Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

ANZEIGE

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
ANZEIGE
Ich habe heute einen Flug Bkk-Fra umgebucht. Sollte dann auf einmal 12€ kosten, wäre mir aber egal gewesen. Hab aber einen Bezahlprozess machen müssen. Die Server der LH sind ja eh schon arschlangsam, aber nach Eingabe der IBAN ist die Webseite jedesmal komplett eingefroren. Hab es schliesslich mit VISA probiert, was auch geklappt hat. Hab dann aber eine SMS von meiner Bank bekommen: Abbuchung über 620€. Bin dann nach 30 min. telefonisch zu einem Hotlein-Mitarbeiter durchgekommen. Der hat mir versichert, dass nur 12€ abgebucht wurden. Er wollte aber mal bei einem Kollegen rückfragen. Hab dann nie wieder was von ihm gehört. Die LH ist ein unglaublicher Drecksladen. Ich vermute ich werde das Geld einklagen müssen. Ich hatte letztes Jahr mal eine Anfrage per Email, die haben sie nach 3 Monaten beantwortet!
Danke - du hast Recht! Aber was erwartest du? Digitalisierung made in Germany (programmiert von Indern)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mit deiner Karte.
Das sollte gehen.
Oder wie machst du es, wenn du telefonisch buchst......
er meint: anstatt sich auf die zweifelhaften und schlampigen Digitalisierungsansätzen der Lufthansa zu verlassen, besser anrufen und dort umbuchen zu lassen - im Moment noch ohne Aufpreis ("umme") möglich!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Ich habe heute einen Flug Bkk-Fra umgebucht. Sollte dann auf einmal 12€ kosten, wäre mir aber egal gewesen. Hab aber einen Bezahlprozess machen müssen. Die Server der LH sind ja eh schon arschlangsam, aber nach Eingabe der IBAN ist die Webseite jedesmal komplett eingefroren. Hab es schliesslich mit VISA probiert, was auch geklappt hat. Hab dann aber eine SMS von meiner Bank bekommen: Abbuchung über 620€. Bin dann nach 30 min. telefonisch zu einem Hotlein-Mitarbeiter durchgekommen. Der hat mir versichert, dass nur 12€ abgebucht wurden.
Die Frage ist, ob wirklich 620 EUR abgebucht worden. Man sollte etwaige SMS mit Umsatzanfragen nicht mit einer tatsächlichen Abbuchung verwechseln. Oder - wenn das Ticket tatsächlich in BKK startet - kann es gut sein, dass die Transaktion dann in THB durchgeführt wird, wenn man alles online macht. Die LH-Websites rechnen dort ja stets alles in der Währung des Startlandes ab. Vielleicht wurden 620 THB und nicht 620 EUR als Umsatz angefragt?

Ansonsten bleibt der hier bereits mehrfach genannte Hinweis, dass man im Fall einer "INVOL" Umbuchung anrufen sollte, die Website führt ausschließlich "VOLUNTARY"-Umbuchungen laut Tarifregeln durch (mit entsprechender Nachberechnung).
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
897
842
Sorry, ´mal eine Lufthansaanfängerfrage an die Experten hier:

Hatte geplant, eine gültige LH-Buchung für Ende Mai nach den derzeitigen Kulanzregeln "ohne Umbuchungsgebühr" umzubuchen (inkl. Streckenänderung)... Nun mal bei der Hotline angerufen, die Dame sprach nicht so gut Deutsch, ich verstand sie sehr schlecht. Man sagte mir aber, die Umbuchung würde aufgrund der Steuerdifferenz rund 29 Euro kosten... Das war für mich nachvollziehbar und ich verstehe, das Lufthansa das seperat berechnet - alles gut. Dann wurde mir aber noch gesagt, ich würde gleichzeitig aufgrund des günstigeren Ticketpreises 21 Euro erstattet bekommen (das würde aber einige Wochen dauern).

1) Ist das so Usus, dass die Lufthansa bei einem günstigeren Ticketpreis den Differenzbetrag erstattet (und gleichzeitig die höheren Steuern in Rechnung stellt), oder habe ich die Dame falsch verstanden?

+ zusätzliche Frage:
Angenommen, der neu gebuchte Flug wird dann storniert, kann ich dann den kompletten Betrag der Buchung zurückerstatten lassen und bin wieder bei "0"?

