Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
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Lviv, Ukraine - Düsseldorf
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Doch, hätten Sie. Die Testpflicht gilt nicht für Transitpassagiere. Das wurde nur ganz kurz eingeführt und nach 2-3 Tagen hat man bereits zurückgerudert....

Meiner Meinung nach ist das mit dem PCR-Test für Flüge ex Türkei nach Deutschland nicht gerade klar. Auf der TK-Website liest es sich für mich auch so, dass das nur für Passagiere mit Ausgangspunkt Türkei gilt. Timatic sagt überhaupt nichts zu dieser Thematik.
Da könnte man die Kommunikation durchaus verbessern, auch wenn es aktuell definitiv besser ist einen PCR-Test zu viel, als im Zweifel einen zu wenig gemacht zu haben....

Eventuell hat der Ersteller des Berichtes (sofern es sich nicht um ein Fake handelt) zwei getrennte Tickets gekauft. In Russland hat man das mit dem Endziel so durchgehen lassen. In der Türkei hat man hingegen nur den Flug Türkei-Deutschland als separate Leistung gesehen. Und dafür wäre halt ein Test notwendig.

Oftmals bieten doch Reisebüros wie Opodo verbilligte Reisen mit zwei getrennten Tickets und Buchungsnummern an. Auf den ersten Blick denkt man aber, dass es sich um ein Ticket mit zwei Segmenten handelt. Ich hatte vor einigen Jahren schon selbst das Problem. Aus diversen Screenshots die bei der Buchung gemacht wurden hat man in keinem Fall ersehen könnten, dass es wirklich um zwei separate Flüge mit zwei separaten Flugnummern ging. Inzwischen kennzeichnet aber z.B. Opodo derartige Flüge mit "Umsteigen in Eigenregie" (oder so).
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Aber egal, ob auf 1 oder 2 Tickets, dass Ding ist doch dasselbe: Transit. Oder?


Mit einem Ticket hätte man wahrscheinlich schon in Russland das Boarding verweigert und nicht erst in Istanbul.

Was anderes: Wenn man aus einem Hochrisikogebiet nach D fliegt und dann ohne negativen Test einreisen möchte, was ja deutschen Staatsbürgern nicht verboten werden kann, kriegt man dann auch eine Geldstrafe oder nur die Airline? Kann ja 100 Gründe geben, warum keine Überprüfung stattgefunden hat.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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16.250
Klar ein Fake, der dann auch der Einreisebehörde übermittelt wurde und damit eine Straftat begangen wurde. Manchen ist halt jedes Mittel recht.

Falls es so ist, wie ich es verstehe (Passagier braucht nach deutschem Recht keinen Test, Fluggesellschaft verlangt aber trotzdem einen), ist es keine Straftat, da zum einen keine (deutsche) Behoerde getaeuscht wird und man zum anderen schon ueber Notwehr nachdenken koennte.

Also, wie ist es aktuell, Russland-Tuerkei-Deutschland - Test erforderlich oder nicht?
 

Thefrankster

Aktives Mitglied
23.05.2020
216
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Mal abgesehen davon, daß die TK Regel, daß man bei einer Reise nach Deutschland einen gültigen PCR Test braucht, bereits uralt ist (in Coronamaßeinheiten), frage ch mich gerade, wie man aus dem Transitbereich heraus einen deutschen Test besorgt?
Made by photoshop, nehme ich an?
Der Zweck heiligt freilich die Mittel...

Ein etwas anderer Umstand kann zwangsweise zur Nutzung dieser “Alternative” führen. Nämlich dann, wenn man sich -wie vorgeschrieben- z.B. mittels PCR testen läßt, das negative Ergebnis 24h später als Email erhält um dann festzustellen dass die Laboranten es falsch datiert haben. Man hatte keine Chance es vom Labor korrigieren zu lassen weil die darauf bestanden alles richtig gemacht zu haben. Als Kunde steht man dann mit einem bezahlten ungültigen Testresultat da und hat weder Zeit noch Chance den Test offiziell zu wiederholen da das Labor geschlossen ist. In manchen Teilen der Welt sind die Möglichkeiten ganz einfach begrenzt. In genau diesem Fall hätte ich keinerlei Skrupel den Pinsel anzusetzen um diesen Fehler selbst zu korrigieren.
 
