Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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davidschneider

Reguläres Mitglied
13.08.2016
72
13
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Stimmt, aber Dubai zb momentan nur Risikogebiet kann ich mich auch als nicht Geimpfter bzw Infizierter direkt nach Einreise durch das Einreichen eines negativen Testergebnisses von der Quarantäne befreien lassen?
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
2.795
1.278
DUS
Stimmt, aber Dubai zb momentan nur Risikogebiet kann ich mich auch als nicht Geimpfter bzw Infizierter direkt nach Einreise durch das Einreichen eines negativen Testergebnisses von der Quarantäne befreien lassen?
Stand heute ja. Sollten die VAE während Deines Aufenthaltes zum Hochinzidenzgebiet werden, dann nicht mehr
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.498
6.365
Stand heute ja. Sollten die VAE während Deines Aufenthaltes zum Hochinzidenzgebiet werden, dann nicht mehr
Der Trend in den UAE zeigt langsam aber stetig nach unten, dass die nochmal zum Hochinzidenzgebiet werden ist eher unwahrscheinlich. Wobei die Seychellen zeigen, wie's nicht geht. Viel wahrscheinlicher ist, dass die deutschen Einreisebestimmungen 2x pro Woche geändert werden und sich erst am Tag des Rückflugs entscheidet was Sache ist.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.436
7.390
Trans Balkan Express
Der Trend in den UAE zeigt langsam aber stetig nach unten, dass die nochmal zum Hochinzidenzgebiet werden ist eher unwahrscheinlich. Wobei die Seychellen zeigen, wie's nicht geht. Viel wahrscheinlicher ist, dass die deutschen Einreisebestimmungen 2x pro Woche geändert werden und sich erst am Tag des Rückflugs entscheidet was Sache ist.

Na die Verordung ist so zusammengeschustert, dass sie zumindest bis zum 30.6. halten soll.
 

MarcNY

Aktives Mitglied
01.04.2014
128
41
Stimmt, aber Dubai zb momentan nur Risikogebiet kann ich mich auch als nicht Geimpfter bzw Infizierter direkt nach Einreise durch das Einreichen eines negativen Testergebnisses von der Quarantäne befreien lassen?

Aber Test vor Abflug ist weiterhin immer notwendig, oder verstehe ich das falsch? Da ist dann egal ob Risiko oder Hochrisiko oder was auch immer?
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
392
57
ACH
§6 Nr. 6 regelt die Ausnahme von der Anmelde- und Absonderungspflicht für Personen, die "sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen".

Wo ist definiert, was unter dem Grenzverkehr genau verstanden wird? Einreise aus allen Ländern, die mit Deutschland eine Grenze haben? Würde eine Einreise aus sagen wir mal Dänemark nach München als Grenzverkehr gelten und aus Südtirol nach München dagegen nicht (weil Italien keine Grenze zu Deutschland hat)?
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Für das Freitesten bei Rückkehr aus Risikogebiet gilt nun (so verstehe ich es):
Antigen: max. 48h alter Test
PCR: max. 72h alter Test - das ist neu
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.401
1.599
Getestet ist halt bzgl.einer möglichen Infektion nicht das gleiche wie geimpft.
Definitiv aber keine "Gleichstellung" wie von Herrn Spahn behauptet, in meinem ganz persönlichen Fall mal wieder eine Verschlechterung. Wie schon gestern Abend befürchtet. Wieder mal die goldene Arschkarte. Der Tiefpunkt der Restriktionen ist scheinbar für manche Untouchables in unserer Gesellschaft scheinbar noch nicht durchschritten.

Das musste mal raus.

Apropos raus. Ich bin raus.
 

Jellyphisch

Aktives Mitglied
18.05.2019
101
16
Für das Freitesten bei Rückkehr aus Risikogebiet gilt nun (so verstehe ich es):
Antigen: max. 48h alter Test
PCR: max. 72h alter Test - das ist neu
Das ist doch eine Verbesserung in meinen Augen, dass der PCR-Test nicht mehr max. 48h, sondern jetzt sogar 72 Stunden alt sein darf bei Einreise. Eröffnet direkt neue Möglichkeiten für Reisen in Länder, in denen eine Testbeschaffung etwas mehr Zeit braucht....

Seite 7, Punkt 6 unter https://www.bundesgesundheitsminist...ordnungen/CoronaEinreiseV_Kabinett_120521.pdf

"durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind, und maximal 48 Stunden oder bei Ein-reisen aus einem Virusvariantengebiet maximal 24Stunden zurückliegt; sofern die Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, darf diese maximal 72 Stunden zurückliegen,"
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
§6 Nr. 6 regelt die Ausnahme von der Anmelde- und Absonderungspflicht für Personen, die "sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen".

