Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
648
69
Bodensee
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Heute auf NTV zu lesen:

"Die Bundesregierung plant einem Zeitungsbericht zufolge eine Änderung der Regeln für die Einreisen aus Corona-Risikogebieten. Vorgesehen sei, dass Einreisende aus Risikogebieten außerhalb des Schengen-Raums schon vor Antritt der Reise nach Deutschland einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen müssten, berichtet die "Bild" unter Berufung auf den Entwurf einer neuen Corona-Schutzverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Akzeptiert würden aber auch ein Immunitätsnachweis oder ein Nachweis über eine Corona-Impfung. (..) Bei Einreisen aus Risikogebieten innerhalb des Schengen-Raums solle gelten, dass 72 Stunden nach der Einreise dem Gesundheitsamt ein Testergebnis, Impf- oder Immunitätsnachweis vorliegen müsse."

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Bundesregierung-plant-wohl-neue-Regeln-article22243705.html
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.248
940
Eine klare Linie der Inkompetenz.
Das Formular kann teilweise gar nicht richtig ausgefüllt werden, da die entsprechenden Felder fehlen. Zudem wird auch nicht mal richtig geprüft. Ähnlich bei der Ausreise aus dem Land. Da wird genauso wenig geprüft.
Die gesamte Kompetenz Deutschlands wird halt derzeit bei der Zulassung und Verteilung des Impfstoffs gebraucht und dort eingesetzt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.742
7.754
IANAL, aber das kann doch für deutsche Staatsbürger keinen Bestand vor Gericht haben, oder?

solange es sich nicht um Regelungen zur Einreise, sondern zum Boarding bei Flügen und Schiffen handelt (mit Ziel Deutschland), wäre ich mir da nicht so sicher.
 

Jellyphisch

Aktives Mitglied
18.05.2019
102
16
Heute auf NTV zu lesen:

"Die Bundesregierung plant einem Zeitungsbericht zufolge eine Änderung der Regeln für die Einreisen aus Corona-Risikogebieten. Vorgesehen sei, dass Einreisende aus Risikogebieten außerhalb des Schengen-Raums schon vor Antritt der Reise nach Deutschland einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen müssten, berichtet die "Bild" unter Berufung auf den Entwurf einer neuen Corona-Schutzverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Akzeptiert würden aber auch ein Immunitätsnachweis oder ein Nachweis über eine Corona-Impfung. (..) Bei Einreisen aus Risikogebieten innerhalb des Schengen-Raums solle gelten, dass 72 Stunden nach der Einreise dem Gesundheitsamt ein Testergebnis, Impf- oder Immunitätsnachweis vorliegen müsse."

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Bundesregierung-plant-wohl-neue-Regeln-article22243705.html

Die Erfahrungen mit Flügen aus der Türkei nach Deutschland (wie es z.B. TK und andere schon seit August praktizieren müssen) scheinen hier die Schablone für die Bundesregierung zu sein. Demnach halte ich das jetzt nicht so für abwegig...
 

F.H.K.

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
270
168
IANAL, aber das kann doch für deutsche Staatsbürger keinen Bestand vor Gericht haben, oder?

Wie schon geschrieben, es wird ja nicht die Einreise verweigert sondern das boarding. Ohne Ausweisdokument kann dich die Airline auch stehen lassen.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
662
435
Die Erfahrungen mit Flügen aus der Türkei nach Deutschland (wie es z.B. TK und andere schon seit August praktizieren müssen) scheinen hier die Schablone für die Bundesregierung zu sein. Demnach halte ich das jetzt nicht so für abwegig...

Eine solche Regelung mag vielleicht mit dem einen oder anderen Nicht-Schengen Land funktionieren wie in Deinem Beispiel der Türkei. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass Deutschland eine solche Neuregelung seiner Einreisebestimmung in der Kürze mit allen Nicht-Schengen-Ländern so schnell abspricht und dem Reisenden vor Ort die Möglichkeit gibt sich Vorschriftsmäßig gegen COVID-19 testen zu lassen. Ich wüsste auch gar nicht, wo man sich vor Ort dann rechtzeitig testen lassen könnte.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.059
3.319
FRA
Eine solche Regelung mag vielleicht mit dem einen oder anderen Nicht-Schengen Land funktionieren wie in Deinem Beispiel der Türkei. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass Deutschland eine solche Neuregelung seiner Einreisebestimmung in der Kürze mit allen Nicht-Schengen-Ländern so schnell abspricht und dem Reisenden vor Ort die Möglichkeit gibt sich Vorschriftsmäßig gegen COVID-19 testen zu lassen. Ich wüsste auch gar nicht, wo man sich vor Ort dann rechtzeitig testen lassen könnte.