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entec

Neues Mitglied
19.09.2019
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Klar ein Fake, der dann auch der Einreisebehörde übermittelt wurde und damit eine Straftat begangen wurde. Manchen ist halt jedes Mittel recht.
Völlig unnötige Unterstellung. Ich habe mich logischerweise unmittelbar nach Ankunft am Flughafen testen lassen.
 

entec

Neues Mitglied
19.09.2019
8
0
Eventuell hat der Ersteller des Berichtes (sofern es sich nicht um ein Fake handelt) zwei getrennte Tickets gekauft. In Russland hat man das mit dem Endziel so durchgehen lassen. In der Türkei hat man hingegen nur den Flug Türkei-Deutschland als separate Leistung gesehen. Und dafür wäre halt ein Test notwendig.

Oftmals bieten doch Reisebüros wie Opodo verbilligte Reisen mit zwei getrennten Tickets und Buchungsnummern an. Auf den ersten Blick denkt man aber, dass es sich um ein Ticket mit zwei Segmenten handelt. Ich hatte vor einigen Jahren schon selbst das Problem. Aus diversen Screenshots die bei der Buchung gemacht wurden hat man in keinem Fall ersehen könnten, dass es wirklich um zwei separate Flüge mit zwei separaten Flugnummern ging. Inzwischen kennzeichnet aber z.B. Opodo derartige Flüge mit "Umsteigen in Eigenregie" (oder so).


Ein Ticket, direkt bei Turkish Airlines gebucht. In Russland wurde beim Check-In nur die Nummer meiner digitalen Einreise-Anmeldung abgefragt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Inzwischen muss man meinem Verständnis nach die DEA auch ausfüllen, wenn man unter eine der Ausnahmen der Quarantäne-Pflicht fällt.

Damit die zuständige Behörde die Einhaltung der Quarantäne wie auch die Voraussetzungen der landesrechtlichen Ausnahmen von der Quarantänepflicht kontrollieren kann, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Behörde weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

(mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen, wie Transit usw.)

Führte dann dazu, dass ich für meine Einreise am Samstag heute tatsächlich eine Mail des zuständigen Gesundheitsamts bekommen habe, in der man mich auf meinen Pflichten hinwies, innerhalb von 48h einen Test zu machen und ihnen zuzuschicken, sowie zu 10 Quarantäne und Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung.

Ob das jetzt allgemein so ist oder nur in Bayern oder nur bei dem konkreten Gesundheitsamt, weiß ich natürlich nicht (habe denen zurückgeschrieben, dass ich unter die Ausnahmen falle).

Außerdem wurde bereits beim Boarding der Nachweis kontrolliert. Wer sich nicht schon elektronisch registriert hatte, bekam direkt am Gate den Papierzettel, und musste ihn gleich beim Einsteigen abgeben. Bei der Ankunft in MUC dagegen keinerlei Kontrolle.
 

Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.511
956
BRN
Das ist immer so - ich bekomme auch immer Emails oder Post vom Rathaus (in BW läuft das über die Stadt) - die können ja auch nicht wissen dass ich unter eine der Ausnahmen einreisen kann.

Hab das beim ersten Mal klargestellt aber seitdem immer ignoriert. Seitdem man nun aber das Testergebnis übermitteln soll muss ich wieder jedes Mal aktiv werden...
 

fire

Reguläres Mitglied
11.12.2011
83
22
München
die können ja auch nicht wissen dass ich unter eine der Ausnahmen einreisen kann.

Naja, weil es halt nicht abgefragt wird. Wissen könnte man das schon, wenn das Formular besser aufgebaut wäre.

Ich reise regelmäßig beruflich nach Österreich und deren Formular ist wesentlich besser aufgebaut, inklusive direkter Upload-Möglichkeit des Tests. Frage mich immer, warum wir nur in Deutschland das nicht vernünftig hinkriegen. Würde die Gesundheitsämter ja auch entlasten...
 

ahasia

Erfahrenes Mitglied
13.05.2011
274
1
HAM
Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten:

Angenommen eine Quarantäneverordnung wird wie z.B. in SH geändert und tritt am 25.01. in Kraft.
Dann gilt nach meinem Verständnis bei einer Einreise VOR Inkrafttreten der neuen Verordnung (also z.B. 23.01.) die alte Regelung.

Liege ich da richtig ? Es scheint für mich offensichtlich , aber es gibt da ein paar Meinungsverschiedenheiten , welche ich gerade zu klären habe.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
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2.708
FRA
Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten:

Angenommen eine Quarantäneverordnung wird wie z.B. in SH geändert und tritt am 25.01. in Kraft.
Dann gilt nach meinem Verständnis bei einer Einreise VOR Inkrafttreten der neuen Verordnung (also z.B. 23.01.) die alte Regelung.