Wo ist definiert, was unter dem Grenzverkehr genau verstanden wird? Einreise aus allen Ländern, die mit Deutschland eine Grenze haben? Würde eine Einreise aus sagen wir mal Dänemark nach München als Grenzverkehr gelten und aus Südtirol nach München dagegen nicht (weil Italien keine Grenze zu Deutschland hat)?
Ich würde das so auslegen, dass jegliche (Tages-)Ausflüge bis 24h in Nachbarländer von Absonderung und Anmeldepflicht ausgenommen sind.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
392
57
ACH
Ich würde das so auslegen, dass jegliche (Tages-)Ausflüge bis 24h in Nachbarländer von Absonderung und Anmeldepflicht ausgenommen sind.
Das war auch mein erster Gedanke. Würde aber bedeuten, dass z.B. ein Lindauer nicht nach Liechtenstein darf (obwohl Anreise in 30 min möglich, ich würde das durchaus zum Grenzverkehr zählen), wohl aber nach Polen oder Dänemark für unter 24h.
Ist der Begriff "Grenzverkehr" rechtlich irgendwo genau definiert?
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Das war auch mein erster Gedanke. Würde aber bedeuten, dass z.B. ein Lindauer nicht nach Liechtenstein darf (obwohl Anreise in 30 min möglich, ich würde das durchaus zum Grenzverkehr zählen), wohl aber nach Polen oder Dänemark für unter 24h.
Ist der Begriff "Grenzverkehr" rechtlich irgendwo genau definiert?
Liechtenstein halte ich für unkritisch. Eine Definition von Grenzeverkehr habe ich jedoch auch noch nicht gefunden.
Einen Ausflug zum Brenner würde ich ebenfalls noch unter Grenzverkehr zählen.
 

Geardown

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
378
109
Wie lest ihr die neue Verordnung in Bezug auf eine Quarantänepflicht nach Rückkehr aus einem Risikogebiet für Kinder <6 Jahren?
Kinder <6 Jahren sind von der §5 Nachweispflicht ausgenommen, wären damit aber mangels Test nicht von den Ausnahmen in §6 Abs.2 nach Urlaubsrückkehr erfasst. Müssten also in Quarantäne solange kein Test vorliegt, richtig?
 

Güler fliegt

Reguläres Mitglied
03.01.2014
68
0
AMS/RTM
Die Ausnahmen in §6 erfassen eher den speziellen Fall eines Abkommens der BReg mit einem ausländischen Staat.
Für Kids unter 6 gilt zwar für die Einreise per Flugzeug aus einem "einfachen" Risikogebiet keine Testpflicht, aber eine Quarantänepflicht. Die Quarantäne endet durch Hochladen des Tests im Einreiseportal. Folglich wird man sinnvollerweise die Kleinen im Reiseland testen lassen, Quarantäne endet dann schon bevor sie begonnen hat.
 

travelwithsophie

Erfahrenes Mitglied
25.07.2019
513
185
FRA, NRT, TPE.
Wann veröffentlicht das RKI immer die aktuellen Risikogebiete? Das ist ja schon vor dem Sonntag immer bekannt?
Frage weil ich sonst meinen Türkei Aufenthalt um paar Tage verlängere da mein Rückflug am Sonntag 18Uhr wäre.
Falls die Türkei ab nächster Woche nur noch ein Risikogebiet ist, Aktuelle Inzidenz: 134, würde es sich anbieten ein paar Tage später den den Rückflug anzutreten.
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
181
MUC
Wann veröffentlicht das RKI immer die aktuellen Risikogebiete? Das ist ja schon vor dem Sonntag immer bekannt?
Frage weil ich sonst meinen Türkei Aufenthalt um paar Tage verlängere da mein Rückflug am Sonntag 18Uhr wäre.
Falls die Türkei ab nächster Woche nur noch ein Risikogebiet ist, Aktuelle Inzidenz: 134, würde es sich anbieten ein paar Tage später den den Rückflug anzutreten.