Genau das wird das Ziel sein. Schließlich will die Regierung Reisen verhindern. So gehts durch die Hintertür und vermutlich nicht anfechtbar wie in NRW. Ich finds ok. Hier akzeptieren ja alle auch das Dubai,Südafrika und fast alle Anderen das vorschreiben.
Und die Länder werden versuchen Tests zu ermöglichen. Kann man schliesslich Geld damit verdienen.
 

Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.792
1.118
Das mit dem Test finde ich ja gar nicht so schlimm. Aber kann denn denn Deutschland einem Deutschen Staatsbürger, der seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat die Einreise überhaupt verweigern, wenn dieser positiv ist? Was, wenn das Reiseland ihn auch nicht will?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
An anderer Stelle kann man folgendes lesen:

[FONT=&quot]Konkret ist in dem Entwurf zudem die Rede davon, dass 72 Stunden nach der Einreise dem Gesundheitsamt ein Testergebnis, Impf- oder Immunitätsnachweis vorliegen müsse. Nach der digitalen Reiseanmeldung müssen sich Reiserückkehrer also vermeintlich noch einmal konkret an ihr Gesundheitsamt wenden, um den Nachweis zu erbringen. Dies soll vermeintlich zu einer doppelten Prüfung führen, damit nicht nur die Fluggesellschaft, sondern auch das Gesundheitsamt den entsprechenden Nachweis prüfen kann. Die Rede ist zudem nur von Rückreisen aus Risikogebieten innerhalb des Schengen-Raums, sodass nicht ganz klar ist, ob auch Rückreisen aus internationalen Risikogebieten genauso behandelt werden sollen. [/FONT]

Das liest sich als ob es sich erstmal um eine Regelung für den Schengenraum handeln soll. Die original Quelle bei Bild ist leider hinter der Paywall. Daher bin ich verwirrt was jetzt gelten soll.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
944
42
Mal eine Frage zur Quarantäne-Regelung für/in NRW.

Fall: wohnhaft/gemeldet in NRW
Abflug- und Ankunftshafen: FRA
Zielort: Kanaren

Muss man bei der Rückkehr (weil man ja nicht in NRW landet) in Quarantäne oder nicht?

Plan: Nach Ankunft direkt nach Hause fahren, keine Übernachtung in Hessen geplant.

Danke vorab - ich blicke bei den ganzen Regelungen nicht mehr durch.

Musste man bisher bei irgendeinem innerdeutschen Bundeslandwechsel in Quarantäne? Nein! Daher musst du es auch in diesem Fall nicht. Die Kanaren sind kein Risikogebiet und selbst wenn sie es wären könntest du noch durch 5 weitere Risikogebiete reisen und müsstest in NRW nicht in Quarantäne. Unser Bundesland hat aber ja ach bislang als einziges diese Sonderregel da die Quarantäne für unverhältnismäßig befunden wurde.


Ich nehme mal an, dass sich trotz der heutigen Änderung (Kanaren = Risikogebiet) sich nichts an der Aussage von Axwell geändert hat und man als Bewohner von NRW weiter nicht in Quarantäne muss. Richtig?
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Meine +1 kam aus LWO am Freitag in BER (T5) mit W6 an. Am Check-in wurde explizit von allen die Bestätigung der Einreiseanmeldung geprüft und das Papierformular erst dann von Leuten akzeptiert, wenn sie zeigen konnten, dass einreiseanmeldung.de eine Fehlermeldung produziert.

Nach der Landung in Berlin hat sich dann aber niemand für die Einreiseanmeldung interessiert, sondern die BPol hat besonders gründlich die Einreisevoraussetzungen überprüft. Zunächst im Flugzeug und dann nochmal normal "im Häuschen". Das hat wohl dazu geführt, dass sich erstmal alles im Flugzeug gestaut hat, man dann im Bus ewig warten musste und sie dann erst 50min nach Landung überhaupt am Terminal war.

Frage mich, wozu die BPol die Einreisevoraussetzungen schon im Flugzeug prüft? Abweisen könnte man doch auch noch ganz normal im Terminal an der Grenzkontrolle? Das Flugzeug ging danach auch nicht direkt nach LWO zurück, sondern nach HRK als W-Routing.