Herzlichen Dank. Schönes Wochenende allerseits!
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Eine Erstattung beim günstigeren Ticketpreis erfolgt in den meisten Fällen nicht, nur in bestimmten flexiblen Tarifen. Ich vermute mal, die 21 Euro Erstattung beziehen sich auf Steuern, die auf die alte Streckenführung entfallen und in der neuen Streckenführung nicht mehr zu zahlen sind.

Wenn sich eine Flugstreichung ergeben sollte und daraus ein Erstattungsanspruch entsteht, erfolgt in den meisten Fällen dann eine Erstattung basierend auf dem dann gegebenen Ticketwert des umgebuchten Tickets. Kann sein, dass man dann bei 0 rauskommt, falls jetzt aber nicht erstattbare Steuern durch die "freiwillige" Umbuchung verloren gehen, kann es auch sein, dass man nicht ganz bei 0 rauskommt.
 
  • Like
Reaktionen: derBerliner

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
897
842
So, nun erneuter Anruf bei der LH zur Umbuchung (Streckenänderung zweier Tickets mit gleicher Streckenführung, gleiche Buchungsklasse etc.).

Anruf 1): Ticketumbuchung von Ticket 1, Differenz von rund 40 Euro festgestellt und mir berechnet. Bestätigungsemail erhalten mit Betreff "Buchungsdetails".

Anruf 2) Ticketumbuchung meiner +1 (Ticket 2), plötzlich hieß es, es gäbe keine Differenz (sondern sogar einige Cent zurück). Direkt E-Mail erhalten mit dem Betreff "Umbuchungsänderung". Auf meine Nachfrage, warum beim vorausgegangenen Ticket das anders ablief und ich eine Differenz zuzahlen hatte, kam die Antwort "Da hat der Kollege wohl einen anderen Umbuchungsweg gewählt, so dass die höhere Differenz reinkam, kann man nun im Nachhinein nicht mehr ändern".

Ich fühle mich schon etwas veräppelt - erstens warum habe ich bei der gleichen Handlung zwei verschiedene Vorgänge und "Änderungsemails" (einmal, Umbuchungsänderung, einmal Buchungsdetails)? Zweitens, warum muss ich einmal eine Differenz bezahlen, einmal nicht - alles sehr intransparent. Die 40-Euro sind mir ziemlich egal - aber ich ärgere mich, dass ich bei der ersten Umbuchung diese nur auf Grund der Unfähigkeit des Kollegen über einen anderen Umbuchungsweg zu gehen, bezahlt habe....
 
Zuletzt bearbeitet:

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.032
1.299
TXL
Wird LH die Umbuchungsfrist zum 31.5 nochmal verlängern? Habe noch fünf "eingefrorene" Tickets, die ich gerne beibehalten möchte. Ich müsste sie mir erstatten lassen, wenn es bei der Frist bleibt.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Wird LH die Umbuchungsfrist zum 31.5 nochmal verlängern? Habe noch fünf "eingefrorene" Tickets, die ich gerne beibehalten möchte. Ich müsste sie mir erstatten lassen, wenn es bei der Frist bleibt.
Das werden wir wahrscheinlich erst in der zweiten Mai-Hälfte wissen.

Was aber die Kulanz nach TWP2101 betrifft, so betrifft dies ja Tickets, welche vor Ende August 2020 gebucht wurden und bei denen das Thema "maximale Ticketgültigkeit" ja entsprechend relevant ist.

Ich kann jedem, der noch solche Tickets hat, nur dringend dazu raten, sich gut zu überlegen, ob man wirklich an diesen Tickets festhält.

Wenn nachgelagert eine "voluntary"-Umbuchung gewünscht wird, kann es nämlich aufgrund der Überschreitung der maximalen Ticketgültigkeit zum Spießrutenlauf werden, hier dann (auch gegen Zahlung der tariflichen Umbuchungsgebühr) Änderungen an den Tickets vorzunehmen. Da sollten die neuen Reisedaten bei der einmalig möglichen Umbuchung wirklich "sitzen" und idealerweise keine Spekulationen involviert sein, ob man dann an dem Termin auf den man umbucht reisen kann oder vielleicht auch nicht.

