ANZEIGE
Erstaunlicherweise ist es in der SprengV anscheinend nicht verboten, erlaubnisfreien Feuerwerk der Klasse 2 in der Nähe eines Flughafens abbrennen zu lassen. Feuerwerke sind lediglich in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Darf ich also am 31. Dezember kurz vor dem Ende der Landebahn Feuerwerk-Raketen der Klasse 2 direkt unter landenden Flugzeugen aufsteigen lassen? Oder ist sowas in irgendeiner anderen Verordnung doch verboten?
Es gibt zwar einen Passus über "brandempfindliche Anlagen" in der o.g. Verordnung, aber wenn man weit entfernt von Treibstofftanks steht, dürfte es kein Problem sein.
Darf ich also am 31. Dezember kurz vor dem Ende der Landebahn Feuerwerk-Raketen der Klasse 2 direkt unter landenden Flugzeugen aufsteigen lassen? Oder ist sowas in irgendeiner anderen Verordnung doch verboten?
Es gibt zwar einen Passus über "brandempfindliche Anlagen" in der o.g. Verordnung, aber wenn man weit entfernt von Treibstofftanks steht, dürfte es kein Problem sein.