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Flughäfen und Fluggesellschaften dürfen künftig bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen für Check-ins nutzen.
Passagiere können dann per Gesichtserkennung durch Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding gehen. Die Teilnahme bleibt freiwillig.
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Passagiere können dann per Gesichtserkennung durch Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding gehen. Die Teilnahme bleibt freiwillig.
Bundestag ebnet Weg zur digitalen Fluggastabfertigung | Reise vor9
Der Bundestag hat am Freitag den rechtlichen Rahmen für digitale Fluggastabfertigung beschlossen. Flughäfen und Fluggesellschaften dürfen künftig bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen für Check-ins nutzen. Passagiere können dann per Gesichtserkennung durch Check-in...

