Das Ende der E/cls-Option: YQ ab 8. März nicht mehr erstattbar

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epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.044
40
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The surcharge is part of the fare, but is shown separately so we can be transparent with our customers. This does not mean that the applicable conditions of the fare do not apply to it.

Wenn das konsequent durchgehalten würde, wäre rechtlich dagegen nicht viel einzuwenden.

Bei LH wird es jedenfalls nicht konsequent durchgehalten, da der Zuschlag als Bestandteil des Tarifes bei Award - Buchungen nicht gefordert werden dürfte.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.166
3.526
ZRH / MUC
Bei LH wird es jedenfalls nicht konsequent durchgehalten, da der Zuschlag als Bestandteil des Tarifes bei Award - Buchungen nicht gefordert werden dürfte.

Da stimmt sowieso etwas nicht wirklich:

Das "plus-plus" bei einem Award MUC-ZRH-MUC kostet 112 EUR.

Gleichzeitig ist ein Rückflugticket auf der gleichen Strecke für 99 EUR all inkl. (auf LH.com) zu haben, wenn man rechtzeitig bucht...
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Ich gehe davon aus, dass der YQ Zuschlag bei stornierten Award Buchungen wieder erstattet wird, denn Award Buchungen sind ja nun mal gegen Gebühr problemlos und jederzeit stornierbar.

Das ist korrekt. Alle Tarife, die eine Erstattung (auch gegen Gebühr) erlauben, erlauben selbstverständlich auch eine Erstattung des Kerosinzuschlags.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.044
40
Da stimmt sowieso etwas nicht wirklich:

Das "plus-plus" bei einem Award MUC-ZRH-ZRH kostet 112 EUR.

Gleichzeitig ist ein Rückflugticket auf der gleichen Strecke für 99 EUR all inkl. (auf LH.com) zu haben, wenn man rechtzeitig bucht...

Nicht zu vergessen die 15.000 Meilen, die es kostet, wenn man auf die FlySmart Werbung reinfällt.
 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
312
235
Köln
www.distinctravel.de
Bräuchte bitte mal ein paar Tipps bzw. eure Meinung: Gerade flattert mir eine Nachbelastung ins Haus. Sie ist zwar von British Airways, und in diesem Thread geht es ursprünglich um Lufthansa, aber die Sache ist ja von grundsätzlicher Bedeutung und auf andere Airlines übertragbar. Ich habe vor kurzem die "Taxes" für zwei non-refundable Tickets nach London erstattet. Jetzt fordert BA von mir pro Person 44 EUR YQ-"Tax" zurück. Von meinen Kunden kann ich das Geld nicht einfordern, deshalb bleibt der Schaden an mir kleben, wenn ich mich nicht wehre. Und ich will mich wehren! :mad:

Witzigerweise schreibt BA in der Nachbelastung, dass ich zu viele "Steuern" erstattet habe. Da widerspricht sich die Airline ja ein weiteres Mal selbst. Wenn es sich bei der YQ-"Tax" tatsächlich um eine Steuer handelte (und einen anderen Schluss lässt die Platzierung in einem Tax-Feld des Tickets ja auch eigentlich gar nicht zu), müsste man sie ja auch erstattet bekommen, wenn man nicht reist.

Wie würdet ihr die Sache angehen? Wenn ich schon Zeit, Geld und Nerven investiere, will ich natürlich mehr erreichen, als einmalig die 88 EUR nicht bezahlen zu müssen. Es geht hier ja um ganz grundsätzliche Fragen des Verbraucherschutzes. Nehme ich mir einfach einen Anwalt, der sich mit Reiserecht auskennt, und klage auf Erstattung der 88 EUR? Bei dem Streitwert wird sich niemand wirklich Mühe geben wollen. Wende ich mich an eine Verbraucherschutzorganisation? An die Wettbewerbszentrale? Ans Kartellamt? Oder an eine Stelle bei der EU? Danke für eure Meinungen!
 