Gesundheitsamt hat sich noch nicht gemeldet, aber das arbeitet hier am Wochenende auch nicht und sie hat in das Formular (wie schon hier mehrfach beschrieben) einfach bei Hotel "BayEQV Ausnahme.§....., neg. Test liegt vor" geschrieben.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.991
16.250
Am Check-in wurde explizit von allen die Bestätigung der Einreiseanmeldung geprüft und das Papierformular erst dann von Leuten akzeptiert, wenn sie zeigen konnten, dass einreiseanmeldung.de eine Fehlermeldung produziert.

Wahrscheinlich ist der Schalter kein sehr geeigneter Ort, um detailliert deutsches Infektionsschutzrecht zu diskutieren und darauf hinzuweisen, dass es neben der zweiten Alternative ("aufgrund technischer Störung") noch eine erste Alternative gibt ("aufgrund fehlender technischer Ausstattung" -> "isch 'abe garr keinä Smartphone").
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
in genau 2 Stunden tritt einen Änderung in Bayern in Kraft, die jetzt doch wieder PCR Test vorschreibt, wenn man aus einem Risikogebiet zurück kommt.

Völig unklar wie das gehen soll, wieder eine Reaktion vom Margus der offensichtlich nicht müde wird, seine aktionistischen Verordnungen auch aus der Quarantäne heraus zu sofort-zu-verfügen.

Man kann nur hoffen, dass hier endlich ein Anwalt vor Gericht zieht und solcherlei Blödsinn endlich beendet!
 

leaddragon

Reguläres Mitglied
17.03.2020
66
42
in genau 2 Stunden tritt einen Änderung in Bayern in Kraft, die jetzt doch wieder PCR Test vorschreibt, wenn man aus einem Risikogebiet zurück kommt.

Völig unklar wie das gehen soll, wieder eine Reaktion vom Margus der offensichtlich nicht müde wird, seine aktionistischen Verordnungen auch aus der Quarantäne heraus zu sofort-zu-verfügen.

Man kann nur hoffen, dass hier endlich ein Anwalt vor Gericht zieht und solcherlei Blödsinn endlich beendet!

Der Test an sich macht Sinn.
Zu mal in Bayern kann man eh immer kostenlos testen.


Allesdings die wöchentlich neue Regelungen macht keinen Sinn. So ein Test hätte man schon längst machen sollen.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
663
25
Ich finde das so auch besser. Wenn der Test nicht kostenlos wäre, dann kann man ja immer noch zum Hausarzt gehen und sich den Test verordnen lassen. Dann ist er auch kostenlos.

Frage: Ist dann damit die 5 Tage Zwangsquarantäne Geschichte?
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.032
1.272
CGN
also ich wäre für Zwangstest innerhalb der ersten 5 Tagen wie bislang.

so muss man jetzt 2 mal testen, ggf. Innerhalb von wenigen Tagen. ...

Dummes Land, dumme Regeln! Und in einer Woche gilt schon wieder ganz was anderes. Der Söder spielt halt einfach nur Glücksrad und jede Woche gewinnt ein anderer Bereich des Rads.

Keine Ahnung wieso in Deutschland nicht wie in den anderen europäischen Staaten eine Konsequenz möglich ist.

Jede Woche gibt es auch ein Hauptthema das alle beschäftigt. In der eine Woche die hohen Todeszahlen in den Alters- und Pflegeheimen, gefolgt von dem so stark erhöhten Risiko durch Einreisen aus dem Ausland (mit teilweise deutlich niedrigeren Inzidenzen als in Deutschland), diese Woche eben die neue Mutation in England.

Nächste bzw. spätestens übernächste Woche wird dann die Weihnachts-/Silvesterthematik das Hauptaugenmerk sein, da die Infektionen enorm ansteigen werden auf über 40.000 am Tag.

Bin mal gespannt welches Los in den darauf folgenden Wochen gezogen wird.

Es lebe die deutsche Kirmes.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Nein, bei der Quarantäne bleibt alles gleich. 10 Tage oder Test ab dem 5. Tag.

Diese Regelung wurde im Oktober als unsinnig disqualifiziert und geändert.
Dennoch ist aus meiner Sicht umfassendes Testen die richtige Strategie. Ich würde sogar noch weiter gehen: die Pflegekräfte in Senioreneinrichtungen dürften sich nicht gegen das Testen verweigern dürfen.
 
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