Ich persönlich habe mir alle meine alten Tickets, die ich vor Ende August 2020 gebucht hatte, allesamt erstatten lassen. Es wird auch nach Corona wieder Angebote geben, die Flieger müssen ja schließlich gefüllt werden. Klar, man muss dann natürlich Termine mit der passenden Buchungsklassenverfügbarkeit finden - aber das ist mir immer noch lieber, als im Worst Case dann bei einem nicht erstattbaren Sale-Tarif nur noch einen mageren Tax-Refund zu bekommen, wenn ich letztlich dann doch nicht so fliegen könnte, wie gebucht.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.032
1.299
TXL
Das werden wir wahrscheinlich erst in der zweiten Mai-Hälfte wissen.

Was aber die Kulanz nach TWP2101 betrifft, so betrifft dies ja Tickets, welche vor Ende August 2020 gebucht wurden und bei denen das Thema "maximale Ticketgültigkeit" ja entsprechend relevant ist.

Ich kann jedem, der noch solche Tickets hat, nur dringend dazu raten, sich gut zu überlegen, ob man wirklich an diesen Tickets festhält.

Wenn nachgelagert eine "voluntary"-Umbuchung gewünscht wird, kann es nämlich aufgrund der Überschreitung der maximalen Ticketgültigkeit zum Spießrutenlauf werden, hier dann (auch gegen Zahlung der tariflichen Umbuchungsgebühr) Änderungen an den Tickets vorzunehmen. Da sollten die neuen Reisedaten bei der einmalig möglichen Umbuchung wirklich "sitzen" und idealerweise keine Spekulationen involviert sein, ob man dann an dem Termin auf den man umbucht reisen kann oder vielleicht auch nicht.

Ich persönlich habe mir alle meine alten Tickets, die ich vor Ende August 2020 gebucht hatte, allesamt erstatten lassen. Es wird auch nach Corona wieder Angebote geben, die Flieger müssen ja schließlich gefüllt werden. Klar, man muss dann natürlich Termine mit der passenden Buchungsklassenverfügbarkeit finden - aber das ist mir immer noch lieber, als im Worst Case dann bei einem nicht erstattbaren Sale-Tarif nur noch einen mageren Tax-Refund zu bekommen, wenn ich letztlich dann doch nicht so fliegen könnte, wie gebucht.
In meinem Fall ist nur ein Ticket vor August 20 gebucht worden. Allerdings hatte ich schon ein neues Datum (von Juli 20 auf April 21) gebucht. Diese Flüge wurden allerdings wieder storniert. Jetzt ist dieses Ticket eingefroren.

Übrigens kann ich bei allen Tickets das Datum freiwählen, ohne eine Differenz zahlen zu müssen, weil die Stornierung von LH kam und nicht von mir.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Übrigens kann ich bei allen Tickets das Datum freiwählen, ohne eine Differenz zahlen zu müssen, weil die Stornierung von LH kam und nicht von mir.
Das ist mir schon klar, ansonsten kann man das Ticket ja auch schon seit geraumer Zeit nicht mehr offen lassen. Das geht nur noch nach einer Flugstreichung.

Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Problematik, dass man eben die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr beachten sollte, denn alles was über das eine Jahr hinaus geht, bewegt sich dann in dem Kulanzbereich. Und dort sehen wir bereits in zahlreichen Fällen, dass die Lufthansa so zeitnah wie möglich alle Kulanzen zurückfahren möchte, und so schnell es geht wieder die Hand aufhalten möchte.

Noch ist es der Airline sehr genehm, wenn die Kunden ihr Geld dort liegen lassen und sich die Tickets nicht erstatten lassen. Aber dieses Entgegenkommen des Kunden ist im Zweifelsfall ganz schnell vergessen, wenn der Kunde im Nachgang eine "voluntary"-Umbuchung benötigt (z.B. weil der Flieger, auf den man umgebucht hat, wegen Cargo oder der Slot-Thematik fliegt, man aber nicht einreisen kann...).

Deswegen sollte man im eigenen Interesse je nach Strecke und Ticket/Tarif gut abwägen, ob man hier "zocken" will oder nicht.
 