Liege ich da richtig ? Es scheint für mich offensichtlich , aber es gibt da ein paar Meinungsverschiedenheiten , welche ich gerade zu klären habe.

Vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig... Aber was soll denn sonst gelten???
 
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ahasia

Erfahrenes Mitglied
13.05.2011
274
1
HAM
Vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig... Aber was soll denn sonst gelten???

Du verstehst die Frage richtig. Und ja...genau das ist mein Problem. Für mich ist es auch so selbstredend , aber es gibt da einen kleinen Disput mit dem Arbeitgeber meiner +1
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.991
16.250
Aber was soll denn sonst gelten???

Kommt auf den Wortlaut an: "Wer ab dem 25.1. einreist" => Einreise am 23.1. nicht betroffen. "Wer in den letzten zehn Tagen da und dort war", Inkrafttreten am 25.1. => Aufenthalt am 23.1. ist betroffen.

Da muesste mal der Fragesteller etwas mehr Fleisch an die Knochen seiner Frage geben, um substantiiert antworten zu koennen.
 
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ahasia

Erfahrenes Mitglied
13.05.2011
274
1
HAM
Kommt auf den Wortlaut an: "Wer ab dem 25.1. einreist" => Einreise am 23.1. nicht betroffen. "Wer in den letzten zehn Tagen da und dort war", Inkrafttreten am 25.1. => Aufenthalt am 23.1. ist betroffen.

Da muesste mal der Fragesteller etwas mehr Fleisch an die Knochen seiner Frage geben, um substantiiert antworten zu koennen.

OK. Danke erstmal.

Im Details geht es darum: Einreise aus Risikogebiet am 23.01. inkl. Einreiseanmeldung und Test bei Ankunft. Das entspricht der bis einschließlich 24.01. gültigen VO in SH.
Freitestung nach 5 Tagen. Bis jetzt ist keinerlei Info vom Gesundheitsamt gekommen.

AG verlangt von +1 eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Kontaktaufnahme läuft noch und eben diese Frage konnte auch dort nicht beantwortet werden.

Aber zu meinem Verständnis: Wie kann denn eine VO quasi im voraus gültig sein ?? Mal ein anderes extrem angenommen:
Ich reise am 15.01. ein und lasse mich am 20.01. freitesten. Soll ich dann am 25.01. mit inkrafttreten der neuen VO nochmal 5 Tage in Quarantäne ??

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210122_Quarantaene-VO.html

Hier noch der Link zur aktuellen VO , welche aber ja zum Zeitpunkt der Einreise noch nicht in Kraft war.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.991
16.250
"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet im Sinne des § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 eingestuften Gebiet (Risikogebiet) aufgehalten haben" - somit zwei Tatbestandsvoraussetzungen. Eine davon ist die Einreise, und die hat nicht zum Zeitpunkt der Gueltigkeit der VO stattgefunden. Wenn man also nach der alten VO "frei" ist, bleibt man es.


Was das den Arbeitgeber angeht, erschliesst sich mir nicht, bzw. wenn er Diskussionsbedarf ueber die Rechtslage hat, moege er den mit den dafuer zustaendigen Stellen befriedigen.


Wie kann denn eine VO quasi im voraus gültig sein ?? Mal ein anderes extrem angenommen:
Ich reise am 15.01. ein und lasse mich am 20.01. freitesten. Soll ich dann am 25.01. mit inkrafttreten der neuen VO nochmal 5 Tage in Quarantäne ??

So koennte man das regeln, ja. Das ist ein Fall der unechten Rueckwirkung, d.h. der Sachverhalt ist noch nicht abgeschlossen, laeuft noch (= man ist vor kurzem eingereist), und die Behandlung dessen durch eine Rechtsnorm aendert sich. Das ist grundsaetzlich zulaessig, weil es keinen Vertrauensschutz des Buergers darauf gibt, dass eine Gesetzeslage unveraendert bleibt.
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.548
2.708
FRA
Im Details geht es darum: Einreise aus Risikogebiet am 23.01. inkl. Einreiseanmeldung und Test bei Ankunft. Das entspricht der bis einschließlich 24.01. gültigen VO in SH. Freitestung nach 5 Tagen.

So weit verstanden.

Bis jetzt ist keinerlei Info vom Gesundheitsamt gekommen.