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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
9.008
2.310
hast du mal in den fare-bedingungen nachgeschaut?

bei einem tarif MUC-LHR-MUC z.b steht unter penalties:

CANCELLATIONS
ANY TIME
TICKET IS NON-REFUNDABLE.
NOTE -
CANCELLATION RULE APPLIES TO EACH FARE COMPONENT
WHEN BOTH REFUNDABLE AND NON REFUNDABLE FARES ARE
COMBINED ON ONE TICKET REFUND ANY RESIDUAL VALUE
LESS PENALTY
--------------------------------------------------
REFUND OF UNUSED FEES AND TAXES PERMITTED
--------------------------------------------------
IN CASE OF TICKET UPGRADE THE ORIGINAL
NON-REFUNDABLE AMOUNT REMAINS NON-REFUNDABLE

jetzt müsste nur noch irgendwo definiert sein, was denn die YQ überhaupt ist (fare bestandteil oder additional fee)
 
S

Smithy

Guest
Wie würdet ihr die Sache angehen? Wenn ich schon Zeit, Geld und Nerven investiere, will ich natürlich mehr erreichen, als einmalig die 88 EUR nicht bezahlen zu müssen. Es geht hier ja um ganz grundsätzliche Fragen des Verbraucherschutzes. Nehme ich mir einfach einen Anwalt, der sich mit Reiserecht auskennt, und klage auf Erstattung der 88 EUR? Bei dem Streitwert wird sich niemand wirklich Mühe geben wollen. Wende ich mich an eine Verbraucherschutzorganisation? An die Wettbewerbszentrale? Ans Kartellamt? Oder an eine Stelle bei der EU? Danke für eure Meinungen!

Wettbewerbszentrale/Kartellamt werden hier nicht helfen, wenn Du nicht wettbewerbswidrige Praktiken darlegen kannst (schwierig; SmilingBoy dürfte mehr wissen).

Sinnvoll sind evtl. Verbraucherverbände (dauert lang, kostet Dich aber wahrscheinlich nichts) oder natürlich ein Anwalt: Reiserecht ist hier als Hintergrund hilfreich, aber nicht erforderlich; es geht um Vertrags- und AGB-Recht. Bei dem Streitwert kannst Du natürlich auch erst einmal selbst ohne Anwalt vor dem Amtsgericht auftreten. Eventuell findet sich ja hier im Forum juristischer Sachverstand, der zwar nicht auftreten kann/möchte, aber die Sache vorbereitet.

Der Amtsgerichts-Weg könnte/würde DIR Hilfe bringen; aber BA wird sicherlich ein für sie ungünstiges Urteil hinnehmen und nicht anfechten (oder gar nicht erst ergehen lassen). Die grundsätzliche Klärung würde am besten über den Verbraucherverband als Musterverfahren laufen.

Es gab irgendwo einmal eine Übersicht mit anhängigen Verfahren gegen Airlines: Die finde ich gerade nicht, aber schau doch mal, ob die Sache nicht eh schon geklärt wird.
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Glaube nicht, dass das Kartellamt oder das DG Competition interessiert sind; sehe hier keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß - es sei denn, es beständen illegale Absprachen zwischen den Fluglinien, in denen sie diese Vertragsklausel festgelegt haben. Glaube ich aber kaum.

Ansonsten ist das erstmal eine Frage des Vertrags - was sagt Dein Vertrag mit BA, was sagen die Fare Rules?

Vielleicht interessiert sich auch das Verbraucherschutzministerium dafür (auch wenn Du kein Verbraucher bist, schadet diese Regelung ja schlussendlich den Verbrauchern.

Gehe ich eigentlich richtig in der Annahme, dass trotz dieser Änderung bei Awards weiterhin YQ als "Steuer" verlangt wird?
 
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jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
312
235
Köln
www.distinctravel.de
hast du mal in den fare-bedingungen nachgeschaut?
[...]
jetzt müsste nur noch irgendwo definiert sein, was denn die YQ überhaupt ist (fare bestandteil oder additional fee)
Da steht genau das hier:
REFUND OF UNUSED FEES AND TAXES PERMITTED​
Die Definition, was eine YQ denn nun ist, schwankt in Abhängigkeit davon, was für die Airline gerade vorteilhaft ist. Wenn der Kunde sie erstattet haben will, ist sie Bestandteil des Tarifs. Bucht er einen Award, ist sie als Höhere Gewalt vom Himmel gefallen. Und gilt es, einen attraktiven Lock-Endpreis wie 99 EUR all-in zu erzielen, ist der Sprit plötzlich billiger.