  • Like
Reaktionen: nello1985

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
sag ich doch schon ewig hier: das "halten" macht keinen Sinn!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
sag ich doch schon ewig hier: das "halten" macht keinen Sinn!
Das würde ich so jetzt nicht sagen. Wenn man ein Ticket realistisch innerhalb von 1 Jahr ab Ticketausstellung abfliegen kann, dann kann es durchaus sinnvoll sein, das Ticket offen zu lassen und die einmalig mögliche INVOL-Umbuchung ohne Tarifneuberechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn man ein recht günstiges Ticket gebucht hatte.

Dort wo man eben aufpassen muss, sind die Fälle, in denen man das Ticket nicht realistisch innerhalb der maximalen Ticketgültigkeit von 1 Jahr abfliegen kann.
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.737
1.776
Frankfurt am Main und Köln
So, nun erneuter Anruf bei der LH zur Umbuchung (Streckenänderung zweier Tickets mit gleicher Streckenführung, gleiche Buchungsklasse etc.).

Anruf 1): Ticketumbuchung von Ticket 1, Differenz von rund 40 Euro festgestellt und mir berechnet. Bestätigungsemail erhalten mit Betreff "Buchungsdetails".

Anruf 2) Ticketumbuchung meiner +1 (Ticket 2), plötzlich hieß es, es gäbe keine Differenz (sondern sogar einige Cent zurück). Direkt E-Mail erhalten mit dem Betreff "Umbuchungsänderung". Auf meine Nachfrage, warum beim vorausgegangenen Ticket das anders ablief und ich eine Differenz zuzahlen hatte, kam die Antwort "Da hat der Kollege wohl einen anderen Umbuchungsweg gewählt, so dass die höhere Differenz reinkam, kann man nun im Nachhinein nicht mehr ändern".

Ich fühle mich schon etwas veräppelt - erstens warum habe ich bei der gleichen Handlung zwei verschiedene Vorgänge und "Änderungsemails" (einmal, Umbuchungsänderung, einmal Buchungsdetails)? Zweitens, warum muss ich einmal eine Differenz bezahlen, einmal nicht - alles sehr intransparent. Die 40-Euro sind mir ziemlich egal - aber ich ärgere mich, dass ich bei der ersten Umbuchung diese nur auf Grund der Unfähigkeit des Kollegen über einen anderen Umbuchungsweg zu gehen, bezahlt habe....
das ist doch bei allen Airlines derzeit so. Agenten bei den Hotlines kennen sich meist nicht aus. Mit Avianca musste ich viele Male in Kontakt treten bis die meine gestrichenen Flüge auf November umgebucht haben. Einer wollte 1000 EUR Tarifdifferenz, der andere nur 15 Tage in die Zukunft buchen, bis schließlich einer es ohne jegliche Zuzahlung gemacht hat. Inzwischen informiere ich mich vorab was mir zusteht und dann rufe ich solange dort an bis ich das auch bekomme. Und man sollte den Trick mit den Steuern bei Umbuchungen kennen. Buchst Du ein Ticket was 1000 EUR fare hat und davon 250 EUR Steuern auf ein Ticket um was ebenso 1000 EUR kostet aber 350 EUR davon steuern sind, dann zahlst Du 100 EUR zu. Das ist dann keine Fare-Differenz sondern Steuerndifferenz. Lässt Du Dir alles zurückerstatten und buchst neu umgehst Du das Problem. Hat mir eine freundliche Air Canada Dame mal im Detail erläutert.
 

loecki1976

Reguläres Mitglied
08.06.2017
63
3
Hallo zusammen,

ich habe auch noch ein Anliegen, welches hier hier nicht gefunden habe, und bitte da einmal um Hilfe.

- Flug mit Lufthansa gebucht für diesen Juli USA, 3 Pax in Eco
- will umbuchen auf nächstes Jahr Sommerferien => zu keinem Zeitpunkt vor Abflug dieses Jahr ist der Rückflug nächstes Jahr verfügbar
- Lufthansa sagt, ich soll auf ein fiktives Datum umbuchen und dann ein zweites Mal, wenn verfügbar. Heisst aber auch, bei zweiten Mal Umbuchungsgebühr möglich

Hättet Ihr einen Tipp, was ich da am geschicktesten mache, um die Wahrscheinlichkeit für Umbuchungsgebühren zu minimieren bzw. was am sinnvollsten vom Zeitpunkt ist?
Oder bis zum letzten hoffen, dass LH 462 sich ändert und ich evtl. eine Storno-Chance bekomme? Danke.

