue Reise bis zum 31. Dezember 2021 angetreten werden. Bei einem neuen bestätigten Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 schenken wir Ihnen zusätzlich 50€ für diese Buchung, wenn Sie bis zum 31. August umgebucht haben. Sollten sie eine Erstattung bevorzugen, ist dies natürlich ebenfalls möglich. Wir erhöhen unsere Kapazitäten, um eine schnellere Bearbeitung der Anfragen zu ermöglichen.


Wenn ich den obigen Text richtig interpretiere, dann kannst du alle Tickets, die du bis am 15. Mai 2020 gebucht hast, einmalig bis zum 31. Januar 2021 auf einen Termin bis 31. Dezember 2021 umbuchen. Oder mache ich hier einen Überlegungsfehler?
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.957
1.955
HAM, LBC
Hier der ganze Abschnitt zum Thema Umbuchungen aus der E-Mail von Lufthansa, die übrigens mit allen Logos der LH-Group versehen war:

Unser Angebot für Umbuchungen, Voucher und Erstattungen
Das erweiterte Streckennetz bietet Ihnen, liebe Kunden, mehr Möglichkeiten bestehende oder stornierte Tickets entsprechend der geltenden Bedingungen auf eine Vielzahl von Reisedestinationen umzubuchen. Wie ich Ihnen in meinem letzten Schreiben mitgeteilt habe, können Sie Tickets, die bis zum 15. Mai 2020 gebucht wurden und von einer Flugstreichung betroffen waren, einmalig kostenlos umbuchen. Ebenfalls können Sie weiterhin den Wert Ihrer Buchung zum Kauf eines neuen Tickets zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Hierbei können Reisedatum und Zielort in unserem Streckennetz geändert werden. In diesem Fall muss die Umbuchung bis zum 31. Januar 2021 erfolgen und Ihre neue Reise bis zum 31. Dezember 2021 angetreten werden. Bei einem neuen bestätigten Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 schenken wir Ihnen zusätzlich 50€ für diese Buchung, wenn Sie bis zum 31. August umgebucht haben. Sollten sie eine Erstattung bevorzugen, ist dies natürlich ebenfalls möglich. Wir erhöhen unsere Kapazitäten, um eine schnellere Bearbeitung der Anfragen zu ermöglichen.


Wenn ich den obigen Text richtig interpretiere, dann kannst du alle Tickets, die du bis am 15. Mai 2020 gebucht hast, einmalig bis zum 31. Januar 2021 auf einen Termin bis 31. Dezember 2021 umbuchen. Oder mache ich hier einen Überlegungsfehler?

Das gilt nach meinem Verständnis nur, wenn man die Guthaben-Variante wählt...
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
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300x250
Das gilt nach meinem Verständnis nur, wenn man die Guthaben-Variante wählt...

Wobei die Bedingungen der „Flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten“ und der „Vouchers/Guthaben“ aber derzeit identisch sind. Bei beiden wird letztendlich der gezahlte Preis auf den Preis des neuen Tickets angerechnet, egal, ob gleiche oder andere Strecke, und gelten die 50 Euro Discount bei neuen Flügen bis Ende des Jahres.

Es sei denn, sie würden - etwa im Anschluss an das Urteil - Umbuchungen im Sinne von Verschiebung der gleichen Reise auf ein späteres Datum endlich mal wirklich kostenlos, also auch ohne eventuelle Tarifdifferenz erlauben….