Lustig ist aber, dass die Airlines den Kerosinzuschlag in der Tax-Box platzieren und ihn gerne als "YQ-Tax" oder sogar als "Steuer" bezeichnen. Nach allgemeinem Verständnis und nach den eigenen Regeln (s. o.) müsste er dann natürlich erstattbar sein. Zumal das Kerosin bei einem nicht angetretenen Flug ja unbestreitbar "unused" ist...
 
S

Smithy

Guest
Lustig ist aber, dass die Airlines den Kerosinzuschlag in der Tax-Box platzieren und ihn gerne als "YQ-Tax" oder sogar als "Steuer" bezeichnen. Nach allgemeinem Verständnis und nach den eigenen Regeln (s. o.) müsste er dann natürlich erstattbar sein. Zumal das Kerosin bei einem nicht angetretenen Flug ja unbestreitbar "unused" ist...

Sicher ist das widersprüchlich, aber schon die Argumentation mit "fuel" und "unused" ist eben nicht sicher: Du wirst vor dem Amtsgericht nicht mit BA streiten wollen über den Unterschied im Trip fuel für einen Passagier mehr oder weniger.

In Deinem konkreten Fall hast Du aber vor Gericht ohnehin eine allenfalls "offene" Ausgangslage: Du hast ja selbst die FAQs zitiert:

Why are you doing this?

We continue to review the level of the YQ surcharge and the conditions associated with it. Although we have refunded the surcharge on our best value fares in the past, we are no longer able to do this in the current economic climate. We continue to refund all taxes paid to Government and Airport authorities.

The surcharge is part of the fare, but is shown separately so we can be transparent with our customers. This does not mean that the applicable conditions of the fare do not apply to it.

Other airlines have already implemented this change.

Why do you not include it as part of your fare?

Fuel as the major part of YQ remains extremely volatile so we keep it separate to the fare at the moment.

Including the YQ surcharge into the fare would also be problematic for the leisure travel trade at this stage as it is logistically difficult for some of them to manage - they would have to update their rates sheets every time it was amended. We are working with the leisure trade to implement greater levels of automation with regards the rates sheets.

Will you continue to refund taxes fees and charges?

We will continue to refund charges payable to third parties e.g. Government and Airport Authorities, but fuel is an integral part of the cost of the fare.​

Wenn einem diese Info als Reisebüro bekannt sein muss (?), dann kann sich BA auf den Standpunkt stellen, dass Du die YQ nicht in der refund application hättest berücksichtigen dürfen. Und BA dürfte gute Aussichten mit der Behauptung haben, dass Du Dich als TA im Zweifelsfall informieren musst. Der Streit um die YQ ist letztlich einer zwischen Passagier und Airline; als TA kannst/musst Du nur die Regeln umsetzen. (Und letzlich: aus Sicht von BA wird man natürlich auch argumentieren, dass Du Dich bei Deinen Kunden guthalten könntest; rechtlich steht dem nichts im Wege).

Trotzdem geht die Entwicklung hoffentlich in die von epericolososporgersi skizzierte Richtung:

Dann sollte Lufthansa aber wenigstens so ehrlich sein und diesen "Zuschlag" aus den Steuern und Gebühren herausnehmen und in den normalen "fare" einzupreisen. Dort gehört er nämlich hin.

Was dann die Folge hätte, dass sich bei "award" - Flügen "Steuern und Gebühren" wieder realistischeren Beträgen annähern.


So wird es aber widersprüchlich. Einerseits betrachtete LH den Treibstoffzuschlag als Bestandteil des Tarifs (bei Stornierungen), andererseits (bei Awards) als Teil der Steuern und Gebühren.

Sinnvollerweise wird ein Verbraucherverband also erreichen wollen, dass
- die YQ nicht mehr getrennt ausgewiesen, sondern "wahre Preise" angegeben werden;
- Award-Tickets YQ-frei werden.
 

rcs

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06.03.2009
27.675
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München
Kurze Erinnerung - heute ist der letzte Tag, an dem Tickets ausgestellt werden können, bei denen auch bei nicht erstattbaren Tarifen die YQ erstattbar bleibt.
 
