Bräuchte bitte mal ein paar Tipps bzw. eure Meinung: Gerade flattert mir eine Nachbelastung ins Haus. Sie ist zwar von British Airways, und in diesem Thread geht es ursprünglich um Lufthansa, aber die Sache ist ja von grundsätzlicher Bedeutung und auf andere Airlines übertragbar. Ich habe vor kurzem die "Taxes" für zwei non-refundable Tickets nach London erstattet. Jetzt fordert BA von mir pro Person 44 EUR YQ-"Tax" zurück. Von meinen Kunden kann ich das Geld nicht einfordern, deshalb bleibt der Schaden an mir kleben, wenn ich mich nicht wehre. Und ich will mich wehren!
Witzigerweise schreibt BA in der Nachbelastung, dass ich zu viele "Steuern" erstattet habe. Da widerspricht sich die Airline ja ein weiteres Mal selbst. Wenn es sich bei der YQ-"Tax" tatsächlich um eine Steuer handelte (und einen anderen Schluss lässt die Platzierung in einem Tax-Feld des Tickets ja auch eigentlich gar nicht zu), müsste man sie ja auch erstattet bekommen, wenn man nicht reist.
Wie würdet ihr die Sache angehen? Wenn ich schon Zeit, Geld und Nerven investiere, will ich natürlich mehr erreichen, als einmalig die 88 EUR nicht bezahlen zu müssen. Es geht hier ja um ganz grundsätzliche Fragen des Verbraucherschutzes. Nehme ich mir einfach einen Anwalt, der sich mit Reiserecht auskennt, und klage auf Erstattung der 88 EUR? Bei dem Streitwert wird sich niemand wirklich Mühe geben wollen. Wende ich mich an eine Verbraucherschutzorganisation? An die Wettbewerbszentrale? Ans Kartellamt? Oder an eine Stelle bei der EU? Danke für eure Meinungen!