Im Normalfall kommt das Update am Freitag.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Die Ausnahmen in §6 erfassen eher den speziellen Fall eines Abkommens der BReg mit einem ausländischen Staat.
Für Kids unter 6 gilt zwar für die Einreise per Flugzeug aus einem "einfachen" Risikogebiet keine Testpflicht, aber eine Quarantänepflicht. Die Quarantäne endet durch Hochladen des Tests im Einreiseportal. Folglich wird man sinnvollerweise die Kleinen im Reiseland testen lassen, Quarantäne endet dann schon bevor sie begonnen hat.
Sinnvoller Weise testet man die Kleinen sofort nach Ankunft zu Hause, um nicht doch im Ausland hängen zu bleiben. Ist zwar etwas egoistisch, aber sinnvoller aus Sicht der jeweiligen Familie.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Ich werde Sonntagfrüh aus den USA kommend mit American Airlines in DE landen. LH schreibt, dass man vor Abflug einen Test machen muss, der max. 48h alt sein darf. Bei American Airlines ginde ich keine Info. Die Anpassung der Regelung ab dem 12.5. verstehe ich so, dass PCR auch 72h alt sein darf, Antigen weiterhin nur 48h (zum Landezeitpunkt). Hab mich jetzt für den Antigentest morgen Mittag US-Zeit bei Kroger angemeldet. Leider kann ich keine Info dazu finden ob dieser Test von DE anerkannt wird. Weiß da jemand mehr? Kostet wohl $25 und das Ergebnis gibt es binnen 15 Minuten.
Sonst muss ich noch eine PCR-Möglichkeit suchen.
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
Ich werde Sonntagfrüh aus den USA kommend mit American Airlines in DE landen. LH schreibt, dass man vor Abflug einen Test machen muss, der max. 48h alt sein darf. Bei American Airlines ginde ich keine Info. Die Anpassung der Regelung ab dem 12.5. verstehe ich so, dass PCR auch 72h alt sein darf, Antigen weiterhin nur 48h (zum Landezeitpunkt). Hab mich jetzt für den Antigentest morgen Mittag US-Zeit bei Kroger angemeldet. Leider kann ich keine Info dazu finden ob dieser Test von DE anerkannt wird. Weiß da jemand mehr? Kostet wohl $25 und das Ergebnis gibt es binnen 15 Minuten.
Sonst muss ich noch eine PCR-Möglichkeit suchen.
Achte bitte darauf, dass das Datum und der Zeitpunkt der Probenentnahme und Dein Name auf dem Ergebnisbericht vermerkt sind. Ich hatte mit Antigentest der nur das Datum des Ergenbisberichts - trotz Vorlage des Zahlungsnachweises dafuer mit Datum und Uhrzeit - Theater, dass DL mich in ATL nicht an Bord nach FRA lassen wollte.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Achte bitte darauf, dass das Datum und der Zeitpunkt der Probenentnahme und Dein Name auf dem Ergebnisbericht vermerkt sind. Ich hatte mit Antigentest der nur das Datum des Ergenbisberichts - trotz Vorlage des Zahlungsnachweises dafuer mit Datum und Uhrzeit - Theater, dass DL mich in ATL nicht an Bord nach FRA lassen wollte.
Mist, ich habe Antigen und Antibody verwechselt. Antibody war gebucht, der hilft mir ja nichts. Daher suche ich jetzt mal einen PCR- oder Antigentest.
Trotzdem danke schon mal für die Info.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.498
6.365
Die neue CoronaEinreiseV stammt vom 12.05. und ist seit 13.05. in Kraft. Jetzt schreibt aviation.direct - zugegebenermaßen nicht das juristische Nachschlagewerk #1 - dass ab 20.05. neue Regeln gelten sollen. Laut dieser ist dann wieder ein Test erforderlich, wenn man geimpft aus einem Hochrisikogebiet kommt. Ich kenne mich nimmer aus. 🤯
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
325
382
Die neue CoronaEinreiseV stammt vom 12.05. und ist seit 13.05. in Kraft. Jetzt schreibt aviation.direct - zugegebenermaßen nicht das juristische Nachschlagewerk #1 - dass ab 20.05. neue Regeln gelten sollen. Laut dieser ist dann wieder ein Test erforderlich, wenn man geimpft aus einem Hochrisikogebiet kommt. Ich kenne mich nimmer aus. 🤯
Ernsthaft? Haben die Lack gesoffen. Also, es würde mich nicht überraschen, aber trotzdem.
Dann wäre die Impfung zur Vermeidung des Tests nicht nötig gewesen (Mexiko) und drauf kämen noch 5 Tage Quarantäne durch die neue tolle VO (komme aus NRW).

Sieht aber für mich eher so aus, als habe der Ersteller von Aviation Direct die Regelung nicht genau verstanden. Travel Dealz hat eine schöne und zutreffende Übersicht erstellt.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Die neue CoronaEinreiseV stammt vom 12.05. und ist seit 13.05. in Kraft. Jetzt schreibt aviation.direct - zugegebenermaßen nicht das juristische Nachschlagewerk #1 - dass ab 20.05. neue Regeln gelten sollen. Laut dieser ist dann wieder ein Test erforderlich, wenn man geimpft aus einem Hochrisikogebiet kommt. Ich kenne mich nimmer aus. 🤯
Sieht nach schlecht recherchiert aus. Keine Quellenangabe, was sich ab 20. Mai ändern soll.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Die neue CoronaEinreiseV stammt vom 12.05. und ist seit 13.05. in Kraft. Jetzt schreibt aviation.direct - zugegebenermaßen nicht das juristische Nachschlagewerk #1 - dass ab 20.05. neue Regeln gelten sollen. Laut dieser ist dann wieder ein Test erforderlich, wenn man geimpft aus einem Hochrisikogebiet kommt. Ich kenne mich nimmer aus. 🤯
Ich denke auch, dass das ein Fehler von aviation.direct ist.

Die Änderungen zum 13.05. werden überhaupt nicht erwähnt. Es gibt dazu auch keinen anderen Artikel aus den letzten Tagen. Ferner fehlen auch Phrasen wie "nach nur einer Woche die nächste Änderung".

Außerdem ist nirgendwo sonst auch nur im Ansatz davon zu lesen. Wer zu Themen dieses Kalibers Informationen durchstechen will, nimmt wahrscheinlich auch andere Empfänger...