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rcs

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06.03.2009
27.675
5.138
München
Danke für die Erinnerung! Gilt diese neue Regel nur bei Flügen auf LH Ticket Stock oder auch wenns als Codeshare gebucht wurde?

Gilt für alle auf LH 220-Ticketstock ausgestellte Tickets. Bei anderem Ticketstock ist jedoch anzunehmen, dass die Airlines (falls es sich um einen LH-Tarif handelt) die LH-Regeln ebenfalls anwenden werden.
 
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asmallworld

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26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Gilt für alle auf LH 220-Ticketstock ausgestellte Tickets. Bei anderem Ticketstock ist jedoch anzunehmen, dass die Airlines (falls es sich um einen LH-Tarif handelt) die LH-Regeln ebenfalls anwenden werden.

Danke für die schnelle Antwort. Meine Rennstrecke (VIE-MUC) werde ich dann wohl in Zukunft bevorzugt mit OS fliegen.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Ist denke ich nur noch eine Frage der Zeit, bis OS die Regeln analog ändern wird.

In Bezug auf den Mindestaufenthalt war es wohl auch so. Ich wollte gestern nach längerer Zeit mal wieder einen Schwung an Red-Tickets für FRA-VIE buchen, und da wurde wohl von 0 Tagen Mindestaufenthalt auf 2 und mehr enhanced.

Leider muss ich dann mein Kaufverhalten anpassen, und werde vermehrt auf Niki (vorher nicht genutzt wg YQ Rückerstattung ;) ) und für kurzfristige Buchungen auf BMI Awards zurückgreifen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
guckt man sich an, was die LCC so machen (total unterschiedliche Steuern und Gebühren, teilweise gleich null) sollte die Regulierungsbehörde einfach mal einen Schlussstrich ziehen und diese ganze "Steuern&Gerbühren" Praxis kappen. Ticketendpreis fertig, Storno nicht möglich -basta!

ach ja das BGB lässt das nicht zu.... wieso lässt das BGB dann die unterschiedlichen Steuern und Gebühren für Marketingpreise wie die 99 EUR zu? oder die 19 EUR incl. Steuern bei Germanwings?

Übrigens: die 250-350 EUR "Steuern und Gebühren" bei Prämientickets dürften so ziemlich die Kosten eines Gastes auf einem 10-13h Flug decken.....
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
guckt man sich an, was die LCC so machen (total unterschiedliche Steuern und Gebühren, teilweise gleich null) sollte die Regulierungsbehörde einfach mal einen Schlussstrich ziehen und diese ganze "Steuern&Gerbühren" Praxis kappen. Ticketendpreis fertig, Storno nicht möglich -basta!

Das mag für Kurzstrecken auf einer Airline vielleicht gut funktionieren.

Beim Interlining auf komplexen internationalen Strecken - unmöglich.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
ich hoffe, daß ein Verbraucherverband in DE gegen die neue Praxis klagt!

Irgendwo hatte ich kürzlich gelesen, daß Privatpersonen unter 200 EUR oft nicht klagen, weil die Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt. Ab 500 EUR springen die wohl ein....
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
ich hoffe, daß ein Verbraucherverband in DE gegen die neue Praxis klagt!

Irgendwo hatte ich kürzlich gelesen, daß Privatpersonen unter 200 EUR oft nicht klagen, weil die Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt. Ab 500 EUR springen die wohl ein....

Gemäß meiner Erinnerung war es bisher so, daß jede gewonnene Klage gegen LH zwar der klagenden Person etwas brachte, jedoch nie einen allgemeinen Anspruch für andere Reisende daraus abgeleitet wurde.

Da hab ich wenig Hoffnung....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
na ja, es soll wohl Grundsatzurteile geben, auf die sich dann der Geschädigte berufen kann...

Eine seröse DAX Firma verarscht ja auch ihre Kunden nicht, aber LH ist halt keine seröse DAX Firma sonder mischt sich unter die Abzocker und Betrüger
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.331
1.199
na ja, es soll wohl Grundsatzurteile geben, auf die sich dann der Geschädigte berufen kann...

Eine seröse DAX Firma verarscht ja auch ihre Kunden nicht, aber LH ist halt keine seröse DAX Firma sonder mischt sich unter die Abzocker und Betrüger

Naja - LH vermeidet es halt Urteile höherer Instanzen zu kassieren.