Deutsche Bank fliegt aus dem STOXX50

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
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Alles eine Frage der Abfindung.

(aber ich schweife ab)

Natürlich. Wenn die hoch genug ist, geht alles. Die Frage ist aber doch, ob es möglich ist, einen "Minderleister" auch ohne großartige Abfindung "loszuwerden", und da lautet die Antwort ganz klar: Nein. Allein auf Grund der Minderleistung nicht.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
@ Bergmann... Operatives ist doch Peanuts... Deutsche Bank will / wollte hoch hinaus....

Wir haben auch so unsere Erfahrungen damit mit der DB. Never ever... Die Werbung hält nicht was sie verspricht... Weit, sehr weit entfernt ist die Realität.

Das
Geld für die Werbung können die ruhigen Gewissens in die Sanierung stecken...
 

Mastkranich

Gesperrt
08.08.2016
41
0
Natürlich. Wenn die hoch genug ist, geht alles. Die Frage ist aber doch, ob es möglich ist, einen "Minderleister" auch ohne großartige Abfindung "loszuwerden", und da lautet die Antwort ganz klar: Nein. Allein auf Grund der Minderleistung nicht.

Es gibt da noch die häßliche Möglichkeit, dem Minderleister seine Minderleistung täglich "vor Augen zu führen"...
Entsprechend geschulte Vorgesetzte sollen es sogar schaffen, statt einer anzeigepflichtigen Massenentlassung eine Eigenkündigungswelle auszulösen. (nicht, daß ich das schön finde!)
 

Mastkranich

Gesperrt
08.08.2016
41
0
Na all' das, was private Banken auch falsch machen können.

Ich würde das wirklich gern endlich mal kapieren:
Private Banken trauen sich gegenseitig nicht mehr und stellen deshalb jetzt abends möglichst viel glatt.
Geht dann ttsl. eine Bank hops - Bankrun zunächst ihrer Kunden - dann aller bei allen - dann Zusammenbruch des Zahlungssystems.
Gibt es hingegen nur eine staatliche Bank, gibt es kein Clearing und nicht das Risiko, daß die Schuldnerbank der Gläubigerbank die Überweisung nicht deckt,
denn bankinterne Überweisungen von einem Kunden zum anderen haben dieses Risiko von vornherein nicht.

Eine staatliche Monopolbank kann also nicht aus dem vorgenannten Grund pleite gehen.
Sie kann sich überschulden, wenn sie schlechte Geschäfte macht, d.h. wenn ihre Zahlungsverpflichtungen die Höhe der Einlagen übersteigt.
Dann müßte Herr Draghi wieder die Bazooka rausholen.
Aber: wenn man die Tätigkeit dieser staatlichen Monopolbank von vornherein auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs beschränkt und die Kreditvergabe privaten Instituten überläßt, sollte der Steuerzahler doch vor Zuständen wie jetzt geschützt sein, oder?