Danke für die Hilfe.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Die Frage ist, wann das aktuelle Ticket gebucht wurde - diese Angabe fehlt leider.

Ausgehend davon, dass das Ticket im September 2020 oder später gekauft wurde, entfällt die Umbuchungsgebühr nach aktuellem Stand auch mehrfach, sofern bis 31.05.2021 umgebucht wird. Somit könnte man also z.B. im Mai 2021 auf April 2022 umbuchen, und es würde dann mindestens noch ein weiteres Mal die Umbuchungsgebühr entfallen (falls Lufthansa die Frist für kostenfreie Umbuchungen nicht über den 31.05.2021 verlängert).

Relevant wäre ansonsten noch die maximale Ticketgültigkeit, die laut ABB eigentlich ein Jahr ab Ticketausstellung beträgt. Diese kann bei einem LH-Ticket (beginnend mit 220) auf Kulanzbasis verlängert werden, allerdings nicht beliebig oft. Hier wäre die große Preisfrage, ob das Ticket seit Ticketausstellung schon einmal umgeschrieben wurde (z.B. wegen einer Flugplanänderung) oder nicht. Falls das Ticket noch nicht umgeschrieben wurde, könnte die genannte Vorgehensweise klappen.
 
  • Like
Reaktionen: loecki1976

loecki1976

Reguläres Mitglied
08.06.2017
63
3
Danke sehr. Leider alles nicht so einfach. Ticket ursprünglich im August 2020 gekauft. Im April 2021 einmalig umgebucht kostenlos wegen deutlicher Flugplanänderung beim Rückflug. Ticket ist von LH mit 220
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Puh, da wird es bereits spannend. Wenn das Ticket dann umgeschrieben wurde (=neue Ticketnummern) und nicht nur gestickert wurde (=ursprüngliche Ticketnummern) wäre dann im Fall eines Ticketkaufs vor dem 25.08.2020 die einmalige Umbuchung nach der Kulanzregel auch (wenn ein Mitarbeiter die Regel auf das i-Tüpfelchen befolgt) schon verbraucht und bereits jetzt wäre eine Umbuchung kostenpflichtig.

Das ist jetzt echt doof, wenn man sich jetzt im April für die Umbuchung anstatt der Stornierung/Erstattung entschieden hat. Das wäre ja dann erst vor wenigen Tagen der problemlose Weg aus dem Ticket heraus gewesen!
 
  • Like
Reaktionen: loecki1976

loecki1976

Reguläres Mitglied
08.06.2017
63
3
Das stimmt, da war ich vielleicht naiv. Am Ende ist man natürlich auch ein bisschen auf den Berater bei der Hotline angewiesen, wenn man nicht so komplett im Thema ist. Aber Tickenummer ist die gleiche wie bei Buchung 10.08.2020
Plan aktuell ist:

A. Warten bis kurz vor Schluß, ob noch eine Änderung kommt. Sonst buchen auf ein fiktives Datum, wo vielleicht der Hinflug schon mal korrekt ist
oder B. Bis 31.05. auf ein komplett fiktives Datu umbuchen und Ende Juli nach Freischaltung das Datum korrigieren. Im Zweifel, wenn nichts storniert wird, muss ich hoffen, dass dann immer noch die Umbuchungskosten ausgesetzt sind.

Es se denn, Ihr habt eine Idee oder wisst etwas, dass mein Plan doof ist.
Danke sehr für die Hilfe.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
OK, wenn die Ticketnummer noch die selbe ist, wurde die Strecke nicht geändert und das Ticket dann wohl nur gestickert. Das ist in dem Kontext dann mal gut, da die Kulanzregel nach TWP2101 dann noch genutzt werden kann.

Wichtig: Die Kulanzregel TWP2101 läuft am 31.05. aus, sollte diese nicht verlängert werden, würde ich in dem Fall nicht bis kurz vor Schluß abwarten.
 