Das ist nicht unüblich. Bei mir hat sich das zuständige Gesundheitsamt bei zwei Reisen gar nicht gemeldet.

AG verlangt von +1 eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt.

Jetzt wird es leider wieder "diffus"...

Was für eine Art von Bescheinigung? Für welchen Grund? Kann es sein, dass +1 die Bitte des AG u. U. missinterpretiert?
Etwas mehr "Fakten" wären hilfreich für eine Beurteilung.

Es könnte sich durchaus so verhalten, dass der AG eine striktere Regelung/BV hat, als es die VO vorsieht. Bei meinem AG war es bei meinen Privatreisen in Risikogebiete z. B. so, dass ich nach Freitestung trotzdem die Büroräume bis zum Ablauf der vollen 10 Tage Quarantäne nicht betreten durfte und im Homeoffice tätig war.
 
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ahasia

Erfahrenes Mitglied
13.05.2011
274
1
HAM
Was für eine Art von Bescheinigung? Für welchen Grund? Kann es sein, dass +1 die Bitte des AG u. U. missinterpretiert?
Etwas mehr "Fakten" wären hilfreich für eine Beurteilung.

Es könnte sich durchaus so verhalten, dass der AG eine striktere Regelung/BV hat, als es die VO vorsieht. Bei meinem AG war es bei meinen Privatreisen in Risikogebiete z. B. so, dass ich nach Freitestung trotzdem die Büroräume bis zum Ablauf der vollen 10 Tage Quarantäne nicht betreten durfte und im Homeoffice tätig war.

Wir haben uns beide am 5. Tag freitesten lassen. Ich bin dann wieder ganz normal zur Arbeit. Die Tests werden natürlich aufbewahrt, da diese ja auf Verlangen vorzulegen sind.
Bei +1 verlangt der AG eine Bestätigung vom Gesundheitsamt das die Quarantäne aufgehoben ist. Den Verweis auf die VO interessiert den AG nicht.
Wir haben nun alle Unterlagen nach Rücksprache ans Gesundheitsamt gesendet und warten auf eine Antwort.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.548
2.708
FRA
Die 10 Tage sind doch jetzt schon längst rum! Warum wird denn da überhaupt noch diskutiert?
 

evoy

Reguläres Mitglied
26.10.2018
49
7
Hallo,

mal angenommen man fliegt von einem Risikogebiet über DE nach bspw. Zürich, also Risikogebiet-DE-ZRH. Wird die Quarantäne dann - als deutscher Staatsbürger - in DE schon verhängt oder ist man dann selbst ein "durchlaufender Posten", da man das Land ja gleich wieder verlässt.

Eigentlich dürfe das ja beim Umstieg in DE kein Problem sein, da man sich ja nur im Transitbereich aufhält, oder? Die Einreisemaldung müsste dann ja erst beim Grenzübertritt Schweiz-DE vorgelegt werden? Oder Erfolgt schon beim Umstieg eine Meldung an Gesundheitsamt o.Ä.?

Lg
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.859
10.704
HAM
Hallo,

mal angenommen man fliegt von einem Risikogebiet über DE nach bspw. Zürich, also Risikogebiet-DE-ZRH. Wird die Quarantäne dann - als deutscher Staatsbürger - in DE schon verhängt oder ist man dann selbst ein "durchlaufender Posten", da man das Land ja gleich wieder verlässt.

Eigentlich dürfe das ja beim Umstieg in DE kein Problem sein, da man sich ja nur im Transitbereich aufhält, oder? Die Einreisemaldung müsste dann ja erst beim Grenzübertritt Schweiz-DE vorgelegt werden? Oder Erfolgt schon beim Umstieg eine Meldung an Gesundheitsamt o.Ä.?

Lg

Das steht doch in den jeweiligen Landesverordnungen. In der Regel ist die Durchreise ohne Stop erlaubt. Und nein Du hälst Dich nicht im Transitbereich auf. Schweiz ist auch auch Schengen und damit erfolgt die Einreise in DE. Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt auf Basis der elektronischen Einreiseanmeldung.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Als Transit-Pax, der Deutschland auf unmittelbarem Weg wieder verlässt, dürfte die Einreiseanmeldung obsolet sein.

Aufgrund des Weiterflugs in die Schweiz dürfte ein Boarding ab dem 08.02.2021 allerdings nur unter Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich sein gem. der neuen Bedingungen der Schweiz, wonach die Airlines nur negativ getestete Passagiere befördern dürfen.
 
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