  • Like
Reaktionen: loecki1976

loecki1976

Reguläres Mitglied
08.06.2017
63
3
Danke Dir. Nur um sicher zu sein, Du würdest vor 31.05. auf ein fktives Datum buchen und danach, wenn die Flüge für Ende Juli freigeschaltet sind, die zweiter Änderung auf das dann korrekte Datum? Ich hoffe, dass ich bei der zweiten Änderung dann nur eine Tarifdifferenz haben werden und nicht zusätzlich die 150,- / person.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Meine Sorge sind weniger die Umbuchungsgebühr (diese sollte mindestens einmalig nach dem 31.05. entfallen). Meine Sorge ist eher die notwendige Kulanz einer Verlängerung der Ticketgültigkeit. Ticket gekauft am 10.08.2020 -> Ticket gem. ABB gültig bis 10.08.2021 -> Umbuchung im Rahmen der Kulanzregel TWP2102 -> Verlängerung der Ticketgültigkeit auf Kulanzbasis bis 31.12.2021. Für die Umbuchung auf 2022 braucht es da nochmal eine Kulanz.
 
  • Like
Reaktionen: loecki1976

loecki1976

Reguläres Mitglied
08.06.2017
63
3
Meine Sorge sind weniger die Umbuchungsgebühr (diese sollte mindestens einmalig nach dem 31.05. entfallen). Meine Sorge ist eher die notwendige Kulanz einer Verlängerung der Ticketgültigkeit. Ticket gekauft am 10.08.2020 -> Ticket gem. ABB gültig bis 10.08.2021 -> Umbuchung im Rahmen der Kulanzregel TWP2102 -> Verlängerung der Ticketgültigkeit auf Kulanzbasis bis 31.12.2021. Für die Umbuchung auf 2022 braucht es da nochmal eine Kulanz.
Ich versuche, bis 31.05. einmalig umzubuchen und dann ende juli das zweite Mal. Hoffe das passt dann
 

Seabass89

Reguläres Mitglied
15.11.2019
42
8
Oberbayern
macht es Sinn bei aktuell anstehenden Flügen bis zum letzten Tag mit der kostenlosen Umbuchung zu warten?
Falls der Flug gestrichen wiürde, würde ich ja dann eine Kostenerstattung erhalten. Was natürlich viel angenehmer wäre als den Flug auf ein Datum umzubuchen, von dem ich ja jetzt auch nicht weiß ob ich fliegen kann.
Konkret geht es um einen Flug von München Nach Larnaca am Sonntag, 25.04.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Flug derart kurzfristig gestrichen wird, ist extrem niedrig - denn hier würde die Airline ja riskieren, dass ein Kompensations-Anspruch gem. der EU-Fluggastrechte entsteht und dass man die gebuchten Fluggäste entschädigen müsste.

Natürlich kannst Du noch bis Freitag oder Samstag abwarten und erst dann umbuchen, aber Hoffnungen würde ich mir in dem Fall jetzt keine mehr machen.

Der Flugplan bis Ende April dürfte bereinigt sein.
 
  • Like
Reaktionen: Seabass89

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
326
382
Hallo zusammen:
Ursprünglich gebucht in Eco Flex Special:
DUS-FRA-YYZ-CUN und retour, Upgrade für YYZ-FRA und kostenpflichtige Sitzplätze für FRA-YYZ.

Heute Nacht eine E-Mail:
Umsteigezeit auf dem Hinflug in YYZ verlängert sich auf 16 Stunden (ursprünglich 2.5 Stunden)
Umsteigezeit für den Rückflug in YYZ verkürzt sich von 2.5 Stunden auf 40 Minuten und unterschreitet damit die MCT.

Meine Fragen:
Gehe ich Recht in der Annahme, dass
1. eine kostenfreie Umbuchung an den gleichen Tagen auf DUS-FRA-MEX-CUN (alle LH außer MEX-CUN, diese Strecke mit AM) und retour möglich ist?
2. die Sitzplätze und das Upgrade erstattet werden und ich diese ggf. neu anfragen muss?

Vielen Dank!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
ANZEIGE
300x250
Die Frage ist in dem Kontext, wer hier der Verursacher der Flugplanänderung ist. Das hört sich hier nach Air Canada als Verursacher an.

Lufthansa dürfte hier dann im Normalfall nur eine kostenfreie Umbuchung anbieten, die von den Tarifregeln gedeckt ist (=Routing als auch Buchungsklassenverfügbarkeit).

Eventuell können die EMDs für die Sitzplatzreservierung respektive das Cash Upgrade neu assoziiert werden, das hängt aber von der Umbuchung ab. Die Chance ist groß, dass diese erstattet und dann neu erworben werden müssen.